18.12.2013 Aufrufe

Anschauen - Hochschule für Polizei

Anschauen - Hochschule für Polizei

Anschauen - Hochschule für Polizei

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Schulungsbrief <strong>für</strong> bereits <strong>für</strong> den Diplomstudiengang<br />

ausgebildete Praxisbegleiter zu den Veränderungen im<br />

Grundpraktikum durch den Bachelor-Studiengang<br />

<strong>für</strong> den gehobenen <strong>Polizei</strong>vollzugsdienst<br />

Dieser Schulungsbrief richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die in den<br />

zurückliegenden fünf Jahren ein Seminar <strong>für</strong> Praxisbegleiter 1 besucht und seitdem<br />

Praktikanten im Einführungspraktikum des Diplomstudienganges betreut haben.<br />

Am 01. April 2009 werden ca. 180 <strong>Polizei</strong>kommissaranwärter des ersten Bachelor-<br />

Studiengangs mit dem Grundpraktikum beginnen. Aufgrund dieser erstmals sehr hohen<br />

Anzahl wird es der <strong>Hochschule</strong> in Zusammenarbeit mit dem Bereitschaftspolizeipräsidium<br />

nicht möglich sein, alle <strong>für</strong> die Begleitung dieser Praktikanten zuständigen<br />

Praxisbegleiter (insgesamt 360, nämlich 180 <strong>für</strong> das Modul GP 1 (Streifendienst) und 180<br />

<strong>für</strong> das Modul GP 2 (Bezirks- oder Postendienst)) aktuell auf die Inhalte des Bachelor-<br />

Studiengangs hin zu schulen. Die Schulungen im Frühjahr 2009 werden sich nur an<br />

diejenigen Kollegen richten, die noch nie ein Seminar <strong>für</strong> Praxisbegleiter besucht haben.<br />

Sie, die Sie bereits eine Schulung erhalten haben und durch die Begleitung eines oder<br />

mehrer Praktikanten Erfahrungen sammeln konnten, wollen wir mit diesem<br />

Schulungsbrief über die Neuerungen informieren, damit Sie diese nicht mühsam im<br />

Handbuch oder dem Praxisbegleitheft herausfiltern müssen.<br />

Da die hauptsächlichen Neuerungen im Bachelor-Studiengang das Hauptpraktikum<br />

betreffen, in das Sie organisatorisch nicht zwingend eingebunden sind, halten wir eine<br />

Information auf diesem Wege bezüglich des Grundpraktikums <strong>für</strong> sinnvoll.<br />

Nun zu den Details. Der Bachelor-Studiengang bringt gegenüber dem bisherigen<br />

Diplomstudiengang folgende Änderungen <strong>für</strong> das Grundpraktikum mit sich:<br />

1. Der Titel:<br />

Das bisherige Einführungspraktikum heißt nun Grundpraktikum und reiht sich damit in die<br />

systematische Bezeichnung der einzelnen Abschnitte ein (Grundpraktikum –<br />

Grundstudium – Hauptpraktikum – Hauptstudium).<br />

2. Modularer Aufbau der Praktika und ECTS-Vergabe:<br />

Ein Kernaspekt des Bachelor-Studiengangs ist der modulare Aufbau der Studieninhalte,<br />

der sich stringent sowohl über die fachtheoretischen Semester als auch über die<br />

Praxissemester erstreckt. Ein Modul wird dabei als thematisch und zeitlich abgerundete,<br />

in sich abgeschlossene und mit ECTS-Leistungspunkten versehene abprüfbare<br />

Lerneinheit definiert. Die Studierenden sind zur Teilnahme an diesen Lerneinheiten<br />

1 Soweit Funktionsbezeichnungen nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie in gleicher<br />

Weise <strong>für</strong> Frauen.


