Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow
Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow
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Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I, S.231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12. 2001 (GVBI. 1 S.<br />
287), sowie des § 20 des Vergnügungssteuergesetzes für <strong>das</strong> Landes Brandenburg (VergnügStG) <strong>vom</strong> 27. 06. 1991 (GVBI. S.205), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S.287), hat die Gemeindevertretung Blankenfelde, auf Ihrer öffentlichen<br />
Sitzung am 20.11. <strong>2002</strong> folgende Vergnügungssteuersatzung beschlossen:<br />
§1<br />
(1) Die Steuersätze gemäß § 14 VergnügStG für <strong>das</strong> Halten eines Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen<br />
Apparates werden abweichend <strong>vom</strong> § 14 (2) und (3) VergnügStG wie folgt festgesetzt:<br />
Die Steuer beträgt<br />
1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:<br />
für Apparate.mit Gewinnmöglichkeit 138,00 EUR<br />
und für sonstige Apparate 30,00 EUR je Apparat und angefangenen Monat.<br />
2. in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereinen, Kantinen oder<br />
ähnlichen Einrichtungen sowie an anderen, jedermann zugänglichen Orten:<br />
für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 45,00 EUR<br />
und für sonstige Apparate 21,00 EUR je Apparat und angefangenen Monat.<br />
(2) Der Steuerbetrag wird abweichend <strong>vom</strong> § 14 (5) VergnügStG zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August<br />
und 15. November fällig.<br />
Bei rückwirkender Steuerfestsetzung sind die Steuern innerhalb von 14 Tagen zu entrichten.<br />
(3) Abweichend von § 14 (6) VergnügStG hat der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat oder die Vorrichtung von dem Eigentümer zur<br />
Ausnutzung überlassen ist, zur Festsetzung der Steuer, die Aufstellung des Apparates oder der Vorrichtung vor deren Aufstellung dem <strong>Amt</strong><br />
Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> (Ordnungsamt) anzuzeigen. Jede Änderung ist dem <strong>Amt</strong> umgehend anzuzeigen.<br />
Die Anzeige hat folgende Daten zu enthalten: Art (Bezeichnung, Spielgerätbeschreibung), Menge, Aufstelltermin, Aufstellort der Apparate,<br />
Name und Anschrift des Zulassungsinhabers.<br />
§2<br />
Abweichend von § 13 (2) VergnügStG wird die Steuer für Spielclubs, Spielkasinos und ähnliche Einrichtungen auf 10 v. H. des<br />
Spielumsatzes festgesetzt.<br />
§3<br />
<strong>Für</strong> die Veranstaltungen, die im wesentlichen der Gewinnerzielung aus der Verabreichung von Speisen und Getränken oder die der<br />
Unterhaltung bei Vereinsfestlichkeiten und dergleichen dienen, beträgt die Steuer abweichend von § 15 (2) VergnügStG 1,00 EUR für jede<br />
angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche.<br />
§4<br />
(1) Abweichend von § 11 (1) S. 3 VergnügStG ist die Kartensteuer binnen 3 Werktagen nach der Veranstaltung oder aufgrund einer<br />
entsprechenden vorherigen Vereinbarung mit dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> abzurechnen.<br />
(2) Die Pauschsteuer ist abweichend von § 16 S. 1 VergnügStG für steuerpflichtige Veranstaltungen am Tag der Anmeldung oder aufgrund<br />
einer vorherigen Vereinbarung mit dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> zu entrichten. Die Anmeldung schließt eine Erklärung des<br />
Steuerpflichtigen über die zur Berechnung der Pauschsteuer für Veranstaltungen notwendigen Angaben ein.<br />
§5<br />
(1) <strong>Für</strong> Verletzung von Anmelde- und Anzeigepflichten im Rahmen dieser Satzung finden die Bestimmungen der §§ 14 ff des<br />
Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg (KAG Bbg) <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GBVI. I S.231), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong><br />
18.12.2001 (GVBI. I S. 287), Anwendung.<br />
(2) Im übrigen gelten die Vorschriften des Vergnügungssteuergesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg.<br />
§6<br />
Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuersatzung <strong>vom</strong> 10. 06. 1998 außer Kraft.<br />
Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />
Habermann<br />
Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />
ehrenamtlicher Bürgermeister<br />
Klemt<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor