Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
• Freiwilligkeit<br />
Gemeinsame Gespräche mit der gewaltverübenden Person <strong>und</strong>/oder der fallbezogene<br />
Austausch zwischen Täterangebot <strong>und</strong> der <strong>Beratung</strong> des Opfers setzen den expliziten<br />
Wunsch des Opfers voraus.<br />
• Schutz<br />
Bevor gemeinsame Gespräche in Betracht gezogen werden können, müssen damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Gefährdungen für die Betroffenen ausgeschlossen werden. Es gilt daher, eine<br />
genaue Gefahrenanalyse vorzunehmen <strong>und</strong> vor diesem Hintergr<strong>und</strong> das Gefährdungsrisiko<br />
gemeinsamer Gespräche zu bewerten.<br />
• Setting<br />
Im Rahmen der Konzeption sollten gr<strong>und</strong>legende Fragen zum Setting abgesteckt werden,<br />
über die die Klient(inn)en informiert werden (z. B. Ort der gemeinsamen Gespräche, Dauer<br />
oder wer die gewaltverübende Person in welcher Form zu den Gesprächen einlädt).<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> vorliegender Erfahrungen empfehlen sich folgende Regelungen<br />
(L<strong>im</strong>mer/Mengel 2005b): Erstgespräche sollten gr<strong>und</strong>sätzlich ohne die/den Täter(in) geführt<br />
werden. Im Rahmen einer fortlaufenden <strong>Beratung</strong> kann das gemeinsame Gespräch<br />
allenfalls eine ergänzende, aber keinesfalls die alleinige <strong>Beratung</strong>sform sein, die die gewaltverübende<br />
Person für sich nutzt. Das Gespräch kann dazu dienen, einzelne konkrete<br />
Fragen zu besprechen oder die Arbeit der Einzelberatungen beider Parteien zu verzahnen.<br />
Der auf spezielle Inhalte bezogene Charakter sollte dabei herausgestellt werden, um der<br />
häufigen Erwartung einer begleitenden Paarberatung <strong>von</strong> vorneherein entgegen zu treten.<br />
Gemeinsame Gespräche sollten <strong>von</strong> zwei erfahrenen Berater(inne)n durchgeführt<br />
werden. Nutzen Opfer <strong>und</strong> die gewaltverübende Person jeweils ein eigenes Angebot, handelt<br />
es sich dabei in der Regel um die Fachkräfte, die auch die Einzelgespräche führen.<br />
N<strong>im</strong>mt der/die Täter(in) noch kein eigenes Angebot wahr, sollte eine zweite Fachkraft einer<br />
anderen Einrichtung – z. B. Täterberatung – einbezogen werden.<br />
• Klärung des Erwartungshorizonts<br />
Im Vorfeld gemeinsamer Gespräche gilt es, die Erwartungen <strong>und</strong> Ziele der Betroffenen<br />
genau zu klären. Dabei sollte auch besprochen werden, ob es aus fachlicher Sicht überhaupt<br />
möglich ist, <strong>im</strong> Rahmen gemeinsamer Gespräche an den Zielen der Klient(inn)en zu<br />
arbeiten. Der oftmals geäußerte Wunsch, die Fachkraft möge die gewaltverübende Person<br />
zu einem best<strong>im</strong>mten Verhalten oder einem Umdenken bewegen, ist beispielsweise<br />
ein Anliegen, bei dem eine Unterstützung aus fachlicher Sicht nicht möglich ist. Vonseiten<br />
der Beratenden sollte ferner offen gelegt werden, unter welchen Bedingungen <strong>von</strong> (weiteren)<br />
gemeinsamen Gesprächsterminen mit der gewaltverübenden Person <strong>und</strong> deren<br />
Berater(in) abgesehen wird. Dies sollte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die gewaltverübende<br />
Person versucht, die Gespräche für eigene Ziele zu instrumentalisieren,<br />
Gewalthandlungen bagatellisiert oder versucht, Verantwortung an die/den Betroffene(n)<br />
zu delegieren.<br />
• Enger Austausch mit kooperierenden Täterangeboten<br />
Soweit eine <strong>Kooperation</strong> mit Täterangeboten stattfinden kann, sollte ein enger Austausch<br />
zwischen den Einrichtungen sowohl auf der Ebene der Berater(innen) als auch auf der<br />
Ebene der Stellenleitungen erfolgen <strong>und</strong> die Form der Zusammenarbeit explizit geklärt<br />
werden.<br />
49