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Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

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Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung Groß Kienitz am 12.11.02 beschlossene Haushaltssatzung 2003 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3<br />

der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />

öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />

(BekanntmV) in der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />

Blankenfelde, den 14.11.02<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

Beschluss über die Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Groß Kienitz<br />

Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung Groß Kienitz in ihrer Sitzung am 12.11.<strong>2002</strong> die Jahresrechnung 2001 im<br />

Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 964.004,86 DM<br />

in den Ausgaben mit 964.004,86 DM im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 578.685,44 DM<br />

in den Ausgaben mit 578.685,44 DM beschlossen<br />

Dem <strong>Amt</strong>sdirektor wurde Entlastung erteilt.<br />

Schulze<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Gemeinde Jühnsdorf<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Jühnsdorf für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />

05.11.<strong>2002</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 268.500 EUR<br />

in den Ausgaben auf 268.500 EUR<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 15.700 EUR<br />

in den Ausgaben auf 15.700 EUR festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag<br />

der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 200 v.H.<br />

Grundsteuer B 350 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbesteuer 350 v.H.<br />

§4<br />

Die Leistungen über - und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000 EUR je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen<br />

als nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />

Jühnsdonf den 05.11.<strong>2002</strong>

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