Thomas Kuhn Vom Arbeitnehmer zum Mitunternehmer ...

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Kuhn: Vom Arbeitnehmer zum Mitunternehmer (ZfP 2/97) 195 Thomas Kuhn * Vom Arbeitnehmer zum Mitunternehmer. Anmerkungen zur Intention, Begründung und Umsetzung eines Transformationsvorhabens ** Gegenstand der folgenden Ausführungen ist die für Managementtheorie wie -praxis gleichermaßen feststellbare steigende Beachtung bzw. neue Wertschätzung des „subjektiven Faktors“ von Unternehmen, die sich im Bemühen um eine verbesserte bzw. umfassendere Nutzung des Humanpotentials niederschlägt und in der Forderung eines „Mitunternehmertums“ seitens der Mitarbeiter pointierten Ausdruck findet. Ziel des Aufsatzes ist es, diesen heute – namentlich oder intentional – zunehmend geforderten, häufig jedoch nur vage begründeten und unzureichend problematisierten Prozeß der Transformation von „Arbeitnehmern“ in „Mitunternehmer“ eingehender zu untersuchen. Dazu wird im einzelnen versucht, das Transformationsvorhaben inhaltlich genauer zu bestimmen (Abschnitt 1), von seinen übergeordneten wirtschaftlichen Zusammenhängen her systematisch zu begründen (Abschnitt 2) und schließlich – durch die Bestimmung zweier verschiedener „Umsetzungsphilosophien“ – in seiner Pragmatik kritisch zu hinterfragen (Abschnitt 3). Eine kurze – ökonomische wie lebenspraktische – Bewertung des Transformationsvorhabens schließt den Beitrag (Abschnitt 4). The topic of the article is the increasing consideration and new appreciation for the „human side“ of enterprise. This may lead to a broader and more comprehensive use of human potential and to the demand for a „collective entrepreneurship“ (R.B. Reich). This article aims at contributing to a better understanding of why there is all of a sudden the intention to enhance the average workers’ entrepreneurial attitude and behaviour. It also discusses how such a process can be interpreted and developed. It is suggested that there is a profound need for a more political way of understanding and building up workers empowerment and commitment. Only this method will provide a good chance of establishing a „collective entrepreneurship“ that implies reasonable improvements for the organization – as well as for the individual. ______________________________________________________________________ * Dr. Thomas Kuhn, Jg. 1959, Habilitand und Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen, Anschrift privat: D-80538 München, Emil-Riedel-Str. 17. Forschungsschwerpunkte: Führung und Personalmanagement, Wirtschafts- und Unternehmensethik. ** Die Transformation von Arbeitnehmern in Mitunternehmer ist hier zuvorderst handlungstheoretisch, also durch die Intention bestimmt, daß Mitarbeiter sich im Unternehmen wie Unternehmer verhalten sollen. Diese aktuelle Verwendung des Begriffs ist dabei von jener traditionellen Begriffsbestimmung zu unterscheiden, wonach „Mitunternehmertum“ primär formal-juristisch für eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer steht (vgl. dazu exemplarisch Nell-Breuning 1990, S. 265 ff.; Niehues 1994). Artikel eingegangen: 25.7.1996 / revidierte Fassung eingegangen und akzeptiert: 12.11.96.

<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 195<br />

<strong>Thomas</strong> <strong>Kuhn</strong> *<br />

<strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong>.<br />

Anmerkungen zur Intention, Begründung und Umsetzung eines<br />

Transformationsvorhabens **<br />

Gegenstand der folgenden Ausführungen ist die für Managementtheorie wie<br />

-praxis gleichermaßen feststellbare steigende Beachtung bzw. neue Wertschätzung des<br />

„subjektiven Faktors“ von Unternehmen, die sich im Bemühen um eine verbesserte<br />

bzw. umfassendere Nutzung des Humanpotentials niederschlägt und in der Forderung<br />

eines „<strong>Mitunternehmer</strong>tums“ seitens der Mitarbeiter pointierten Ausdruck findet. Ziel<br />

des Aufsatzes ist es, diesen heute – namentlich oder intentional – zunehmend geforderten,<br />

häufig jedoch nur vage begründeten und unzureichend problematisierten Prozeß<br />

der Transformation von „<strong>Arbeitnehmer</strong>n“ in „<strong>Mitunternehmer</strong>“ eingehender zu untersuchen.<br />

Dazu wird im einzelnen versucht, das Transformationsvorhaben inhaltlich genauer<br />

zu bestimmen (Abschnitt 1), von seinen übergeordneten wirtschaftlichen Zusammenhängen<br />

her systematisch zu begründen (Abschnitt 2) und schließlich – durch die<br />

Bestimmung zweier verschiedener „Umsetzungsphilosophien“ – in seiner Pragmatik<br />

kritisch zu hinterfragen (Abschnitt 3). Eine kurze – ökonomische wie lebenspraktische –<br />

Bewertung des Transformationsvorhabens schließt den Beitrag (Abschnitt 4).<br />

The topic of the article is the increasing consideration and new appreciation for<br />

the „human side“ of enterprise. This may lead to a broader and more comprehensive<br />

use of human potential and to the demand for a „collective entrepreneurship“ (R.B.<br />

Reich). This article aims at contributing to a better understanding of why there is all of<br />

a sudden the intention to enhance the average workers’ entrepreneurial attitude and<br />

behaviour. It also discusses how such a process can be interpreted and developed. It is<br />

suggested that there is a profound need for a more political way of understanding and<br />

building up workers empowerment and commitment. Only this method will provide a<br />

good chance of establishing a „collective entrepreneurship“ that implies reasonable<br />

improvements for the organization – as well as for the individual.<br />

______________________________________________________________________<br />

* Dr. <strong>Thomas</strong> <strong>Kuhn</strong>, Jg. 1959, Habilitand und Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen,<br />

Anschrift privat: D-80538 München, Emil-Riedel-Str. 17.<br />

Forschungsschwerpunkte: Führung und Personalmanagement, Wirtschafts- und Unternehmensethik.<br />

** Die Transformation von <strong>Arbeitnehmer</strong>n in <strong>Mitunternehmer</strong> ist hier zuvorderst handlungstheoretisch,<br />

also durch die Intention bestimmt, daß Mitarbeiter sich im Unternehmen wie<br />

Unternehmer verhalten sollen. Diese aktuelle Verwendung des Begriffs ist dabei von jener<br />

traditionellen Begriffsbestimmung zu unterscheiden, wonach „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ primär<br />

formal-juristisch für eine Kapitalbeteiligung der <strong>Arbeitnehmer</strong> steht (vgl. dazu exemplarisch<br />

Nell-Breuning 1990, S. 265 ff.; Niehues 1994).<br />

Artikel eingegangen: 25.7.1996 / revidierte Fassung eingegangen und akzeptiert: 12.11.96.


196 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

1. <strong>Vom</strong> „Arbeit-Nehmer“ <strong>zum</strong> „Mit-Unternehmer“! – Anmerkungen zur<br />

Intention des Transformationsvorhabens<br />

Im Rahmen der breitangelegten Diskussion der Frage, wie Unternehmen ihre Konkurrenzfähigkeit<br />

und ihren wirtschaftlichen Erfolg im inter-/nationalen Wettbewerb der<br />

Zukunft dauerhaft sichern und verbessern können, erfährt der Aspekt der „human resources“<br />

seit einigen Jahren eine deutlich steigende Beachtung. Grundlegend bei diesem<br />

„Perspektivenwechsel vom ”Sachvermögen” <strong>zum</strong> ”Humanvermögen”“ (Pfeiffer/Weiss<br />

1994, S. 73) ist die These, daß die „Ressource Mensch“ bislang nur höchst<br />

selektiv und damit zunehmend ungenügend genutzt wird und entsprechend neue Wege<br />

beschritten werden müssen, um die noch brachliegenden Potentiale zu aktivieren und zu<br />

erschließen. Eine verbale Verdichtung findet diese Problemanalyse im Begriff des<br />

„<strong>Mitunternehmer</strong>tums“ (bzw. „collective entrepreneurship“, vgl. Reich 1987a; 1987b),<br />

welches gewissermaßen unter der Maxime „Unternehmertum ist jedermanns Sache“<br />

steht und eine „Unternehmerschaft am Arbeitsplatz“ fordert (vgl. Reiß 1992, S. 460).<br />

Damit verbunden ist das Postulat eines weitgehend „neuen Mitarbeiters“, sprich: des<br />

„<strong>Mitunternehmer</strong>s“ 1 , der sich wie ein Unternehmer verhält, was üblicherweise mit dem<br />

Verweis auf (positiv besetzte) Attribute wie Kreativität, Initiative und Engagement,<br />

Selbständigkeit und Verantwortungsbewußtsein, Sozialkompetenz u.ä.m. charakterisiert<br />

wird. In einem eher prozessualen Verständnis werden gleichsam die „<strong>Mitunternehmer</strong>kompetenzen“<br />

Mitwissen, Mitdenken, Mitfühlen, Mitentscheiden, Mithandeln und Mitverantworten<br />

benannt (vgl. Wunderer 1994, S. 258).<br />

Derlei Anforderungs- bzw. Wunschlisten beschreiben nun zwar, wie der (ideale)<br />

Mitarbeiter der Zukunft beschaffen sein sollte, sie geben allerdings noch keine Auskunft<br />

darüber, warum er plötzlich so sein soll bzw. was der Mitarbeiter als „<strong>Mitunternehmer</strong>“<br />

(anderes, zusätzliches) im Unternehmen leisten soll. Zur Beantwortung dieser<br />

Frage dürfte ein Blick auf die wissenschaftliche Diskussion des Unternehmertums hilfreich<br />

sein. Weniger relevant sind dabei jene Ansätze, die dieses ausschließlich personal<br />

interpretierten, also entweder auf die tradierte Vorstellung Bezug nehmen, wonach im<br />

Grunde nur Eigentümer von Unternehmen Unternehmer sein können (vgl. in diesem<br />

Verständnis Blocher 1994), oder aber die historisch evidente Trennung von Eigentum<br />

und Verfügungsmacht bereits (an-)erkennen und – in einem erweiterten Sinne – neben<br />

den Eigentümer-Unternehmern auch alle angestellten Manager als Unternehmer betrachten<br />

(vgl. in diesem Verständnis Ulrich 1993). Bedeutsam sind hier vielmehr solche<br />

Ansätze, die sich der Beschreibung jener unternehmerischen (Elementar-)Funktionen<br />

widmen, auf deren (exzellente) Wahrnehmung sich „principals“ und „agents“ gemeinhin<br />

konzentrieren sollten, nämlich:<br />

- „Durchsetzung neuer Kombinationen“ bzw. innovations- und innovationsumsetzungsbezogenes<br />

Handeln<br />

1<br />

Anstelle des Terminus „<strong>Mitunternehmer</strong>“ hätten auch – allerdings weniger treffliche – Begriffe<br />

wie „schlanker Mitarbeiter“ (Reiß 1993, S. 187), „M4-Mitarbeiter“ (d.h. multifunktional,<br />

mobil, mitgestaltend, menschlich, Hartz 1994, S. 111), „knowledge worker“ (Nanoka<br />

1991, S. 97) oder „gold collar worker“ (Kelley 1990, S. 109) verwandt werden können.


