Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
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Relevante Bündnispartner 21 • Fachberatung für Opfer • Frauenhaus • Weitere Anlaufstellen für Gewaltopfer (Notruf, Weißer Ring) • Unterstützungsangebote für Kinder (Kinderschutzbund u. a.) • Beratungsangebote für Migrant(inn)en, Ausländeramt • Polizei • Rechtsantragstellen • Familien-, Zivil- und Strafrichter(innen) • Staatsanwaltschaft • Gerichtshilfe • Gerichtsvollzieher(innen) • Anwälte/Anwältinnen • Vertreter(innen) des Gesundheitssystems (u. a. Hausärzte/Hausärztinnen, Gynäkolog(inn)en, Psychotherapeut(inn)en, stationäre Einrichtungen, Gesundheitsamt) • Jugendamt/ASD, Freie Träger mit entsprechenden Angeboten • Weitere psychosoziale Beratungsangebote (u. a. Erziehungsberatung, Paar- und Lebensberatung, Suchtberatung, Männerberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Telefonseelsorge) • Angebote der Täterarbeit • Täter-Opfer-Ausgleich 22 • Gleichstellungsbeauftragte • Einrichtungen der Grundsicherung (u. a. ARGE, Sozialamt) • Für den Bereich der Prävention: u. a. Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Krankenkassen Abb. I 3.2: Relevante Bündnispartner · Quelle: Eigene Zusammenstellung. Bei der Mitarbeit kooperierender Institutionen ist auf eine ausgewogene Vertretung der beteiligten Einrichtungen zu achten. Angefragte Institutionen sollten bei der Benennung eines/einer Abgeordneten eine sorgfältige Klärung des Mandats vornehmen. Es muss explizit festgelegt werden, welche Entscheidungsbefugnis die/der Mandatsträger(in) erhält. Zudem sollte von vorneherein eine Vertretungsregelung besprochen werden und für den Fall eines personellen Wechsels eine ausreichende Einarbeitungsphase zugesagt werden. Bei der Besetzung sollten Personen bevorzugt werden, die neben ihrer fachlichen Kompetenz über ausreichende Netzwerkkompetenzen verfügen. Entsprechende Fähigkeiten kommen u. a. durch folgende Verhaltensstile zum Ausdruck: Zielstrebiges Ergreifen von Initiative statt Abwarten, Integration statt Polarisierung, berechenbares und verlässliches Verhalten sowie zügige Informationsweitergabe und termingerechte Erledigung übernommener Aufgaben (Schubert 2005: 25). Ferner müssen insbesondere große und hierarchisch strukturierte Institutionen sehr genau klären, wie sichergestellt werden kann, dass alle zuständigen Mitarbeiter(innen) über die getroffenen Vereinbarungen in Kenntnis gesetzt und entsprechend angewiesen werden. 21 Da die Angebotsstruktur im hohen Maß von regionalen Besonderheiten geprägt wird, kann keine vollständige Auflistung aller möglichen Bündnispartner erfolgen. 22 Bei der Integration von Stellen des Täter-Opfer-Ausgleichs sollte darauf geachtet werden, dass der Ausgleich auf der Grundlage der besonderen Standards für Gewalt im sozialen Nahraum erfolgt (für weitere Hinweise s. TOA-Servicebüro. Zugriff über www.toa-servicebuero.de vom 17.11.05). 31
I Kontext der Fachberatung Schließlich stellt sich bereits in der Gründungsphase die Frage der Koordination des Gremiums. Dabei sollte zunächst geprüft werden, ob Personalkapazitäten für diese Aufgabe eingeworben werden können. 23 Die Gleichstellungsbeauftragten bieten sich in vielen Fällen als geeignete Koordinator(inn)en an, da das Engagement gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis Teil ihres Aufgabenbereichs ist. Zudem unterhalten die Beauftragten zu den meisten relevanten Bezugsgruppen ohnehin Kontakte. Dem/der Koordinator(in) fallen in aller Regel folgende Aufgaben zu: • Herstellung adäquater Rahmenbedingungen der gemeinsamen Arbeit (z. B. Vorbereitung und Strukturierung der gemeinsamen Treffen) • Förderung der Integration von Akteuren und Konfliktvermittlung • Organisation und fachlicher Input beim Erfahrungsaustausch Unabhängig von einer fest installierten Koordination besteht ein Bedarf an „Zugpferden“, die – mehr als andere aber nicht stellvertretend für andere – bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernehmen, indem sie z. B. Protokolle erstellen, die Gesprächsleitung übernehmen, Impulse einbringen oder praktische Schritte initiieren. Nötige Kompetenzen sind, neben persönlicher Überzeugungskraft sowie Kenntnis geeigneter Strategien zur Aktivierung und zur Entwicklung fachlicher Arbeit, die Offenheit für neue Wege sowie Problemlösefähigkeit (Mutschler 1998: 52). „Best Practice“ bei der Verstetigung einer konstruktiven Zusammenarbeit Im Folgenden werden grundlegende Verfahrensweisen, die für den Aufbau und Erhalt einer konstruktiven Zusammenarbeit zu empfehlen sind, vorgestellt. Die einzelnen Schritte sind eng miteinander verwoben und können in unterschiedlicher Reihenfolge durchlaufen werden. Im Rahmen einer kontinuierlichen Zusammenarbeit sollten die Verfahrensweisen wiederholt zum Zug kommen, um die gemeinsame Arbeit den sich verändernden Anforderungen anzupassen. • Offenlegung des jeweiligen institutionellen Hintergrundes und Aufgabenprofils Jeder Akteur sollte den eigenen organisatorischen und fachlichen Hintergrund im Kontext häuslicher Gewalt offen legen. Besonders wichtig ist dabei, dass allen Beteiligten die spezifischen Handlungslogiken der Bündnispartner bewusst werden. Entsprechende Informationen sind in aller Regel wiederholt erforderlich. Konflikte zwischen Bündnispartner(inne)n sind häufig darauf zurückzuführen, dass Handlungsspielräume und -logiken verkannt werden. Die Bearbeitung dieser Konflikte bietet die Chance, dass strukturell bedingte Unterschiede zwischen Bündnispartner(inne)n als solche tatsächlich verstanden werden können. Informationsmaterialien (z. B. Organigramm, Telefonliste, Tätigkeitsberichte) über die eigene Einrichtung bzw. Tätigkeit können die Vorstellung sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus kann eine gegenseitige Hospitation oder die Durchführung von Treffen bei verschiedenen Akteuren das wechselseitige Verständnis fördern (für weitere Hinweise s. PJS 2003a, b und c). • Entwicklung eines gemeinsamen Kooperationsverständnisses Es gilt, grundlegende Entscheidungen über die Organisation des Bündnisses zu treffen, die in einer Geschäftsordnung festgehalten werden sollten. Dies umfasst beispielsweise die Beschreibung und Zuweisung von Funktionen wie Koordination, Moderation, Protokollführung und Außenvertretung sowie das Prozedere bei Entscheidungsfindungen und Konfliktklärungen. Im Zuge dieser Aushandlungsprozesse sollte auch eine Reflexion der 32 23 Vereinzelt erhalten Modellprojekte zusätzliche bzw. durch Umstrukturierungen gewonnene Personalkontingente für diese Aufgabe oder eingebundene Institutionen stellen Ressourcen zur Verfügung.
