Aus der Dorfgeschichte von Ballenhausen und Bodenhausen
Aus der Dorfgeschichte von Ballenhausen und Bodenhausen Aus der Dorfgeschichte von Ballenhausen und Bodenhausen
Über Lasten, Abgaben und deren Ablösung Über den Vieh-, Fleisch- und Frucht- Zehnten (jedes zehnte Bund und Pfund mußte dem Lehnsherren abgegeben werden) liegen vielerlei, aber nicht ganz klare Nachrichten vor. Das Kloster Reinhausen besaß den Fruchtzehnten 1220. 1318 trugen ihn die Rustebergs von den von den Braunschweiger Herzögen zu Lehen und verpfändeten 1382 die Hälfte an die von Uslar. Braunschweig 1434 die von Uslars u.a. mit dem halben Zehnten und gab die andere Hälfte 1437 den Bodenhausens zu Lehen.1401 verkauften die von Uslar ein Viertel des Zehnten dem Hospital zu Reinhausen, das 1462 die Rechte Detmars von Hardenberg und des Klosters Weende daran durch Geldzahlung ablöste. 1474 wollte Ludolf von Uslar ein Viertel des ganzen Zehnten, die seine Vorfahren dem Hospital versetzt hatten, einlösen, was jedoch der Rat von Göttingen verweigerte. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts gab es zwischen denen von Bodenhausen und denen von Uslar Streit um den Zehnten, in dem letztere behaupteten, die von Bodenpausen besäßen den von der Familie von Uslar versetzten Anteil des Zehnten, was aber von den Beschuldigten bestritten wurde. Herzog Heinrich Julius sprach dann den streitigen Zehnten der Familie von Bodenhausen zu. 1583 überließen die Bodenhausens dem Herzog Erich von Kalenberg-Göttingen ein Viertel eines Sonderzehnten von 4 Hufen Landes, der später bei dem Berkelmannschen Lehen erscheint. 1831 erhielt das Hospital Reinhausen als Fleischzehnten eine Gans. Die Hälfte des von Bodenhausenschen Zehnten von 111 Morgen wurde 1844 von den Pflichtigen durch Zahlung von 1.390 Talern abgelöst, die andere Hälfte, deren Inhaber zuletzt Friedrich Scheidemann war, etwa 109 Morgen, fand 1853 durch Zahlung von 1.863 Taler Kurant ihre Ablösung. Dafür haben die beiden Güter je 6 Jahre, der Magistrat 3 Jahre Bullen und Eber für die Gemeinde auch heute noch zu halten. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts gab die Gemeinde Ballenhausen für die früher dem Amt Friedland in natura zu leistenden vier Trifthammel jährlich eine entsprechende Summe; ebenso lösten die Besitzer der beiden Schafherden Scheidemann und Grimme ihre Verpflichtung für Schafdickemilchgeld und für 4 Trifthämmel mit 197, 6, 2 Thl. 6 Ggr. 1 Pf. im Jahre 1855 bei der Domänenkammer Reinhausen ab. Die Zehntscheune von Bodenhausen, „die um 1600 auf deren Vorwerk in Ballenhausen unweit des Kirchhofs bzw. auf des Schulzen Hans Dietrichs Hofe stand“, ist verschwunden. Für das Kloster Reinhausen sammelte der alte Laienbruder Gieseke den Zehnten und ließ ihn in die Möchescheune nach Reinhausen fahren, wobei er von seinem Wagen aus an seine Helfer aus einer großen Flasche Bier spendete. Sonstige Abgaben waren: Wartegeld (ursprünglich der Beitrag zur Erhaltung der die Landwehr des Amtes Friedland schützenden Warten), das nach Rodung der Landwehr dennoch bis 1810 weiter erhoben und erst später abgelöst wurde. Der für die Hand- und Spanndienste bisher vom Amte Friedland erhobene Zinsroggen wurde am 30.07.1844 von drei Vollmeiern, 14 Vollkötern, 14 Halbkötern, 2 Viertelkötern, 1 Brinksitzer und vier Anbauern abgelöst durch Zahlung von 112 Talern 20 Ggr. 3 Pfg. für Spanndienste und mit 47 Talern 2 Ggr. 5 Pfg. für Handdienste (s. Anhang). Zwei Beispiele: Der Viertelköter Bause berichtet: alle verheirateten Frauen mußten jährlich 29 Mg. 1 Pfg. Dienstgeld bezahlen (nachgewiesen für die Jahre 1774-1810).
