Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow
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Grundsteuer B 300 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />
Gewerbeertragssteuer 350 v.H.<br />
§4<br />
Die Leistungen über - und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je<br />
Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />
nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />
beschließen.<br />
§5<br />
Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />
Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />
Habermann<br />
Bürgermeister<br />
Klemt<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Die vorstehende von der Gemeindevertretung Blankenfelde am 20.11.<strong>2002</strong> beschlossene Haushaltssatzung 2003 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3<br />
der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />
öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />
(BekanntmV) in der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />
Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />
Blankenfelde, den 21.11.<strong>2002</strong><br />
Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
(Klemt)<br />
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 27.06.2001<br />
Präambel<br />
Aufgrund der §§ 6 und 35 Abs. 2 Nummer 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg -GO- <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI.1 S. 398) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10.10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S.<br />
298) hat die Gemeinde Blankenfelde auf ihrer Sitzung am 20.11.<strong>2002</strong> folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:<br />
Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung<br />
In der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 27.06.2001 wird der § 6 Abs. 2 wie folgt geändert:<br />
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden sieben Tage vor dem Termin der Sitzung nach § 10 Abs. 4 der<br />
Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.<br />
Artikel 2 In-Kraft-Treten<br />
Diese 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> (Dezember <strong>2002</strong>) für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong><br />
in Kraft.<br />
Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />
B. Habermann<br />
(Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />
ehrenamtlicher Bürgermeister)<br />
D. Klemt<br />
(<strong>Amt</strong>sdirektor)