Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow
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Gemeinde Groß Kienitz<br />
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kienitz <strong>vom</strong> 16.09.<strong>2002</strong><br />
Präambel<br />
Aufgrund der §§ 6 und 35 Abs. 2 Nummer 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg -GO- <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. I S. 398) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. 10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I<br />
S.298) hat die Gemeinde Groß Kienitz auf ihrer Sitzung am 12.11.<strong>2002</strong> folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:<br />
Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung In der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kienitz <strong>vom</strong> 19.06.2001, zuletzt geändert durch die 1.<br />
Änderungssatzung <strong>vom</strong> 13.11.2001 wird der § 6 Abs. 2 wie folgt geändert.<br />
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden sieben Tage vor dem Termin der Sitzung nach § 8 Abs. 4 der<br />
Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.<br />
Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> (Dezember <strong>2002</strong>) für <strong>das</strong><br />
<strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />
Groß Kienitz, den 12.11.<strong>2002</strong><br />
E. Schulze(Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />
ehrenamtlicher Bürgermeister)<br />
D. Klemt<br />
(<strong>Amt</strong>sdirektor)<br />
Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Kienitz für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />
Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />
Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />
12.11.02 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§1<br />
Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen auf 485.700 EUR<br />
in den Ausgaben auf 485.700 EUR<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen auf 85.900 EUR<br />
in den Ausgaben auf 85.900 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§2<br />
Es werden festgesetzt:<br />
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der<br />
Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR<br />
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />
§3<br />
Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuern<br />
Grundsteuer A 200 v.H.<br />
Grundsteuer B 300 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />
Gewerbesteuer 350 v.H.<br />
§4<br />
Die Leistungen über-und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000 EUR je<br />
Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />
nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />
beschließen.<br />
§5<br />
Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />
Groß Kienitz, den 12.11.<strong>2002</strong><br />
Schulze<br />
Bürgermeister<br />
Klemt<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor