Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
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Praktische Tipps für Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz<br />
für Betroffene in Bezug auf Wohnungszuweisungen <strong>und</strong> Schutzanordnungen<br />
Eilantrag<br />
Hauptantrag<br />
1. Antrag Die einstweiligen Anordnungen sind möglichst zeitnah zu bis zum Ablauf der<br />
beantragen, da sonst die Eilbedürftigkeit wegfällt (auch<br />
Verjährungsfrist<br />
wenn der Täter in einem Strafverfahren zu einer Haftstrafe<br />
(Dauer: fallabhängig)<br />
verurteilt wurde).<br />
Wohnungszuweisung ist binnen 3 Monaten nach der Tat vom<br />
Täter schriftlich zu verlangen. Ein Antrag be<strong>im</strong> Gericht innerhalb<br />
dieser Zeit genügt.<br />
Zuständig ist das Gericht am Tatort oder das Gericht des<br />
dto<br />
allgemeinen Gerichtsstandes des Gegners, meist der Wohnsitz;<br />
zwischen mehreren Gerichtsständen können Sie wählen. Jede<br />
Rechtsantragstelle der ordentlichen Gerichte muss Ihren Antrag<br />
entgegennehmen <strong>und</strong> weiterleiten, unabhängig <strong>von</strong> der Zuständigkeit<br />
des Gerichts.<br />
Ein Hauptantrag ist gleichzeitig zu stellen, oder wenigstens um<br />
Prozesskostenhilfe hierfür nachzusuchen.<br />
Voraussetzungen einer Eilentscheidung müssen glaubhaft<br />
Beweise anbieten<br />
gemacht werden, insbesondere durch eidesstattliche Ver-<br />
(z. B. Briefe, Zeugen,<br />
sicherung oder beizufügende Beweismittel (Briefe, aktuelle<br />
Atteste)<br />
ärztliche Atteste etc.).<br />
Es kann beantragt werden, dass die sofortige Wirksamkeit der dto<br />
Entscheidung angeordnet wird ( 64 b II S.1, III S. 3 u. 4 FGG).<br />
Es kann sinnvoll sein, die Wiederholungsgefahr darzulegen<br />
dto<br />
(diese wird zwar bei der ersten Tat vermutet, kann jedoch vom<br />
Täter widerlegt werden).<br />
Als Zustelladresse für die Gerichtspost kann auch die einer<br />
dto<br />
anderen Person (c/o-Adresse) benannt werden. Sind Sie anwaltlich<br />
vertreten, geht die Gerichtspost ohnehin an Ihre(n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt,<br />
ebenso können Sie beantragen, dass Sie<br />
auch unter deren Anschrift geladen werden.<br />
Es ist kein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Bei geringem oder dto<br />
keinem Einkommen kann Prozesskostenhilfe <strong>und</strong> Beiordnung einer<br />
Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts beantragt <strong>und</strong> bewilligt werden.<br />
Es kann auch beantragt werden, dass gem. § 100 a Abs. III<br />
KostO <strong>von</strong> der Erhebung <strong>von</strong> Gerichtskosten abgesehen wird.<br />
Es kann beantragt werden, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden<br />
wird, das Gericht kann aber die mündliche Verhandlung<br />
anordnen.<br />
Für den Fall der Zuwiderhandlung, Androhung eines best<strong>im</strong>mten dto<br />
Mittels (z. B. Ordnungsgeld) bereits <strong>im</strong> Antrag auf Schutzanordnung<br />
beantragen<br />
Musteranträge hält die Broschürenstelle des B<strong>und</strong>esfamilien- dto<br />
ministeriums bereit (Bezugsadresse: B<strong>und</strong>esministerium für<br />
Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend, 53107 Bonn,<br />
Tel.: 0180/5 32 93 29, E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.b<strong>und</strong>.de)<br />
Fortsetzung s. S. 104<br />
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