Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

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Fassung der Bekanntmachung vom 15.06.1999 (GVBI. I, S.231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12. 2001 (GVBI. 1 S. 287), sowie des § 20 des Vergnügungssteuergesetzes für das Landes Brandenburg (VergnügStG) vom 27. 06. 1991 (GVBI. S.205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2001 (GVBI. I S.287), hat die Gemeindevertretung Blankenfelde, auf Ihrer öffentlichen Sitzung am 20.11. 2002 folgende Vergnügungssteuersatzung beschlossen: §1 (1) Die Steuersätze gemäß § 14 VergnügStG für das Halten eines Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparates werden abweichend vom § 14 (2) und (3) VergnügStG wie folgt festgesetzt: Die Steuer beträgt 1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen: für Apparate.mit Gewinnmöglichkeit 138,00 EUR und für sonstige Apparate 30,00 EUR je Apparat und angefangenen Monat. 2. in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereinen, Kantinen oder ähnlichen Einrichtungen sowie an anderen, jedermann zugänglichen Orten: für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 45,00 EUR und für sonstige Apparate 21,00 EUR je Apparat und angefangenen Monat. (2) Der Steuerbetrag wird abweichend vom § 14 (5) VergnügStG zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bei rückwirkender Steuerfestsetzung sind die Steuern innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. (3) Abweichend von § 14 (6) VergnügStG hat der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat oder die Vorrichtung von dem Eigentümer zur Ausnutzung überlassen ist, zur Festsetzung der Steuer, die Aufstellung des Apparates oder der Vorrichtung vor deren Aufstellung dem Amt Blankenfelde-Mahlow (Ordnungsamt) anzuzeigen. Jede Änderung ist dem Amt umgehend anzuzeigen. Die Anzeige hat folgende Daten zu enthalten: Art (Bezeichnung, Spielgerätbeschreibung), Menge, Aufstelltermin, Aufstellort der Apparate, Name und Anschrift des Zulassungsinhabers. §2 Abweichend von § 13 (2) VergnügStG wird die Steuer für Spielclubs, Spielkasinos und ähnliche Einrichtungen auf 10 v. H. des Spielumsatzes festgesetzt. §3 Für die Veranstaltungen, die im wesentlichen der Gewinnerzielung aus der Verabreichung von Speisen und Getränken oder die der Unterhaltung bei Vereinsfestlichkeiten und dergleichen dienen, beträgt die Steuer abweichend von § 15 (2) VergnügStG 1,00 EUR für jede angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche. §4 (1) Abweichend von § 11 (1) S. 3 VergnügStG ist die Kartensteuer binnen 3 Werktagen nach der Veranstaltung oder aufgrund einer entsprechenden vorherigen Vereinbarung mit dem Amt Blankenfelde-Mahlow abzurechnen. (2) Die Pauschsteuer ist abweichend von § 16 S. 1 VergnügStG für steuerpflichtige Veranstaltungen am Tag der Anmeldung oder aufgrund einer vorherigen Vereinbarung mit dem Amt Blankenfelde-Mahlow zu entrichten. Die Anmeldung schließt eine Erklärung des Steuerpflichtigen über die zur Berechnung der Pauschsteuer für Veranstaltungen notwendigen Angaben ein. §5 (1) Für Verletzung von Anmelde- und Anzeigepflichten im Rahmen dieser Satzung finden die Bestimmungen der §§ 14 ff des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG Bbg) vom 15.06.1999 (GBVI. I S.231), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBI. I S. 287), Anwendung. (2) Im übrigen gelten die Vorschriften des Vergnügungssteuergesetzes für das Land Brandenburg. §6 Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Blankenfelde-Mahlow in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuersatzung vom 10. 06. 1998 außer Kraft. Blankenfelde, den 20.11.2002 Habermann Vorsitzender der Gemeindevertretung und ehrenamtlicher Bürgermeister Klemt Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende von der Gemeindevertretung Blankenfelde am 20.11.2002 beschlossene Vergnügungssteuersatzung wird hier mit gern. § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV) in der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht. Blankenfelde, den 21.11.2002 Der Amtsdirektor (Klemt) 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde vom 17.10.2001 Aufgrund des § 90 Abs. 1 Pkt. 3 des Sozialgesetzes - Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - KJHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.1996 (BGBl. I S. 477), der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 15.10.93 (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2001 (GVBI. I S. 298) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom 27.06.1991 (GVBI. I S. 200) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.06.1999 (GVBI. I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.12.2001 (GVBI. I S. 287) sowie § 17 Abs. 2 und 3 und § 18 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg vom 10.06.1992 (KitaG) (GVBI. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.07.2000 (GVBI. I S. 106, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde in der Sitzung am 20.11.2002 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde vom 17.10.2001 wird wie folgt geändert: 1. Die Elternbeitragstabellen (Bemessungsgrundlage zur Fest setzung der Elternbeiträge gemäß § 3 Abs. 3) werden entsprechend der Anlagen geändert. Artikel 2 Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Blankenfelde- Mahlow (Ausgabe Dezember 2002) am 01.01.2003 in Kraft. Blankenfelde, den 20.11.2002 B. Habermann Vorsitzender der Gemeindevertretung und ehrenamtlicher Bürgermeister D. Klemt Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende von der Gemeindevertretung Blankfelde am 20.11.2002 beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde vom 17.10.2001 wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht. Blankenfelde, den 29.11.2002 Der Amtsdirektor Klemt Siehe dazu folgende Tabellen

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung Blankenfelde am 20.11.<strong>2002</strong> beschlossene Vergnügungssteuersatzung wird hier<br />

mit gern. § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der<br />

Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern<br />

und Landkreisen (BekanntmV) in der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Blankenfelde, den 21.11.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen<br />

Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 17.10.2001<br />

Aufgrund des § 90 Abs. 1 Pkt. 3 des Sozialgesetzes - Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - KJHG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung <strong>vom</strong> 05.03.1996 (BGBl. I S. 477), der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg<br />

(GO) <strong>vom</strong> 15.10.93 (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. 10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1<br />

des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 298) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg (KAG) <strong>vom</strong><br />

27.06.1991 (GVBI. I S. 200) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 287) sowie § 17 Abs. 2 und 3 und § 18 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg <strong>vom</strong><br />

10.06.1992 (KitaG) (GVBI. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 07.07.2000 (GVBI. I S. 106, hat die<br />

Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde in der Sitzung am 20.11.<strong>2002</strong> folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde<br />

Blankenfelde<br />

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde<br />

Blankenfelde <strong>vom</strong> 17.10.2001 wird wie folgt geändert: 1. Die Elternbeitragstabellen (Bemessungsgrundlage zur Fest<br />

setzung der Elternbeiträge gemäß § 3 Abs. 3) werden entsprechend der Anlagen geändert.<br />

Artikel 2 Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<br />

<strong>Mahlow</strong> (Ausgabe Dezember <strong>2002</strong>) am 01.01.2003 in Kraft.<br />

Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />

B. Habermann<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung Blankfelde am 20.11.<strong>2002</strong> beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 17.10.2001 wird hiermit<br />

gemäß § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der<br />

Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern<br />

und Landkreisen (BekanntmV) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Blankenfelde, den 29.11.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Klemt<br />

Siehe dazu folgende Tabellen

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