Daneben zahlte die Viertelköterstelle Wartegeld 4 1/2 Pfg., Rauchhuhn 1 Mg. Landdienstgeld 1 Mg. 1 Pfg.; Handdienstgeld 4 Mg. 2 Pfg. Kotdienstgeld 6 Mg. 8 Pfg. 1833 löste Grimme von seinem Gute ab: Wartegeld vom Hofe, Erbenzins vom Hofe, Landdienstgeld , Triftgeld der Schäferei, ein Rauchhuhn, ein halbes Schock Eier, Baulebung, Manntaler und einen Zinshahn, im Ganzen für 76,9 Taler. Daneben Spanndienst (4 Tage) zu 9 Mg. Dienstgeld = 2.8 Taler, Burgfesten Spanndienst (jährlich 4 Tage) einen Manntaler und Besthaupt ab. 1737 dienten 24 Hufen in Ballenhausen dem Vorwerk in Groß-Schneen, je Hufe und Jahr außer 3 ordinären Spanndiensttagen durch Leistung von Kornfuhren, burgfesten Fuhren zum Mühlenbau in Friedland. 1762 sind 24 Männer des Amtes Friedland zur Schleifung der Festung Göttingen angefordert. Wieviel davon Ballenhausen stellen mußte, läßt sich Nicht mehr nachweisen. 1831/33 erfolgte das Hannoversche Gesetz über Ablösungsmöglichkeit gegen das 25fache. 1843 das Gesetz über die Verkoppelung, 1867 preußisches Gesetz über Ablösung der Reallasten an den Domänenfiskus mit dem 18-fachen. 1850/51 wurde der Gänsezehnte abgelöst. Bodenhausen bezahlt 25, 16, 8 Taler. Der Magistrat Göttingen 2,16 Taler und im Ganzen werden an die 29 Gemeinheiten 58 Taler gezahlt. 1851: für Aufhebung des Jagdrechtes sind an Königliche Kronkammer 44,17,6 Taler; von Bodenhausen 85, 16, 1 Taler bezahlt. 1871 Ablösung des Neujahrsgeldes. Das Geld dazu leiht Gastwirt Mathias. Die einzige bis heute noch bestehende Naturalabgabe ist das sogenannte Läutekorn, das jährlich vom Kirchenrechnungsführer in Roggen oder dessen Geldwert erhoben wird. Der Bodenhausensche Hof war von der Abgabe frei, weil er in früherer Zeit den Grund und Boden für die Schule gegeben hatte; er brauchte nur, wie alle übrigen, den auf seine Gerechtsame entfallenden Anteil (von je 2 eichenen Metzen in Roggen) abzuliefern.
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Über Lasten, Abgaben <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Ablösung<br />
Über den Vieh-, Fleisch- <strong>und</strong> Frucht- Zehnten (jedes zehnte B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Pf<strong>und</strong> mußte<br />
dem Lehnsherren abgegeben werden) liegen vielerlei, aber nicht ganz klare Nachrichten vor.<br />
Das Kloster Reinhausen besaß den Fruchtzehnten 1220. 1318 trugen ihn die Rustebergs <strong>von</strong><br />
den <strong>von</strong> den Braunschweiger Herzögen zu Lehen <strong>und</strong> verpfändeten 1382 die Hälfte an die<br />
<strong>von</strong> Uslar. Braunschweig 1434 die <strong>von</strong> Uslars u.a. mit dem halben Zehnten <strong>und</strong> gab die<br />
an<strong>der</strong>e Hälfte 1437 den <strong>Bodenhausen</strong>s zu Lehen.1401 verkauften die <strong>von</strong> Uslar ein Viertel<br />
des Zehnten dem Hospital zu Reinhausen, das 1462 die Rechte Detmars <strong>von</strong> Hardenberg<br />
<strong>und</strong> des Klosters Weende daran durch Geldzahlung ablöste. 1474 wollte Ludolf <strong>von</strong> Uslar<br />
ein Viertel des ganzen Zehnten, die seine Vorfahren dem Hospital versetzt hatten, einlösen,<br />
was jedoch <strong>der</strong> Rat <strong>von</strong> Göttingen verweigerte. Gegen Ende des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts gab es<br />
zwischen denen <strong>von</strong> <strong>Bodenhausen</strong> <strong>und</strong> denen <strong>von</strong> Uslar Streit um den Zehnten, in dem<br />