<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 197<br />

Diese Interpretation des Unternehmerischen geht auf Joseph Schumpeter (1987;<br />

1993) zurück, der ausgehend von der Frage nach dem Grundphänomen der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung bzw. auf der Suche nach dem „Stoff“, aus dem der „mächtige Sauerteig“<br />

ist, „der auf lange Sicht die Produktion ausdehnt und die Preise herunterdrückt“,<br />

seine Theorie des dynamischen Unternehmers entwickelte. Unternehmertum ist demzufolge<br />

„nur“ durch die Wahrnehmung einer Funktion – nämlich die Durchsetzung neuer<br />

Kombinationen – bestimmt, womit vor allem die Entwicklung neuer Produkte, die Verbesserung<br />

bestehender Produktqualitäten sowie die Einführung noch nicht bekannter<br />

Produktionsmethoden gemeint ist. Unternehmerisch ist damit „jeder Schritt aus dem<br />

Bezirk der Routine“ bzw. jedes auf Innovation und dessen Umsetzung bezogene Handeln.<br />

Unternehmertum im Schumpeterschen Sinne ist somit funktional 2 dimensioniert,<br />

auf Effektivität („die richtigen Dinge tun“) fokussiert und als innovative Kraft zur<br />

„schöpferischen Zerstörung“ definiert.<br />

- „Dispositives“ bzw. planungs-, organisations-, leitungs-, koordinations- und kontrollbezogenes<br />

Handeln<br />

Eine andere grundlegende Unternehmerfunktion läßt sich aus der Notwendigkeit<br />

ableiten, nicht nur effektiv „innovieren“, sondern daneben auch effizient „disponieren“<br />

zu müssen. Henry Fayol (1929) benannte dazu fünf Funktionsbereiche, nämlich: Vorschau<br />

und Planung, Organisation, Leitung, Koordination sowie Kontrolle. Ähnlich ließt<br />

sich auch Erich Gutenberg (1975) bzw. dessen Konstrukt eines „dispositiven Faktors“.<br />

Hierunter faßte er die Bereiche Geschäfts- und Betriebsleitung sowie Planung und Betriebsorganisation,<br />

welche die betriebliche Kombination der Produktionsfaktoren nach<br />

Maßgabe des erwerbswirtschaftlichen Prinzips vollziehen sollen – wobei der dispositive<br />

Faktor eine wissenschaftliche Kategorie darstellt, die eine personale Bestimmung – etwa<br />

im Hinblick auf den Unternehmer bzw. die Manager – nicht unmittelbar zulässt<br />

(vgl. Ridder 1994, S. 36). Unternehmertum ist gemäß dieser Interpretation somit ebenfalls<br />

funktional dimensioniert, jedoch auf Effizienz („die Dinge richtig tun“) fokussiert<br />

und als planungs-, organisations-, leitungs-, koordinations- und kontrollbezogenes Handeln<br />

definiert.<br />

Vor diesem Hintergrund läßt sich die Entwicklung eines „Mit-Unternehmertums“<br />

als der Versuch interpretieren, die zentralen Unternehmer-Funktionen „Innovation“ und<br />

„Disposition“ zunehmend auch auf die Person des Mitarbeiters zu übertragen (vgl. dazu<br />

auch Wunderer 1995a; Reiß 1992) – was insgesamt auf eine tiefgreifende Zäsur in der<br />

betrieblichen Arbeitsteilung verweist. Denn die Retrospektive zeigt deutlich, daß das<br />

funktionale Unternehmertum bis dato stets zur Sache personaler Minoritäten erklärt<br />

wurde (vgl. Staehle 1991): Waren es nämlich zunächst und über lange Zeit die bereits<br />

erwähnten Eigentümer-Unternehmer bzw. professionellen Manager, die für die Wahrnehmung<br />

der Unternehmerfunktion verantwortlich zeichneten, so wurde diese Exklusi-<br />

2<br />

Wobei anzufügen ist, daß Schumpeter gleichwohl auch eine personale Vorstellung des Unternehmers<br />

hatte (vgl. Schumpeter 1987, S. 111), die ihn im übrigen zwang, sich mit dem<br />

Vorwurf der „Verherrlichung“ dieser gesellschaftlichen „Klasse“ auseinandersetzen zu müssen<br />

(vgl. Schumpeter 1987, S. 131).


198 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

vität erstmals – und begrenzt – in den 80er Jahren „aufgeweicht“, indem der empirisch<br />

dominante Manager als risikoscheuer und bürokratisch agierender „paper entrepreneur“<br />

(Reich 1983) in die Kritik geriet und Ausschau nach neuen (Hoffnungs-)Trägern der<br />

Unternehmerfunktionen gehalten wurde. Ins Blickfeld geriet dabei <strong>zum</strong> einen der Typus<br />

„charismatischer Leader“, der durch Persönlichkeit und Vision Unternehmen <strong>zum</strong> Erfolg<br />

führt, <strong>zum</strong> anderen der Typus „Intrapreneur“, jener „visionäre und willensstarke<br />

Mitarbeiter“ also, der mit „an Fanatismus grenzendem Enthusiasmus“ (Bitzer 1991, S. 9<br />

bzw. 20) und „zehn Geboten“ (vgl. Pinchot 1985, S. 22) folgend seine innovativen<br />

Träume im Unternehmen (und <strong>zum</strong> Wohle des Unternehmens) verwirklicht. Der verbleibende<br />

Rest – die Mehrheit – der Organisationsmitglieder kam für eine kompetente<br />

Mit-Trägerschaft der innovativen und dispositiven Funktion nicht in Betracht. Die –<br />

namentlich oder intentional – heute immer häufiger gestellte Forderung eines breiten<br />

„<strong>Mitunternehmer</strong>tums“ läßt diese a priori-Restriktion nun offensichtlich hinter sich,<br />

sind hier doch erstmalig nicht mehr nur „betuchte“ Eigentümer, „gelernte“ Manager,<br />

„geborene“ Leader oder „besessene“ Intrapreneure, sondern im Grunde (auch) alle<br />

„normalen“ Organisationsmitglieder <strong>zum</strong> aktiven Mit-Unternehmertum aufgerufen. Die<br />

„mythologische“ Konsequenz dieser doch sehr neuen Sicht der unternehmerischen Dinge<br />

umschreibt R.B. Reich (1987a, S. 80) wie folgt: „we need to begin telling one<br />

another a new story in which companies compete by drawing on the talent and creativity<br />

of all their employees, not just a few maverick inventors and dynamic CEOs.“<br />

Die Relevanz dieser Intention wird durch verschiedene aktuelle Entwicklungen in<br />

der Theorie und Praxis des Managements unterstrichen, welche die Empfehlung, den<br />

Wunsch bzw. den Willen zur Entwicklung eines dergestalten „<strong>Mitunternehmer</strong>tums“<br />

deutlich widerspiegeln. Vor dem Hintergrund der skizzierten unternehmerischen<br />

Grundfunktionen gesprochen heißt dies im einzelnen (vgl. Abb. 1):<br />

- Die Übertragung der Schumpeterschen Innovationsfunktion (auch) auf die Mitarbeiter<br />

äußert sich im evidenten Bemühen zahlreicher Unternehmen um eine intensivere<br />

Aktivierung der „Ideen von unten“ bzw. um eine verbesserte Nutzung des<br />

„Erfahrungswissens“. Dieses Bemühen korrespondiert mit einem deutlich modifizierten<br />

Verständnis von Innovationen, die nicht mehr nur im Sinne grundlegender<br />

Revolutionierungen bzw. „big bangs“ (vgl. Gluck 1985), sondern zusehends auch<br />

als kontinuierlich-inkrementale Verbesserungen des Bestehenden betrachtet werden<br />

und dabei nicht in den Aufgabenbereich bestimmter (entre-, intrapreneurischer)<br />

„Eliten“ fallen, sondern vom „Normalmitarbeiter“ als Fachmann/-frau vor<br />

Ort geleistet werden können bzw. sollen (vgl. Reich 1987b, S. 116 ff.). Solche<br />

produkt- und prozeßbezogenen Innovationen („continuous improvements“) intendieren<br />

fortgesetzte Verbesserungen vor allem in den Erfolgsparametern Kosten,<br />

Qualität, Zeit und bestimmen moderne Konzeptionen wie Total Quality Management<br />

(TQM), Kontinuierlicher Verbesserungsprozeß (KVP) oder Learning Organization,<br />

die allesamt auf die Nutzbarmachung der Ressourcen und Potentiale der<br />

breiten Mitarbeiterschaft abstellen.<br />

- Die Übertragung dispositiver Planungs-, Organisations-, Koordinations- und Kontrollaufgaben<br />

auf die Mitarbeiter manifestiert sich nicht mehr nur im fast schon


<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 199<br />

klassischen Konzept des Job Enrichment (Anreicherung der ausführenden Arbeit<br />

mit dispositiven Elementen, z.B. Arbeitsvorbereitung und -kontrolle), sondern in<br />

jüngster Zeit insbesondere auch durch den fortschreitenden Übergang von tayloristisch-fordistischen<br />

Steuerungs- und Kontrollstrukturen hin zu verschiedensten<br />

Formen des Selbstmanagements (Selbstorganisation, Selbstkoordination, Selbstkontrolle,<br />

Selbstregulation, Selbstbeurteilung, Selbstentwicklung, Selbststrukturierung,<br />

usf.), denenzufolge dispositive Aufgaben möglichst weitgehend „nach unten“<br />

– auf einzelne Individuen bzw. Gruppen – verlagert werden sollen, wobei vor<br />

allem die Diskussion der Lean Production als Wegbereiter und Schrittmacher dieser<br />

Entwicklung anzusehen ist.<br />

Abb. 1: „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ – zentrale Dimensionen und verwandte Konzepte<br />

Im folgenden soll das Ziel der Entwicklung einer quasi-unternehmerischen Mitarbeiterschaft<br />

nun eingehender diskutiert werden, wobei vor allem folgende Fragen von<br />

Interesse sind: Warum eigentlich wird der „<strong>Mitunternehmer</strong>“ erst seit vergleichsweise<br />

kurzer Zeit gefordert bzw. warum war der „<strong>Arbeitnehmer</strong>“ der lange Zeit offenkundig<br />

hinreichende Mitarbeitertypus? Und: Wie läßt sich der „<strong>Mitunternehmer</strong>“ als Mitarbeiter<br />

der Zukunft konkret fördern, entwickeln, „machen“ bzw. wie läßt sich ein breites<br />

„<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ praktisch umsetzen?


