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Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern

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I <strong>Kontext</strong> der Fachberatung<br />

Fortsetzung <strong>von</strong> S. 35<br />

Stabilität<br />

Fragilität<br />

Um zu einer gesicherten Handlungsgr<strong>und</strong>lage zu gelangen, müssen sich Netzwerkbeziehungen <strong>und</strong> Absprachen<br />

verfestigen. Sie dürfen jedoch nicht bürokratisch werden, um den charakteristischen Erfolgsfaktor der<br />

Flexibilität <strong>und</strong> Innovationsfreudigkeit <strong>von</strong> Netzwerken aufrechterhalten zu können.<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Fachlichkeit<br />

Nur in seltenen Fällen stellt die fachlich opt<strong>im</strong>ale Lösung auch die unaufwändigste <strong>und</strong> kostengünstigste dar.<br />

Angesichts knapper öffentlicher Kassen werden Umstrukturierungen z. T. weniger aus inhaltlichen denn aus<br />

ökonomischen Überlegungen heraus vorgenommen. Die Kapazitäten für zusätzliche oder neue Leistungen<br />

erscheinen erschöpft, vielfach wird um den Erhalt des fachlichen Status quo gerungen. Die Aushandlungsprozesse<br />

über mögliche <strong>und</strong> notwendige Angebote sind entsprechend konfliktreich.<br />

Formalität<br />

Informalität<br />

Aus unterschiedlichen Institutionen zusammengesetzte Gremien liegen zu den – i. d. R. hierarchischen – Entscheidungsstrukturen<br />

in Gemeinwesen quer, weshalb ihnen häufig die formalen Entscheidungsbefugnisse<br />

fehlen. Gleichzeitig bestehen <strong>im</strong>mer informelle Beziehungen, strategische Bündnisse, Allianzen <strong>und</strong> Abneigungen<br />

<strong>im</strong> Feld, die <strong>im</strong> <strong>Kooperation</strong>sbündnis Einfluss ausüben.<br />

Herkunftsorganisation<br />

Netzwerk<br />

Die <strong>im</strong> <strong>Kooperation</strong>sverb<strong>und</strong> agierenden Personen sind in einer Doppelfunktion sowohl der abordnenden Herkunftsorganisation<br />

als auch dem Netzwerk verpflichtet. Die Notwendigkeit der Rückversicherung <strong>von</strong> Zielen<br />

<strong>und</strong> des Interessenausgleichs mit der eigenen Institution erhöht den Aufwand an Steuerung <strong>im</strong> Netzwerk <strong>und</strong><br />

es können Loyalitätskonflikte entstehen.<br />

Abb. I 3.3: Strukturell bedingte Konfliktpotenziale der Vernetzung · Quelle: Erweiterte Zusammenstellung auf der Gr<strong>und</strong>lage <strong>von</strong> Weber 2005.<br />

Nach diesen allgemeinen Hinweisen zu den Anforderungen der <strong>Kooperation</strong> soll <strong>im</strong> Folgenden<br />

auf mögliche Problemfelder <strong>und</strong> Abst<strong>im</strong>mungsbedarfe, die sich in der Zusammenarbeit<br />

mit ausgewählten zentralen Professionen ergeben können, näher eingegangen werden.<br />

Die Einbeziehung juristischer Professionen<br />

Den juristischen Berufen kommt <strong>im</strong> Bereich des Opferschutzes eine zentrale Bedeutung zu,<br />

doch ist die Beteiligung an regionalen Bündnissen nicht <strong>im</strong>mer selbstverständlich. Im Folgenden<br />

wird näher auf Besonderheiten <strong>und</strong> mögliche Inhalte der Zusammenarbeit mit ausgewählten<br />

juristischen Professionen eingegangen.<br />

Richter(innen) sind zur Neutralität verpflichtet <strong>und</strong> dürfen daher keine Aktivitäten ausüben,<br />

die das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit gefährden könnten. Die richterliche Unabhängigkeit<br />

beinhaltet u. a. auch, dass sie sachlich nicht weisungsgeb<strong>und</strong>en sind. Vor diesem<br />

Hintergr<strong>und</strong> erfolgt eine Teilnahme an <strong>Kooperation</strong>sprojekten <strong>im</strong>mer auf der Gr<strong>und</strong>lage einer<br />

persönlichen Entscheidung. Ein Teil der Richter(innen) hat ein hohes Interesse an Vernetzungsinitiativen<br />

<strong>und</strong> verbindet damit die Möglichkeit, die Ziele des Gesetzgebers vor Ort<br />

adäquat <strong>und</strong> bürgernah umzusetzen. Andere Richter(innen) stehen einer <strong>Kooperation</strong> skeptisch<br />

oder abweisend gegenüber. Hier gilt es, zum einen das Interesse an der Zusammenarbeit<br />

zu erhöhen <strong>und</strong> zum anderen auf mögliche Hinderungsgründe einzugehen. Sehen sich<br />

Richter(innen) beispielsweise in ihrer Neutralität gefährdet, kann darauf hingewiesen werden,<br />

dass diese Sorge nur <strong>im</strong> Rahmen eines fallbezogenen Austauschs begründet ist. „Bei<br />

aktiver Mitarbeit in einem Netzwerk mit anderen Institutionen <strong>im</strong> Bereich der Aufklärung<br />

<strong>und</strong> allgemeiner Informationen über den Verfahrensablauf sowie dem Bereich der gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

obliegenden richterlichen Fürsorge für die Verfahrensbeteiligten bestehen dahingehend<br />

eigentlich keine Bedenken“ (Gohla 2003: 19). Aufgr<strong>und</strong> der richterlichen<br />

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