Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern

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21.12.2013 Aufrufe

Bereits seit Beginn der 1990er Jahre wächst die Anzahl von Vernetzungsinitiativen, in denen die Vertreter(innen) verschiedener Institutionen, die vor Ort mit der Bearbeitung häuslicher Gewalt befasst sind, zusammenarbeiten. Gelingt es, eine stabile und konstruktive Zusammenarbeit zu etablieren, werden Bündnisse zum Erfolgsmodell. 20 Breite Einigkeit besteht auch hinsichtlich der inhaltlichen Ziele der Kooperation: Zentral ist dabei, zum einen den Opferschutz unter Ausschöpfung der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zu verbessern. Zum anderen gilt es, Vorgehensweisen zu entwickeln, die eine nachhaltige Beendigung von Gewalterfahrungen ermöglichen. Schließlich sollen Strategien zur Prävention von Gewalt im sozialen Nahraum entwickelt werden. Mit diesen grundlegenden Zielen verbinden sich konkrete Aufgaben (s. Abb. I 3.1), wobei die Schwerpunktsetzungen der gemeinsamen Arbeit von den regionalen Besonderheiten abhängen. Zudem werden bestimmte Arbeitsschritte, wie z. B. eine Evaluation der gemeinsamen Arbeit oder eine breite Öffentlichkeitsarbeit, in aller Regel erst nach einer Phase der Stabilisierung und Institutionalisierung der Zusammenarbeit relevant. Die Umsetzung der genannten Ziele erfordert neben dem Engagement aller Bündnispartner geeignete strukturelle Voraussetzungen. So fordert die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“ eine Unterstützung der erarbeiteten Maßnahmen durch die politisch und administrativ Verantwortlichen. Die Zuständigkeit für die Koordination der Bündnisse ist dabei ebenso zu regeln wie finanzielle Ressourcen für eine Beteiligung an der Kooperation (BMFSFJ 2002). Ziele regionaler Bündnisse gegen häusliche Gewalt und Nachstellungen Verbesserung des Opferschutzes Nachhaltige Unterbrechung Prävention unter Ausschöpfung vorhandener des Gewaltkreislaufes rechtlicher Möglichkeiten • Verbesserung der Fachlichkeit (gegenseitige Information, Bündelung von Expertenwissen, Kompetenzerweiterung durch fachlichen Austausch, Aus- und Fortbildung zum Thema häuslicher Gewalt) • Prüfung bestehender Angebote und Kooperationsstrategien (Optimierung vorhandener Angebote, Schnittstellenorganisation zwischen Einrichtungen, Identifikation von Lücken und Zuständigkeiten) • Entwicklung stellenübergreifender Unterstützungsstrategien für Gewaltbetroffene (fallübergreifende Koordination polizeilicher Interventionen, zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen, strafrechtlicher Sanktionen und Unterstützungsangeboten) • Erhöhung der Sensibilität für unterschiedliche Lebenssituationen und Bedarfe von Gewaltbetroffenen (z. B. Betroffene mit minderjährigen Kindern, Migrant(inn)en, gewaltbetroffene Männer) • Verbesserung des Informationsstands von Gewaltbetroffenen über häusliche Gewalt und Schutzmöglichkeiten • Entwicklung ergänzender Unterstützungsleistungen und neuer Projektideen • Entwicklung von Strategien zur Inverantwortungnahme der Täter(innen) (Aufbau von Täterangeboten und/oder Integration bestehender Täterangebote, Optimierung der Anwendung rechtlicher Sanktionen) • Breite und zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit • Dokumentation der gemeinsamen Arbeit und Außendarstellung • Evaluation der entwickelten Strategien Abb. I 3.1: Ziele regionaler Bündnisse gegen häusliche Gewalt und Nachstellungen · Quelle: Eigene Zusammenstellung auf der Grundlage von BMFSFJ 2002; Buskotte 2003; WiBIG 2004d. 20 Beispiele erfolgreicher Vernetzung sind u. a. das Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG, www.big-interventionszentrale.de vom 30.11.2005), das Hannoversche Interventionsprojekt gegen Männergewalt in der Familie (HAIP, Zugriff über www.hannover.de vom 30.11.2005) und das Rheinland-pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG, www.rigg-rlp.de vom 30.11.2005). 29

