Erstellen von Wochentherapiesystemen - Kantonale Heilmittelkontrolle
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<strong>Kantonale</strong> <strong>Heilmittelkontrolle</strong> Zürich<br />
Regionale Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz<br />
Haldenbachstrasse 12 8006 Zürich Tel. 044-255 32 00 Fax 044-255 44 37 www.heilmittelkontrolle-zh.ch<br />
Merkblatt 40702 Version A, April 2010<br />
<strong>Erstellen</strong> <strong>von</strong> <strong>Wochentherapiesystemen</strong><br />
Zielgruppe: Öffentliche Apotheken<br />
1. Zweck<br />
In diesem Merkblatt werden die Anforderungen aus<br />
heilmittelrechtlicher Sicht an das <strong>Erstellen</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Wochentherapiesystemen</strong> in öffentlichen Apotheken<br />
erläutert.<br />
2. Gesetzliche Grundlagen<br />
2.1 Bundeserlasse<br />
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(HMG, SR 812.21)<br />
Art. 3, 24, 25 und 26<br />
- Pharmacopoea Helvetica (Ph. Helv.)<br />
Allgemeine Anforderungen an die Herstellung<br />
<strong>von</strong> Arzneimitteln (Kapitel 17.1 und 17.2)<br />
- Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts<br />
über die Anforderungen an die Zulassung<br />
<strong>von</strong> Arzneimitteln (AMZV, SR 812.212.22)<br />
Art. 12,13 und 14<br />
- Hygieneverordnung (HyV, SR 812.024.1)<br />
Art. 10<br />
2.2 <strong>Kantonale</strong> Erlasse<br />
- Gesundheitsgesetz (GesG, LS 810.1)<br />
§14<br />
- Heilmittelverordnung (HMV, LS 812.1)<br />
§§ 6, 17<br />
Vereinbarungen zwischen Santesuisse und Pharmasuisse<br />
(LOA) werden <strong>von</strong> diesem Merkblatt nicht<br />
tangiert.<br />
3. <strong>Erstellen</strong> <strong>von</strong> <strong>Wochentherapiesystemen</strong>,<br />
Anforderungen<br />
3.1 Allgemeines<br />
Bei der Erstellung <strong>von</strong> <strong>Wochentherapiesystemen</strong> ist<br />
die pharmazeutische Sorgfaltspflicht (Art. 3 HMG) zu<br />
beachten. Des Weiteren müssen die anerkannten<br />
Regeln der medizinischen und pharmazeutischen<br />
Wissenschaften eingehalten werden (Art. 26 HMG).<br />
Dies bedingt die Dokumentation des Rüstvorgangs<br />
und der gerüsteten Arzneimittel (Patientendossiers,<br />
„Dosierkarte“ (Medikationsplan)), die Einhaltung der<br />
geltenden Hygienevorschriften und Lagerungsbedingungen<br />
(Materialien) und die Sicherstellung der<br />
Rückverfolgbarkeit der Arzneimittel (Dokumentation,<br />
Chargennummer).<br />
Die Kontrolle der Abgabe muss gemäss Art. 24, 25<br />
HMG durch eine Medizinalperson erfolgen.<br />
Die Aktualität der Verschreibung/Medikation ist<br />
regelmässig zu überprüfen.<br />
3.2 Rüsten<br />
Zum Rüsten sollte ein ruhiger, vor Fremdeinwirkungen<br />
geschützter Arbeitsplatz unter optimalen<br />
Hygienebedingungen (Arbeiten am offenen Produkt)<br />
zur Verfügung stehen. Der Rüstvorgang muss entsprechend<br />
der pharmazeutischen Sorgfaltspflicht<br />
lege artis erfolgen.<br />
3.3 Dokumentation<br />
Eine Kopie der Packungsbeilage(n) sollten dem<br />
Patienten mindestens beim Medikationsstart oder<br />
bei Medikationswechsel mitgegeben werden.<br />
Zur Dokumentation müssen<br />
die Identifikation des Patienten<br />
die gerüsteten Arzneimittel (Art, Dosis),<br />
die Anzahl,<br />
die Einnahmehinweise,<br />
das Herstelldatum / Einnahmezeitraum und<br />
weitere (so erforderliche) Kennzeichnungen<br />
<strong>von</strong> der Apotheke erfasst und dem Patienten zusätzlich<br />
zum Wochentherapiesystem mitgegeben<br />
werden (z.B. Dosierkarte, Medikationsplan).<br />
3.4 Dosierkarte, Medikationsplan<br />
Die zum Wochentherapiesystem zugehörige Dosierkarte<br />
(Medikationsplan) ist aktuell zu halten. Neben<br />
den oben genannten Anforderungen kann mit einer<br />
übersichtlichen, die gesamte Pharmakotherapie<br />
