Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
Vorwort Vorwort Das Netz von Fachleuten, die Opfer häuslicher Gewalt unterstützen, wird immer engmaschiger. Allen unterschiedlichen Professionen ist es ein Anliegen, den Betroffenen bei der Verarbeitung der Gewalterfahrung zu helfen und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Unverzichtbarer Teil des Hilfesystems in Fällen häuslicher Gewalt ist die Fachberatung. Mit Blick auf die Unterstützung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes hat das Bayerische Sozialministerium ein Modellprojekt „Wege aus der häuslichen Gewalt – Beratung zur Flankierung des Gewaltschutzgesetzes“ durchgeführt, um die Erfahrungen daraus einem größeren Kreis von Fachleuten zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse sind in die Handreichung eingeflossen. Für die Erstellung der Handreichung konnte auf die langjährigen Erfahrungen des Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität Bamberg zum Thema „häusliche Gewalt“ zurückgegriffen werden, das auch das Modellprojekt wissenschaftlich begleitet hat. Daneben haben erfahrene Fachkräfte ihr Wissen eingebracht. Die Handreichung orientiert sich so durchweg an praxisrelevanten Fragestellungen. Sie enthält zahlreiche Informationen zu unterschiedlichen Beratungskonzepten, zur inhaltlichen Gestaltung der Beratung von Gewaltopfern und zum gesetzlichen Rahmen. Wichtiger Baustein dieser Handreichung sind die Informationen zu Bündnissen gegen häusliche Gewalt. Die Hilfestellung für die Opfer kann nur Erfolg haben, wenn alle beteiligten Professionen „an einem Strang“ ziehen. Die Handreichung informiert daher zum einen über Kooperationen und Vernetzungsstrategien. Zum anderen kann sie mit ihren Ausführungen zur Situation der Betroffenen gleichzeitig das Verständnis anderer Professionen für die Fachberatung und deren Vorgehen wecken. Gemeinsam kann es gelingen, die Spirale häuslicher Gewalt zu durchbrechen und das Recht jedes Einzelnen auf ein gewaltfreies Leben zu verwirklichen. Christa Stewens Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 5
Einführung Einführung Vertrauensvolle enge soziale Beziehungen, dies gilt insbesondere für die Familie, geben Menschen das unverzichtbare Gefühl von Sicherheit und Unterstützung. Erfahrungen von Gewalt, die durch eine nahestehende Person verübt wird, haben daher eine besonders schädigende Wirkung. Das Auftreten von Gewalt in der Familie wurde bis in die 1970er Jahre hinein als Ausnahmeerscheinung marginalisiert. Es ist v. a. der Initiative der Frauenbewegung zu verdanken, dass eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik begann und heute wahrgenommen wird, dass häusliche Gewalt und Nachstellungen nicht das Problem einiger weniger Frauen sind, sondern eine drängende gesellschaftliche Problematik darstellen. Insbesondere die von Männern initiierte Diskussion hat dazu beigetragen, dass nun auch Gewalt gegen Männer in nahen sozialen Beziehungen thematisiert wird. Angestoßen durch spektakuläre Fälle, in denen Prominente durch unbekannte Personen belästigt und massiv bedroht wurden, geriet in den letzten Jahren schließlich auch diese Form von Gewalt zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit. Vom Beginn der gesellschaftlichen Diskussion bis hin zu konkreten Schritten zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt und Nachstellungen war es ein langer Weg. Auch in diesem Zusammenhang erwies sich die Frauenbewegung bis heute als ein wichtiger Motor: Engagierte Feministinnen bauten seit etwa den 1970er Jahren vor Ort Frauenhäuser und Notrufstellen auf. Diese Einrichtungen helfen nach wie vor, die Folgen von Gewalt zu lindern, doch ist den Initiatorinnen auch klar, dass damit nicht das zugrunde liegende Problem von Gewalt im Geschlechterverhältnis beseitigt werden kann (vgl. Müller 2004). Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen 1999/2000 wurde in diesem Zusammenhang zu einem Meilenstein, da er sich explizit zum Ziel setzte, die strukturellen Hintergründe von Gewalt im Geschlechterverhältnis zu verändern (BMFSFJ 1999). 1 Hierbei spielt auch die Änderung der gesetzlichen Regelungen, die Betroffene zu ihrem Schutz in Anspruch nehmen können, eine zentrale Rolle. Zusammen mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen sie dazu beitragen, dass letztlich nicht die Opfer ihre Lebenssituation verändern müssen, um der Gewalt zu entkommen, sondern dass die gewaltverübenden Personen stärker als bislang in die Verantwortung genommen werden. Grundsätzlich eröffnete auch die alte Gesetzgebung Möglichkeiten, das Verhalten der Täter(innen) zu sanktionieren und Betroffene zu schützen. Trafen Richter(innen), die sich der Reichweite und Dynamik häuslicher Gewalt und Nachstellungen bewusst waren, versierte Anwältinnen bzw. Anwälte sowie Betroffene aufeinander, die ihre eigene Position selbstbewusst vertreten konnten, gelang es auch in der Praxis, den Opferschutz rechtlich sicherzustellen. Diese sehr günstige Konstellation war jedoch die Ausnahme. Der bislang erreichte gesellschaftliche Konsens, der mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes, den veränderten polizeilichen Vorgehensweisen und weiteren Initiativen zum Ausdruck kommt, stellt eine bedeutende gesellschaftliche Weiterentwicklung dar: Erstmals in der westeuropäischen Geschichte haben Länder wie u. a. Deutschland eine klare gesellschaftliche Positionierung gegenüber häuslicher Gewalt und Nachstellungen entwickelt. Entsprechende Gewalthandlungen werden explizit als solche benannt und, soweit die Polizei oder Gerichte mit entsprechenden Fällen befasst sind, können klare Konsequenzen gegen die gewaltverübende Person zum Schutz der Betroffenen ausgesprochen werden. Es liegt nun an allen beteiligten Akteuren, die bestehenden Möglichkeiten mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. 6 1 Der Aktionsplan kann abgerufen werden unter: www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Gleichstellung/gewalt.html vom 28.11.2005.
