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Amtsblatt Nr.13 2002 vom 12.12.2002 - Für das Amt ... - 15831 Mahlow

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<strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong><br />

FÜR DAS AMT<br />

BLANKENFELDE-<br />

MAHLOW<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen für Blankenfelde, <strong>Mahlow</strong>, Jühnsdorf und Groß Kienitz<br />

Ausgabe 12. Dezember <strong>2002</strong> - Nr. 13 - 11. Jahrgang - 50. Woche<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

• Beschlüsse der 30. Sitzung des <strong>Amt</strong>sausschusses <strong>vom</strong> 21.November <strong>2002</strong><br />

• Beschlüsse der 51. Sitzung der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 20. November <strong>2002</strong><br />

• Beschlüsse der 45. Sitzung der Gemeinde Groß Kienitz <strong>vom</strong> 12. November <strong>2002</strong><br />

• Beschlüsse der 38. Sitzung der der Gemeinde Jühnsdorf <strong>vom</strong> 05. November.<strong>2002</strong><br />

• Beschlüsse der 40. Sondersitzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 18. November <strong>2002</strong><br />

• Beschlüsse der 41. Sitzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 28. November <strong>2002</strong><br />

• Bekanntmachung der Satzung über die 2. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

• Bekanntmachung der Satzung über die 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde<br />

<strong>Mahlow</strong><br />

• Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuungskosten in den Kitas der Gemeinde<br />

<strong>Mahlow</strong><br />

• Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege der<br />

Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

• Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten des<br />

Wasser- und Bodenverbandes Dahme-Nolte<br />

• Bekanntmachung des Beschlusses zur Jahresrechnung 2001 der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

• Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2003 der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

• Bekanntmachung des Beschlusses zur Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Blankenfelde<br />

• Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2003 der Gemeinde Blankenfelde<br />

• Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde<br />

• Bekanntmachung der Satzung über die 1. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Blankenfelde<br />

• Bekanntmachung der Satzung über die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde<br />

Blankenfelde<br />

• Bekanntmachung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Blankenfelde<br />

• Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die_ Betreuungskosten in den Kitas der Gemeinde<br />

Blankenfelde<br />

• Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege der<br />

Gemeinde Blankenfelde<br />

• Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kienitz<br />

• Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2003 der Gemeinde Groß Kienitz<br />

• Bekanntmachung des Beschlusses zur Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Groß Kienitz<br />

• Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2003 der Gemeinde Jühnsdorf<br />

• Bekanntmachung des Beschlusses zur Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Jühnsdort<br />

• Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbandes<br />

Dahme-Nolte der Gemeinde Jühnsdorf <strong>vom</strong> 05.11.02<br />

• Bekanntmachungen des WAZ<br />

--1. Bekanntmachung.<br />

------1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung des WAZ Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 20.11.2001<br />

--2. Bekanntmachung<br />

------Beschlüsse der Verbandsversammlung des WAZ <strong>vom</strong> 19.11.<strong>2002</strong><br />

--3. Bekanntmachung<br />

------Freigabe von Schmutzwasserkanälen in den Gemeinden Blankenfelde und <strong>Mahlow</strong><br />

--4. Bekanntmachung:<br />

------„Geänderte Öffnungszeiten in der Zeit <strong>vom</strong> 23.12.<strong>2002</strong> bis 03.01.2003"<br />

• Bekanntmachung des Landesamtes für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg -Grundbuchbescheinigungsstelle für<br />

Energierechte- zum Antrag nach § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz der e.dis für eine 110-kV-Leitung auf Grundstücken in<br />

den Gemeinde Blankenfelde und <strong>Mahlow</strong><br />

• Mitteilung des Ordnungsamtes<br />

---- Information des Gewerbeamtes für Gewerbetreibende und Veranstalter von Straßenfesten<br />

------ Sonderöffnungszeiten 2003 -


Der <strong>Amt</strong>sausschuss hat auf seiner 30.Sitzung am 21. November <strong>2002</strong> folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss Nr. 95/02 / bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuss beschließt den Haushalt 2003 für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong><br />

Beschluss Nr. 96/02 / bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuss beschließt eine Kreditaufnahme über 124.800,00 EUR<br />

Beschluss Nr. 97/02 / bestätigt<br />

Der <strong>Amt</strong>sausschuss beschließt über die Bestallung des Feuerwehrkameraden Köppe<br />

Die Gemeindevertretung Blankenfelde hat auf ihrer 51. Sitzung am 20. November <strong>2002</strong> folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss Nr. 493/51/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. umfassende Anderung zum Bebauungsplan B 7 „Am Mühlenberg" -Abwägung über die in der<br />

ersten und zweiten Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Einwände und Stellungnahmen zum<br />

Bebauungsplanentwurf, Stand März 2000 und Mai <strong>2002</strong><br />

Beschluss Nr. 494/51/02 /bestätigt<br />

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan B 7 „Am Mühlenberg", 2. umfassende Änderung (Stand November <strong>2002</strong>)<br />

Beschluss Nr. 491//02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2001 gern. § 93 Abs. 3 GO Bbg. -Entlastung des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />

Beschluss Nr. 504//02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt den Haushaltsplan 2003 mit Stellenplan 2003 und Investitionsplan bis 2006<br />

Beschluss Nr. 498//02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Entgegennahme des Beteiligungsberichtes für <strong>das</strong> Geschäftsjahr 2001 gemäß § 105 Abs. 3 GO Bbg.<br />

(Beteiligungsunternehmen -MEG;GZB und WOBAB)<br />

Beschluss Nr. 481a//02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung (§ 68 GO Bbg.) zur überplanmäßigen Ausgabe für die Unterhaltung von<br />

Verkehrszeichen<br />

Beschluss Nr. 476/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Blankenfelde<br />

Beschluss Nr. 486/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt in der Karl-Liebknecht-Str. eine Abschnittsbildung zwischen Heinrich-Heine-Str. und Wilhelm-Hauff-Str.<br />

Beschluss Nr. 487/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung mit Anlage Straßenverzeichnis in der<br />

Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 20.11.<strong>2002</strong><br />

Beschluss Nr. 488/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde<br />

Blankenfelde <strong>vom</strong> 20.11.<strong>2002</strong><br />

Beschluss Nr. 489/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde<br />

Beschluss Nr. 492/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen im<br />

Moorsteg in der Gemeinde Blankenfelde „Ausbaubeitragssatzung -Beleuchtung Moorsteg"<br />

Beschluss Nr. 499/021 bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt zum 01.01.2003 die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder


in kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde<br />

Beschluss Nr. 500/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt zum 01.01.2003 die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder<br />

in der Tagespflege der Gemeinde Blankenfelde<br />

Beschluss Nr. 490/02 /bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Grundstücks Flur 10, Flurstück 32 (ideelle Hälfte)<br />

Beschluss Nr. 4951021 bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Einbringung des Grundstücks Flur 17, Flurstück 22/2 in die WOBAB<br />

Beschluss Nr. 4961021 bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2001 sowie den Finanz- und Reparaturplan 2003 der WOBAB<br />

Beschluss Nr. 497/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe zur Vergabe einer Bauleistung für die Regenentwässerung in der<br />

Moselstraße<br />

Beschluss Nr. 503/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe zur Lieferung von Experimentierkästen an <strong>das</strong> Kopemikus-Gymnasium für den<br />

Fachbereich Physik<br />

Beschluss Nr. 501/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe zur Ersatzbepflanzung in der Rembrandtstraße<br />

Beschluss Nr. 502/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe zur Ersatzbepflanzung in der Rembrandtstraße<br />

Die Gemeindevertretung Groß Kienitz hat auf ihrer 45. Sitzung am 12.11.<strong>2002</strong> folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss Nr. 149 /45/02/ bestätigt<br />

Beschluss über die Jahresrechnung 2001 gern. § 93 Abs. 3 GO Bbg. und Entlastung des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />

Beschluss Nr. 150/45/02/ bestätigt<br />

Beschluss über den Haushaltsplan 2003 Beschluss über den Investitionsplan bis 2006<br />

Beschluss Nr. 151/45/02/ bestätigt<br />

Beschluss über die Vergabe kommunaler öffentlicher Leistungen im Bereich Winterdienst und Grünflächenpflege für <strong>das</strong> Jahr 2003<br />