200 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

2. Warum „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ (jetzt)? – Anmerkungen zur ökonomischen<br />

Notwendigkeit des Transformationsvorhabens<br />

Vergegenwärtigt man sich das eingangs skizzierte Bild des „<strong>Mitunternehmer</strong>s“ als<br />

überaus selbständigen und verantwortungsbewußten, gleichermaßen kreativen wie initiativen<br />

und engagierten, zudem sozialkompetenten und kooperativen Mitarbeiter, dann<br />

darf dieser wohl mit Fug und Recht als eine Art „Idealmitarbeiter“ bezeichnet werden.<br />

Überraschend erscheint in Anbetracht dessen die Tatsache, daß dieser „neue Mitarbeiter“<br />

in der Vergangenheit praktisch nicht zur Diskussion stand bzw. erst seit vergleichsweise<br />

kurzer Zeit mit Nachdruck gefordert wird. Der Ursache dessen wird im<br />

folgenden durch die Rekonstruktion des Beziehungsgefüges zwischen unternehmensexternen<br />

Rahmenbedingungen, internem Rationalisierungsmuster und idealtypischer Ausformung<br />

des Mitarbeitertums nachgegangen, wodurch schließlich die zentralen Gründe,<br />

aber auch die (noch?) bestehenden Grenzen der ökonomischen Notwendigkeit eines<br />

„<strong>Mitunternehmer</strong>tums“ erkennbar werden.<br />

Der erst seit kurzem vernehmbare, gleichsam offenkundig immer lauter werdende<br />

Ruf nach einem unternehmerischen Verhalten (möglichst) aller Organisationsmitglieder<br />

ist – so die These – eindeutig ökonomischer Provenienz und hat seine Ursache in der<br />

empirisch abnehmenden Bedeutung des Taylorismus bzw. des damit korrespondierenden<br />

„<strong>Arbeitnehmer</strong>tums“. Die begriffliche und argumentative Basis dieser These läßt<br />

sich wie folgt skizzieren (vgl. Abb. 2): Der Taylorismus bezeichnet ein betriebswirtschaftliches<br />

Rationalisierungsmuster, das wesentlich auf den externen Prämissen der<br />

Massenproduktion (Marktsphäre) sowie der unvollständigen Mechanisierung bzw. Automation<br />

(technologische Sphäre) basiert und dem methodischen Prinzip der radikalen<br />

Arbeitsteilung folgt. Auf den betrieblichen Bereich übertragen, heißt dies: Unter der<br />

Voraussetzung massenhaft anfallender und gut strukturierbarer Aufgaben, zu deren Erledigung<br />

angesichts technologischer Unvollständigkeiten auf den Einsatz menschlicher<br />

Arbeit gleichsam nicht verzichtet werden kann, intendiert die tayloristische Arbeitsorganisation<br />

aus Gründen der ökonomischen Vernunft eine möglichst weitgehende Trennung<br />

der dispositiv-innovativen von der ausführenden Arbeit. Oder mit Frederick W.<br />

Taylor (zit. nach Braverman 1980, S. 93 f.) selbst gesprochen: „Die Werkstatt soll von<br />

jeder denkbaren geistigen Arbeit befreit werden. Jegliche solche Arbeit soll in einem<br />

Planungs- und Arbeitsbüro vereinigt werden.“ Damit wird eine eindeutige und möglichst<br />

konsequent umzusetzende verhaltensbezogene Arbeitsteilung im Unternehmen<br />

begründet:<br />

- Die unternehmerischen Funktionen fallen prinzipiell nur in den Aufgabenbereich<br />

des Top-Managements, des Linienmanagements sowie der Stäbe. Die in diesem<br />

Bereich Tätigen sollen sich entsprechend durch ausgeprägtes unternehmerisches<br />

Verhalten auszeichnen.<br />

- Die verbleibenden „<strong>Arbeitnehmer</strong>“ sind Träger der ausführenden Arbeiten, wirken<br />

in hocharbeitsteiligen Strukturen (repetitive Tätigkeiten, geringe Handlungsspielräume,<br />

konkrete Handlungserwartungen gemäß Zeit-/Mengenvorgaben) also<br />

„schlicht als ”Lückenbüßer der Mechanisierung” für jene Arbeitsgänge, die (noch)<br />

nicht maschinell bewältigt werden können“ (Ulrich 1986, S. 106) und zeichnen


<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 201<br />

sich in solchermaßen versachlichten („entsubjektivierten“) Arbeitsprozessen durch<br />

„maschinenhaftes Verhalten“ (vgl. Brödner 1986, S. 139) aus.<br />

Der aus der praktischen Anwendung tayloristischer Rationalisierung (empirisch)<br />

entstandene Typus des „<strong>Arbeitnehmer</strong>s“ ist somit also gerade dadurch charakterisiert,<br />

daß er von unternehmerischen Funktionen bzw. Verhaltensweisen weitestmöglich „befreit“<br />

ist, wobei diese „Befreiung“ ursächlich nicht etwa durch ein „nicht-besser-<br />

Können“ oder „nicht-anders-Wollen“ seitens der Mitarbeiter, sondern primär durch eine<br />

gezielte „Nicht-Abfrage“ seitens der Organisation bzw. Institution bestimmt ist. Unter<br />

tayloristischer Perspektive stellt somit nicht etwa der (moderne) „<strong>Mitunternehmer</strong>“,<br />

sondern vielmehr der erst gar nicht nach selbständiger, kooperativer und/oder kreativer<br />

Tätigkeit strebende, dafür pflichtbewußte, disziplinierte und/oder (mittels Zeit- und<br />

Bewegungsstudien exakt) berechenbare (klassische) „<strong>Arbeitnehmer</strong>“ den personalen<br />

Idealtypus dar.<br />

Das tayloristische Rationalisierungsmuster ist nun allerdings seit einem guten Jahrzehnt<br />

(massiv) in die Diskussion geraten. Argumentativer Ausgangspunkt sind dabei<br />

nachhaltige Veränderungen in den unternehmerischen Rahmenbedingungen (vgl. Abb.<br />

2), insbesondere in der technologischen Sphäre (Entwicklung flexibler Informations-,<br />

Kommunikations- und Steuerungstechniken), in der Marktsphäre (Entstehung kontingenter,<br />

d.h. in bezug auf Schwankungen und Vielfalt nicht plan- und steuerbarer Nachfragebedingungen)<br />

sowie zudem auch in der sozio-kulturellen Sphäre (v.a. Veränderung<br />

von Werthaltungen). Dieser Wandel vom „komfortablen <strong>zum</strong> unbequemen Umfeld“<br />

(vgl. Hegner 1994, S. 301) zeigt erhebliche Wirkung in der Arbeitswelt. So befördert<br />

insbesondere der technologische Wandel den evidenten Trend zur Substitution der<br />

– vergleichsweise teureren – (quasi-maschinellen) menschlichen Arbeit durch die zusehends<br />

vervollkommnete (tatsächliche) maschinelle Arbeit (Stichwort: Rationalisierung)<br />

– mit der Konsequenz einer massenhaften „Freisetzung“ von „<strong>Arbeitnehmer</strong>n“. Daneben<br />

bewirken diese Veränderungen aber auch eine deutliche Erhöhung der Unsicherheiten<br />

und Unvorhersehbarkeiten, was auf betrieblicher Ebene zu einer drastischen Zunahme<br />

von schlecht strukturierbaren Aufgaben bzw. zu einem entsprechenden Bedarf<br />

an nicht-organisierten Handlungen zur Sicherstellung der organisatorischen Anpassungsfähigkeit<br />

führt. Die tayloristische Methode der systematischen Verlagerung extern<br />

induzierter Unsicherheiten vom „technischen Kern“ (ausführende Arbeit) in die organisatorische<br />

Peripherie (Stäbe, Linie) erweist sich in Anbetracht dergestalter Komplexitäts-<br />

und Diskontinuitätszunahmen als immer problematischer, führt sie doch zu einer<br />

andauernden Aufblähung der mit unternehmerischen Verhalten exklusiv beauftragten<br />

(Gemeinkosten-)Bereiche und verstärkt damit bürokratisch-hierarchische (Grund-)<br />

Tendenzen, obgleich die Rahmenbedingungen gerade höhere Flexibilität erfordern (vgl.<br />

Brünnecke u.a. 1992; Wiendieck 1990). Diese Problemlage bildet nun das Fundament<br />

für ein anderes, sprich: nicht- bzw. post-tayloristisches Rationalisierungsmuster, welches<br />

die mit dem „Ende der Massenproduktion“ (Piore/Sabel 1985) erforderlich werdende<br />

Erhöhung der innerbetrieblichen Innovations- und Anpassungsfähigkeit durch<br />

ein „Ende der Arbeitsteilung“ (Kern/Schumann 1985), also die (Wieder-)Aufhebung<br />

der Trennung von ausführender und „geistiger“ Arbeit gewährleisten will (vgl. dazu


202 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

auch Baethge/Overbeck 1986; Brödner 1986; Womack u.a. 1990). Kernelement posttayloristischer<br />

Rationalisierung ist also eine veränderte Konzeptionierung der menschlichen<br />

Arbeit, die (re-)integrativ strukturiert sein soll ([teil-]autonome Planung, Organisation,<br />

Koordination und Kontrolle, ausgeprägte Handlungsspielräume, eher allgemeine<br />

