Jugendordnung - Hubertus
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<strong>Jugendordnung</strong><br />
des Reit- und Fahrvereins „<strong>Hubertus</strong>„ Anrath-Neersen e. V.<br />
§ 1 Name, Mitgliedschaft<br />
Die jugendlichen Mitglieder des Reit- und Fahrvereins bilden die „Reiterjugend„. Sie<br />
wird von den „Junioren„ und Jungen Reitern„ gem. § 17 Ziff. 1.1 und 1.2 LPO des Reitund<br />
Fahrvereins gebildet.<br />
§ 2. Zweck und Aufgaben<br />
2.1. Zweck<br />
2.1.1. Förderung des Reit- und Fahrsports in allen Disziplinen und Wahrung seines<br />
ideellen Charakters.<br />
2.1.2. Förderung der Jugendpflege und Jugendgesundheit durch Reit- und Fahrsport.<br />
2.2. Aufgaben<br />
2.2.1. Interessenvertretung gegenüber der „Kreisreiterjugend, der Sportjugend im<br />
KSB, der Reiterjugend des Landesverbandes der Reit und Fahrvereine, der<br />
deutschen Reitjugend der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung), den Behörden<br />
und der Öffentlichkeit.<br />
2.2.2. Als Mitglied der „Kreisreiterjugend, und der Sportjugend im Kreissportbund bekennt<br />
sich die Reiterjugend zur freundschaftlichen Zusammenarbeit mit allen<br />
Jugendverbänden zur Lösung gemeinsamer Aufgaben. Sie ist religiös und parteipolitisch<br />
neutral unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen<br />
und sozialen Rechtsstaats.<br />
2.2.3. Die „Reiterjugend„ führt und verwaltet sich selbständig. Sie entscheidet über<br />
die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.<br />
§ 3 Rechte und Pflichten<br />
Die Rechte und Pflichten der „Reiterjugend“ bestimmen sich nach § 4 der Hauptsatzung<br />
des Vereins.<br />
21.02.2005 kl
§ 4 Organe<br />
1. Die Organe der „Reiterjugend„ des Vereins sind:<br />
1.1 die Jugendversammlung<br />
1.2 der Jugendvorstand<br />
§ 5 Jugendversammlung<br />
1. Im ersten Vierteljahr eines jeden Jahres vor der Jahreshauptversammlung findet eine<br />
Jugendversammlung statt. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Jugendversammlung<br />
einberufen; er muß dies tun, wenn es von mindestens einem Drittel der<br />
stimmberechtigten „Reiterjugend“ unter Angabe der Gründe beantragt wird.<br />
2. Die Jugendversammlung ist von Jugendwart, im Verhinderungsfall von dem Stellvertreter,<br />
durch schriftliche Einladung an die Jugendlichen unter Angabe der Tagesordnung<br />
einzuberufen. Zwischen dem Tag der Einberufung und dem Versammlungstag müssen<br />
zwei Wochen liegen. Für die außerordentliche Jugendversammlung gelten die Einladungsformalien<br />
der ordentlichen Jugendversammlung.<br />
3. Die Jugendversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig.<br />
4. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem Versammlungstag<br />
schriftlich beim Jugendvorstand einzureichen. Später gestellte Anträge auf Satzungsänderungen<br />
werden nicht, andere Anträge werden nur behandelt, wenn die Jugendversammlung<br />
dies mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Jugendlichen beschließt.<br />
5. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt,<br />
entscheidet die einfache Mehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des<br />
Jugendwartes den Ausschlag.<br />
6. Wahlen erfolgen durch Handzeichen, auf Antrag durch Stimmzettel. Gewählt ist, wer die<br />
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erhält keiner der Kandidaten<br />
die Mehrheit, findet zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen<br />
eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Jugendwart zu<br />
ziehende Los. Stimmberechtigt ist jeder persönlich anwesende Jugendliche bis 21 Jahre<br />
mit einer Stimme. Stimmübertragung ist nicht zulässig.<br />
7. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die die Beschlüsse<br />
im Wortlaut und die Ergebnisse von Wahlen verzeichnen muß. Sie ist vom Jugendwart<br />
und dem Schriftführer zu unterschreiben.<br />
Jedes Mitglied der „Reiterjugend“ hat das Recht, die Niederschrift einzusehen. Einsprüche<br />
können innerhalb von 8 Wochen nach Sitzungstermin beim Jugendvorstand schriftlich<br />
eingereicht werden.<br />
21.02.05 kl 2
§ 6 Jugendvorstand:<br />
1. Dem Jugendvorstand gehören an:<br />
1.1. Jugendwart (lt Vereinssatzung) § 10 Abs. 2.1.5<br />
1.2. Stellvertreter<br />
1.3. Jugendsprecher 1<br />
1.4. Jugendsprecher 2<br />
1.5. Kassierer<br />
1.6. Schriftführer<br />
1.7. Beisitzer 1<br />
1.8. Beisitzer 2<br />
2. Vertreten werden die Jugendlichen nach außen durch den Jugendwart oder durch seinen<br />
Stellvertreter.<br />
Nach innen durch die Jugendsprecher<br />
3. Der Vorstand wird von den Jugendlichen auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Jährlich<br />
scheidet ein viertel des Vorstandes aus, wobei Wiederwahl möglich ist auch bei älter<br />
als 21 jährigen. Der Jugendwart kann bei der Wahl auch älter als 21 Jahre sein.<br />
Scheidet ein Mitglied des Vorstands während seiner Amtszeit aus, ist von der nächsten<br />
Jugendversammlung eine Ergänzungswahl bis zum Ende der vorgesehenen Wahlzeit<br />
durchzuführen; scheiden der Jugendwart oder der Stellvertreter während ihrer Amtszeit<br />
aus, ist innerhalb von zwei Monaten eine Jugendversammlung einzuberufen, die die Ergänzungswahl<br />
durchführt.<br />
§ 7 Kassenverwaltung<br />
1. Die Kasse kann durch den Vereinskassierer im Sinne der „Reiterjugend verwaltet<br />
werden, oder von einem Jugendlichen Kassierer.<br />
2. Diese Gelder dienen ausschließlich zur Förderung der Kameradschaft.<br />
§ 8 Satzungsänderung<br />
1. Die Änderung der Satzung ist nur bei einer 2/3 Mehrheit möglich.<br />
2. Einladungen erfolgen über Aushang in den Reitställen oder schriftliche Einladung mindestens<br />
2 Wochen vorher.<br />
21.02.05 kl 3
Die vorstehende <strong>Jugendordnung</strong> wurde in der Jugendversammlung am.17.03.1999.<br />
einstimmig beschlossen.<br />
Willich, den 17.03.1999<br />
1. Jugendwart<br />
(Susanne Röhlen)<br />
2. Stellvertreter<br />
(Norma Schmitz)<br />
3. Jugendsprecher 1<br />
(Sonja Friedrichs)<br />
4. Jugendsprecher 2<br />
(Silvia Plage)<br />
5. Kassier<br />
(Jochen Manns )<br />
6. Schriftführer<br />
(Andrea Hommen)<br />
7. Beisitzer 1<br />
(Silke Meersmann)<br />
8. Beisitzer 1<br />
(Carolin Brockmanns )<br />
21.02.05 kl 4