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Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

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<strong>Mahlow</strong>, den 28.11.<strong>2002</strong><br />

la Haine<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende Satzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und<br />

Bodenverbandes Dahme-Notte wurde von der Gemeindevertretung am 28.11.<strong>2002</strong> beschlossen. Sie wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg - GO - <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. I S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 08.04.1998<br />

(GVBI. I S. 145) i.V.m. § 1 der Bekanntmachungsverordnung <strong>vom</strong> 25.04.1994 (GVBI. 11 S. 314) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern, die in der GO enthalten oder auf Grund der GO erlassen worden sind,<br />

zustande gekommen, so ist diese Verletzung gern. § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />

Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die<br />

den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Die gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Blankenfelde, den 29.11.<strong>2002</strong><br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Beschluss über die Jahresrechnung 2001 der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> in ihrer Sitzung am 28.11.02 die Jahresrechnung 2001<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Jahresrechnung 2001 gern. § 93 Abs. 3 GO<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 16.861.998,48 DM<br />

in den Ausgaben mit 16.861.998,48 DM im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 4.634.307,10 DM<br />

in den Ausgaben mit 4.634.307,10 DM zu bestätigen.<br />

Dem <strong>Amt</strong>sdirektor wird Entlastung erteilt.<br />

la Haine<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />

28.11.<strong>2002</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 8.931.300 EUR<br />

in den Ausgaben auf 8.931.300 EUR<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 2.056.800 EUR<br />

in den Ausgaben auf 2.056.800 EUR festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt,<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 300 v.H.<br />

Grundsteuer B 300 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbeertragssteuer 350 v.H.

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