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Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

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(zwischen Habicher Straße und Stefan-Zweig-Straße) ab dem 19.11.<strong>2002</strong><br />

in 15827 Blankenfelde<br />

• in der Käthe-Kollwitz-Straße<br />

(zwischen Jühnsdorfer Weg und Käthe-Kollwitz-Straße Nr. 27<br />

• in der Pieter-Brueghel-Straße<br />

• in der Heinrich-Zille-Straße<br />

(zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Wilhelm-Busch-Straße) ab dem 22.11.<strong>2002</strong><br />

freigegeben ist.<br />

Alle betreffenden Bürger (Eigentümer) der o.g. Grundstücke werden gebeten, sich unverzüglich anzuschließen (nach 3 Monaten können nicht<br />

angeschlossene Grundstücke einen Zwangsanschluß bekommen; die Kosten dafür trägt der Eigentümer).<br />

Es wird darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s<br />

• in die Schmutzwasserleitung grundsätzlich kein Regenwasser eingeleitet werden darf;<br />

• Räume, in denen ein Rückstau entstehen kann, ohne besondere Aufforderung oder Anordnung gegen Rückstau abgesichert werden müssen.<br />

Sollten Sie nicht der Eigentümer des anliegenden Grundstücks sein, bitten wir, diese Bekanntmachung an den Eigentümer weiterzuleiten.<br />

Bekanntmachung<br />

Vom 23.12.<strong>2002</strong> bis 03.01.2003 bleibt <strong>das</strong> Büro des WAZ Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> geschlossen. Bei Störungen und Havarien sind<br />

Ansprechpartner die Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH (Tel.: 03375 / 25 68 0) bzw. der Havarie und<br />

Bereitschaftsdienst (Tel.: 0171 719 11 99).<br />

Hein<br />

Verbandsvorsteher<br />

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Gemeinden <strong>Mahlow</strong> und<br />

Blankenfelde in den Gemarkungen <strong>Mahlow</strong> und Blankenfelde<br />

Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 des Grundbuchbereinigun esetzes (GBBerG) <strong>vom</strong> 20. Dezember 1993 (BGBL. I S. 2192G in der zuletzt geänderten<br />

Fassung i. V. m. § 7 Abs. 1 der SachenrechtsDurchführungsverordnung (Sacheng-DV) <strong>vom</strong> 20. Dezember 1994 (BGBL I S. 3900), wird der<br />

Antrag der eAis Energie Nord AG <strong>vom</strong> 08.07.<strong>2002</strong> auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und<br />

Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden 110-kV Leitung (Wildau - Großbeeren + Abzw.) nebst<br />

Einrichtungen und Zubehör/Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in den Gemeinden <strong>Mahlow</strong> und Blankenfelde öffentlich bekannt<br />

gemacht. Der Antrag einschließlich der Karten kann im Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg, Stahnsdorfer Damm<br />

77 in 14532 Kleinmachnow, Haus 5 (Zimmer 308 oder 301) nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer (033203/ 36- 725 oder 710)<br />

Terminvereinbarung innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung während der Dienstzeiten eingesehen werden.<br />

Das Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der<br />

gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sacheng-DV.<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 auf dem<br />

Gebiet der ehemaligen DDR genutzten Energieanlagen entstanden. Diese durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert daher nur den<br />

Stand <strong>vom</strong> 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über <strong>das</strong> am 03. Oktober 1990<br />

gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem<br />

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geklärt werden.<br />

Weil die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, <strong>das</strong>s kein Einverständnis mit<br />

der Belastung des Grundstücks bzw. mit der Energieanlage selbst erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, <strong>das</strong>s die von dem Antrag stellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />

nicht richtig ist. Dies bedeutet, <strong>das</strong>s ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Grundstück gar nicht von einer Leitung<br />

betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist.<br />

Der Widerspruch kann durch den Grundstückseigentümer unter Beifügung des Nachweises der Berechtigung beim Landesamt für<br />

Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden.<br />

Kleinmachnow, den 25. November <strong>2002</strong><br />

Hellmann<br />

Regierungsdirektor<br />

Information des Gewerbeamtes für Gewerbetreibende und Veranstalter von Straßenfesten -<br />

Sonderöffnungszeiten für <strong>das</strong> Jahr 2003<br />

Nach den Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes (LSchlG) besteht auch für <strong>das</strong> Jahr 2003 an insgesamt 6 Werktagen die Möglichkeit, die<br />

Öffnungszeit bis 21.00 Uhr zu verlängern (§ 16 LSchlG) sowie an 4 Sonn- und Feiertagen (§ 14 LSchlG) zu öffnen. Hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, <strong>das</strong>s bei Sonn- und Feiertagsöffnungen, die offene Verkaufsstelle am jeweils vorausgegangenen Sonnabend ab 14.00 Uhr zu<br />

schließen ist. Der Zeitraum der Öffnung darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18.00 Uhr enden.<br />

Dies gilt nicht für Sonn- und Feiertage im Dezember.<br />

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit bis zum 16.12.<strong>2002</strong> ihren Bedarf beim Gewerbeamt des <strong>Amt</strong>es Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> schriftlich

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