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Jugendordnung - Hubertus

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<strong>Jugendordnung</strong><br />

des Reit- und Fahrvereins „<strong>Hubertus</strong>„ Anrath-Neersen e. V.<br />

§ 1 Name, Mitgliedschaft<br />

Die jugendlichen Mitglieder des Reit- und Fahrvereins bilden die „Reiterjugend„. Sie<br />

wird von den „Junioren„ und Jungen Reitern„ gem. § 17 Ziff. 1.1 und 1.2 LPO des Reitund<br />

Fahrvereins gebildet.<br />

§ 2. Zweck und Aufgaben<br />

2.1. Zweck<br />

2.1.1. Förderung des Reit- und Fahrsports in allen Disziplinen und Wahrung seines<br />

ideellen Charakters.<br />

2.1.2. Förderung der Jugendpflege und Jugendgesundheit durch Reit- und Fahrsport.<br />

2.2. Aufgaben<br />

2.2.1. Interessenvertretung gegenüber der „Kreisreiterjugend, der Sportjugend im<br />

KSB, der Reiterjugend des Landesverbandes der Reit und Fahrvereine, der<br />

deutschen Reitjugend der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung), den Behörden<br />

und der Öffentlichkeit.<br />

2.2.2. Als Mitglied der „Kreisreiterjugend, und der Sportjugend im Kreissportbund bekennt<br />

sich die Reiterjugend zur freundschaftlichen Zusammenarbeit mit allen<br />

Jugendverbänden zur Lösung gemeinsamer Aufgaben. Sie ist religiös und parteipolitisch<br />

neutral unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen<br />

und sozialen Rechtsstaats.<br />

2.2.3. Die „Reiterjugend„ führt und verwaltet sich selbständig. Sie entscheidet über<br />

die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.<br />

§ 3 Rechte und Pflichten<br />

Die Rechte und Pflichten der „Reiterjugend“ bestimmen sich nach § 4 der Hauptsatzung<br />

des Vereins.<br />

21.02.2005 kl


§ 4 Organe<br />

1. Die Organe der „Reiterjugend„ des Vereins sind:<br />

1.1 die Jugendversammlung<br />

1.2 der Jugendvorstand<br />

§ 5 Jugendversammlung<br />

1. Im ersten Vierteljahr eines jeden Jahres vor der Jahreshauptversammlung findet eine<br />

Jugendversammlung statt. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Jugendversammlung<br />

einberufen; er muß dies tun, wenn es von mindestens einem Drittel der<br />

stimmberechtigten „Reiterjugend“ unter Angabe der Gründe beantragt wird.<br />

2. Die Jugendversammlung ist von Jugendwart, im Verhinderungsfall von dem Stellvertreter,<br />

durch schriftliche Einladung an die Jugendlichen unter Angabe der Tagesordnung<br />

einzuberufen. Zwischen dem Tag der Einberufung und dem Versammlungstag müssen<br />

zwei Wochen liegen. Für die außerordentliche Jugendversammlung gelten die Einladungsformalien<br />

der ordentlichen Jugendversammlung.<br />

3. Die Jugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig.<br />

4. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem Versammlungstag<br />

schriftlich beim Jugendvorstand einzureichen. Später gestellte Anträge auf Satzungsänderungen<br />

werden nicht, andere Anträge werden nur behandelt, wenn die Jugendversammlung<br />

dies mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Jugendlichen beschließt.<br />

5. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt,<br />

entscheidet die einfache Mehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des<br />

Jugendwartes den Ausschlag.<br />

6. Wahlen erfolgen durch Handzeichen, auf Antrag durch Stimmzettel. Gewählt ist, wer die<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erhält keiner der Kandidaten<br />

die Mehrheit, findet zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen<br />

eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Jugendwart zu<br />

ziehende Los. Stimmberechtigt ist jeder persönlich anwesende Jugendliche bis 21 Jahre<br />

mit einer Stimme. Stimmübertragung ist nicht zulässig.<br />

7. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die die Beschlüsse<br />

im Wortlaut und die Ergebnisse von Wahlen verzeichnen muß. Sie ist vom Jugendwart<br />

und dem Schriftführer zu unterschreiben.<br />

Jedes Mitglied der „Reiterjugend“ hat das Recht, die Niederschrift einzusehen. Einsprüche<br />

können innerhalb von 8 Wochen nach Sitzungstermin beim Jugendvorstand schriftlich<br />

eingereicht werden.<br />

21.02.05 kl 2


§ 6 Jugendvorstand:<br />

1. Dem Jugendvorstand gehören an:<br />

1.1. Jugendwart (lt Vereinssatzung) § 10 Abs. 2.1.5<br />

1.2. Stellvertreter<br />

1.3. Jugendsprecher 1<br />

1.4. Jugendsprecher 2<br />

1.5. Kassierer<br />

1.6. Schriftführer<br />

1.7. Beisitzer 1<br />

1.8. Beisitzer 2<br />

2. Vertreten werden die Jugendlichen nach außen durch den Jugendwart oder durch seinen<br />

Stellvertreter.<br />

Nach innen durch die Jugendsprecher<br />

3. Der Vorstand wird von den Jugendlichen auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Jährlich<br />

scheidet ein viertel des Vorstandes aus, wobei Wiederwahl möglich ist auch bei älter<br />

als 21 jährigen. Der Jugendwart kann bei der Wahl auch älter als 21 Jahre sein.<br />

Scheidet ein Mitglied des Vorstands während seiner Amtszeit aus, ist von der nächsten<br />

Jugendversammlung eine Ergänzungswahl bis zum Ende der vorgesehenen Wahlzeit<br />

durchzuführen; scheiden der Jugendwart oder der Stellvertreter während ihrer Amtszeit<br />

aus, ist innerhalb von zwei Monaten eine Jugendversammlung einzuberufen, die die Ergänzungswahl<br />

durchführt.<br />

§ 7 Kassenverwaltung<br />

1. Die Kasse kann durch den Vereinskassierer im Sinne der „Reiterjugend verwaltet<br />

werden, oder von einem Jugendlichen Kassierer.<br />

2. Diese Gelder dienen ausschließlich zur Förderung der Kameradschaft.<br />

§ 8 Satzungsänderung<br />

1. Die Änderung der Satzung ist nur bei einer 2/3 Mehrheit möglich.<br />

2. Einladungen erfolgen über Aushang in den Reitställen oder schriftliche Einladung mindestens<br />

2 Wochen vorher.<br />

21.02.05 kl 3


Die vorstehende <strong>Jugendordnung</strong> wurde in der Jugendversammlung am.17.03.1999.<br />

einstimmig beschlossen.<br />

Willich, den 17.03.1999<br />

1. Jugendwart<br />

(Susanne Röhlen)<br />

2. Stellvertreter<br />

(Norma Schmitz)<br />

3. Jugendsprecher 1<br />

(Sonja Friedrichs)<br />

4. Jugendsprecher 2<br />

(Silvia Plage)<br />

5. Kassier<br />

(Jochen Manns )<br />

6. Schriftführer<br />

(Andrea Hommen)<br />

7. Beisitzer 1<br />

(Silke Meersmann)<br />

8. Beisitzer 1<br />

(Carolin Brockmanns )<br />

21.02.05 kl 4

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