Handlungserwartungen) und dadurch – auch und vor allem – die „subjektiven“ (d.h. intellektuellen,<br />

kreativen, moralischen, etc.) Mitarbeiterpotentiale auf breiter (dezentraler)<br />

Basis nutzbar machen will. Diesen erweiterten Fokus umschreibt Kissler (1994, S. 314)<br />

lapidar: „Genügte es im tayloristisch organisierten Arbeitsprozeß, das Silber in den<br />

Muskeln der Arbeitenden zu erschließen, geht es jetzt um das Gold in ihren Köpfen.<br />

Der Unternehmer erwartet vom <strong>Arbeitnehmer</strong> Unternehmergeist.“<br />

Abb. 2: Dependenzen zwischen Rahmenbedingungen, Rationalisierungs- und Mitarbeitertypus<br />

So wie der „<strong>Arbeitnehmer</strong>“ also deutlich mit einer tayloristischen Arbeitsorganisation<br />

(idealtypisch) korrespondiert bzw. (empirisch) korreliert, so repräsentiert der „<strong>Mitunternehmer</strong>“<br />

den unter post-tayloristischen Rahmenbedingungen gebotenen Mitarbeitertypus.<br />

Der Aspekt der ökonomischen Notwendigkeit einer Transformation der „<strong>Arbeitnehmer</strong>“<br />

in „<strong>Mitunternehmer</strong>“ steht damit in direktem Zusammenhang – genauer:<br />

in Abhängigkeit – von der Frage, inwieweit der supponierte Übergang vom Taylorismus<br />

<strong>zum</strong> Post-Taylorismus nun tatsächlich vollzogen ist bzw. sich weiter vollzieht.<br />

Diesbezüglich ist zu differenzieren. So ist zwar offenkundig, daß das tradierte industrielle<br />

Modell vom „Einsatz spezialisierter, produktspezifischer Maschinen und<br />

angelernter Arbeiter zur Produktion standardisierter Güter“ (Piore/Sabel 1985, S. 11)<br />

(hierzulande 3 ) mehr und mehr an Bedeutung verliert. Gleichwohl sollte – selbst auf


<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 203<br />

zulande 3 ) mehr und mehr an Bedeutung verliert. Gleichwohl sollte – selbst auf längere<br />

Sicht – nicht von einer empirischen „Inthronisierung“ eines neuerlichen, nun posttayloristischen<br />

„one-best-way“ der Arbeitsrationalisierung, sondern vielmehr „nur“ von<br />

kontingenten Rationalisierungsmustern ausgegangen werden (vgl. i.d.S. Ortmann 1995;<br />

Hegner 1994; Schienstock 1993; Franke/Buttler 1991). Dies bedeutet: So wenig von einem<br />

pauschalen Ende der Massenproduktion und Arbeitsteilung gesprochen werden<br />

kann, so wenig sollte auch ein definitives „Ende des Routinejobs“ bzw. des „<strong>Arbeitnehmer</strong>tums“<br />

verkündet werden. Statt dessen ist deutlich zu machen, daß der „<strong>Arbeitnehmer</strong>“<br />

als der ökonomisch effizientere Mitarbeitertypus auch zukünftig überall dort<br />

(Fort-)Bestand haben dürfte, wo die Rahmenbedingungen – für bestimmte Branchen,<br />

Betriebe oder Tätigkeitsfelder – eine tayloristische Rationalisierung nahelegen. Ein undifferenziertes<br />

Streben nach (maximalem) „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ (in allen Bereichen)<br />

ist ökonomisch derzeit also wohl nicht begründet. Die These, wonach Unternehmen<br />

durch die Transformation ihrer „<strong>Arbeitnehmer</strong>“ in „<strong>Mitunternehmer</strong>“ einen – beispielsweise<br />

im Vergleich zu Produkten – überaus schwer imitierbaren strategischen<br />

Wettbewerbsvorteil erschließen können (vgl. Wunderer 1995b, S. 40), gilt mithin nur<br />

bedingt, bedarf also einer kontextuellen Relativierung (im allgemeinen) bzw. einer situationalen<br />

Spezifizierung (im konkreten).<br />

3. Wege <strong>zum</strong> „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ – Anmerkungen zur pragmatischen<br />

Umsetzung des Transformationsvorhabens<br />

Die Frage nach der praktischen Umsetzung eines „<strong>Mitunternehmer</strong>tums“ kann<br />

letztlich nur vor dem Hintergrund des sog. Transformationsproblems von Arbeitskraft<br />

in Arbeitsleistung (vgl. dazu u.a. Türk 1995; Neuberger 1995; Krell 1994; Beisheim<br />

u.a. 1991) angemessen erfaßt und diskutiert werden, wobei sich dieses personalwirtschaftliche<br />

Grundproblem wie folgt skizzieren läßt: Ausgangspunkt ist hier die Besonderheit<br />

des Arbeitsvertrages, der – im Gegensatz <strong>zum</strong> „normalen“ Kaufvertrag – notwendigerweise<br />

durch eine gewisse Asymmetrie gekennzeichnet ist. Das heißt, während<br />

der Arbeitsvertrag die Leistungen des Arbeitgebers (v.a. Arbeitsentgelt) in aller Regel<br />

klar spezifiziert, sind die (v.a. qualitativen) Leistungen des <strong>Arbeitnehmer</strong>s üblicherweise<br />

nur sehr allgemein bestimmt bzw. bestimmbar. Dies führt aus institutioneller Sicht zu<br />

einer prinzipiellen Ungewißheit darüber, ob die („eingekaufte“) abstrakte Arbeitskraft<br />

nun auch tatsächlich optimal genutzt wird, die beobachtbare konkrete Arbeitsleistung<br />

also der letztlich möglichen entspricht. Diese Ungewißheit wird dadurch verstärkt, daß<br />

der „eigensinnige“ Mitarbeiter die Verhaltensansprüche der Organisation an ihn – trotz<br />

des unternehmerischen Direktionsrechts – nicht einfach ungeprüft annimmt, sondern<br />

vor dem Hintergrund seiner eigenen Werte, Bedürfnisse und Interessen subjektiv interpretiert<br />

und entsprechend seinen situationalen Möglichkeiten „handhabt“. Jeder Mitarbeiter<br />

ist so gesehen zunächst einmal nicht „Mit-Unternehmer in unternehmerischer Sa-<br />

3<br />

Tatsächlich hört die Massenproduktion an sich natürlich nicht auf, sondern wird im Zuge<br />

der Globalisierung und aufgrund komparativer Kostenvorteile nur zunehmend auf Niedriglohnländer<br />

verlagert.


204 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

che“, sondern vielmehr „Unternehmer in eigener Sache“. Diese konstitutive Bindung<br />

der Leistungsverausgabung an den Leistungsträger generiert das personalwirtschaftliche<br />

(Dauer-)Problem, die Transformation von Arbeitskraft in Arbeitsleistung auf der Basis<br />

institutioneller Interessen möglichst optimal zu gestalten 4 – wobei, wie im folgenden zu<br />

zeigen sein wird, „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ hier alles andere als vereinfachend wirkt.<br />

3.1 Strukturelles Empowerment als zentrale Voraussetzung einer Umsetzung<br />

von „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“<br />

Die bislang vorherrschende Methodik zur „Lösung“ des Transformationsproblems<br />

ist der Taylorismus, der die „Subjektivität“ bzw. die Einflußnahme der Mitarbeiter auf<br />

den Arbeitsprozeß systematisch minimiert und auf dem Wege der (mittelbaren, unpersönlichen)<br />

technischen Steuerung und Kontrolle die „Disponibilität“ bzw. die Kalkulierbarkeit<br />

der konkreten Arbeitsleistung maximiert (vgl. dazu allgemein Krell/Ortmann<br />

1984). Der – lange Zeit bedenkenlos „bezahlbare“ – Preis dieser methodischen Entsubjektivierung<br />

ist die gezielte Beschränkung nur auf das „maschinenhafte Verhalten“ bzw.<br />

der bewußte Verzicht auf die unternehmerischen Potentiale der Mitarbeiter (vgl. Abb.<br />

3). Anders formuliert: Aus „Furcht“ vor der „negativen Subjektivität“ (suboptimale Leistungsverausgabung)<br />

des Personals wurde auf dessen „positive Subjektivität“ (unternehmerische<br />

Leistungspotentiale) verzichtet.<br />

Die veränderten Kontexte bewirken nun, wie gesehen, eine fortschreitende Obsoleszenz<br />

des Taylorismus und begründen einen tiefgreifenden (post-tayloristischen) Restrukturierungsbedarf<br />

in der Unternehmens- und Arbeitsorganisation, der schlagwortartig<br />

als strukturelles („mitunternehmerisches“) Empowerment bezeichnet werden kann<br />

und auf die systematische „Gestaltung unternehmerischer Freiräume“ (vgl. Gomez<br />

1990) abzielt. Argumentativer Hintergrund ist dabei, daß das zur Überwindung anstehende<br />

„<strong>Arbeitnehmer</strong>tum“ ja vor allem Ergebnis der regelmäßigen „Nicht-Abfrage“ der<br />

subjektiven Potentiale der Mitarbeiter durch die Organisation ist und die Entwicklung<br />

(mit-)unternehmerischen Verhaltens deshalb in keinem Falle ohne geeignete Restrukturierung<br />

erfolgen kann. Diesen Gedankengang unterstreicht Wächter (1992, S. 328) mit<br />

plausiblen Worten: „Da man vom Menschen nur dann Selbständigkeit, Verantwortungsbewußtsein,<br />

Initiative und Kreativität erwarten kann, wenn er gewöhnt ist, dies in<br />

seinem täglichen Leben auch zu erfahren, ist es notwendig, die Bedingungen des Handelns<br />

entsprechend zu gestalten. Hier hilft es wenig, an den einzelnen zu appellieren<br />

oder Motivationsdefizite zu beklagen, wenn sich an den Strukturen nichts ändert.“ Die<br />

in diesem Kontext relevanten – und hinlänglich bekannten – (re-)organisationalen Gestaltungsmaximen<br />

lauten vor allem: Dezentralisierung und Autonomie, Entbürokratisierung<br />

und Segmentierung (Unternehmen im Unternehmen, Center-Konzepte), Hierarchieabbau<br />

und Schnittstellenminimierung, Delegation und Selbststeuerung. Eher metaphorische<br />

Formulierungen sprechen auch von Soziostrukturen (statt Technostrukturen),<br />

4<br />

In der Sprache des ökonomischen Prinzips gesprochen: Es gilt, mit dem gegebenen –<br />

gleichsam subjektiven – Personal (Faktoreinsatz) eine maximale Arbeitsleistung (Faktorertrag)<br />

zu erzielen.


