Die neue Grundschulempfehlung Stärkung der ... - Bilharzschule
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Schulgesetznovelle (Gesetzesentwurf)<br />
§5<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Anhörung<br />
„(2) <strong>Die</strong> Grundschule berät die Erziehungsberechtigten, welche<br />
<strong>der</strong> auf ihr aufbauenden Schularten für das Kind geeignet ist.<br />
Hierbei werden neben dem Leistungsstand auch die soziale und<br />
psychische Reife sowie das Entwicklungspotential <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />
betrachtet. Es wird über die möglichen Angebote aufgeklärt und<br />
die Auswirkungen <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Eltern werden dargelegt.<br />
<strong>Die</strong> Einschätzung, welche Schulart dem Lernstand und<br />
Entwicklungspotential des Kindes am meisten entspricht, obliegt<br />
danach den Erziehungsberechtigten. Sie treffen für ihr Kind die<br />
Entscheidung über die auf <strong>der</strong> Grundschule aufbauende<br />
Schulart.“<br />
Stand: 18.11.2011 Layout: Peter Braig<br />
Christa Engemann, Ref. 33 Folie 4<br />
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport