Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow
Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow
Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow
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<strong>Mahlow</strong>, den 28.11.<strong>2002</strong><br />
la Haine<br />
Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />
ehrenamtlicher Bürgermeister<br />
Klemt<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Die vorstehende Satzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und<br />
Bodenverbandes Dahme-Notte wurde von der Gemeindevertretung am 28.11.<strong>2002</strong> beschlossen. Sie wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der<br />
Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg - GO - <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. I S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 08.04.1998<br />
(GVBI. I S. 145) i.V.m. § 1 der Bekanntmachungsverordnung <strong>vom</strong> 25.04.1994 (GVBI. 11 S. 314) öffentlich bekannt gemacht.<br />
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern, die in der GO enthalten oder auf Grund der GO erlassen worden sind,<br />
zustande gekommen, so ist diese Verletzung gern. § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />
Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die<br />
den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Die gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche<br />
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />
Blankenfelde, den 29.11.<strong>2002</strong><br />
Klemt<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Beschluss über die Jahresrechnung 2001 der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />
Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> in ihrer Sitzung am 28.11.02 die Jahresrechnung 2001<br />
Die Gemeindevertretung beschließt, die Jahresrechnung 2001 gern. § 93 Abs. 3 GO<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen mit 16.861.998,48 DM<br />
in den Ausgaben mit 16.861.998,48 DM im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen mit 4.634.307,10 DM<br />
in den Ausgaben mit 4.634.307,10 DM zu bestätigen.<br />
Dem <strong>Amt</strong>sdirektor wird Entlastung erteilt.<br />
la Haine<br />
Bürgermeister<br />
Klemt<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />
Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />
Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />
28.11.<strong>2002</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§1<br />
Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen auf 8.931.300 EUR<br />
in den Ausgaben auf 8.931.300 EUR<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen auf 2.056.800 EUR<br />
in den Ausgaben auf 2.056.800 EUR festgesetzt.<br />
§2<br />
Es werden festgesetzt:<br />
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt,<br />
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />
§3<br />
Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuern<br />
Grundsteuer A 300 v.H.<br />
Grundsteuer B 300 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />
Gewerbeertragssteuer 350 v.H.