Beschluss Nr. 152/45/02/ bestätigt<br />

Beschluss über die Niederschlagung von Gewerbesteuer und Nebenforderungen zur Bereinigung des Jahresabschlusses <strong>2002</strong><br />

Beschluss Nr. 153/45/02/ bestätigt<br />

Beschluss über die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kienitz<br />

Beschluss Nr. 154/45/02/ bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt im Rahmen der Anhörung vor dem Landtag am 21.11.02, durch den ehrenamtlichen Bürgermeister<br />

repräsentiert, ihre Position, nämlich die Beibehaltung ihrer Eigenständigkeit als amtsangehörige Gemeinde innerhalb des bestehenden <strong>Amt</strong>es<br />

Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>, zum vierten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform, darzulegen.<br />

Die Gemeindevertretung Jühnsdorf hat auf ihrer 38.Sitzung am 05. November <strong>2002</strong> folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss Nr. 118/38/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten der Wasser- und<br />

Bodenverbandes Dahme-Nolte<br />

Beschluss Nr. 119/38/02 / bestätigt


Die Gemeindevertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.766,73 EUR in der HST 63000.5100 „Unterhaltung<br />

Straßen" für die Reparatur eines Teilbereiches der Dorfstraße<br />

Beschluss Nr. 120/38/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt Jahresrechnung 2001 gern. § 93 Abs. 3 GO Brandenburg und die Entlastung des <strong>Amt</strong>sdirektors<br />

Beschluss Nr. 121/38/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt den Haushaltsplan 2003 und den Investitionsplan bis 2006<br />

Beschluss Nr. 122/38/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt eine Kreditaufnahme in Höhe von 80.000,- EUR zur Modernisierung der gemeindeeigenen Wohnungen<br />

Beschluss Nr. 1251381021 bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Maßnahme 1. H. von 23.000,- EUR aus der HST 76010.9410<br />

„Dorfgemeinschaftshaus" für die Rekonstruktion des Nebengebäudes<br />

Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

Die Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer 40. Sitzung am 18.11.<strong>2002</strong> folgenden Beschluss gefasst<br />

Beschluss Nr. 96-02 /bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt eine Stellungnahme zur Anhörung im Landtag zum Entwurf für <strong>das</strong> „Vierte Gesetz zur landesweiten<br />

Gemeindegebietsreform"<br />

Die Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer 41. Sitzung am 28.11.<strong>2002</strong> folgende Beschlüsse gefasst<br />

Beschluss Nr. 89-02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt Beschluss Nr. 491//02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2001 gern. § 93 Abs. 3 GO Bbg. -Entlastung des <strong>Amt</strong>sdirektors-<br />

Beschluss Nr. 101/02 /bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt den Haushaltsplan 2003 mit Stellenplan 2003 und Investitionsplan bis 2006<br />

Beschluss Nr. 80/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und<br />

Bodenverbandes Dahme-Nolte<br />

Beschluss Nr. 105/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Bestätigung des Flächenkonzepts Seebad und erteilt ihr Einvernehmen zum Bebauungsvorschlag<br />

Beschluss Nr. 106/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die vor dem Bundesverwaltungsgericht erhobene Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum<br />

vierstreifigen Ausbau der B 96 (1. Bauabschnitt; von Landesgrenze bis Eisenbahnring) zurückzunehmen<br />

Beschluss Nr. 90/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung erteilt <strong>das</strong> Einvernehmen zur Verlängerung der Genehmigung des <strong>Amt</strong>es für Immissionsschutz Wünsdorf für die<br />

Anlage zum Lagern und Umschlagen von Abfällen der Fa. MCS Container Service GmbH in <strong>Mahlow</strong><br />

Beschluss Nr. 93/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt in der Ziethener Straße eine Abschnittsbildung zwischen der Marienfelder Straße und dem B-Plangebiet<br />

M16<br />

Beschluss Nr. 95/02 /bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Verwaltung und Verwertung der gemeindeeigenen Grundstücke im Musikerviertel, die noch zu<br />

Erholungszwecken genutzt werden, die umseitig dargelegten Verfahrensweisen, jedoch mit der Änderung, <strong>das</strong>s der letzte Satz unter dem<br />

Absatz 1. Auslaufende Nutzungs- und Pacht/Mietverträge - Diese Verfahrensweise bedeutet eine ausdrückliche Abweichung von 1. 1. Der<br />

Richtlinien für Grundstücksverkäufe, wonach in jedem Einzelfall zunächst ein grundsätzlicher Verkaufsbeschluss einzuholen ist. -. gestrichen<br />

wird, anzuwenden.<br />

Beschluss Nr. 97/02 / nicht bestätigt


Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des Grundstücks Flur 9, Flurstück 362 teilweise<br />

Beschluss Nr. 98/02 / bestätigt<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Flur 3, Flurstück 31 „Seebad <strong>Mahlow</strong>"<br />

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung - StrRS)<br />

in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 13.12.2001<br />

Aufgrund der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. I S.398) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI.<br />

I S.298) i.V.m. § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes - BbgStrG - <strong>vom</strong> 15.06.1992 (GVBI. I SA 86) zuletzt geändert durch Gesetz<br />

<strong>vom</strong> 15.12.1995 (GVBI. I S. 288) hat die Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> auf ihrer Sitzung am 09.12.<strong>2002</strong> die folgende 2. Änderungssatzung<br />

zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> beschlossen.<br />

Artikel I Änderung<br />

Zu § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung wird die Anlage wie folgt geändert:<br />

In <strong>das</strong> Straßenverzeichnis (Anlage und Bestandteil der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 30.05.<strong>2002</strong>), in denen die<br />

Straßenreinigung und der Winterdienst auf den Fahrbahnen und Parkbuchten und Radwegen von der Gemeinde ausgeführt werden sind<br />

nachfolgend genannte Straßen aufgenommen worden.<br />

Artikel II Inkrafttreten<br />

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

<strong>Mahlow</strong>, den 09.12.<strong>2002</strong><br />

W. la Haine<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Straßenverzeichnis Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

Straßenbezeichnung Bemerkungen Arcostraße<br />

A.-Böcklin-Straße Steinstraße bis DRK-Khs.<br />

Alt Glasow<br />

Am Lückefeld<br />

Birkenstraße<br />

Berliner Damm<br />

Blankenfelder Weg Fahrbahn<br />

Bodelschwinghstraße<br />

Bahnhofstraße<br />

Beethovenstraße<br />

Berliner Straße<br />

Dorfstraße<br />

Eichendorffstraße Zw. Beethoven- u.Offenbachstr.<br />

E.-Thälmann-Straße Zw. Ibsenstr. und E.-Thälmann-Platz<br />

Ernst-Thälmann-Platz<br />

Ferrastraße<br />

Goethestraße Zw. Herder- und Am Lückefeld<br />

Glasower Damm<br />

Herbert-Tschäpe-Straße<br />

Hubeausstraße<br />

Heimstättenstraße<br />

Heinrich-Heine-Straße Zw. E.-Thälmann-Str. u. Bahngelände<br />

lbsenstraße<br />

Karl-Marx-Platz<br />

Karl-Liebknecht-Straße<br />

Keplerstraße<br />

Kleiststraße<br />

Kreischaussee<br />

Luisenstraße<br />

L.-Bernstein-Ring


Lichtenrader Straße<br />

Maxim-Gorki-Straße Glasower Damm -<br />

Bodelschwinghstraße<br />

<strong>Mahlow</strong>er Straße<br />

Marienfelder Straße<br />

Offenbachstraße Zw. Berliner Damm und Eichendorffstr.<br />

Postsstraße<br />

Puschkinstraße<br />

Rathenaustraße<br />

R.-Wagner-Chaussee Nur Fahrbahn<br />

Rossinistraße Zw. B 96 und Goethestraße<br />

Schillerstraße<br />

Schülerstraße Neu ausgebauter Teil<br />

Stefan-Zweig-Straße<br />

Steinstraße<br />

Steinweg<br />

Selchower Weg von Ampelkreuzung B96 bis Ortsausgang in Richtung Selchow<br />

Trebbiner Straße <strong>vom</strong> Bahnübergang bis Einmündung Roter Dudel - Stadtgrenze<br />

