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Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

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Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I, S.231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12. 2001 (GVBI. 1 S.<br />

287), sowie des § 20 des Vergnügungssteuergesetzes für <strong>das</strong> Landes Brandenburg (VergnügStG) <strong>vom</strong> 27. 06. 1991 (GVBI. S.205), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S.287), hat die Gemeindevertretung Blankenfelde, auf Ihrer öffentlichen<br />

Sitzung am 20.11. <strong>2002</strong> folgende Vergnügungssteuersatzung beschlossen:<br />

§1<br />

(1) Die Steuersätze gemäß § 14 VergnügStG für <strong>das</strong> Halten eines Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen<br />

Apparates werden abweichend <strong>vom</strong> § 14 (2) und (3) VergnügStG wie folgt festgesetzt:<br />

Die Steuer beträgt<br />

1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:<br />

für Apparate.mit Gewinnmöglichkeit 138,00 EUR<br />

und für sonstige Apparate 30,00 EUR je Apparat und angefangenen Monat.<br />

2. in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereinen, Kantinen oder<br />

ähnlichen Einrichtungen sowie an anderen, jedermann zugänglichen Orten:<br />

für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 45,00 EUR<br />

und für sonstige Apparate 21,00 EUR je Apparat und angefangenen Monat.<br />

(2) Der Steuerbetrag wird abweichend <strong>vom</strong> § 14 (5) VergnügStG zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August<br />

und 15. November fällig.<br />

Bei rückwirkender Steuerfestsetzung sind die Steuern innerhalb von 14 Tagen zu entrichten.<br />

(3) Abweichend von § 14 (6) VergnügStG hat der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat oder die Vorrichtung von dem Eigentümer zur<br />

Ausnutzung überlassen ist, zur Festsetzung der Steuer, die Aufstellung des Apparates oder der Vorrichtung vor deren Aufstellung dem <strong>Amt</strong><br />

Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> (Ordnungsamt) anzuzeigen. Jede Änderung ist dem <strong>Amt</strong> umgehend anzuzeigen.<br />

Die Anzeige hat folgende Daten zu enthalten: Art (Bezeichnung, Spielgerätbeschreibung), Menge, Aufstelltermin, Aufstellort der Apparate,<br />

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers.<br />

§2<br />

Abweichend von § 13 (2) VergnügStG wird die Steuer für Spielclubs, Spielkasinos und ähnliche Einrichtungen auf 10 v. H. des<br />

Spielumsatzes festgesetzt.<br />

§3<br />

<strong>Für</strong> die Veranstaltungen, die im wesentlichen der Gewinnerzielung aus der Verabreichung von Speisen und Getränken oder die der<br />

Unterhaltung bei Vereinsfestlichkeiten und dergleichen dienen, beträgt die Steuer abweichend von § 15 (2) VergnügStG 1,00 EUR für jede<br />

angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche.<br />

§4<br />

(1) Abweichend von § 11 (1) S. 3 VergnügStG ist die Kartensteuer binnen 3 Werktagen nach der Veranstaltung oder aufgrund einer<br />

entsprechenden vorherigen Vereinbarung mit dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> abzurechnen.<br />

(2) Die Pauschsteuer ist abweichend von § 16 S. 1 VergnügStG für steuerpflichtige Veranstaltungen am Tag der Anmeldung oder aufgrund<br />

einer vorherigen Vereinbarung mit dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> zu entrichten. Die Anmeldung schließt eine Erklärung des<br />

Steuerpflichtigen über die zur Berechnung der Pauschsteuer für Veranstaltungen notwendigen Angaben ein.<br />

§5<br />

(1) <strong>Für</strong> Verletzung von Anmelde- und Anzeigepflichten im Rahmen dieser Satzung finden die Bestimmungen der §§ 14 ff des<br />

Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg (KAG Bbg) <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GBVI. I S.231), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong><br />

18.12.2001 (GVBI. I S. 287), Anwendung.<br />

(2) Im übrigen gelten die Vorschriften des Vergnügungssteuergesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg.<br />

§6<br />

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuersatzung <strong>vom</strong> 10. 06. 1998 außer Kraft.<br />

Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />

Habermann<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor

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