<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 205<br />

Zelten (statt Palästen), Netzen (statt Hierarchien) und Selbstorganisation (statt Fremdorganisation)<br />

(vgl. Gomez/Zimmermann 1993) bzw. verwenden (marketingbewußte,<br />

vgl. Drumm 1996) Neologismen wie „fraktales Unternehmen“ (Warnecke 1993) oder<br />

„atomisierte Organisation“ (Ryf 1993).<br />

Diese strukturelle Ermächtigung der Mitarbeiter zu einem „neuen“ unternehmerischen<br />

Verhalten hat nun jedoch eine durchaus prekäre Konsequenz, deren substanzieller<br />

Kern bereits in der Etymologie der Begriffe „Em-power-ment“ bzw. „Er-mächtigung“<br />

anklingt und die sich im Sinne einer (Wieder-)Verschärfung des Transformationsproblems<br />

auswirkt. Das heißt, in dem Maße, wie die Mitarbeiter zu einem unternehmerischen<br />

Verhalten „ermächtigt“ werden, verliert das Management Steuerungs- und Kontrollpotentiale<br />

und gewinnen die „<strong>Mitunternehmer</strong>“ subjektiv-eigensinnig gestaltbare<br />

Handlungsspielräume. Empowerment ist – unter sonst gleichen Bedingungen – also begleitet<br />

von einer wieder zunehmenden Ungewißheit darüber, ob die „<strong>Mitunternehmer</strong>“<br />

die zugestandenen Freiräume auch tatsächlich im gedachten (gesamt-)unternehmerischen<br />

Sinne nutzen (vgl. Brünnecke u.a. 1992, S. 7; Warnecke 1993, S. 195; Sandner<br />

1992, S. 208). Oder mit Minssen (1990, S. 368) gesprochen: „Je weniger Arbeitshandeln<br />

(...) auf der Grundlage exakter Vorausplanung und -bestimmung zu kontrollieren<br />

ist, um so mehr muß auf die konsensuelle und zweckdienliche Gestaltung der dadurch<br />

entstehenden Handlungsspielräume durch die Arbeitenden vertraut werden.“ Die unvermeidliche<br />

Schwerpunktverlagerung von der „Disponibilität“ zur „Subjektivität“<br />

(vgl. Abb. 3) erzeugt somit das Problem, den <strong>zum</strong> unternehmerischen Verhalten notwendigen<br />

(positiven) „Eigensinn“ der Mitarbeiter zuzulassen und gleichzeitig sicherzustellen,<br />

daß der den „Unternehmenszielen“ zuwiderlaufende (negative) „Eigensinn“<br />

ausgeschlossen oder <strong>zum</strong>indest doch deutlich begrenzt wird (vgl. i.d.S. Ridder 1994, S.<br />

40; Hyman 1991, S. 82; Neuberger 1990, S. 8). Die strukturbezogene Strategie „mitunternehmerischen“<br />

Empowerments ist also „...riskant, weil der zugestandene Freiraum<br />

tatsächlich als solcher genutzt werden kann“ (Neuberger 1995, S. 2) – und damit gewissermaßen<br />

an die Existenz eines „mitunternehmerischen“ Commitments geknüpft ist.<br />

Abb. 3: Typen des Mitarbeitertums und deren Vor- und Nachteile angesichts des Transformationsproblems


206 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

3.2 Personales Commitment als zentrales Problem einer Umsetzung von<br />

„<strong>Mitunternehmer</strong>tum“<br />

Commitment bezeichnet allgemein eine starke Bindung des Organisationsmitglieds<br />

an die Organisation und äußert sich in der „Bereitschaft, sich für diese Organisation in<br />

höherem Maße einzusetzen, als dies aufgrund formaler Vorgaben im Arbeitsvertrag<br />

oder in der Arbeitsrolle zu erwarten ist“ (Kieser 1995, Sp. 1442). „<strong>Mitunternehmer</strong>isches“<br />

Commitment umschreibt entsprechend die Bereitschaft von Mitarbeitern,<br />

auch und gerade strukturell eingeräumte „unternehmerische Freiräume“ so zu nutzen,<br />

wie dies aus Sicht der Organisation(-sleitung) erwünscht ist, sprich: in einer engagierten<br />

und kreativen Weise zur verbesserten Wahrnehmung der innovativen wie dispositiven<br />

Unternehmer-Funktion. Zur „Herstellung“ einer solchen Selbstverpflichtung der<br />

Mitarbeiter werden zwei eher verschiedene Methodiken empfohlen, die im folgenden<br />

beschrieben und diskutiert werden.<br />

Strategisch-instrumentelles „Commitment-Management“<br />

Die Umsetzung eines breiten „<strong>Mitunternehmer</strong>tums“ versteht sich hier als bipolare<br />

Managementstrategie. Das heißt, das Management hat einerseits durch ein systematisches<br />

Empowerment zu ermöglichen, daß die Mitarbeiter tatsächlich tun können, was<br />

sie sollen – sich nämlich (mit-)unternehmerisch verhalten. Es hat andererseits – und<br />

gleichzeitig – sicherzustellen, daß die strukturell „ermächtigten“ Mitarbeiter diese<br />

Macht nun auch wirklich so nutzen, wie sie sollen, nämlich im Geiste einer (Selbst-)<br />

Verpflichtung gegenüber der Firma. 5 Die Umsetzung von Empowerment wird folglich<br />

an die simultane Herstellung eines „mitunternehmerischen“ Commitments gekoppelt,<br />

womit diese Vorgehensweise wesentlich durch ein Bestreben gekennzeichnet ist, das<br />

mit Simons (1995) quasi-programmatisch als „control in an age of empowerment“ überschrieben<br />

werden kann und darauf zielt, daß „the benefits of innovation and creativity<br />

5<br />

Sehr deutlich wird dieser bipolare Charakter bei A. Friedman (1987, S. 99 ff.), der in diesem<br />

Zusammenhang von der Managementstrategie der „verantwortlichen [ Commitment] Autonomie<br />

[ Empowerment]“ spricht.


<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 207<br />

are not achieved at the expense of control“ (Simons 1995, S. 88). Die durch Empowerment<br />

„preisgegebene“ Kontrolle soll also durch eine Intensivierung des Commitments<br />

zurückgewonnen werden, wobei dieser (Selbst-)Verpflichtungsprozeß vorrangig durch<br />

den Einsatz des psychologischen und kulturellen Steuerungsinstrumentariums vorangetrieben<br />

werden soll, das es wie folgt zu modifizieren gilt:<br />

- „<strong>Mitunternehmer</strong>ische“ Kulturgestaltung:<br />

Unternehmenskultur versteht sich allgemein als „Grundgesamtheit gemeinsamer<br />

Wert- und Normenvorstellungen sowie geteilter Denk- und Verhaltensmuster (..), die<br />

die Entscheidungen, Handlungen und Aktivitäten der Organisationsmitglieder prägen“<br />

(Heinen/Dill 1986, S. 207) und soll damit als eine Art „Navigator“ bzw. „Autopilot“ für<br />

das konkrete Verhalten der Organisationsmitglieder wirken (vgl. Wilkins 1983, S. 27).<br />

(Soll-)Ziel einer „mitunternehmerischen“ Kulturgestaltung ist es demgemäß, Werthaltungen<br />

und Handlungsmuster organisationsweit so zu steuern und zu etablieren, daß die<br />

Organisationsmitglieder „von sich aus“ stets unternehmerisch Handeln, sich also alle<br />

gemeinsam um die Generierung und Umsetzung von Verbesserungen (Innovation) sowie<br />

um die optimale Planung, Organisation, Koordination und Kontrolle der betrieblichen<br />

Aufgaben (Disposition) bemühen. Als pragmatische Ansatzpunkte einer solchen<br />

Kulturgestaltung benennt Wunderer (1995a, S. 43) Rituale (z.B. öffentliche Feiern und<br />

Auszeichnungen mit Bezug auf unternehmerisches Verhalten), Symbole (vom Logo bis<br />

zu Organisationsbezeichnungen und -titeln) sowie insbesondere auch das Vorleben entsprechender<br />

Werte durch die Vorgesetzten.<br />

- „<strong>Mitunternehmer</strong>ische“ Motivierung:<br />

Neben der modernen Verhaltenssteuerung durch Kultur (Werte) wird auch der traditionelle<br />

Ansatz der Verhaltenssteuerung über Motivierung (Motive) diskutiert. Reiß<br />

(1993, S. 184 ff.) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die bestehenden Anreizsysteme<br />

noch zu sehr auf die Erfüllung routinemäßiger (tayloristischer) Arbeiten<br />

ausgelegt sind und es zur Stimulierung „mitunternehmerischen“ Verhaltens modifizierter<br />

bzw. gänzlich neuartiger Anreizsysteme bedarf. Im einzelnen schlägt er dazu erfolgsabhängige<br />

Einkommensbestandteile für Führungskräfte, Gruppenprämien sowie<br />

die symbolische und/oder finanzielle Honorierung von Verbesserungsvorschlägen vor.<br />

Überdies verweist er auf das (intrinsische) Motivationspotential, welches unmittelbar<br />

aus einer „mitunternehmerischen“ Arbeitsgestaltung resultieren sollte, die – verglichen<br />

mit dem Taylorismus – ganzheitlichere Aufgaben, größere Handlungsspielräume, höhere<br />

Anforderungsvielfalt, verbesserte Möglichkeiten zur sozialen Interaktion sowie ausgeprägtere<br />

Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten erwarten läßt und damit den Vorstellungen<br />

der Arbeitshumanisierung insgesamt entgegenkommt (vgl. Ulich 1992).<br />

- „<strong>Mitunternehmer</strong>ische“ Personalrekrutierung:<br />

Trotz der skizzierten „verhaltenssteuernden“ Aktivitäten wird verschiedentlich die<br />

Überzeugung <strong>zum</strong> Ausdruck gebracht, daß im Grunde immer nur Teile der Mitarbeiterschaft<br />

für ein aktives „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ in Frage kommen. So grenzt Wunderer<br />

(1995b, S. 31 f.) den Idealtypus „<strong>Mitunternehmer</strong>“ explizit von sog. „unternehmerisch