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Relevante Bündnispartner 21<br />
• Fachberatung für Opfer<br />
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(Notruf, Weißer Ring)<br />
• Unterstützungsangebote für Kinder<br />
(Kinderschutzb<strong>und</strong> u. a.)<br />
• <strong>Beratung</strong>sangebote für Migrant(inn)en,<br />
Ausländeramt<br />
• Polizei<br />
• Rechtsantragstellen<br />
• Familien-, Zivil- <strong>und</strong> Strafrichter(innen)<br />
• Staatsanwaltschaft<br />
• Gerichtshilfe<br />
• Gerichtsvollzieher(innen)<br />
• Anwälte/Anwältinnen<br />
• Vertreter(innen) des Ges<strong>und</strong>heitssystems (u. a.<br />
Hausärzte/Hausärztinnen, Gynäkolog(inn)en,<br />
Psychotherapeut(inn)en, stationäre Einrichtungen,<br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt)<br />
• Jugendamt/ASD, Freie Träger mit entsprechenden<br />
Angeboten<br />
• Weitere psychosoziale <strong>Beratung</strong>sangebote (u. a.<br />
Erziehungsberatung, Paar- <strong>und</strong> Lebensberatung,<br />
Suchtberatung, Männerberatung, Sozialpsychiatrischer<br />
Dienst, Telefonseelsorge)<br />
• Angebote der Täterarbeit<br />
• Täter-Opfer-Ausgleich 22<br />
• Gleichstellungsbeauftragte<br />
• Einrichtungen der Gr<strong>und</strong>sicherung (u. a. ARGE,<br />
Sozialamt)<br />
• Für den Bereich der Prävention: u. a. Schulen, Kindertagesstätten,<br />
Familienzentren, Krankenkassen<br />
Abb. I 3.2: Relevante Bündnispartner · Quelle: Eigene Zusammenstellung.<br />
Bei der Mitarbeit kooperierender Institutionen ist auf eine ausgewogene Vertretung der beteiligten<br />
Einrichtungen zu achten. Angefragte Institutionen sollten bei der Benennung eines/einer<br />
Abgeordneten eine sorgfältige Klärung des Mandats vornehmen. Es muss explizit<br />
festgelegt werden, welche Entscheidungsbefugnis die/der Mandatsträger(in) erhält. Zudem<br />
sollte <strong>von</strong> vorneherein eine Vertretungsregelung besprochen werden <strong>und</strong> für den Fall eines<br />
personellen Wechsels eine ausreichende Einarbeitungsphase zugesagt werden. Bei der Besetzung<br />
sollten Personen bevorzugt werden, die neben ihrer fachlichen Kompetenz über<br />
ausreichende Netzwerkkompetenzen verfügen. Entsprechende Fähigkeiten kommen u. a.<br />
durch folgende Verhaltensstile zum Ausdruck: Zielstrebiges Ergreifen <strong>von</strong> Initiative statt Abwarten,<br />
Integration statt Polarisierung, berechenbares <strong>und</strong> verlässliches Verhalten sowie<br />
zügige Informationsweitergabe <strong>und</strong> termingerechte Erledigung übernommener Aufgaben<br />
(Schubert 2005: 25). Ferner müssen insbesondere große <strong>und</strong> hierarchisch strukturierte Institutionen<br />
sehr genau klären, wie sichergestellt werden kann, dass alle zuständigen Mitarbeiter(innen)<br />
über die getroffenen Vereinbarungen in Kenntnis gesetzt <strong>und</strong> entsprechend angewiesen<br />
werden.<br />
21 Da die Angebotsstruktur <strong>im</strong> hohen Maß <strong>von</strong> regionalen Besonderheiten geprägt wird, kann keine vollständige Auflistung aller möglichen<br />
Bündnispartner erfolgen.<br />
22 Bei der Integration <strong>von</strong> Stellen des Täter-Opfer-Ausgleichs sollte darauf geachtet werden, dass der Ausgleich auf der Gr<strong>und</strong>lage der besonderen<br />
Standards für Gewalt <strong>im</strong> sozialen Nahraum erfolgt (für weitere Hinweise s. TOA-Servicebüro. Zugriff über www.toa-servicebuero.de vom 17.11.05).<br />
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