Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

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Mahlow, den 28.11.2002 la Haine Vorsitzender der Gemeindevertretung und ehrenamtlicher Bürgermeister Klemt Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung der Gemeinde Mahlow über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes Dahme-Notte wurde von der Gemeindevertretung am 28.11.2002 beschlossen. Sie wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg - GO - vom 15.10.1993 (GVBI. I S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBI. I S. 145) i.V.m. § 1 der Bekanntmachungsverordnung vom 25.04.1994 (GVBI. 11 S. 314) öffentlich bekannt gemacht. Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern, die in der GO enthalten oder auf Grund der GO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung gern. § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt Blankenfelde-Mahlow unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Die gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Blankenfelde, den 29.11.2002 Klemt Amtsdirektor Beschluss über die Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Mahlow Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung Mahlow in ihrer Sitzung am 28.11.02 die Jahresrechnung 2001 Die Gemeindevertretung beschließt, die Jahresrechnung 2001 gern. § 93 Abs. 3 GO im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen mit 16.861.998,48 DM in den Ausgaben mit 16.861.998,48 DM im Vermögenshaushalt in den Einnahmen mit 4.634.307,10 DM in den Ausgaben mit 4.634.307,10 DM zu bestätigen. Dem Amtsdirektor wird Entlastung erteilt. la Haine Bürgermeister Klemt Amtsdirektor Haushaltssatzung der Gemeinde Mahlow für das Haushaltsjahr 2003 Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) vom 26.Juni 2002, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2002 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 8.931.300 EUR in den Ausgaben auf 8.931.300 EUR im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 2.056.800 EUR in den Ausgaben auf 2.056.800 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt, 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR §3 Die Steuersätze für die Gemeinde sind für das Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern Grundsteuer A 300 v.H. Grundsteuer B 300 v.H. 2. Gewerbesteuern Gewerbeertragssteuer 350 v.H.

§4 Die Leistungen über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu beschließen. §5 Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen. Mahlow, den 28.11.2002 la Haine Bürgermeister Klemt Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende von der Gemeindevertretung Mahlow am 28.11.2002 beschlossene Haushaltssatzung 2003 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV) in der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen. Blankenfelde, den 29.11.2002 Der Amtsdirektor (Klemt) Gemeinde Blankenfelde Gemeinde Blankenfelde Beschluss über die Jahresrechnung 2001 l der Gemeinde Blankenfelde Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung Blankenfelde in ihrer Sitzung am 20.11.02 die Jahresrechnung 2001 im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen mit 17.673.418,68 DM in den Ausgaben mit 17.673.418,68 DM im Vermögenshaushalt in den Einnahmen mit 3.847.841 80 DM in den Ausgaben mit 3.847.841,80 DM bestätigt. Dem Amtsdirektor wurde Entlastung erteilt. Habermann ______Klemt Bürgermeister ____Amtsdirektor Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenfelde für das Haushaltsjahr 2003 Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) vom 26.Juni 2002, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.11.2002 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 9.413.000 EUR in den Ausgaben auf 9.413.000 EUR im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 2.390.400 EUR in den Ausgaben auf 2.390.400 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR §3 Die Steuersätze für die Gemeinde sind für das Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern Grundsteuer A 300 v.H.

§4<br />

Die Leistungen über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />

nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />

<strong>Mahlow</strong>, den 28.11.<strong>2002</strong><br />

la Haine<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> am 28.11.<strong>2002</strong> beschlossene Haushaltssatzung 2003 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die öffentlichen<br />

Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV) in<br />

der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />

Blankenfelde, den 29.11.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

Gemeinde Blankenfelde<br />

Gemeinde Blankenfelde Beschluss über die Jahresrechnung 2001 l der Gemeinde Blankenfelde<br />

Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung Blankenfelde in ihrer Sitzung am 20.11.02 die Jahresrechnung 2001 im<br />

Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 17.673.418,68 DM<br />

in den Ausgaben mit 17.673.418,68 DM im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 3.847.841 80 DM<br />

in den Ausgaben mit 3.847.841,80 DM bestätigt.<br />

Dem <strong>Amt</strong>sdirektor wurde Entlastung erteilt.<br />

Habermann ______Klemt<br />

Bürgermeister ____<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenfelde für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />

20.11.<strong>2002</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 9.413.000 EUR<br />

in den Ausgaben auf 9.413.000 EUR im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 2.390.400 EUR<br />

in den Ausgaben auf 2.390.400 EUR festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 300 v.H.

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