208 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

orientierten Mitarbeitern“ (Mitarbeiter, die nur begrenzt in der Lage zu unternehmerischen<br />

Verhaltensweisen sind) sowie „Arbeitsplatzinhabern“ (Mitarbeiter ohne unternehmerische<br />

Qualifikation und Motivation) ab. In ähnlicher Weise vertritt Warnecke<br />

(1993, S. 203) die (empirische) These, daß man im Unternehmen stets nur auf zwei Arten<br />

von Mitarbeitern trifft: jene, die nur „vorgegebene, fest umschriebene Aufgaben<br />

ausführen möchten“ und jene, die „aufgeschlossen sowie willens und fähig sind, über<br />

ihren engen Aufgabenbereich hinaus Wissen und Erfahrung in eine übergreifende,<br />

ganzheitliche Zielerreichung einzubringen.“ Aufgrund dieser Aufteilung der Organisationsmitglieder<br />

in (letztlich) zwei Gruppen 6 – potentielle „<strong>Mitunternehmer</strong>“ auf der einen,<br />

hoffnungslose „<strong>Arbeitnehmer</strong>“ auf der anderen Seite – wird schließlich auch die<br />

Option der Umsetzung von „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ durch eine entsprechend ausgerichtete<br />

Personalrekrutierung betont, wobei das Augenmerk neben der Qualifikation (Erfahrungsstruktur,<br />

Entwicklungspotential) besonders auf der Motivation <strong>zum</strong> mitunternehmerischen<br />

Handeln liegen soll (vgl. Wunderer 1995a, Hentze/Kammel 1992).<br />

Gemäß der allgemeinen organisationspsychologischen Unterscheidung von vier<br />

Bedingungen des Leistungsverhaltens, nämlich situative Ermöglichung, individuelles<br />

Können, soziales Dürfen und persönliches Wollen (vgl. Rosenstiel u.a. 1995, S. 211 f.),<br />

wird das angestrebte „mitunternehmerische“ Leistungsverhalten hier also als Folge von<br />

Management-Aktivitäten auf mehreren – und möglichst integrativ aufeinander zu beziehenden<br />

– funktionalen Gestaltungsfeldern angesehen, wobei der Schwerpunkt eindeutig<br />

auf einer problemspezifischen (Neu-)Justierung des strategischen Instrumentariums<br />

liegt (vgl. Abb. 4). „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ gilt damit als Top-down-<br />

Entwicklungsprozeß, bei dem das Management die Mitarbeiter durch (unpolitische)<br />

„policies“ zu (mit-)unternehmerischen Verhalten ebenso ermächtigt wie verpflichtet.<br />

Der neuralgische Punkt dieses Ansatzes dürfte – so <strong>zum</strong>indest die These – nun allerdings<br />

darin bestehen, daß die Möglichkeiten einer instrumentellen (Commitmentschaffenden)<br />

Kultur- und Anreizgestaltung hier deutlich überschätzt und – damit einhergehend<br />

– der Grad der politischen Relevanz des Transformationsvorhabens insgesamt<br />

unterschätzt wird. Der erste Punkt begründet sich dabei wie folgt:<br />

Abb. 4: Gestaltungsfelder einer strategisch-instrumentellen Entwicklung „mitunternehmerischen“<br />

Verhaltens<br />

6<br />

Solche Aufteilungen der Mitarbeiterschaft in zwei „Lager“ erscheinen allerdings solange<br />

problematisch, wie sie die Dependenz der Mitarbeitertypen von den Strukturen, in die sie<br />

jeweils eingebunden sind, unerwähnt lassen und/oder die potentielle Entwicklungsdynamik<br />

nicht thematisieren, die aus der praktischen Umstellung auf „mitunternehmerische“ Strukturen<br />

resultieren könnte bzw. dürfte.


<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 209<br />

Die Vorstellung einer „mitunternehmerischen“ Unternehmenskultur, dergemäß – salopp<br />

gesagt – alle Organisationsmitglieder stets und in guter Kooperation mit anderen mit<br />

Herz (Engagement) und Verstand (Kreativität) um betriebliche Effektivitäts- und Effizienzsteigerung<br />

bemüht sind, ist betriebswirtschaftlich zweifelsohne verlockend – <strong>zum</strong>al<br />

davon ausgegangen werden darf, daß dergestalte (Sub-)Kulturen tatsächlich existieren<br />

(vgl. Peters/Waterman 1982). Die Annahme, eine solche Kultur auf dem Wege eines dezisionistischen<br />

Gestaltungsaktes produzieren zu können, erscheint allerdings – und glücklicherweise<br />

7 – wenig realistisch: „Kultur – auch Unternehmenskultur – kann sich nur entwickeln,<br />

ergeben, sie läßt sich nicht planen und installieren“ (Türk 1995, S. 71) 8 – eine The-<br />

7<br />

8<br />

„Gelänge es, die Steuerungsparameter der kulturellen Steuerung ”in den Griff zu bekommen”,<br />

so läge damit ein tendenziell totalitärer Steuerungsansatz vor“ (Sandner 1992, S.<br />

226, kursiv d.V.).<br />

Eine daran anknüpfende These besagt überdies, daß die wissenschaftliche Diskussion des<br />

Themas „Unternehmenskultur“ letztlich ohnehin nur aus dem legitimatorischen Zwang der<br />

Betriebswirtschaftslehre heraus entstand, als anwendungsorientierte Wissenschaft Gestal-


210 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

se, die im übrigen dadurch untermauert wird, daß auch Vertreter eines gezielten Kulturwandels<br />

diesen überhaupt nur als langfristigen Prozeß verstanden wissen wollen (vgl. z.B.<br />

Heinen/Dill 1986, S. 213; Wunderer 1995a, S. 43). Die Herstellung von Commitment<br />

durch Kulturgestaltung erweist sich damit als – mindestens langfristig – problematische<br />

Annahme, wodurch der manageriale (Simultan-)Versuch, dem „<strong>Mitunternehmer</strong>“ zur<br />

Wahrnehmung der unternehmerischen Funktionen einerseits Freiheiten einzuräumen<br />

(strukturelle „Ermächtigung“), diese gleichsam durch die Erzeugung „mitunternehmerischer“<br />

Werte und Normen wieder zu kontrollieren (kulturelle „Bemächtigung“), pragmatisch<br />

kaum relevant sein dürfte. Aber auch die Möglichkeit einer Herstellung von Commitment<br />

durch „mitunternehmerische“ Motivierung erscheint – wie nicht zuletzt die Popularität<br />

der Kritik am „Mythos Motivation“ (vgl. Sprenger 1995) belegt – solange grundsätzlich<br />

zweifelhaft, wie dieser Gestaltungsbereich auf den (apolitischen) „Hintertreppen<br />

psychologischer Verführung herumschleicht“ statt den (politischen) „Haupteingang der<br />

Forderung, Verhandlung und Vereinbarung“ zu wählen (Sprenger 1995, S. 227). Damit ist<br />

gleichsam die Brücke geschlagen <strong>zum</strong> zweiten Teil der Kritik, nämlich zur Fragwürdigkeit<br />

einer unpolitischen bzw. zur Notwendigkeit einer politikbewußten Entwicklungsperspektive<br />

für „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“.<br />

Politisch-kommunikatives „Konsensus-Management“<br />

Grundlage einer (mikro-/betriebs-/arbeits-)politischen bzw. „politics“-Sichtweise<br />

der Organisation (vgl. exemplarisch Crozier/Friedberg 1979; Naschold 1985; Küpper/<br />

Ortmann 1988; Wächter 1990; Brünnecke u.a. 1992; Neuberger 1995) und der sie verändernden<br />

Prozesse ist das handlungstheoretische Paradigma, welches „das innerhalb<br />

der Organisation eigene Interessen verfolgende Mitglied“ (Küpper/Ortmann 1986,<br />

S. 591) in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. Damit werden alle Organisationsmitglieder<br />

als grundsätzlich handlungsfähige Akteure angesehen, die zur Wahrung bzw.<br />

Durchsetzung ihrer Interessen regelmäßig Koalitionen bilden und im Zuge dessen bestimmte<br />

Machtressourcen aufbauen und Strategien verfolgen. Im Hinblick auf die hier<br />

diskutierte Problemstellung und in Abgrenzung <strong>zum</strong> strategisch-instrumentellen Gestaltungsansatz<br />

(vgl. Abb. 4) bedeutet dies vor allem zweierlei: Die Vorstellung des Managements<br />

als homogener, straff „von oben her“ koordinierter und stets im Sinne „der Unternehmensziele“<br />

handelnder „Block“ ist zu revidieren und durch jene eines intern differenzierten<br />

Managements zu ersetzen (vgl. Brünnecke u.a. 1992, S. 7 ff.; Neuberger<br />

1995, S. 247 ff.). Ferner ist die Interpretation des Mitarbeiters als gewissermaßen „teilnahmslos“<br />

<strong>zum</strong> „<strong>Mitunternehmer</strong>“ entwickelbares Objekt durch jene zu ersetzen, derzufolge<br />

die Mitarbeiter – neben ihren leistungsrelevanten Subjektqualitäten – auch über<br />

einen handlungsrelevanten Subjektstatus verfügen. Hieraus folgt, daß die Entwicklung<br />

von „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ ihr (vermeintlich) initiierendes Zentrum („das“ Management)<br />

verliert und zu einem kontingenten Prozeß organisatorischen Wandels wird, dessen<br />

konkrete Umsetzung (Intensität, Nachhaltigkeit) vom Handeln mehrerer interner<br />

Akteursgruppen bestimmt ist. Das zentrale Problem ist entsprechend darin zu sehen,<br />

tungsempfehlungen für einen überaus erfolgsrelevanten Aspekt der Unternehmensführung<br />

geben zu müssen (vgl. Sandner 1992, S. 210).