- Seite 1 und 2: Bayerisches Staatsministerium für
- Seite 3 und 4: Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Einfü
- Seite 8 und 9: Zielsetzung, Adressaten und Aufbau
- Seite 10 und 11: I Kontext der Fachberatung I. Konte
- Seite 12 und 13: Darstellung s. Walter/Lenz/Puchert
- Seite 14 und 15: Mehr als die Hälfte dieser Frauen
- Seite 16 und 17: Arbeitsplatz) aller tangierten Bere
- Seite 18 und 19: • Aufgrund der Information der An
- Seite 20 und 21: Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz
- Seite 22 und 23: • Einhaltung der Ausschlussfrist
- Seite 24 und 25: Wohnungszuweisung nach § 2 Gewalts
- Seite 26 und 27: • Amtsermittlungsgrundsatz Soweit
- Seite 28 und 29: das Gericht abgewiesen (Rupp 2005c:
- Seite 30 und 31: Bereits seit Beginn der 1990er Jahr
- Seite 32 und 33: Relevante Bündnispartner 21 • Fa
- Seite 34 und 35: Kultur der gemeinsamen Zusammenarbe
- Seite 36 und 37: 3.3 Anforderungen und Abstimmungsbe
- Seite 38 und 39: Verfahrenskompetenz müssen sich di
- Seite 40 und 41: Kooperation mit der öffentlichen K
- Seite 42 und 43: • Es sollten Empfehlungen zum Ein
- Seite 44 und 45: 4.1 Zielgruppe der Beratung Unterst
- Seite 46 und 47: Das österreichische Modell der Int
- Seite 48 und 49: 4.3 Ort der Beratung Die Auswahl de
- Seite 50 und 51: • Freiwilligkeit Gemeinsame Gespr
- Seite 52 und 53: • Informationen über eigene Rech
- Seite 54 und 55: Grundhaltungen der inhaltlichen Ber
Vorwort<br />
Vorwort<br />
Das Netz <strong>von</strong> Fachleuten, die Opfer häuslicher Gewalt unterstützen, wird <strong>im</strong>mer engmaschiger.<br />
Allen unterschiedlichen Professionen ist es ein Anliegen, den Betroffenen<br />
bei der Verarbeitung der Gewalterfahrung zu helfen <strong>und</strong> ein selbstbest<strong>im</strong>mtes Leben<br />
zu ermöglichen. Unverzichtbarer Teil des Hilfesystems in Fällen häuslicher Gewalt ist<br />
die Fachberatung. Mit Blick auf die Unterstützung <strong>im</strong> Rahmen des Gewaltschutzgesetzes<br />
hat das Bayerische Sozialministerium ein Modellprojekt „Wege aus der häuslichen<br />
Gewalt – <strong>Beratung</strong> zur Flankierung des Gewaltschutzgesetzes“ durchgeführt, um die<br />
Erfahrungen daraus einem größeren Kreis <strong>von</strong> Fachleuten zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Ergebnisse sind in die Handreichung eingeflossen.<br />
Für die Erstellung der Handreichung konnte auf die langjährigen<br />
Erfahrungen des Staatsinstituts für Familienforschung an der<br />
Universität Bamberg zum Thema „häusliche Gewalt“ zurückgegriffen<br />
werden, das auch das Modellprojekt wissenschaftlich<br />
begleitet hat. Daneben haben erfahrene Fachkräfte ihr Wissen<br />
eingebracht. Die Handreichung orientiert sich so durchweg an<br />
praxisrelevanten Fragestellungen.<br />
Sie enthält zahlreiche Informationen zu unterschiedlichen <strong>Beratung</strong>skonzepten,<br />
zur inhaltlichen Gestaltung der <strong>Beratung</strong> <strong>von</strong><br />
Gewaltopfern <strong>und</strong> zum gesetzlichen Rahmen. Wichtiger Baustein<br />
dieser Handreichung sind die Informationen zu Bündnissen gegen häusliche Gewalt.<br />
Die Hilfestellung für die Opfer kann nur Erfolg haben, wenn alle beteiligten Professionen<br />
„an einem Strang“ ziehen. Die Handreichung informiert daher zum einen über<br />
<strong>Kooperation</strong>en <strong>und</strong> Vernetzungsstrategien. Zum anderen kann sie mit ihren Ausführungen<br />
zur Situation der Betroffenen gleichzeitig das Verständnis anderer Professionen<br />
für die Fachberatung <strong>und</strong> deren Vorgehen wecken. Gemeinsam kann es gelingen, die<br />
Spirale häuslicher Gewalt zu durchbrechen <strong>und</strong> das Recht jedes Einzelnen auf ein gewaltfreies<br />
Leben zu verwirklichen.<br />
Christa Stewens<br />
Bayerische Staatsministerin<br />
für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen<br />
5