Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
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I <strong>Kontext</strong> der Fachberatung<br />
3. Bündnisse gegen häusliche Gewalt<br />
Netzwerke, Bündnisse, R<strong>und</strong>e Tische oder Vernetzungsinitiativen: Das koordinierte Arbeiten<br />
aller relevanten Akteure, die mit der Bearbeitung best<strong>im</strong>mter Fragen beschäftigt sind, entwickelte<br />
sich in den vergangenen Jahren zu der Lösungsstrategie bei der Bewältigung komplexer<br />
sozialer Problemlagen. Dies gilt auch <strong>und</strong> gerade für die Arbeit <strong>im</strong> <strong>Kontext</strong> häuslicher<br />
Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen, bei der zahlreiche Professionen involviert sind. Weil die konkreten<br />
Problemlagen der Opfer in aller Regel komplex sind <strong>und</strong> vielfältige Unterstützungsbedarfe<br />
vorliegen (s. II Kap. 3.2), fällt es den Betroffenen oftmals schwer, sich <strong>im</strong> Hilfesystem<br />
zu orientieren. Die Entwicklung koordinierter Interventionen erhöht die Transparenz <strong>und</strong> erleichtert<br />
Betroffenen <strong>von</strong> Gewalt den Zugang zum Hilfesystem. Darüber hinaus können<br />
Bündnisse entscheidend dazu beitragen, dass vorhandene Möglichkeiten des Opferschutzes<br />
ausgeschöpft <strong>und</strong> mögliche Defizite <strong>im</strong> Hilfesystem verringert werden. In den folgenden Abschnitten<br />
wird zunächst auf Ziele <strong>von</strong> Netzwerken (s. I Kap. 3.1) <strong>und</strong> Empfehlungen zum Aufbau<br />
<strong>und</strong> der Verstetigung der Bündnisse eingegangen (s. I Kap. 3.2). Abschließend wird auf<br />
mögliche Konfliktfelder <strong>und</strong> Abst<strong>im</strong>mungsbedarfe hingewiesen (s. I Kap. 3.3).<br />
3.1 Ziele der Vernetzung<br />
Bei regionalen Bündnissen gegen häusliche Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen handelt es sich um<br />
eine Form der fallübergreifenden Zusammenarbeit, die auch als Vernetzung bezeichnet<br />
wird. Dabei gilt es, möglichst alle Akteure einer best<strong>im</strong>mten Region, die mit der Problembearbeitung<br />
befasst sind, einzubinden. Neben gemeinsamen Absprachen zur Opt<strong>im</strong>ierung des<br />
Opferschutzes sollen auch die Rahmenbedingungen des Handelns geprüft <strong>und</strong> erforderliche<br />
Änderungen initiiert werden. Als eine der ersten Initiativen, die sich mit der Entwicklung<br />
eines tragfähigen Netzwerks zur Verbesserung des Schutzes <strong>von</strong> Betroffenen häuslicher<br />
Gewalt auseinandergesetzt hat, gilt das Domestic Abuse Intervention Project (DAIP, Duluth/<br />
USA). Das Anfang der 1980er Jahre entwickelte Modell besitzt bis heute Vorbildcharakter.<br />
Auch in Deutschland sind sich Expert(inn)en in Politik <strong>und</strong> Praxis einig, dass eine Verbesserung<br />
des Opferschutzes unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten nur in einem integrierten<br />
Hilfesystem gelingen kann (s. u. a. BMFSFJ 1999).<br />
g<br />
Domestic Abuse Intervention Project (DAIP, Duluth/USA)<br />
Das Gemeinwesenmodell versteht sich als „ein System <strong>von</strong> Netzwerken, Abkommen, Prozessen <strong>und</strong> angewandten<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen“ (Pence/McMahon 1998: 155), in dem alle mit häuslicher Gewalt befassten Akteure unter dem handlungsleitenden<br />
Prinzip der Sicherheit für die betroffenen Frauen, 19 zusammenarbeiten. Dazu gehört auch, Gewalttäter konsequent<br />
für ihr Handeln zur Verantwortung zu ziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass staatliche <strong>und</strong> nicht-staatliche Institutionen<br />
ihr Handeln aufeinander abst<strong>im</strong>men <strong>und</strong> Barrieren der Zusammenarbeit, die den Schutz <strong>von</strong> Opfern gefährden<br />
könnten, erkannt <strong>und</strong> abgebaut werden. Jede Intervention muss das Misshandlungsmuster über die Einzelereignisse<br />
hinaus, die Besonderheiten des jeweiligen Falles sowie das Machtgefälle zwischen Täter <strong>und</strong> Opfer einbeziehen<br />
(für weitere Hinweise s. Pence/McMahon 1998: 161 ff).<br />
28<br />
19 Ursprünglich besaß die geschlechtsspezifische Betonung weiblicher Gewaltopfer <strong>und</strong> männlicher Täter Bedeutung. Andere Vernetzungsmodelle<br />
bezeichnen inzwischen die geschlechtsübergreifende Formulierung als Kriterium guter Praxis (s. u. a. WiBIG 2004d: 144).