<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 211<br />

daß sich dieses Ziel aufgrund „mächtiger“ Beharrungsinteressen bzw. politischer Widerstände<br />

– und ungeachtet seiner ökonomischen Notwendigkeit – gegebenenfalls nicht<br />

oder nur ansatzweise realisieren (lassen) wird. 9 Zur genaueren Auseinandersetzung mit<br />

diesem Problem erscheinen zwei Parameter als besonders bedeutsam, nämlich: das<br />

Ausmaß der politischen Konflikthaftigkeit der angestrebten Restrukturierung und die<br />

Qualität der praktischen Konfliktbewältigung zwischen den verschiedenen internen Anspruchsgruppen,<br />

wobei diese Konfliktbewältigung gleichsam auch als wesentliche Determinante<br />

für das konkrete „mitunternehmerische“ Commitment angesehen werden<br />

kann (vgl. Abb. 5). Dieser Zusammenhang läßt sich wie folgt näher bestimmen:<br />

- Zum Ausmaß der politischen Konflikthaftigkeit:<br />

Legt man zugrunde, daß alle Mitglieder der Organisation auf die Realisierung eigener<br />

(Koalitions-)Interessen bedacht sind 10 und demgemäß handeln, dann mündet das<br />

Problem der Entwicklung von „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ in der Frage, wie die Auswirkungen<br />

des strukturverändernden „mitunternehmerischen“ Empowerments aus Sicht der<br />

verschiedenen Stakeholder interpretiert bzw. antizipiert werden, wobei vor allem folgende<br />

Akteursgruppen bedeutsam sind (vgl. Brünnecke u.a. 1992; Faust u.a. 1995):<br />

Oberes Management: Das zentrale Problem des oberen Managements mit dem „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“<br />

dürfte die bereits beschriebene Verschärfung des Transformationsproblems<br />

bzw. die Frage der Beherrschbarkeit des Kontrollverlustes sein. Sollte keine befriedigende<br />

„Lösung“ dieses Problems gefunden werden, dann könnte sich (bereits oder sogar)<br />

das obere Management – eigentlich zuständiger Initiator und Promotor des Transformationsvorhabens<br />

– als tatsächlicher Verhinderer dieser Entwicklung erweisen.<br />

Mittleres/unteres Management und Stäbe: Das mittlere und untere Management<br />

sowie die (v.a. technischen) Stäbe unterliegen nach übereinstimmender Ansicht (vgl.<br />

z.B. Brünnecke u.a. 1992; Reiß 1992; Minssen 1990) der akuten Gefahr, zu den Haupt-<br />

“Verlierern“ eines sich entwickelnden „<strong>Mitunternehmer</strong>tums“ zu werden. Denn durch<br />

Abb. 5: Zentrale Stakeholder und Parameter einer politikbewußten Entwicklung von „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“<br />

9<br />

10<br />

Vgl. i.d.S. Müller-Jentsch 1993, S. 262 f.; Brünnecke u.a. 1992, S. 7; sowie <strong>zum</strong> empirischen<br />

Nachweis dieser These Faust u.a. (1995, S. 205), die zwei Arten des praktischen<br />

„Scheiterns“ konstatieren, nämlich den Abbruch bzw. die Rücknahme der beschlossenen<br />

Bemühungen sowie das faktische Mißlingen neuer Arbeitsweisen in den veränderten Formalstrukturen.<br />

Wobei natürlich davon auszugehen ist, daß diese (Koalitions-)Interessen nicht fundamental gegeneinander<br />

stehen, sondern vielmehr ein „gemischtes Konfliktfeld“ (Ackermann/Reber 1981,<br />

S. 6) vorliegt, demzufolge eigene Ziele nur zu erreichen sind, indem man die Zielerreichung<br />

der anderen nicht (<strong>zum</strong>indest nicht völlig) unterbindet (vgl. Neuberger 1995, S. 210 ff.).


212 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

den Abzug von unternehmerischen (Stabs- und Linien-)Kompetenzen „nach unten“<br />

drohen Einbußen an Macht und Einfluß, können traditionelle und erwartete Karrierewege<br />

verbaut werden sowie Status und professionelles Selbstverständnis ins Wanken<br />

geraten; und es entsteht schließlich die (heute vermutlich mehr denn je als bedrohlich<br />

empfundene) Gefahr, Opfer eines weitreichenden Personalabbaus in diesen (Steuerungs-<br />

und Kontroll-)Bereichen zu werden. Da das obere Management zur Realisierung<br />

„mitunternehmerischer“ Strukturen gleichsam auf die aktive und loyale Unterstützung<br />

des mittleren und unteren Managements sowie der technischen Stäbe angewiesen<br />

ist, sollte in bezug auf diese betriebspolitische Koalition nicht nur von einer ausgeprägten<br />

Beharrungstendenz, sondern auch von einem bedeutsamen (Widerstands-)Potential<br />

<strong>zum</strong> „Kleinarbeiten“ des geplanten organisatorischen Wandels ausgegangen werden<br />

(vgl. Brünnecke u.a. 1992, S. 15 ff.).<br />

Mitarbeiter als potentielle „<strong>Mitunternehmer</strong>“: Aus Sicht der Mitarbeiterschaft ist<br />

– neben der (pekuniären) „Verteilungsfrage“ – insbesondere jene Frage von elementarer<br />

Bedeutung, wie die Institution die personale Arbeitskraft zu nutzen beabsichtigt. Entsprechend<br />

dürfte das institutionelle Vorhaben einer grundlegenden Neudefinition des<br />

allgemeinen Leistungsverhaltens (unternehmerisches statt maschinenhaftes Verhalten)<br />

als einschneidende Zäsur angesehen werden, die im Hinblick auf inhärente Chancen<br />

und Risiken bewertet wird. Dabei kann einerseits durchaus argumentiert werden, daß<br />

das Unternehmensziel „unternehmerisches Verhalten“ mit dem Mitarbeiterziel „men-


<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 213<br />

schengerechte Arbeit“ korrespondiert (vgl. i.d.S. Kreikebaum/Herbert 1988, S. 209).<br />

Andererseits kann aber auch die These vertreten werden, daß „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ für<br />

die Mitarbeiter – bei gleichbleibender Entlohnung – ein „größeres Arbeitspensum mit<br />

erhöhten Leistungsabforderungen, verstärktes Arbeitsengagement (...), aktive Rationalisierungsbeteiligung<br />

und Optimierung auch im Betriebsinteresse“ (Schumann 1993,<br />

S. 12) und in summa damit Leistungsverdichtung und Arbeitsplatzgefährdung nach sich<br />

ziehen kann. Wird dieses Spannungsfeld zwischen potentiellen Chancen und Gefahren<br />

nun nicht hinreichend geklärt, so kann unterstellt werden, daß die Mitarbeiter ihre –<br />

„von außen“ kaum per Dekret abrufbaren – subjektiven Potentiale nicht oder nur zurückhaltend<br />

in den Arbeitsprozeß einbringen.<br />

Diese handlungslogischen Plausibilitäten deuten insgesamt auf eine stark ausgeprägte<br />

Konflikthaftigkeit einer strukturellen Entwicklung von „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“<br />

hin. Die Frage, wie in Anbetracht dieser Konflikt- (und Chancen-)potentiale der Umsetzungsprozeß<br />

„praktisch“ werden kann, hängt – wie bereits angedeutet – von der Art der<br />

Bewältigung dieser Konflikte ab.<br />

- Zum Problem der praktischen Konfliktbewältigung<br />

„<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ als deutlich konfliktträchtiger Prozeß dürfte sich tatsächlich<br />

nur dann im intendierten Sinne entwickeln, wenn die relevanten Anspruchsgruppen ihre<br />

Interessen dadurch (<strong>zum</strong>indest) nicht negativ beeinträchtigt sehen bzw. – (ver-)handlungsorientiert<br />

gewendet – zu einem Konsens in der Frage der strukturellen Prozeßgestaltung<br />

finden. Mit Bezug auf die kontingenztheoretischen Ursprünge der<br />

Diskussion stellt Ortmann (1988, S. 15) entsprechend fest: „Das Ende von<br />

Arbeitsteilung und Massenproduktion erfordere: Vertrauen, Konsens, Verständigung.“<br />

Die Transformation der „<strong>Arbeitnehmer</strong>“ in „<strong>Mitunternehmer</strong>“ beinhaltet so gesehen<br />

eine – verschiedentlich mit dem Status des Paradigmawechsels belegte (vgl. Reich<br />

1987a; Schienstock 1990) – „Rückkehr des Subjekts und der Politik in die<br />

Organisation“ (Müller-Jentsch 1993, S. 261). Ergänzend <strong>zum</strong> strukturellen<br />

Empowerment wird damit eine Art „Konsensus-Management“ (P. Ulrich) zur zweiten<br />

tragenden Säule des Prozesses, welches die „neuartigen Verhandlungsprobleme“ und<br />

„auszutarierenden Interessenkonflikte“ (vgl. Minssen 1990, S. 378 f.) aufgreift und in<br />

eine „ausgehandelte Organisationsstruktur“ (vgl. Müller-Jentsch 1993, S. 263) bzw.<br />

„Organisierung von Konsens“ (vgl. Schienstock 1990, S. 191) überführt.<br />

„<strong>Mitunternehmer</strong>isches“ Commitment der Mitarbeiter wäre dann nicht Resultante einer<br />

vom Management strategisch-instrumentell erzeugten Verpflichtung, sondern Ergebnis<br />

einer gelungenen Verständigung zwischen den verschiedenen internen Anspruchsgruppen.<br />

Die zu einer solchen politisch-kommunikativen Umsetzung von „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“<br />

bislang angestellten Überlegungen lesen sich im wesentlichen wie folgt:<br />

Die Verwirklichung eines unternehmerischen Verhaltens der Mitarbeiter wird <strong>zum</strong>eist<br />

im Sinne eines „mutual gains“-Verständnisses erörtert und also von der Schaffung<br />

gegenseitiger „win-win-situations“ abhängig gemacht (vgl. Kochan/Osterman<br />

1994; Bluestone/Bluestone 1992; Conrad 1988; Kolodny 1986). Das heißt, das obere<br />

Management als Träger der „Unternehmensinteressen“ muß bereit sein, „mitunternehmerisches“<br />

Commitment durch (im-/materielle) Gegenleistungen von den Mitarbeitern


214 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

zu „erkaufen“, wobei – ergänzend zu den ohnehin notwendigen „Anreizen“ aus ermächtigenden<br />

Arbeitsstrukturen (ganzheitlichere Aufgaben, größere Handlungsspielräume,<br />

verbesserte soziale Interaktion, usf.) – Angebote vor allem in folgenden Bereichen<br />

angeregt werden (vgl. Kochan/Osterman 1994; Müller-Jentsch 1993; Schumann<br />

1992; Walton 1985): Produktivitätsteilhabe (v.a. durch Erfolgs- und Kapitalbeteiligung),<br />

erweiterte Mitbestimmung (in verschiedenen Formen und auf verschiedenen<br />

Ebenen) sowie Arbeitsplatzsicherheit.<br />

Bezüglich der Frage eines „angemessenen“ Umgangs mit den potentiellen Verlierergruppen<br />

in den Stäben bzw. im unteren/mittleren Management schlagen Manz/Sims<br />

(1995, S. 170 ff.) eine (begrenzte) Beschäftigungsgarantie vor, wobei die Bereitschaft<br />

zur Übernahme einer weitgehend anderen Aufgabe vorausgesetzt wird. Brünnecke u.a.<br />