Teltower Straße<br />

Virchowstraße<br />

Zeppelinstraße Zw. Arco- und Keplerstraße<br />

Ziethener Straße<br />

Parkplätze/Parkbuchten<br />

Straßenreinigung und Winterdienst<br />

Heinrich-Heine-Straße Zw. E.-Thälmann-Str. und Ibsenstraße<br />

Bahnhofstraße<br />

Trebbiner Straße<br />

Ibsenstraße<br />

L.-Bernstein-Ring<br />

Beethovenstraße<br />

Ziethener Straße<br />

Karl-Marx-Platz Parkplatz<br />

Geh- und Radwege Straßenreinigung und Winterdienst<br />

Blankenfelder Weg<br />

Glasower Damm<br />

Am Lückefeld<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende 2. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg -GOin der Fassung der Bekanntmachung<strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI I S. 154) zuletzt<br />

geändert duch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 298) und des § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsanordnung <strong>vom</strong> 01.12.2000<br />

(GVBI.11 S. 435) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der GO enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind,<br />

zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />

der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> unter der Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, die den Mangel<br />

ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden ist.<br />

<strong>Mahlow</strong>, 10. 12.<strong>2002</strong><br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der<br />

Gemeinde <strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 13.12.2001 (Straßenreinigungsgebührensatzung - StrRGS)<br />

Aufgrund der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeverordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. 1 S.398) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.42.2001 (GVBI.<br />

I S. 298) und der §§ 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg <strong>vom</strong> 27.06.1991 (GVBI I S. 200) in der Fassung der


Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI I S. 287) sowie §<br />

49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) <strong>vom</strong> 11.06.1992 (GVBI I S.186), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 15.12.1995<br />

(GVBI. I S. 288) hat die Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> in ihrer Sitzung am 09.12.<strong>2002</strong> folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die<br />

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beschlossen:<br />

Artikel I<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

1. Der § 4 Abs. 3 Satz 1 der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> wird wie folgt geändert:<br />

Bei monatlicher Reinigung einschließlich der Durchführung des Winterdienstes in den Straßen gemäß Anlage der Straßenreinigungssatzung<br />

beträgt die jährliche Gebühr je Meter Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche 1,16 EUR/Jahr.<br />

Artikel II<br />

Inkrafttreten<br />

Diese 2. Änderungssatzung tritt am 01.01.2003 in Kraft Sie wird veröffentlicht im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>.<br />

<strong>Mahlow</strong> 09.12.<strong>2002</strong><br />

W. la Haine<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> wird hiermit gemäß §<br />

5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg -GO- in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154)<br />

zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 298) und des § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsanordnung <strong>vom</strong><br />

01.12.2000 (GVBI.11 S. 435) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der GO enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind,<br />

zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />

der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> unter der Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, die den Mangel<br />

ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden ist.<br />

<strong>Mahlow</strong>, 10. 12.<strong>2002</strong><br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen<br />

Kindertagesstätten der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 17.07.2001<br />

Aufgrund des § 90 Abs. 1 Pkt. 3 des Sozialgesetzes - Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - KJHG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung <strong>vom</strong> 05.03.1996 (BGBI. I S. 477), der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg<br />

(GO) <strong>vom</strong> 15.10.93 (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. 10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1<br />

des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. 1 S. 298) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgaben<br />

esetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg (KAG) <strong>vom</strong> 27.06.1991 GVBI. I S. 200) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I S.<br />

231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 287) sowie § 17 Abs. 2 und 3 und § 18 des<br />

Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg <strong>vom</strong> 10.06.1992 (KitaG) (GVBI. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes<br />

<strong>vom</strong> 07.07.2000 (GVBI. I S. 106, hat die Gemeindevertretung def Gemeinde <strong>Mahlow</strong> in der Sitzung am 09.12.<strong>2002</strong> folgende 1.<br />

Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der<br />

Gemeinde <strong>Mahlow</strong> beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde<br />

<strong>Mahlow</strong><br />

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

<strong>vom</strong> 17.07.2001 wird wie folgt geändert:<br />

1. Die Elternbeitragstabellen (Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Elternbeiträge gemäß § 2 Abs. 2) werden entsprechend der Anlagen<br />

geändert.


Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> (Ausgabe<br />

Dezember <strong>2002</strong>) am 01.01.2003 in Kraft.<br />

<strong>Mahlow</strong>, den 09.12.<strong>2002</strong><br />

W. la Haine<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> am 09.12.<strong>2002</strong> beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 17.07.2001 wird hiermit gemäß §<br />

5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über<br />

die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />

(BekanntmV) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Blankenfelde, den 10. 12.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor Klemt<br />

Siehe dazu folgende Tabellen


1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in der<br />

Tagespflege der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 17.07.2001<br />

Aufgrund des § 90 Abs. 1 Pkt. 3 des Sozialgesetzes - Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - KJHG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung <strong>vom</strong> 05.03.1996 (BGBI. I S. 477), der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg<br />

(GO) <strong>vom</strong> 15.10.93 (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10.10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1<br />

des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 298) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg (KAG) vorm<br />

27.06.1991 (GVBI. I S. 200) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 287) sowie § 17 Abs. 2 und 3 und § 18 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg <strong>vom</strong><br />

10.06.1992 (KitaG) (GVBI. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 07.07.2000 (GVBI. I S. 106, hat die<br />

Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> in der Sitzung am 09.12.<strong>2002</strong> folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 17.07.2001 wird<br />

wie folgt geändert:<br />

1. Die Elternbeitragstabellen (Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Elternbeiträge gemäß § 2 Abs. 2) werden entsprechend der Anlagen<br />

geändert.<br />

Artikel 2 Inkrafttreten<br />

Diese 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> (Ausgabe<br />

Dezember <strong>2002</strong>) am 01.01.2003 in Kraft.<br />

<strong>Mahlow</strong>, den 09.12.<strong>2002</strong><br />

W. la Haine<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor


Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> am 09.12.<strong>2002</strong> beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 17.07.2001 wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />

öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />

(BekanntmV) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Blankenfelde, den 10. 12.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor Klemt<br />

Siehe dazu Tabellen auf den Seiten 11 bis 13


Satzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten des<br />

Wasser und Bodenverbandes Dahme-Notte<br />

Aufgrund der §§ 5 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg <strong>vom</strong> 15.10.1993 -GO- (GVBI. I S. 398) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. 10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S.<br />

298), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes -BbgWG- <strong>vom</strong> 13.07.1994 (GVBI. 1 S. 302), zuletzt geändert durch Art. 2 des<br />

Gesetzes <strong>vom</strong> 10.07.<strong>2002</strong> (GVBI. I S. 62), und der §§ 1, 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg -KAG- <strong>vom</strong><br />

27.06.1991 (GVBI. I S. 200) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 287) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> in ihrer Sitzung am 28.11.<strong>2002</strong> folgende<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Dahme-Notte" beschlossen:<br />

§1 Allgemeines<br />

Die Gemeinde <strong>Mahlow</strong> ist aufgrund § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) <strong>vom</strong> 13. März 1995<br />

(GVBI. I S. 14) für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen in ihrem Gemeindegebiet gesetzliches Pflichtmitglied des Wasser- und<br />

Bodenverbandes „Dahme-Notte". Dem Verband obliegt innerhalb seines Verbandgebietes gern. § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i.V.m. § 29<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 19. August <strong>2002</strong> (BGBl. I S. 3245), die Unterhaltung der Gewässer<br />

11. Ordnung.<br />

§2 Gebührentatbestand<br />

Die Gemeinde <strong>Mahlow</strong> erhebt von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstücke<br />

kalenderjährlich Gebühren zur Umlage der von ihr an den Wasser- und Bodenverband „Dahme-Notte" zu leistenden Beiträge.<br />

§3 Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist derjenige, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer eines der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstücks<br />

im Gemeindegebiet ist.<br />

(2) Ist <strong>das</strong> Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.<br />

(3) Mehrere Gebührenschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.<br />

§4 Gebührenmaßstab<br />

Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die auf volle Ar aufgerundete Fläche des Grundstücks zu Beginn des Kalenderjahres.<br />

§5 Gebührensatz<br />

Die Gebühr beträgt kalenderjährlich 0,13178 Euro je Ar der nach § 4 ermittelten Grundstücksfläche.<br />

§6 Fälligkeit der Gebühr<br />

(1) Die Gebühr entsteht zu Beginn jedes Kalenderjahres. Sie wird als Jahresgebühr erhoben. Die Gebühr wird je zu einem Viertel ihres<br />

Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.<br />

(2) Abweichend von Absatz 1 wird die Gebühr wie folgt fällig:<br />

___a) Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt.<br />

___b) Am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser mehr als 15,00 Euro beträgt und 30,00 Euro nicht<br />

übersteigt.<br />

§7 Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2003 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasserund<br />

Bodenverbandes Dahme-Notte <strong>vom</strong> 02.12.1999 außer Kraft.


