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Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern

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Praktische Tipps für Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz<br />

für Betroffene in Bezug auf Wohnungszuweisungen <strong>und</strong> Schutzanordnungen<br />

Eilantrag<br />

Hauptantrag<br />

1. Antrag Die einstweiligen Anordnungen sind möglichst zeitnah zu bis zum Ablauf der<br />

beantragen, da sonst die Eilbedürftigkeit wegfällt (auch<br />

Verjährungsfrist<br />

wenn der Täter in einem Strafverfahren zu einer Haftstrafe<br />

(Dauer: fallabhängig)<br />

verurteilt wurde).<br />

Wohnungszuweisung ist binnen 3 Monaten nach der Tat vom<br />

Täter schriftlich zu verlangen. Ein Antrag be<strong>im</strong> Gericht innerhalb<br />

dieser Zeit genügt.<br />

Zuständig ist das Gericht am Tatort oder das Gericht des<br />

dto<br />

allgemeinen Gerichtsstandes des Gegners, meist der Wohnsitz;<br />

zwischen mehreren Gerichtsständen können Sie wählen. Jede<br />

Rechtsantragstelle der ordentlichen Gerichte muss Ihren Antrag<br />

entgegennehmen <strong>und</strong> weiterleiten, unabhängig <strong>von</strong> der Zuständigkeit<br />

des Gerichts.<br />

Ein Hauptantrag ist gleichzeitig zu stellen, oder wenigstens um<br />

Prozesskostenhilfe hierfür nachzusuchen.<br />

Voraussetzungen einer Eilentscheidung müssen glaubhaft<br />

Beweise anbieten<br />

gemacht werden, insbesondere durch eidesstattliche Ver-<br />

(z. B. Briefe, Zeugen,<br />

sicherung oder beizufügende Beweismittel (Briefe, aktuelle<br />

Atteste)<br />

ärztliche Atteste etc.).<br />

Es kann beantragt werden, dass die sofortige Wirksamkeit der dto<br />

Entscheidung angeordnet wird ( 64 b II S.1, III S. 3 u. 4 FGG).<br />

Es kann sinnvoll sein, die Wiederholungsgefahr darzulegen<br />

dto<br />

(diese wird zwar bei der ersten Tat vermutet, kann jedoch vom<br />

Täter widerlegt werden).<br />

Als Zustelladresse für die Gerichtspost kann auch die einer<br />

dto<br />

anderen Person (c/o-Adresse) benannt werden. Sind Sie anwaltlich<br />

vertreten, geht die Gerichtspost ohnehin an Ihre(n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt,<br />

ebenso können Sie beantragen, dass Sie<br />

auch unter deren Anschrift geladen werden.<br />

Es ist kein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Bei geringem oder dto<br />

keinem Einkommen kann Prozesskostenhilfe <strong>und</strong> Beiordnung einer<br />

Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts beantragt <strong>und</strong> bewilligt werden.<br />

Es kann auch beantragt werden, dass gem. § 100 a Abs. III<br />

KostO <strong>von</strong> der Erhebung <strong>von</strong> Gerichtskosten abgesehen wird.<br />

Es kann beantragt werden, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden<br />

wird, das Gericht kann aber die mündliche Verhandlung<br />

anordnen.<br />

Für den Fall der Zuwiderhandlung, Androhung eines best<strong>im</strong>mten dto<br />

Mittels (z. B. Ordnungsgeld) bereits <strong>im</strong> Antrag auf Schutzanordnung<br />

beantragen<br />

Musteranträge hält die Broschürenstelle des B<strong>und</strong>esfamilien- dto<br />

ministeriums bereit (Bezugsadresse: B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend, 53107 Bonn,<br />

Tel.: 0180/5 32 93 29, E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.b<strong>und</strong>.de)<br />

Fortsetzung s. S. 104<br />

103

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