(1992, S. 15 ff.) empfehlen dem oberen Management dagegen eine Auseinandersetzungsstrategie,<br />

die auf die Suche neuer Koalitionäre (v.a. <strong>Arbeitnehmer</strong>/-vertretungen)<br />

gerichtet ist, um mit diesen gemeinsam durchsetzungsmächtige „betriebspolitische<br />

Konstellationen des organisatorischen Wandels“ zu bilden, deren Schubkraft „wirksam<br />

gegen hinhaltenden Widerstand der ‘abgebenden’ Stellen (Führungskräfte, Stäbe) ins<br />

Feld geführt werden (kann)“ (Brünnecke u.a. 1992, S. 22).<br />

Der von (mikro-/betriebs-/arbeits-)politischer Seite diagnostizierte Konsensbedarf<br />

wird damit weitgehend nur in den Kontexten faktischer Macht wahrgenommen und diskutiert.<br />

Diese Ausrichtung erscheint nun allerdings defizitär, da sie sich weitestgehend<br />

auf die deskriptive Ebene beschränkt (vgl. Neuberger 1995, S. 220) und sich zudem<br />

schnell im Dschungel der empirischen Kontingenz verlieren kann: „Es ist nicht möglich,<br />

den beteiligten Akteuren abstrakte Empfehlungen für die ‘richtige’ Strategie zu<br />

geben, weil die Spielregeln, Einzelinteressen und Macht-Konstellationen von Betrieb zu<br />

Betrieb unterschiedlich sind“ (Beisheim u.a. 1991, S. 137). In Anbetracht dessen erscheint<br />

die Integration der normativen Ebene, also der (diskurs-)ethischen Grundlagen<br />

gelingender Konfliktbewältigung, als in diesem Kontext erheblich weiterführende Perspektive.<br />

11 Der postulierte Konsens wäre dann nicht einfach Derivat faktischer Machtpolitik,<br />

sondern Ergebnis rationaler Politik im Sinne vernunftorientierter Verständigungsprozesse<br />

unter den Betroffenen, würde also (idealiter) allein auf der „Macht“ des<br />

besseren Arguments beruhen. Die Bewältigung der potentiellen Konflikte im Rahmen<br />

der Entwicklung eines „<strong>Mitunternehmer</strong>tums“ sollte demnach im Sinne eines ethikbewußten<br />

„Konsensus-Managements“ erfolgen (vgl. Ulrich 1986, S. 431 ff.), welches den<br />

Aufbau bzw. die Verbesserung der internen Verständigungspotentiale gezielt vorantreibt,<br />

damit das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen subjektiv-interessenbezogenen<br />

Einschätzungen des Transformationsvorhabens systematisch fördert und so<br />

einen „richtigen“, sprich: von allen Seiten als fair akzeptierten Konsens über die konkreten<br />

Umsetzungsvoraussetzungen und -bedingungen überhaupt erst ermöglicht. Der<br />

„reinen“ Machtpolitik könnte auf diese Weise ein normativer Rahmen gesetzt werden,<br />

der – im Sinne einer regulativen Idee – „nur“ verlangt, daß der politische Interessen-<br />

11<br />

Vgl. zur damit angesprochenen Diskussion verständigungsorientierten Handelns in Unternehmen<br />

grundlegend Ulrich 1986 sowie Steinmann/Schreyögg 1990.


<strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97) 215<br />

ausgleich von einer „Minimalethik“ der wechselseitigen Anerkennung der Beteiligten<br />

als mündige Subjekte geprägt sein sollte (Reziprozitätsprinzip, vgl. Ulrich 1991, S. 70<br />

ff.) und damit bewirkt, daß die notwendige Konflikt-“Bewältigung“ nicht im Stile eines<br />

strategisch klugen „Kampfes aller gegen alle“, sondern vielmehr im Sinne einer partnerschaftlich-gleichberechtigten<br />

Verständigung erfolgt – was dem Gedanken eines<br />

„Mit-Unternehmertums“ durchaus angemessener wäre.<br />

4. Abschließende Bewertung des Transformationsvorhabens aus ökonomischer<br />

und lebenspraktischer Sicht<br />

Der vorliegende Beitrag widmete sich dem Problem der möglichen Transformation<br />

der „<strong>Arbeitnehmer</strong>“ in „<strong>Mitunternehmer</strong>“ zuvorderst aus (personal-)wirtschaftlicher<br />

Perspektive und wollte verdeutlichen, daß „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ eine (Soll-)Entwicklung<br />

beschreibt, die eine Übertragung der zentralen Unternehmerfunktionen – Innovation<br />

und Disposition – (auch) auf die Mitarbeiter intendiert und dabei erfolgsstrategisch<br />

– durch tiefgreifende und nachhaltige Veränderungen in der Unternehmensumwelt<br />

– begründet ist. Die sich daraus unmittelbar ergebenden – hier ebenfalls diskutierten<br />

– Überlegungen bezüglich der konkreten Umsetzung von „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“<br />

entspringen folglich auch ökonomischen Kalkülen, womit eine andere – und keinesfalls<br />

unbedeutendere – Problematik ausgeklammert wurde, nämlich jene der lebenspraktischen<br />

Auswirkungen des Transformationsvorhabens. Nimmt man nun diese Problematik<br />

in den Blick, so sieht man sich mit dem fundamentalkritischen Einwand konfrontiert,<br />

daß die Transformation der „<strong>Arbeitnehmer</strong>“ in „<strong>Mitunternehmer</strong>“ nur Ausdruck<br />

einer ökonomisch-systemisch begründeten „Humanzentrierung“ (vgl. i.d.S. Reiß 1993,<br />

S. 177) sei, gesamtgesellschaftlichen Zielen wie der „Humanisierung“ der Arbeit im übrigen<br />

aber zuwiderlaufe und insgesamt den Weg von einer Partial- zur Totalinklusion 12<br />

beschreibe (vgl. dazu ausführlich Krell 1994). Damit ist gemeint, daß die für die Partialinklusion<br />

charakteristische Trennung des Arbeitsbereichs von anderen Lebensbereichen<br />

hier Stück für Stück aufgehoben werden soll, bis schließlich der „ganze“ Mensch und<br />

dessen gesamter Lebenszusammenhang für die Zwecke der Unternehmung nutzbar gemacht<br />

ist („Rundumnutzung der Arbeitskraft“) – und die „Mitarbeiter als Unternehmer“<br />

mithin nur noch für „ihre“ Firma da sind: „arbeitslebenslänglich, arbeitsfreudig, mit<br />

vollem Einsatz und unter Aufopferung ihrer Freizeit und ihres Privatlebens“ (Krell<br />

1994, S. 283). Was also bislang vornehmlich für „richtige“ Unternehmer bzw. obere<br />

Führungskräfte problemorientiert diskutiert wird, daß sie nämlich ihre physischen, psychischen<br />

und zeitlichen Ressourcen uneingeschränkt dem Beruf „opfern“, könnte – so<br />

die These – im Zuge eines sich entwickelnden „<strong>Mitunternehmer</strong>tums“ immer mehr auch<br />

zur Anforderung an alle „<strong>Mitunternehmer</strong>“ bzw. <strong>zum</strong> normativen Problem unserer Arbeitsgesellschaft<br />

werden.<br />

12<br />

Partialinklusion versteht sich dabei als eine vertragliche Unterwerfung der Organisationsmitglieder<br />

unter die organisatorischen Formalstrukturen, die typischerweise durch Geldzahlungen<br />

motiviert ist (vgl. Türk 1995, S. 75).


216 <strong>Kuhn</strong>: <strong>Vom</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong> <strong>zum</strong> <strong>Mitunternehmer</strong> (ZfP 2/97)<br />

Diese Kritik erscheint einerseits bedenkenswert, andererseits aber zu stark auf der<br />

Annahme aufbauend, daß die Mitarbeiter tatsächlich handlungsohnmächtige (Gestaltungs-<br />

) Objekte sind und entsprechend problemlos – gewissermaßen der Kapitallogik folgend –<br />

in „<strong>Mitunternehmer</strong>“ transformiert werden können. Diese Annahme dürfte – so <strong>zum</strong>indest<br />

die hier vertretene These – nicht den Realitäten entsprechen, da Mitarbeiter grundsätzlich<br />

– und in bezug auf „ihr“ unternehmerisches Verhalten im besonderen – über Handlungsmacht<br />

verfügen und im Rahmen eines (ethikbewußten) „Konsensus-Managements“ überdies<br />

Voraussetzungen und Grenzen des „<strong>Mitunternehmer</strong>tums“ klären könnten. Zudem<br />

sollte der Bereich der lebenspraktisch positiven Potentiale des Konzepts nicht kurzerhand<br />

ausgeklammert werden. Bedenkt man in diesem Zusammenhang nämlich die (präsumtiven)<br />

Implikationen eines „mitunternehmerischen“ Empowerments (höhere Autonomie,<br />

ausgeprägtere soziale Interaktion, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten, ganzheitlichere<br />

und vielfältigere Aufgaben) sowie eines „mitunternehmerischen“ Commitments<br />

(höhere Arbeitsplatzsicherheit, größere Mitbestimmung, zusätzliche materielle Beteiligungen),<br />

dann weist „<strong>Mitunternehmer</strong>tum“ nicht nur den Weg auf eine ökonomisch rationalere,<br />

sondern auch auf eine lebenspraktisch bessere Arbeitswelt. So gesehen geht die – einzelwirtschaftlichen<br />

Nutzen verheißende – Transformation der „<strong>Arbeitnehmer</strong>“ in „<strong>Mitunternehmer</strong>“<br />

nicht „auf Kosten“ der Mitarbeiter, sondern beinhaltet vielmehr erhebliche<br />

Möglichkeiten zur Vergrößerung der „Schnittmenge“ zwischen ökonomischer und lebenspraktischer<br />

Vernunft (vgl. dazu allgemein Ulrich/Fluri 1992, S. 66 ff.).<br />

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