I Kontext der Fachberatung 3.2 Aufbau und Verstetigung der Kooperation Die Schlüsselfunktion von Bündnissen für die Verbesserung des Opferschutzes vor Ort ist unstrittig. Doch ihr Erfolg hängt davon ab, wie gut es gelingt, die komplexen Anforderungen zu bewältigen, die mit der Zusammenarbeit einer größeren Anzahl von Personen, die unterschiedlichen Professionen und Organisationen angehören, verbunden sind. Die gewünschten positiven Effekte erfordern zunächst zusätzliche Investitionen sowohl auf der Ebene des persönlichen Engagements der Beteiligten als auch auf der Ebene institutioneller Ressourcen. Grundlegende Fragen der Besetzung Eine Vernetzung setzt voraus, dass eine Institution oder Einzelpersonen initiativ werden. In der Praxis handelt es sich dabei häufig um Polizei, Vertreter(innen) aus dem Bereich der psychosozialen Angebote für Opfer (z. B. Frauenhaus, Notruf) oder Gleichstellungsbeauftragte. Die Initiatoren sollten sich einen Überblick über alle relevanten Akteure vor Ort verschaffen und diese zu einem ersten konstituierenden Treffen einladen. Einen Überblick über Akteure, die im Bereich häuslicher Gewalt und Nachstellungen von Bedeutung sind, bietet Abb. I 3.2. Im Tätigkeitsprofil der Akteure nimmt die Arbeit im Kontext häuslicher Gewalt einen unterschiedlich hohen Stellenwert ein. Zudem variieren die zeitlichen Ressourcen, die von den Angefragten erbracht werden können. Grundsätzlich sollten alle relevanten Bereiche möglichst eng eingebunden sein und daher an allen gemeinsamen Sitzungen teilnehmen. Soweit es nicht gelingt, Vertreter(innen) zu einer engen Zusammenarbeit zu gewinnen, sollte zumindest die Möglichkeit eines punktuellen Engagements ausgelotet werden. Sofern zeitliche Ressourcen knapp sind, können auch andere Formen der Beteiligung angeboten werden: So können spezielle Arbeitskreise gebildet, Veranstaltungen zu thematischen Schwerpunkten vereinbart werden, zu denen gezielt eingeladen wird, oder die betreffenden Personen können anhand schriftlich übermittelter Informationen über den Stand der Arbeit regelmäßig auf dem Laufenden gehalten werden. Im weiteren Verlauf der Kooperation muss immer wieder überprüft werden, ob tatsächlich alle bedeutsamen Bereiche in der Bearbeitung häuslicher Gewalt durch die Teilnehmenden vertreten sind. 30

I <strong>Kontext</strong> der Fachberatung<br />

3.2 Aufbau <strong>und</strong> Verstetigung der <strong>Kooperation</strong><br />

Die Schlüsselfunktion <strong>von</strong> Bündnissen für die Verbesserung des Opferschutzes vor Ort ist<br />

unstrittig. Doch ihr Erfolg hängt da<strong>von</strong> ab, wie gut es gelingt, die komplexen Anforderungen<br />

zu bewältigen, die mit der Zusammenarbeit einer größeren Anzahl <strong>von</strong> Personen, die unterschiedlichen<br />

Professionen <strong>und</strong> Organisationen angehören, verb<strong>und</strong>en sind. Die gewünschten<br />

positiven Effekte erfordern zunächst zusätzliche Investitionen sowohl auf der Ebene des persönlichen<br />

Engagements der Beteiligten als auch auf der Ebene institutioneller Ressourcen.<br />

Gr<strong>und</strong>legende Fragen der Besetzung<br />

Eine Vernetzung setzt voraus, dass eine Institution oder Einzelpersonen initiativ werden.<br />

In der Praxis handelt es sich dabei häufig um Polizei, Vertreter(innen) aus dem Bereich der<br />

psychosozialen Angebote für Opfer (z. B. Frauenhaus, Notruf) oder Gleichstellungsbeauftragte.<br />

Die Initiatoren sollten sich einen Überblick über alle relevanten Akteure vor Ort verschaffen<br />

<strong>und</strong> diese zu einem ersten konstituierenden Treffen einladen. Einen Überblick über<br />

Akteure, die <strong>im</strong> Bereich häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen <strong>von</strong> Bedeutung sind, bietet<br />

Abb. I 3.2. Im Tätigkeitsprofil der Akteure n<strong>im</strong>mt die Arbeit <strong>im</strong> <strong>Kontext</strong> häuslicher Gewalt einen<br />

unterschiedlich hohen Stellenwert ein. Zudem variieren die zeitlichen Ressourcen, die<br />

<strong>von</strong> den Angefragten erbracht werden können. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten alle relevanten Bereiche<br />

möglichst eng eingeb<strong>und</strong>en sein <strong>und</strong> daher an allen gemeinsamen Sitzungen teilnehmen.<br />

Soweit es nicht gelingt, Vertreter(innen) zu einer engen Zusammenarbeit zu gewinnen,<br />

sollte zumindest die Möglichkeit eines punktuellen Engagements ausgelotet werden. Sofern<br />

zeitliche Ressourcen knapp sind, können auch andere Formen der Beteiligung angeboten<br />

werden: So können spezielle Arbeitskreise gebildet, Veranstaltungen zu thematischen<br />

Schwerpunkten vereinbart werden, zu denen gezielt eingeladen wird, oder die betreffenden<br />

Personen können anhand schriftlich übermittelter Informationen über den Stand der Arbeit<br />

regelmäßig auf dem Laufenden gehalten werden. Im weiteren Verlauf der <strong>Kooperation</strong> muss<br />

<strong>im</strong>mer wieder überprüft werden, ob tatsächlich alle bedeutsamen Bereiche in der Bearbeitung<br />

häuslicher Gewalt durch die Teilnehmenden vertreten sind.<br />

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