2<br />

verpflichtet (Pflichtmodule). Das Grundpraktikum besteht aus zwei Modulen, deren Dauer<br />

festgeschrieben ist. Die Module sind wie folgt benannt:<br />

Modul Grundpraktikum 1 (Modul GP 1):<br />

„Ersterfahrungen mit polizeilicher Gefahrenabwehr / Verkehrsicherheitsarbeit“<br />

Ziel ist die Gewinnung erster praktischer Erfahrungen im Aufgabenbereich der Beamten<br />

des Streifendienstes in der Dienstgruppe eines Reviers oder einer Dienstgruppe mit<br />

verkehrspolizeilichen Aufgaben (5-Schichten-Dienst) und das Praktizieren von<br />

polizeilichen Grundfertigkeiten.<br />

Für das Modul GP 1, welches eine Dauer von 15 Wochen hat, sind 20 ECTS-<br />

Leistungspunkte vorgesehen.<br />

Modul Grundpraktikum 2 (Modul GP 2):<br />

„Ersterfahrungen mit polizeilicher Strafverfolgungstätigkeit“<br />

Ziel ist die Gewinnung erster praktischer Erfahrungen im Aufgabenbereich der Beamten<br />

des Bezirks- und Postendienstes und das Praktizieren von polizeilichen<br />

Grundfertigkeiten.<br />

Für das Modul GP 2, welches eine Dauer von 7,5 Wochen hat, sind 10 ECTS-<br />

Leistungspunkte vorgesehen.<br />

Für erfolgreich abgeschlossene Module werden Leistungspunkte vergeben, die sich in<br />

den fachtheoretischen Studienabschnitten an dem <strong>für</strong> die jeweiligen Studienleistungen<br />

veranschlagten durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand ausrichten (ECTS-<br />

Leistungspunkte). Jeder im Curriculum <strong>für</strong> den Studiengang „Bachelor of Arts (B.A.) –<br />

<strong>Polizei</strong>vollzugsdienst/Police Service“ ausgewiesene ECTS-Leistungspunkt entspricht<br />

einem geschätzten durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 vollen<br />

Stunden. In den Praxismodulen haben die Studierenden Dienst entsprechend des <strong>für</strong><br />

den jeweiligen Arbeitsbereich gültigen Dienstplans, ausgerichtet an der Regelarbeitszeit<br />

zu leisten.<br />

Die im bisherigen Diplomstudiengang vorgesehene Pflichtstation „Dienstgruppe eines<br />

<strong>Polizei</strong>reviers“ wird durch das Modul GP 1 „Ersterfahrungen mit polizeilicher<br />

Gefahrenabwehr/Verkehrsicherheitsarbeit“ abgelöst und von der bisherigen<br />

Mindestverweildauer von 12 Wochen auf eine Pflichtverweildauer von 15 Wochen<br />

angehoben.<br />

Die bisherige Pflichtstation „Bezirksdienst/Postendienst“ wird durch das Modul GP 2<br />

„Ersterfahrungen mit polizeilicher Strafverfolgungstätigkeit“ abgelöst und von der<br />

bisherhigen Mindestverweildauer von 6 Wochen auf eine Pflichtverweildauer von 7,5<br />

Wochen angehoben.


3<br />

Die bisherige Pflichtstation „Stabsorganisationseinheit“ fällt im Bachelor-Studiengang in<br />

dieser Form weg. Es ist jedoch vorgesehen, dass dem Modul GP 1 Informationen über<br />

die jeweilige Aufbauorganisation und über Aufgaben der Revierleitung und der<br />

Führungsgruppe vorangestellt werden sollen.<br />

3. Bewertung der Module<br />

Anders als beim bisherigen Diplomstudiengang findet nicht erst am Ende des Praktikums<br />

eine zusammenfassende Bewertung des Praktikanten in Bezug auf seine praktische<br />

Leistung und persönliche Eignung statt. Vielmehr erfolgt am Ende des Moduls GP 1 eine<br />

formalisierte Gesamtbewertung auf Grundlage der Feststellungen zu den praktischen<br />

Leistungen und der persönlichen Eignung in diesem Modul. Fällt diese<br />

Gesamtbewertung positiv aus, kann der Praktikant mit dem Modul GP 2 beginnen, <strong>für</strong><br />

das wiederum am Ende eine formalisierte Gesamtbewertung auf Grundlage der<br />

Feststellungen zu den praktischen Leistungen und der persönlichen Eignung in diesem<br />

Modul festgestellt wird. Somit strukturiert sich die Bewertung im ersten Schritt nicht wie<br />

bisher nach den Kategorien praktische Leistung und persönliche Eignung, sondern nach<br />

den Modulen. Es wäre somit denkbar, dass ein Praktikant das Modul GP 1 besteht, dann<br />

aber, wegen fehlender praktischer Leistung im Modul GP 2 dieses Modul nicht besteht.<br />