<strong>Mahlow</strong>, den 28.11.<strong>2002</strong><br />

la Haine<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende Satzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und<br />

Bodenverbandes Dahme-Notte wurde von der Gemeindevertretung am 28.11.<strong>2002</strong> beschlossen. Sie wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg - GO - <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. I S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 08.04.1998<br />

(GVBI. I S. 145) i.V.m. § 1 der Bekanntmachungsverordnung <strong>vom</strong> 25.04.1994 (GVBI. 11 S. 314) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern, die in der GO enthalten oder auf Grund der GO erlassen worden sind,<br />

zustande gekommen, so ist diese Verletzung gern. § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />

Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die<br />

den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Die gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Blankenfelde, den 29.11.<strong>2002</strong><br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Beschluss über die Jahresrechnung 2001 der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> in ihrer Sitzung am 28.11.02 die Jahresrechnung 2001<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Jahresrechnung 2001 gern. § 93 Abs. 3 GO<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 16.861.998,48 DM<br />

in den Ausgaben mit 16.861.998,48 DM im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 4.634.307,10 DM<br />

in den Ausgaben mit 4.634.307,10 DM zu bestätigen.<br />

Dem <strong>Amt</strong>sdirektor wird Entlastung erteilt.<br />

la Haine<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Mahlow</strong> für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />

28.11.<strong>2002</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 8.931.300 EUR<br />

in den Ausgaben auf 8.931.300 EUR<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 2.056.800 EUR<br />

in den Ausgaben auf 2.056.800 EUR festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt,<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 300 v.H.<br />

Grundsteuer B 300 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbeertragssteuer 350 v.H.


§4<br />

Die Leistungen über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />

nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />

<strong>Mahlow</strong>, den 28.11.<strong>2002</strong><br />

la Haine<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung <strong>Mahlow</strong> am 28.11.<strong>2002</strong> beschlossene Haushaltssatzung 2003 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die öffentlichen<br />

Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV) in<br />

der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />

Blankenfelde, den 29.11.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

Gemeinde Blankenfelde<br />

Gemeinde Blankenfelde Beschluss über die Jahresrechnung 2001 l der Gemeinde Blankenfelde<br />

Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung Blankenfelde in ihrer Sitzung am 20.11.02 die Jahresrechnung 2001 im<br />

Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 17.673.418,68 DM<br />

in den Ausgaben mit 17.673.418,68 DM im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 3.847.841 80 DM<br />

in den Ausgaben mit 3.847.841,80 DM bestätigt.<br />

Dem <strong>Amt</strong>sdirektor wurde Entlastung erteilt.<br />

Habermann ______Klemt<br />

Bürgermeister ____<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenfelde für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />

20.11.<strong>2002</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 9.413.000 EUR<br />

in den Ausgaben auf 9.413.000 EUR im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 2.390.400 EUR<br />

in den Ausgaben auf 2.390.400 EUR festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 300 v.H.


Grundsteuer B 300 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbeertragssteuer 350 v.H.<br />

§4<br />

Die Leistungen über - und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 5.000 EURO je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />

nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />

Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />

Habermann<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung Blankenfelde am 20.11.<strong>2002</strong> beschlossene Haushaltssatzung 2003 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3<br />

der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />

öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />

(BekanntmV) in der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />

Blankenfelde, den 21.11.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 27.06.2001<br />

Präambel<br />

Aufgrund der §§ 6 und 35 Abs. 2 Nummer 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg -GO- <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI.1 S. 398) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10.10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S.<br />

298) hat die Gemeinde Blankenfelde auf ihrer Sitzung am 20.11.<strong>2002</strong> folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:<br />

Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung<br />

In der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 27.06.2001 wird der § 6 Abs. 2 wie folgt geändert:<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden sieben Tage vor dem Termin der Sitzung nach § 10 Abs. 4 der<br />

Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.<br />

Artikel 2 In-Kraft-Treten<br />

Diese 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> (Dezember <strong>2002</strong>) für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong><br />

in Kraft.<br />

Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />

B. Habermann<br />

(Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister)<br />

D. Klemt<br />

(<strong>Amt</strong>sdirektor)


1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Blankenfelde<br />

(Straßenreinigungssatzung - StrRS) <strong>vom</strong> 14.11.2001<br />

Aufgrund der §§ 5 und 15 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. I S. 398), in der Fassung der<br />

Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10.Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) i. V. m. § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) <strong>vom</strong> 15.06.1992<br />

(GVBI.I S.186), zuletzt geändert durch <strong>das</strong> Gesetz <strong>vom</strong> 15.12.1995 (GVBI.l S. 288) hat die Gemeindevertretung Blankenfelde auf ihrer<br />

Sitzung am 20.11.<strong>2002</strong> die folgende 1. Anderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong><br />

14.11.2001 beschlossen.<br />

Artikel I. Änderung<br />

§ 3 Abs. 3 Die von der Gemeinde zu reinigenden Straßen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes sind im Straßenverzeichnis<br />

(Anlage) aufgeführt. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Straßen und Straßenabschnitte, die nicht im Straßenverzeichnis<br />

aufgeführt sind, sind von den Anliegern zu reinigen und im Winter je nach Erfordernis <strong>vom</strong> Schnee zu beräumen und bei Eis- oder<br />

Schneeglätte zu streuen.<br />

Artikel II Inkrafttreten<br />

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />

B. Habermann<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung Blankenfelde und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Blankenfelde<br />

Aufstellung Straßen - Gemeinde Blankenfelde<br />

Straßenbezeichnung<br />

Gruppe A ' Bemerkungen<br />

14tägige Straßenreinigung<br />

L40<br />

Zossener Damm<br />

Potsdamer Damm<br />

L792<br />

Trebbiner Damm<br />

Dorfstraße<br />

Gruppe B einmalige jährliche Straßenreinigung im November<br />

August-Bebel-Straße südlicher Teil, ab H.-Heine-Straße<br />

Gruppe C<br />

einmalige jährliche Straßenreinigung im November und Winterdienst nach Bedarf<br />