umfassenden (auch nicht gerüstete füssige und<br />
halbfeste Formen) und evtl. mit Bildern ergänzten<br />
Darstellung die Compliance zusätzlich gesteigert<br />
werden (siehe Abbildung Seite 2).<br />
MKB-40702A_<strong>Erstellen</strong>_Wochentherapiesysteme_A.doc / EC, 12.04.2010 1/2
<strong>Kantonale</strong> <strong>Heilmittelkontrolle</strong> Zürich<br />
Regionale Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz<br />
MKB-40701A<br />
<strong>Erstellen</strong> <strong>von</strong> <strong>Wochentherapiesystemen</strong><br />
Mareike Kunkel und Irene Krämer, Mainz Verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit durch Mitwirkung des Patienten Krankenhauspharmazie 30. Jahrgang, Heft 11, Nov. 2009, 527<br />
3.5 Materialien<br />
Die Materialien der Dosiersysteme müssen so gewählt<br />
werden, dass die Arzneimittel den spezifischen<br />
Anforderungen entsprechend gelagert werden können<br />
(Temperatur, Luftfeuchte, Licht etc.).<br />
3.6 Beschriftung<br />
Die Beschriftung der Dosiersysteme soll in Anlehnung<br />
an § 6 HMV und Ph. Helv. 17.1 erfolgen.<br />
So sind die Dosiersysteme zwingend mit<br />
der Abgabestelle,<br />
einer Patientenidentifikation (Name, Vorname,<br />
Geburtsdatum),<br />
den Namen der gerüsteten Arzneimittel und<br />
dem Abgabedatum / Einnahmezeitraum<br />
zu kennzeichnen. Eine aktuelle Dosierkarte/Medikationsplan<br />
ist in jedem Falle zu erstellen und dem<br />
Patienten mitzugeben.<br />
Die weiteren Kennzeichnungspflichten gemäss oben<br />
genannter Grundsätze ergeben sich aus dem <strong>von</strong><br />
der Apotheke gewählten Vorgehen. Zur Verdeutlichung<br />
seien im Folgenden einige mögliche Umsetzungsbeispiele<br />
aufgelistet:<br />
a) Rüsten in Ausnahmefällen (Arzneimittel verbleiben<br />
beim Patienten, Rüsten in das Dosiersystem<br />
des Patienten (nicht als Wochentherapiesystem<br />
abrechenbar)<br />
Die zu rüstenden Arzneimittel werden vom Patienten<br />
direkt in die Apotheke gebracht und unmittelbar vor<br />
Ort in das Dosiersystem des Patienten gerüstet. Die<br />
Hygienegrundlagen sollten beachtet und die<br />
Dosierungen protokolliert und kontrolliert werden<br />
(Abgleich Patientendossier). Da die Arzneimittelpackungen<br />
beim Patienten verbleiben entfallen die<br />
Dokumentation <strong>von</strong> Chargennummern und Verfallsdaten<br />
sowie die Abgabe der Packungsbeilage etc.<br />
b) Rüsten aus einem patientenspezifischen<br />
Arzneimittelstock (Arzneimittel werden patientenspezifisch<br />
in der Apotheke gelagert)<br />
Sofern die Rückverfolgbarkeit der gerüsteten Arzneimittel<br />
gewährleistet ist, ist die Apotheke <strong>von</strong> der<br />
Dokumentation der Verfallsdaten und Chargennummern<br />
auf den Dosiersystemen entbunden.<br />
Die oben gemachten Ausführungen bezüglich<br />
Dokumentation (Dosierkarte, Medikationsplan),<br />
Beschriftung, Material, Hygiene etc. behalten Gültigkeit.<br />
c) Rüsten aus einem allgemeinen Arzneimittelstock<br />
(z. B. Grosspackungen für mehrere Patienten)<br />
Zusätzlich zu den oben gemachten Anforderungen<br />
bezüglich Material, Dokumentation, Hygiene etc.<br />
gelten erweiterte Anforderungen an die Beschriftung.<br />
Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten<br />
sind die Dosiersysteme zudem mit<br />
Chargennummer und<br />
Verfallsdatum<br />
zu beschriften.<br />
Des Weiteren sollte das Dosiersystem mit einer<br />
Beschreibung der gerüsteten Arzneimittel (Erleichterung<br />
der Endkontrolle durch den Apotheker)<br />
versehen sein.<br />
4. Bemerkungen<br />
Wochentherapiesysteme sind eine Compliance-<br />
Hilfe. Deren Ausführung wird als pharmazeutische<br />
Grundleistung gemäss ALT durch die Krankenkassen<br />
abgegolten.<br />
MKB-40702A_<strong>Erstellen</strong>_Wochentherapiesysteme_A.doc / EC, 12.04.2010 2/2