Der aus 19 Tätigkeiten bestehende Katalog bleibt als Arbeitsgrundlage <strong>für</strong> die<br />

Feststellung der praktischen Leistung vorhanden. Wie bisher auch müssen daraus fünf<br />

Tätigkeiten im Bereich „Streife“, jetzt also im Modul GP 1, und drei Tätigkeiten im Bereich<br />

„Bezirksdienst“, jetzt also im Modul GP 2 abgeprüft werden.<br />

Auch die bisher im Diplomstudiengang verwendeten vier Verhaltensbereiche<br />

– Leistungsmotivation<br />

– Sozialverhalten/Kommunikationsfähigkeit<br />

– Belastbarkeit<br />

– Selbstständigkeit/Handlungsfähigkeit<br />

sind weiterhin die Richtschnur <strong>für</strong> die Bewertung der persönlichen Eignung. Neu ist in<br />

diesem Zusammenhang jedoch eine Festlegung der Anzahl der auszufüllenden<br />

Beobachtungsbögen. So müssen im Modul GP 1 mindestens 5 Beobachtungsbögen, im<br />

Modul GP 2 mindestens drei Beobachtungsbögen zur persönlichen Eignung erstellt<br />

werden. Die Regelung ist Ausfluss aus den Erfahrungen des Diplomstudiengangs. So<br />

wurde hier die bisherige Formulierung „mehrere Beobachtungsbögen“ in der Regel so<br />

umgesetzt, dass ein, maximal zwei Bögen ausgefüllt wurden, was einer ausreichenden<br />

Dokumentation, die auch einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten<br />

könnte, nicht genügte.


4<br />

4. Praxisbegleiter = Bewerter; Revierleiter = Entscheider<br />

In der Studienordnung des Bachelor-Studiengangs wurden explizit die Zuständigkeiten<br />

bei der Feststellung der Eignung des Praktikanten geregelt. Dabei wurde davon<br />

ausgegangen, dass die Bewertung in einem gemeinsamen Entscheidungsfindungsprozess<br />

zwischen Ihnen und dem Revierleiter zustande kommt, <strong>für</strong> den Sie als<br />

Praxisbegleiter durch Ihre Feststellungen die Grundlage bieten. Für den Fall, dass es zu<br />

Unstimmigkeiten hinsichtlich der Bewertung des Praktikanten zwischen Ihnen und dem<br />

Revierleiter kommen sollte, ist folgendes festgelegt:<br />

Bei Feststellung der Eignung ist das jeweilige Praktikumsmodul bestanden. Die Eignung<br />

gilt als festgestellt, wenn der Entscheider (Revierleiter) eine positive Eignungsprognose<br />

des Bewerters (Praxisbegleiter) bestätigt oder eine negative Eignungsprognose nicht<br />

bestätigt. Die Eignung gilt als nicht festgestellt, wenn der Entscheider eine negative<br />

Eignungsprognose bestätigt oder eine positive Eignungsprognose nicht bestätigt. Er hat<br />

in diesen Fällen den Studierenden vorher anzuhören. Weicht der Entscheider vom Votum<br />

des Bewerters ab, so hat er die hier<strong>für</strong> maßgeblichen Gründe zu dokumentieren und die<br />

Dokumentation dem Praxisbegleitheft als Anhang formlos beizufügen. Er hat in diesen<br />

Fällen den Bewerter vorher anzuhören. Bei Zweifeln an der Eignung informiert die<br />

Ausbildungsstelle möglichst frühzeitig die Stammdienststelle des Beamten und die<br />

<strong>Hochschule</strong>.<br />

Soweit zu den Veränderungen aufgrund der Einführung des Bachelor-Studiengangs. Alle<br />

bisher bekannten Informationsquellen wie Handbuch, Praxisbegleitheft und die<br />

Merkblätter wurden aktualisiert, so dass Sie sich selbstverständlich auch dieser<br />

Informationsquellen bedienen können.<br />

Herausgegeben von der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>für</strong> <strong>Polizei</strong> Villingen-Schwenningen<br />

Aus- und Fortbildung / Prüfungsamt<br />

Sturmbühlstraße 250<br />

78054 Villingen-Schwenningen<br />

Tel. 0 77 20 / 309 - 290<br />

E-Mail: SebastianKrayl@hfpol-vs.de oder Sebastian.Krayl@polizei.bwl.de<br />

Stand: Januar 2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!