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Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

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Gemeinde Groß Kienitz<br />

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kienitz <strong>vom</strong> 16.09.<strong>2002</strong><br />

Präambel<br />

Aufgrund der §§ 6 und 35 Abs. 2 Nummer 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg -GO- <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. I S. 398) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. 10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I<br />

S.298) hat die Gemeinde Groß Kienitz auf ihrer Sitzung am 12.11.<strong>2002</strong> folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:<br />

Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung In der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kienitz <strong>vom</strong> 19.06.2001, zuletzt geändert durch die 1.<br />

Änderungssatzung <strong>vom</strong> 13.11.2001 wird der § 6 Abs. 2 wie folgt geändert.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden sieben Tage vor dem Termin der Sitzung nach § 8 Abs. 4 der<br />

Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.<br />

Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> (Dezember <strong>2002</strong>) für <strong>das</strong><br />

<strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

Groß Kienitz, den 12.11.<strong>2002</strong><br />

E. Schulze(Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister)<br />

D. Klemt<br />

(<strong>Amt</strong>sdirektor)<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Kienitz für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />

12.11.02 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 485.700 EUR<br />

in den Ausgaben auf 485.700 EUR<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 85.900 EUR<br />

in den Ausgaben auf 85.900 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der<br />

Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 200 v.H.<br />

Grundsteuer B 300 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbesteuer 350 v.H.<br />

§4<br />

Die Leistungen über-und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000 EUR je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />

nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />

Groß Kienitz, den 12.11.<strong>2002</strong><br />

Schulze<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor

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