Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow
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Bekanntmachungsanordnung:<br />
Die vorstehende von der Gemeindevertretung Groß Kienitz am 12.11.02 beschlossene Haushaltssatzung 2003 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3<br />
der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />
öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />
(BekanntmV) in der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />
Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />
Blankenfelde, den 14.11.02<br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
(Klemt)<br />
Beschluss über die Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Groß Kienitz<br />
Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung Groß Kienitz in ihrer Sitzung am 12.11.<strong>2002</strong> die Jahresrechnung 2001 im<br />
Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen mit 964.004,86 DM<br />
in den Ausgaben mit 964.004,86 DM im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen mit 578.685,44 DM<br />
in den Ausgaben mit 578.685,44 DM beschlossen<br />
Dem <strong>Amt</strong>sdirektor wurde Entlastung erteilt.<br />
Schulze<br />
Bürgermeister<br />
Klemt<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Gemeinde Jühnsdorf<br />
Haushaltssatzung der Gemeinde Jühnsdorf für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />
Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />
Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />
05.11.<strong>2002</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§1<br />
Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen auf 268.500 EUR<br />
in den Ausgaben auf 268.500 EUR<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen auf 15.700 EUR<br />
in den Ausgaben auf 15.700 EUR festgesetzt.<br />
§2<br />
Es werden festgesetzt:<br />
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag<br />
der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR<br />
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />
§3<br />
Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuern<br />
Grundsteuer A 200 v.H.<br />
Grundsteuer B 350 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />
Gewerbesteuer 350 v.H.<br />
§4<br />
Die Leistungen über - und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000 EUR je<br />
Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen<br />
als nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />
beschließen.<br />
§5<br />
Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />
Jühnsdonf den 05.11.<strong>2002</strong>