letztere behaupteten, die <strong>von</strong> Bodenpausen besäßen den <strong>von</strong> <strong>der</strong> Familie <strong>von</strong> Uslar versetzten<br />
Anteil des Zehnten, was aber <strong>von</strong> den Beschuldigten bestritten wurde. Herzog<br />
Heinrich Julius sprach dann den streitigen Zehnten <strong>der</strong> Familie <strong>von</strong> <strong>Bodenhausen</strong> zu. 1583<br />
überließen die <strong>Bodenhausen</strong>s dem Herzog Erich <strong>von</strong> Kalenberg-Göttingen ein Viertel eines<br />
Son<strong>der</strong>zehnten <strong>von</strong> 4 Hufen Landes, <strong>der</strong> später bei dem Berkelmannschen Lehen erscheint.<br />
1831 erhielt das Hospital Reinhausen als Fleischzehnten eine Gans.<br />
Die Hälfte des <strong>von</strong> <strong>Bodenhausen</strong>schen Zehnten <strong>von</strong> 111 Morgen wurde 1844 <strong>von</strong> den<br />
Pflichtigen durch Zahlung <strong>von</strong> 1.390 Talern abgelöst, die an<strong>der</strong>e Hälfte, <strong>der</strong>en Inhaber<br />
zuletzt Friedrich Scheidemann war, etwa 109 Morgen, fand 1853 durch Zahlung <strong>von</strong> 1.863<br />
Taler Kurant ihre Ablösung. Dafür haben die beiden Güter je 6 Jahre, <strong>der</strong> Magistrat 3 Jahre<br />
Bullen <strong>und</strong> Eber für die Gemeinde auch heute noch zu halten. Bis zur Mitte des 19. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
gab die Gemeinde <strong>Ballenhausen</strong> für die früher dem Amt Friedland in natura zu<br />
leistenden vier Trifthammel jährlich eine entsprechende Summe; ebenso lösten die Besitzer<br />
<strong>der</strong> beiden Schafherden Scheidemann <strong>und</strong> Grimme ihre Verpflichtung für<br />
Schafdickemilchgeld <strong>und</strong> für 4 Trifthämmel mit 197, 6, 2 Thl. 6 Ggr. 1 Pf. im Jahre 1855<br />
bei <strong>der</strong> Domänenkammer Reinhausen ab.<br />
Die Zehntscheune <strong>von</strong> <strong>Bodenhausen</strong>, „die um 1600 auf <strong>der</strong>en Vorwerk in <strong>Ballenhausen</strong><br />
unweit des Kirchhofs bzw. auf des Schulzen Hans Dietrichs Hofe stand“, ist verschw<strong>und</strong>en.<br />
Für das Kloster Reinhausen sammelte <strong>der</strong> alte Laienbru<strong>der</strong> Gieseke den Zehnten <strong>und</strong> ließ<br />
ihn in die Möchescheune nach Reinhausen fahren, wobei er <strong>von</strong> seinem Wagen aus an seine<br />
Helfer aus einer großen Flasche Bier spendete.<br />
Sonstige Abgaben waren: Wartegeld (ursprünglich <strong>der</strong> Beitrag zur Erhaltung <strong>der</strong> die<br />
Landwehr des Amtes Friedland schützenden Warten), das nach Rodung <strong>der</strong> Landwehr<br />
dennoch bis 1810 weiter erhoben <strong>und</strong> erst später abgelöst wurde.<br />
Der für die Hand- <strong>und</strong> Spanndienste bisher vom Amte Friedland erhobene Zinsroggen<br />
wurde am 30.07.1844 <strong>von</strong> drei Vollmeiern, 14 Vollkötern, 14 Halbkötern, 2 Viertelkötern, 1<br />
Brinksitzer <strong>und</strong> vier Anbauern abgelöst durch Zahlung <strong>von</strong> 112 Talern 20 Ggr. 3 Pfg. für<br />
Spanndienste <strong>und</strong> mit 47 Talern 2 Ggr. 5 Pfg. für Handdienste (s. Anhang).<br />
Zwei Beispiele: Der Viertelköter Bause berichtet: alle verheirateten Frauen mußten<br />
jährlich 29 Mg. 1 Pfg. Dienstgeld bezahlen (nachgewiesen für die Jahre 1774-1810).