Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
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• <strong>Kooperation</strong> <strong>und</strong> Vernetzung mit anderen Einrichtungen<br />
<strong>Kooperation</strong> <strong>und</strong> Vernetzung sind erstens erforderlich, um die Aufgabe der Hilfekoordinierung<br />
<strong>im</strong> Rahmen der <strong>Beratung</strong> wahrzunehmen. Zum Zweiten werden dadurch Weiterverweisungen<br />
an die Fachberatung gefördert. Drittens kann durch die fallübergreifende Abst<strong>im</strong>mung<br />
des Vorgehens die Bearbeitung <strong>von</strong> häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen<br />
opt<strong>im</strong>iert werden (s. I Kap. 3).<br />
• Mitarbeit <strong>von</strong> Sprachmittler(inne)n<br />
Eine qualifizierte <strong>Beratung</strong> <strong>von</strong> Betroffenen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> erfordert in aller<br />
Regel die Zusammenarbeit mit Sprachmittler(inne)n oder Übersetzer(inne)n. Die Erfahrung<br />
zeigt, dass Betroffene, die eine Übersetzungshilfe benötigen <strong>und</strong> keine Person ihres<br />
Vertrauens benennen können, eine(n) Sprachmittler(in) vorziehen, die/der keinen Kontakt<br />
zu deren unmittelbarem sozialen Umfeld hat. Be<strong>im</strong> Einsatz <strong>von</strong> noch nicht bekannten<br />
Sprachmittler(inne)n sollte der Verlässlichkeit <strong>im</strong> Übersetzungsprozess besondere Aufmerksamkeit<br />
geschenkt werden. Bei der finanziellen Ausstattung der Stelle sollte ein Etat<br />
für Übersetzungsleistungen eingeplant werden.<br />
• Absichern <strong>und</strong> Vertiefen der <strong>Beratung</strong>sinhalte durch Informationsmaterial<br />
Die <strong>Beratung</strong> umfasst in aller Regel verschiedene komplexe Themen, wie z. B. die rechtliche<br />
Situation, finanzielle Hilfen oder Sicherheitsstrategien. Zudem müssen sich die Betroffenen<br />
mit der Fachsprache verschiedener Professionen auseinandersetzen. Es empfiehlt<br />
sich daher, den Betroffenen Informationen über zentrale Themen in schriftlicher<br />
Form mitzugeben oder über einschlägige Websites zu informieren, um die <strong>Beratung</strong>sinhalte<br />
abzusichern <strong>und</strong> zu vertiefen (für Hinweise auf Broschüren zu den rechtlichen Regelungen<br />
s. II Kap. 3.3).<br />
• Evaluation durch die Klient(inn)en<br />
Über die Rückmeldung <strong>von</strong> Klient(inn)en <strong>im</strong> Nachgang einer <strong>Beratung</strong> können Informationen<br />
darüber gewonnen werden, in welchen Bereichen das eigene Angebot weiter entwickelt<br />
werden kann, um es passgenauer auf die Bedürfnisse der Betroffenen abzustellen.<br />
Bei einer einmaligen <strong>Beratung</strong> kann es sinnvoll sein, die Fragen zur Bewertung des Angebots<br />
zurückzustellen, um das Gespräch nicht zu überfrachten. Doch empfiehlt sich bei<br />
Klient(inn)en, die mehrere Termine wahrnehmen, eine kurze Nachbefragung anhand eines<br />
Fragebogens oder einiger offener Fragen.<br />
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