26.10.2012 Aufrufe

Aus der Dorfgeschichte von Ballenhausen und Bodenhausen

Aus der Dorfgeschichte von Ballenhausen und Bodenhausen

Aus der Dorfgeschichte von Ballenhausen und Bodenhausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Daneben zahlte die Viertelköterstelle Wartegeld 4 1/2 Pfg., Rauchhuhn 1 Mg.<br />

Landdienstgeld 1 Mg. 1 Pfg.; Handdienstgeld 4 Mg. 2 Pfg. Kotdienstgeld 6 Mg. 8 Pfg. 1833<br />

löste Grimme <strong>von</strong> seinem Gute ab: Wartegeld vom Hofe, Erbenzins vom Hofe,<br />

Landdienstgeld , Triftgeld <strong>der</strong> Schäferei, ein Rauchhuhn, ein halbes Schock Eier,<br />

Baulebung, Manntaler <strong>und</strong> einen Zinshahn, im Ganzen für 76,9 Taler. Daneben Spanndienst<br />

(4 Tage) zu 9 Mg. Dienstgeld = 2.8 Taler, Burgfesten Spanndienst (jährlich 4 Tage) einen<br />

Manntaler <strong>und</strong> Besthaupt ab.<br />

1737 dienten 24 Hufen in <strong>Ballenhausen</strong> dem Vorwerk in Groß-Schneen, je Hufe <strong>und</strong><br />

Jahr außer 3 ordinären Spanndiensttagen durch Leistung <strong>von</strong> Kornfuhren, burgfesten Fuhren<br />

zum Mühlenbau in Friedland.<br />

1762 sind 24 Männer des Amtes Friedland zur Schleifung <strong>der</strong> Festung Göttingen<br />

angefor<strong>der</strong>t. Wieviel da<strong>von</strong> <strong>Ballenhausen</strong> stellen mußte, läßt sich Nicht mehr nachweisen.<br />

1831/33 erfolgte das Hannoversche Gesetz über Ablösungsmöglichkeit gegen das 25fache.<br />

1843 das Gesetz über die Verkoppelung, 1867 preußisches Gesetz über Ablösung <strong>der</strong><br />

Reallasten an den Domänenfiskus mit dem 18-fachen.<br />

1850/51 wurde <strong>der</strong> Gänsezehnte abgelöst. <strong>Bodenhausen</strong> bezahlt 25, 16, 8 Taler. Der<br />

Magistrat Göttingen 2,16 Taler <strong>und</strong> im Ganzen werden an die 29 Gemeinheiten 58 Taler<br />

gezahlt.<br />

1851: für Aufhebung des Jagdrechtes sind an Königliche Kronkammer 44,17,6 Taler;<br />

<strong>von</strong> <strong>Bodenhausen</strong> 85, 16, 1 Taler bezahlt. 1871 Ablösung des Neujahrsgeldes. Das Geld<br />

dazu leiht Gastwirt Mathias. Die einzige bis heute noch bestehende Naturalabgabe ist das<br />

sogenannte Läutekorn, das jährlich vom Kirchenrechnungsführer in Roggen o<strong>der</strong> dessen<br />

Geldwert erhoben wird. Der <strong>Bodenhausen</strong>sche Hof war <strong>von</strong> <strong>der</strong> Abgabe frei, weil er in<br />

früherer Zeit den Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden für die Schule gegeben hatte; er brauchte nur, wie alle<br />

übrigen, den auf seine Gerechtsame entfallenden Anteil (<strong>von</strong> je 2 eichenen Metzen in<br />

Roggen) abzuliefern.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!