Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
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• Informationen über eigene Rechte <strong>und</strong> Handlungsmöglichkeiten<br />
Eigenverantwortliche Entscheidungen, die Auswege aus der bestehenden Gewaltsituation<br />
eröffnen, setzen eine f<strong>und</strong>ierte Informationsgr<strong>und</strong>lage voraus. Betroffene <strong>von</strong> Gewalt<br />
kommen mit allenfalls wenigen Kenntnissen über die eigenen Rechte <strong>und</strong> Handlungsmöglichkeiten<br />
in die <strong>Beratung</strong> <strong>und</strong> diejenigen, die über Vorinformationen verfügen, haben<br />
oftmals unzutreffende Vorstellungen (s. hierzu II Kap. 2.1). Eine zentrale Aufgabe der<br />
<strong>Beratung</strong> ist es daher, über die bestehenden Schutzmöglichkeiten, deren Funktionsweise<br />
<strong>und</strong> mögliche Bedeutung für die Situation der Betroffenen aufzuklären. Bei der Information<br />
über bestehende Handlungsmöglichkeiten gilt es, sowohl über gesetzlich verbriefte<br />
Rechte als auch über weitere Optionen, wie z. B. einen Frauenhausaufenthalt, zu informieren.<br />
Im Rahmen der Aufklärung ist das Vorgehen umfassend zu erklären <strong>und</strong> die Folgen,<br />
die mit den jeweiligen Alternativen verb<strong>und</strong>en sind, zu reflektieren.<br />
• Entwicklung <strong>von</strong> individuell angepassten Sicherheitsstrategien<br />
Flankierend zu gr<strong>und</strong>sätzlichen Informationen über Handlungsmöglichkeiten gehört zu<br />
den zentralen Aufgaben der <strong>Beratung</strong>, gemeinsam mit der/dem Betroffenen konkrete Sicherheitsstrategien<br />
zu entwickeln, die auf die individuelle Situation abgest<strong>im</strong>mt sind. Es<br />
handelt sich dabei <strong>im</strong> Idealfall um konkrete Verhaltensweisen, die bereits unmittelbar <strong>im</strong><br />
Anschluss an die <strong>Beratung</strong> dazu beitragen, die Sicherheit der Betroffenen zu erhöhen.<br />
• Krisenintervention<br />
Betroffene <strong>von</strong> häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen befinden sich oftmals in einer extremen<br />
Not- <strong>und</strong> Krisensituation <strong>und</strong> sind in einer entsprechend schlechten physischen<br />
<strong>und</strong> psychischen Verfassung. Diese Krise kann zum einen unmittelbar durch die erfahrene<br />
oder angedrohte Gewalt ausgelöst werden. Zum anderen können auch juristische Schritte,<br />
die durch die Betroffenen selbst zum eigenen Schutz eingeleitet wurden, zu einer Überforderungssituation<br />
beitragen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich die<br />
Betroffenen nach einer polizeilichen Wegweisung des gewaltverübenden Partners überfordert<br />
fühlen, weil ihnen unklar ist, wie drängende Fragen, die das Leben der ganzen Familie<br />
betreffen, zu lösen sind. Die Fachberatung hat die Aufgabe, Gewaltbetroffene in Krisensituationen<br />
adäquat zu unterstützen.<br />
• Emotionale Stabilisierung <strong>und</strong> Ermutigung<br />
Begleitend zur inhaltlichen <strong>Beratung</strong> ist es nahezu <strong>im</strong>mer erforderlich, die Betroffenen<br />
emotional zu stabilisieren <strong>und</strong> sie in ihren Versuchen, sich aus der Gewaltbeziehung zu<br />
befreien, zu ermutigen. Bei Betroffenen, die sich <strong>im</strong> <strong>Kontext</strong> akuter Gewaltsituationen an<br />
die Einrichtung wenden oder die nach langen Jahren der Gewalt Unterstützung suchen,<br />
steht die emotionale Stabilisierung an erster Stelle, bevor inhaltliche Überlegungen angestellt<br />
werden können.<br />
• Hilfekoordinierung<br />
Der Hilfebedarf <strong>von</strong> Betroffenen häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen ist in aller Regel<br />
vielfältig. Der Fachberatung kommt dabei vergleichbar mit der Rolle des Hausarztes/der<br />
Hausärztin eine Lotsenfunktion zu: Neben der Gr<strong>und</strong>versorgung in den vorgestellten Bereichen<br />
muss sicher gestellt werden, dass sich die Betroffenen Zugang zu allen weiteren<br />
Angeboten <strong>und</strong> Einrichtungen verschaffen können, die sie bei der Bewältigung ihrer Problemlagen<br />
unterstützen. Neben der reinen Weitervermittlung können je nach Stellenprofil<br />
<strong>im</strong> Rahmen der Hilfekoordinierung weitere Leistungen angeboten werden, wie z. B. die<br />
persönliche Vermittlung <strong>von</strong> Kontakten zu anderen Stellen, Begleitung der Betroffenen zu<br />
Gerichtsterminen, Ämtern oder medizinischen Untersuchungen.<br />
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