Eich-Klausener-Straße<br />

Heinrich-Heine-Straße<br />

Jühnsdorfer Weg<br />

Karl-Liebknecht-Straße<br />

Karl-Marx-Straße<br />

Moselstraße<br />

Brandenburger Platz<br />

Carl-von Ossietzky-Straße<br />

Gruppe D<br />

Winterdienst<br />

Eichendorffstraße Bedarfsstrecke für Busse<br />

August-Bebel-Straße ab H.-Heine-Straße nach Norden<br />

Goethestraße Zubringer GS I und Gymnasium<br />

Käthe-Kollwitz-Straße Kindergarten


D.-Bonhoeffer-Straße Haupterschließungsstraße<br />

Lindenstraße Zubringer zum Wohngebiet<br />

Max-Liebermann-Ring Schule und Kindergarten<br />

Mozartweg K.-Marx-Straße bis E.-Klausener-Straße<br />

Pappelallee Zubringer zum Wohngebiet<br />

Rembrandtstraße Schule, Hort und Turnhalle<br />

Triftstraße Zubringer zum Wohngebiet/ Wildrosenstraße<br />

Wildrosenstraße Schulweg<br />

Wilhelm-Raabe-Straße Schulweg<br />

Breitscheidstraße Schulweg<br />

Parkbuchten<br />

StR und Winterdienst 1x November<br />

Brandenburger Platz<br />

E.-Klausener-Straße<br />

Karl-Marx-Straße<br />

Karl-Liebknecht-Straße<br />

verlängerte Eichendorffstraße<br />

Lindenstraße<br />

Pappelallee<br />

Geh- und Radwege<br />

2x jährliche Reinigung und Winterdienst<br />

Zossener Damm südl. Seite, Dürerstraße bis Glasowbach<br />

Zossener Damm Alte Aula - Einfahrt Reichelt Betonpflasterweg,<br />

Am Telekom-Turm zwischen Zossener Damm und K.-Kollwitzstraße<br />

Bahnhof Blankenfelde von K.-Marx-Straße 7 bis Waldstraße<br />

K.-Marx-Straße Mozartweg bis verlängerte Eichendorffstraße<br />

D.-Bonhoeffer-Straße beidseitig, Dorfstraße bis Kreisverkehr<br />

Wildrosenstraße Gehweg, ab Triftstraße bis Holunderweg<br />

Pappelallee, B 7 zwischen Kreisverkehr und Eichenring<br />

Berliner Damm zwischen Ampel Friedhof und Gernert-Haus<br />

Asphaltweg,<br />

verläng. F.-Reuter-Weg zwischen Ampel Friedhof u. A.-Bebel-Str.<br />

Trebbiner Damm zwischen Haus-Nr.... und Ampel Rembrandstr.<br />

Bushaltestellen<br />

Monatliche Reinigung und Winterdienst<br />

Zossener Damm vor Reichelt<br />

Zossener Damm am Cafe „Tanja"<br />

Mozartweg vor Trend-Kaufhaus<br />

Mozartweg Ecke Schubertstraße<br />

Karl-Liebknecht-Straße Gesundheitszentrum (2 Haltestellen)<br />

Parkplätze<br />

Monatliche Reinigung und Winterdienst<br />

Mozartweg gegenüber Trend-Kaufhaus<br />

Bahnhofsvorplatz<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende 1. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Blankenfelde wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg -GO- in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI I S. 154) zuletzt<br />

geändert duch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 298) und des § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsanordnung <strong>vom</strong> 01.12.2000<br />

(GVBI. II S. 435) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der GO enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind,<br />

zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />

der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> unter der Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, die den Mangel<br />

ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden ist.


Blankenfelde, 20.11.<strong>2002</strong><br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 20.11.<strong>2002</strong><br />

(Straßenreinigungsgebührensatzung - StrRGS)<br />

Aufgrund der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeverordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. I S.398) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S.154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI.<br />

I S. 298) und der §§ 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg <strong>vom</strong> 27.06.1991 GVBI I S. 200) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI I S. 287) sowie §<br />

49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) <strong>vom</strong> 11.06.1992 (GVBI I S.186), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 15.12.1995<br />

(GVBI. 1 S. 288) hat die Gemeindevertretung Blankenfelde in ihrer Sitzung am 20.11.<strong>2002</strong> folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über<br />

die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beschlossen:<br />

Artikel I<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Blankenfelde 1. Der § 4 Abs. 3 der<br />

Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Blankenfelde wird wie folgt geändert:<br />

Die Gebühren für die Reinigung der Straßen und der Durchführung des Winterdienstes betragen gemäß der Anlage zur<br />

Straßenreinigungssatzung (StrRS) der Gemeinde Blankenfelde - in der Straßengruppe A<br />

0,80 EURO<br />

je Meter Quadratwurzel aus der Gründstücksfläche - in der Straßengruppe B<br />

0,12 EURO<br />

je Meter Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche - in der Straßengruppe C<br />

0,84 EURO<br />

je Meter Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche - in der Straßengruppe D<br />

0,96 EURO<br />

je Meter Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche<br />

Artikel II<br />

Inkrafttreten<br />

Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2003 in Kraft Sie wird veröffentlicht im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>.<br />

Blankenfelde 20.11.<strong>2002</strong><br />

B. Habermann<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Blankenfelde wird hiermit<br />

gemäß § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg -GO- in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI<br />

I S.154) zuletzt geändert duch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 298) und des § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungsanordnung<br />

<strong>vom</strong> 01.12.2000 (GVBI.11 S. 435) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der GO enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind,<br />

zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />

der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> unter der Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, die den Mangel<br />

ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden ist.<br />

Blankenfelde, 20.11.<strong>2002</strong><br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Blankenfelde<br />

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 und § 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg -GO- <strong>vom</strong> 15.10.1993 in der<br />

Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10.10.2001 (GVBI. I S.154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI.<br />

S.298) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg -KAG<strong>vom</strong> 27.06.1991 (GVBI. I S. 200) in der


Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I, S.231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12. 2001 (GVBI. 1 S.<br />

287), sowie des § 20 des Vergnügungssteuergesetzes für <strong>das</strong> Landes Brandenburg (VergnügStG) <strong>vom</strong> 27. 06. 1991 (GVBI. S.205), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S.287), hat die Gemeindevertretung Blankenfelde, auf Ihrer öffentlichen<br />

Sitzung am 20.11. <strong>2002</strong> folgende Vergnügungssteuersatzung beschlossen:<br />

§1<br />

(1) Die Steuersätze gemäß § 14 VergnügStG für <strong>das</strong> Halten eines Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen<br />

Apparates werden abweichend <strong>vom</strong> § 14 (2) und (3) VergnügStG wie folgt festgesetzt:<br />

Die Steuer beträgt<br />

1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:<br />

für Apparate.mit Gewinnmöglichkeit 138,00 EUR<br />

und für sonstige Apparate 30,00 EUR je Apparat und angefangenen Monat.<br />

2. in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereinen, Kantinen oder<br />

ähnlichen Einrichtungen sowie an anderen, jedermann zugänglichen Orten:<br />

für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 45,00 EUR<br />

und für sonstige Apparate 21,00 EUR je Apparat und angefangenen Monat.<br />

(2) Der Steuerbetrag wird abweichend <strong>vom</strong> § 14 (5) VergnügStG zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August<br />

und 15. November fällig.<br />

Bei rückwirkender Steuerfestsetzung sind die Steuern innerhalb von 14 Tagen zu entrichten.<br />

(3) Abweichend von § 14 (6) VergnügStG hat der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat oder die Vorrichtung von dem Eigentümer zur<br />

Ausnutzung überlassen ist, zur Festsetzung der Steuer, die Aufstellung des Apparates oder der Vorrichtung vor deren Aufstellung dem <strong>Amt</strong><br />

Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> (Ordnungsamt) anzuzeigen. Jede Änderung ist dem <strong>Amt</strong> umgehend anzuzeigen.<br />

Die Anzeige hat folgende Daten zu enthalten: Art (Bezeichnung, Spielgerätbeschreibung), Menge, Aufstelltermin, Aufstellort der Apparate,<br />

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers.<br />

§2<br />

Abweichend von § 13 (2) VergnügStG wird die Steuer für Spielclubs, Spielkasinos und ähnliche Einrichtungen auf 10 v. H. des<br />

Spielumsatzes festgesetzt.<br />

§3<br />

<strong>Für</strong> die Veranstaltungen, die im wesentlichen der Gewinnerzielung aus der Verabreichung von Speisen und Getränken oder die der<br />

Unterhaltung bei Vereinsfestlichkeiten und dergleichen dienen, beträgt die Steuer abweichend von § 15 (2) VergnügStG 1,00 EUR für jede<br />

angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche.<br />

§4<br />

(1) Abweichend von § 11 (1) S. 3 VergnügStG ist die Kartensteuer binnen 3 Werktagen nach der Veranstaltung oder aufgrund einer<br />

entsprechenden vorherigen Vereinbarung mit dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> abzurechnen.<br />

(2) Die Pauschsteuer ist abweichend von § 16 S. 1 VergnügStG für steuerpflichtige Veranstaltungen am Tag der Anmeldung oder aufgrund<br />

einer vorherigen Vereinbarung mit dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> zu entrichten. Die Anmeldung schließt eine Erklärung des<br />

Steuerpflichtigen über die zur Berechnung der Pauschsteuer für Veranstaltungen notwendigen Angaben ein.<br />

§5<br />

(1) <strong>Für</strong> Verletzung von Anmelde- und Anzeigepflichten im Rahmen dieser Satzung finden die Bestimmungen der §§ 14 ff des<br />

Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg (KAG Bbg) <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GBVI. I S.231), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong><br />

18.12.2001 (GVBI. I S. 287), Anwendung.<br />

(2) Im übrigen gelten die Vorschriften des Vergnügungssteuergesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg.<br />

§6<br />

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuersatzung <strong>vom</strong> 10. 06. 1998 außer Kraft.<br />

Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />

Habermann<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor


Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung Blankenfelde am 20.11.<strong>2002</strong> beschlossene Vergnügungssteuersatzung wird hier<br />

mit gern. § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der<br />

Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern<br />

und Landkreisen (BekanntmV) in der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Blankenfelde, den 21.11.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen<br />

Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 17.10.2001<br />

Aufgrund des § 90 Abs. 1 Pkt. 3 des Sozialgesetzes - Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - KJHG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung <strong>vom</strong> 05.03.1996 (BGBl. I S. 477), der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg<br />

(GO) <strong>vom</strong> 15.10.93 (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. 10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1<br />

des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 298) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg (KAG) <strong>vom</strong><br />

27.06.1991 (GVBI. I S. 200) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 287) sowie § 17 Abs. 2 und 3 und § 18 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg <strong>vom</strong><br />

10.06.1992 (KitaG) (GVBI. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 07.07.2000 (GVBI. I S. 106, hat die<br />

Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde in der Sitzung am 20.11.<strong>2002</strong> folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde<br />

Blankenfelde<br />

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde<br />

Blankenfelde <strong>vom</strong> 17.10.2001 wird wie folgt geändert: 1. Die Elternbeitragstabellen (Bemessungsgrundlage zur Fest<br />

setzung der Elternbeiträge gemäß § 3 Abs. 3) werden entsprechend der Anlagen geändert.<br />

Artikel 2 Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<br />

<strong>Mahlow</strong> (Ausgabe Dezember <strong>2002</strong>) am 01.01.2003 in Kraft.<br />

Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />

B. Habermann<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung Blankfelde am 20.11.<strong>2002</strong> beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 17.10.2001 wird hiermit<br />

gemäß § 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der<br />

Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern<br />

und Landkreisen (BekanntmV) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Blankenfelde, den 29.11.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Klemt<br />

Siehe dazu folgende Tabellen


1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege der<br />

Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 26.06.<strong>2002</strong><br />

Aufgrund des § 90 Abs. 1 Pkt. 3 des Sozialgesetzes - Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - KJHG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung <strong>vom</strong> 05.03.1996 (BGBl. I S. 477), der §§ 5 Abs. 1 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg<br />

(GO) <strong>vom</strong> 15.10.93 (GVBI. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10.10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1<br />

des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 298) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg (KAG) <strong>vom</strong><br />

27.06.1991 (GVBI. I S. 200) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I S. 231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S. 287) sowie § 17 Abs. 2 und 3 und § 18 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg <strong>vom</strong><br />

10.06.1992 (KitaG) (GVBI. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 07.07.2000 (GVBI. I S. 106), hat die<br />

Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde in der Sitzung am 20.11.<strong>2002</strong> folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege der Gemeinde Blankenfelde beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der'Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in derTagespflege der Gemeinde Blankenfelde<br />

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 26.06.<strong>2002</strong><br />

wird wie folgt geändert:<br />

1. Die Elternbeitragstabellen (Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Elternbeiträge gemäß § 3 Abs. 3) werden entsprechend der Anlagen<br />

geändert.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong><br />

(Ausgabe Dezember <strong>2002</strong>) am 01.01.2003 in Kraft.<br />

Blankenfelde, den 20.11.<strong>2002</strong><br />

B. Habermann<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

D. Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung Blankenfelde am 20.11.<strong>2002</strong> beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege der Gemeinde Blankenfelde <strong>vom</strong> 26.06.<strong>2002</strong> wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3<br />

der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />

öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />

(BekanntmV) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Blankenfelde, den 29.11.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Klemt<br />

Siehe dazu folgende Tabellen


Gemeinde Groß Kienitz<br />

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kienitz <strong>vom</strong> 16.09.<strong>2002</strong><br />

Präambel<br />

Aufgrund der §§ 6 und 35 Abs. 2 Nummer 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg -GO- <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. I S. 398) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. 10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I<br />

S.298) hat die Gemeinde Groß Kienitz auf ihrer Sitzung am 12.11.<strong>2002</strong> folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:<br />

Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung In der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kienitz <strong>vom</strong> 19.06.2001, zuletzt geändert durch die 1.<br />

Änderungssatzung <strong>vom</strong> 13.11.2001 wird der § 6 Abs. 2 wie folgt geändert.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden sieben Tage vor dem Termin der Sitzung nach § 8 Abs. 4 der<br />

Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.<br />

Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> (Dezember <strong>2002</strong>) für <strong>das</strong><br />

<strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> in Kraft.<br />

Groß Kienitz, den 12.11.<strong>2002</strong><br />

E. Schulze(Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister)<br />

D. Klemt<br />

(<strong>Amt</strong>sdirektor)<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Kienitz für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />

12.11.02 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 485.700 EUR<br />

in den Ausgaben auf 485.700 EUR<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 85.900 EUR<br />

in den Ausgaben auf 85.900 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der<br />

Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 200 v.H.<br />

Grundsteuer B 300 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbesteuer 350 v.H.<br />

§4<br />

Die Leistungen über-und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000 EUR je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen als<br />

nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />

Groß Kienitz, den 12.11.<strong>2002</strong><br />

Schulze<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor


Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung Groß Kienitz am 12.11.02 beschlossene Haushaltssatzung 2003 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3<br />

der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die<br />

öffentlichen Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen<br />

(BekanntmV) in der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />

Blankenfelde, den 14.11.02<br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

Beschluss über die Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Groß Kienitz<br />

Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung Groß Kienitz in ihrer Sitzung am 12.11.<strong>2002</strong> die Jahresrechnung 2001 im<br />

Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 964.004,86 DM<br />

in den Ausgaben mit 964.004,86 DM im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 578.685,44 DM<br />

in den Ausgaben mit 578.685,44 DM beschlossen<br />

Dem <strong>Amt</strong>sdirektor wurde Entlastung erteilt.<br />

Schulze<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Gemeinde Jühnsdorf<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Jühnsdorf für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003<br />

Aufgrund § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung <strong>vom</strong> 10. Oktober 2001 (GVBI. I S. 154) und der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Brandenburg (GemHVO) <strong>vom</strong> 26.Juni <strong>2002</strong>, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung <strong>vom</strong><br />

05.11.<strong>2002</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für <strong>das</strong> Jahr 2003 wird im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 268.500 EUR<br />

in den Ausgaben auf 268.500 EUR<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen auf 15.700 EUR<br />

in den Ausgaben auf 15.700 EUR festgesetzt.<br />

§2<br />

Es werden festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag<br />

der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR<br />

§3<br />

Die Steuersätze für die Gemeinde sind für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuern<br />

Grundsteuer A 200 v.H.<br />

Grundsteuer B 350 v.H. 2. Gewerbesteuern<br />

Gewerbesteuer 350 v.H.<br />

§4<br />

Die Leistungen über - und außerplanmäßiger Ausgaben im Sinne § 81 GO sind dann nicht erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000 EUR je<br />

Haushaltsstelle nicht überschreiten. Darüber hinaus ist die Zuführung zur allgemeinen Rücklage im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen<br />

als nicht erheblich anzusehen. Über ihre Leistung entscheidet der Kämmerer. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu<br />

beschließen.<br />

§5<br />

Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 79 GO Bbg aufzustellen.<br />

Jühnsdonf den 05.11.<strong>2002</strong>


Bartz<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende von der Gemeindevertretung Jühnsdorf am 05.11.<strong>2002</strong> beschlossene Haushaltssatzung 2003 wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg (GO Bbg) in der z.Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung über die öffentlichen<br />

Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmV) in<br />

der z.Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.<br />

Gemäß § 78 Abs. 5 GO Bbg kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen.<br />

Blankenfelde, den 06.11.<strong>2002</strong><br />

Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Klemt)<br />

Beschluss über die Jahresrechnung 2001 der Gemeinde Jühnsdorf<br />

Gemäß § 93 Abs. 3 GO Bbg hat die Gemeindevertretung Jühnsdorf in ihrer Sitzung am 05.11.02 die Jahresrechnung 2001<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 504.419,68 DM<br />

in den Ausgaben mit 504.419,68 DM im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen mit 204.675,91 DM<br />

in den Ausgaben mit 204.675,91 DM beschlossen.<br />

Dem <strong>Amt</strong>sdirektor wurde Entlastung erteilt.<br />

Bartz<br />

Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Satzung der Gemeinde Jühnsdorf über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten<br />

des Wasserund Bodenverbandes Dahme-Notte<br />

Aufgrund der §§ 5 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg <strong>vom</strong> 15.10.1993 -GO- (GVBI. I S. 398) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 10. 10.2001 (GVBI. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. I S.<br />

298), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes -BbgWG- <strong>vom</strong> 13.07.1994 (GVBI. I S. 302), zuletzt geändert durch Art. 2 des<br />

Gesetzes <strong>vom</strong> 10.07.<strong>2002</strong> (GVBI.1 S. 62), und der §§ 1, 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für <strong>das</strong> Land Brandenburg -KAG- <strong>vom</strong><br />

27.06.1991 (GVBI. I S. 200) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 15.06.1999 (GVBI. I S.231), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes <strong>vom</strong> 18.12.2001 (GVBI. 1 S. 287) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Jühnsdorf in ihrer Sitzung am 05.11.<strong>2002</strong> folgende<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Dahme-Notte° beschlossen:<br />

§1 Allgemeines<br />

Die Gemeinde Jühnsdorf ist aufgrund § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) <strong>vom</strong> 13. März 1995<br />

(GVBI. 1 S. 14) für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen in ihrem Gemeindegebiet gesetzliches Pflichtmitglied des Wasser- und<br />

Bodenverbandes „Dahme-Notte". Dem Verband obliegt innerhalb seines Verbandgebietes gern. § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i.V. m. § 29<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 19. August <strong>2002</strong> (BGBl. I S. 3245), die Unterhaltung der Gewässer<br />

11. Ordnung.<br />

§2 Gebührentatbestand<br />

Die Gemeinde Jühnsdorf erhebt von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstücke<br />

kalenderjährlich Gebühren zur Umlage der von ihr an den Wasser- und Bodenverband „Dahme-Notte" zu leistenden Beiträge.<br />

§3 Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist derjenige, der zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer eines der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstücks<br />

im Gemeindegebiet ist.<br />

(2) Ist <strong>das</strong> Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.<br />

(3) Mehrere Gebührenschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 4 Gebührenmaßstab<br />

Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die auf volle Ar aufgerundete Fläche des Grundstücks zu Beginn des Kalenderjahres.<br />

§5 Gebührensatz<br />

Die Gebühr beträgt kalenderjährlich 0,07194 Euro je Ar der nach § 4 ermittelten Grundstücksfläche.<br />

§6 Fälligkeit der Gebühr<br />

(1) Die Gebühr entsteht zu Beginn jedes Kalenderjahres. Sie wird als Jahresgebühr erhoben. Die Gebühr wird je zu einem Viertel ihres


Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.<br />

(2) Abweichend von Absatz 1 wird die Gebühr wie folgt fällig: a) Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht<br />

übersteigt.<br />

b) Am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser mehr als 15,00 Euro beträgt und 30,00 Euro nicht<br />

übersteigt.<br />

§7 Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2003 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Jühnsdorf über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des<br />

Wasser- und Bodenverbandes Dahme-Notte <strong>vom</strong> 30.11.1999 außer Kraft.<br />

Jühnsdorf, den 05.11.<strong>2002</strong><br />

Bartz<br />

Vorsitzender der Gemeindevertretung und<br />

ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende Satzung der Gemeinde Jühnsdorf über die über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und<br />

Bodenverbandes Dahme-Notte wurde von der Gemeindevertretung am 05.11.<strong>2002</strong> beschlossen. Sie wird hiermit gern. § 5 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung für <strong>das</strong> Land Brandenburg - GO - <strong>vom</strong> 15.10.1993 (GVBI. I S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 08.04.1998<br />

(GVBI. I S. 145) i.V.m. § 1 der Bekanntmachungsverordnung <strong>vom</strong> 25.04.1994 (GVBI. II S. 314) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern, die in der GO enthalten oder auf Grund der GO erlassen worden sind,<br />

zustande gekommen, so ist diese Verletzung gern. § 5 Abs. 4 Satz 1 GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit<br />

Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die<br />

den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Die gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Blankenfelde, den 06.11.<strong>2002</strong><br />

Klemt<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Bekanntmachung der WAZ Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong><br />

1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung des WAZ Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> <strong>vom</strong> 20.11.2001<br />

Die Zweckverbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am<br />

19.11.<strong>2002</strong> folgende 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung <strong>vom</strong> 20.11.2001 beschlossen:<br />

1. Der § 19 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Die Mengengebühr beträgt je Kubikmeter (m3) nach dem ermittelten Verbrauch für jeden vollen<br />

m3 Schmutzwasser 3,57 EUR (brutto = netto).<br />

2. Diese 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer Veröffentlichung im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für <strong>das</strong> <strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> am 01.01.2003 in Kraft.<br />

<strong>Mahlow</strong>, am 19.11.<strong>2002</strong><br />

B. Habermann<br />

Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />

M. Hein<br />

Verbandsvorsteher<br />

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> hat auf ihrer Sitzung am 19.11.<strong>2002</strong><br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr.: 16/11/02<br />

1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung<br />

Beschluss-Nr.: 17/11/02<br />

Verwaltungsgerichtliches Verfahren NBM-Amstelland/GFG (M 11)./. WAZ<br />

Beschluss-Nr.: 18/11/02<br />

Erweiterter Aufwandsausgleich zwischen den am Wasserversorgungsverbundsystem beteiligten Körperschaften<br />

- an den Einreicher zurückverwiesen -<br />

Bekanntmachung<br />

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> gibt bekannt, <strong>das</strong>s der Schmutzwasserkanal in <strong>15831</strong> <strong>Mahlow</strong><br />

• in der Ferrastraße<br />

(zwischen Feldstraße und Berliner Straße)<br />

• in der Ferrastraße


(zwischen Habicher Straße und Stefan-Zweig-Straße) ab dem 19.11.<strong>2002</strong><br />

in 15827 Blankenfelde<br />

• in der Käthe-Kollwitz-Straße<br />

(zwischen Jühnsdorfer Weg und Käthe-Kollwitz-Straße Nr. 27<br />

• in der Pieter-Brueghel-Straße<br />

• in der Heinrich-Zille-Straße<br />

(zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Wilhelm-Busch-Straße) ab dem 22.11.<strong>2002</strong><br />

freigegeben ist.<br />

Alle betreffenden Bürger (Eigentümer) der o.g. Grundstücke werden gebeten, sich unverzüglich anzuschließen (nach 3 Monaten können nicht<br />

angeschlossene Grundstücke einen Zwangsanschluß bekommen; die Kosten dafür trägt der Eigentümer).<br />

Es wird darauf hingewiesen, <strong>das</strong>s<br />

• in die Schmutzwasserleitung grundsätzlich kein Regenwasser eingeleitet werden darf;<br />

• Räume, in denen ein Rückstau entstehen kann, ohne besondere Aufforderung oder Anordnung gegen Rückstau abgesichert werden müssen.<br />

Sollten Sie nicht der Eigentümer des anliegenden Grundstücks sein, bitten wir, diese Bekanntmachung an den Eigentümer weiterzuleiten.<br />

Bekanntmachung<br />

Vom 23.12.<strong>2002</strong> bis 03.01.2003 bleibt <strong>das</strong> Büro des WAZ Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> geschlossen. Bei Störungen und Havarien sind<br />

Ansprechpartner die Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH (Tel.: 03375 / 25 68 0) bzw. der Havarie und<br />

Bereitschaftsdienst (Tel.: 0171 719 11 99).<br />

Hein<br />

Verbandsvorsteher<br />

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Gemeinden <strong>Mahlow</strong> und<br />

Blankenfelde in den Gemarkungen <strong>Mahlow</strong> und Blankenfelde<br />

Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 des Grundbuchbereinigun esetzes (GBBerG) <strong>vom</strong> 20. Dezember 1993 (BGBL. I S. 2192G in der zuletzt geänderten<br />

Fassung i. V. m. § 7 Abs. 1 der SachenrechtsDurchführungsverordnung (Sacheng-DV) <strong>vom</strong> 20. Dezember 1994 (BGBL I S. 3900), wird der<br />

Antrag der eAis Energie Nord AG <strong>vom</strong> 08.07.<strong>2002</strong> auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und<br />

Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden 110-kV Leitung (Wildau - Großbeeren + Abzw.) nebst<br />

Einrichtungen und Zubehör/Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in den Gemeinden <strong>Mahlow</strong> und Blankenfelde öffentlich bekannt<br />

gemacht. Der Antrag einschließlich der Karten kann im Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg, Stahnsdorfer Damm<br />

77 in 14532 Kleinmachnow, Haus 5 (Zimmer 308 oder 301) nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer (033203/ 36- 725 oder 710)<br />

Terminvereinbarung innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung während der Dienstzeiten eingesehen werden.<br />

Das Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der<br />

gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sacheng-DV.<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 auf dem<br />

Gebiet der ehemaligen DDR genutzten Energieanlagen entstanden. Diese durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert daher nur den<br />

Stand <strong>vom</strong> 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über <strong>das</strong> am 03. Oktober 1990<br />

gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem<br />

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geklärt werden.<br />

Weil die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, <strong>das</strong>s kein Einverständnis mit<br />

der Belastung des Grundstücks bzw. mit der Energieanlage selbst erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, <strong>das</strong>s die von dem Antrag stellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />

nicht richtig ist. Dies bedeutet, <strong>das</strong>s ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Grundstück gar nicht von einer Leitung<br />

betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist.<br />

Der Widerspruch kann durch den Grundstückseigentümer unter Beifügung des Nachweises der Berechtigung beim Landesamt für<br />

Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden.<br />

Kleinmachnow, den 25. November <strong>2002</strong><br />

Hellmann<br />

Regierungsdirektor<br />

Information des Gewerbeamtes für Gewerbetreibende und Veranstalter von Straßenfesten -<br />

Sonderöffnungszeiten für <strong>das</strong> Jahr 2003<br />

Nach den Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes (LSchlG) besteht auch für <strong>das</strong> Jahr 2003 an insgesamt 6 Werktagen die Möglichkeit, die<br />

Öffnungszeit bis 21.00 Uhr zu verlängern (§ 16 LSchlG) sowie an 4 Sonn- und Feiertagen (§ 14 LSchlG) zu öffnen. Hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, <strong>das</strong>s bei Sonn- und Feiertagsöffnungen, die offene Verkaufsstelle am jeweils vorausgegangenen Sonnabend ab 14.00 Uhr zu<br />

schließen ist. Der Zeitraum der Öffnung darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18.00 Uhr enden.<br />

Dies gilt nicht für Sonn- und Feiertage im Dezember.<br />

Gewerbetreibende haben die Möglichkeit bis zum 16.12.<strong>2002</strong> ihren Bedarf beim Gewerbeamt des <strong>Amt</strong>es Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong> schriftlich


anzumelden. Der Antrag sollte enthalten:<br />

- vollständige Adresse einschließlich Telefonnummer - Veranstalter<br />

- Art und Umfang der Veranstaltung z.B. Osterfest - Ort der Veranstaltung<br />

- Datum und Uhrzeit der Öffnung (max. 5 Stunden)<br />

<strong>Für</strong> die Sonderöffnung der Verkaufsstellen nach § 14 und § 16 LSchlG muss immer ein Anlass wie Märkte, Messen oder ähnliche<br />

Veranstaltungen gegeben sein. Die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung des Landkreises Teltow-Fläming über <strong>das</strong> Offenhalten<br />

von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wird im Kreistag zur Beschlussfassung im Februar 2003 vorgelegt.<br />

Die Eintragung der Veranstaltung in die Rechtsverordnung verpflichtet zur Durchführung der Veranstaltung. Der Veranstalter muss die<br />

Veranstaltung dann 6 Wochen vorher beim Gewerbeamt anmelden, um die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen. (z.B.<br />

Straßensperrungen, Feuerwerk)<br />

Veranstaltungen bei denen die Sonn- und Feiertagsöffnung vorgesehen ist und die nicht in dieser Rechtsverordnung enthalten sind, bedürfen<br />

einer Ausnahmegenehmigung nach § 23 LSchlG aus besonderem öffentlichen Anlass. Diese Anträge sind 6 Wochen vor Beginn der<br />

Veranstaltung beim Landkreis Teltow-Fläming einzureichen.<br />

Die Mitarbeiterinnen des Gewerbeamtes stehen bei Fragen zur Rechtsverordnung unter den Rufnummern 03379-333-143 und 03379-333-171<br />

gern zur Verfügung.<br />

ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN<br />

WAS ? WANN ? WO ?<br />

Öffnungszeiten der <strong>Amt</strong>sverwaltung „<strong>Amt</strong> Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>"<br />

in Blankenfelde, Karl-Marx-Straße 4 Telefon: 03379/333-0<br />

Telefax: 03379/333-200<br />

Internetadresse. www.Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>.de<br />

E-Mail: Verwaltung @Blankenfelde-<strong>Mahlow</strong>.de<br />

Dienstag 9:00 -12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr<br />

Freitag 9:00-11:00 Uhr Siehe auch Hinweis Hauptamt: „Geänderte Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr"<br />

Nächste <strong>Amt</strong>sausschusssitzung:<br />

Donnerstag 2003 19:00Uhr<br />

Die nächsten Gemeindevertretersitzungen:<br />

Gemeinde Datum Uhrzeit Ort<br />

Blankenfelde 18.12.<strong>2002</strong> 19:00Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Straße 4<br />

<strong>Mahlow</strong> 16.01.2003 19:30Uhr Vereinshaus, Heinrich-Heine-Str. 3-5<br />

Jühnsdorf 17.12.<strong>2002</strong> 19:30 Uhr Dorfgemeindehaus, Dorfstraße 8<br />

Die nächsten Ausschusssitzungen<br />

Blankenfelde<br />

Hauptausschuss -<br />

15.01.2003 19:00 Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Straße 4<br />

Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport<br />

19.12.<strong>2002</strong> 18:00 Uhr „Alte Aula", Zossener Damm 2 und 13.01.2003<br />

Territorialausschuss<br />

07.01.2003 19:00 Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Straße 4<br />

Finanzausschuss<br />

08.01.2003 19:00 Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Straße 4<br />

Sozialausschuss<br />

16.01.2003 19:30 Uhr <strong>Amt</strong>sverwaltung, Karl-Marx-Straße 4<br />

<strong>Mahlow</strong><br />

Sozialausschuss<br />

20.01.2003 19:30Uhr Vereinshaus, Heinrich-Heine-Str. 3-5<br />

Sozialausschuss<br />

16.12.<strong>2002</strong> 19:30Uhr Vereinshaus, Heinrich-Heine-Str. 3-5<br />

Bau- und Territorialausschuss<br />

12.12.<strong>2002</strong> und<br />

09.01.2003 19:30Uhr Vereinshaus, Heinrich-Heine-Str. 3-5<br />

Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft<br />

08.01.2003 19:00Uhr Heinrich-Heine-Str. 3-5


Veränderungen über Zeit und Ort der Gemeindevertreter- und Ausschusssitzungen werden in den Aushängen der Gemeinde und des <strong>Amt</strong>es<br />

bekannt gegeben.<br />

Bürgermeistersprechstunden<br />

Blankenfelde Donnerstag 15:00-18:00Uhr<br />

GroßKlenitz Dienstag 15:00- 17:00Uhr<br />

Jühnsdorf Dienstag 16:30- 18:00 Uhr<br />

<strong>Mahlow</strong> Dienstag 15:00- 18:00 Uhr<br />

Sprechstunden des Schiedsmannes der Gemeinde <strong>Mahlow</strong><br />

<strong>Für</strong> <strong>das</strong> 2. Halbjahr gelten folgende Sprechstunden für Verhandlungen im Raum 4 des Kommunikationszentrums von 15:00 -17:00 Uhr:<br />

Mittwoch 18.Dezember <strong>2002</strong><br />

<strong>Für</strong> <strong>das</strong> 1. Halbjahr 2003 gelten folgende Sprechzeiten von 15:00 - 17:00 Uhr<br />

Mittwoch 29. Januar 2003<br />

Mittwoch 26. Februar 2003<br />

Mittwoch 26. März 2003<br />

Mittwoch 30. April 2003<br />

Mittwoch 28. Mai 2003<br />

Mittwoch 25. Juni 2003<br />

Telefonische Anmeldung nimmt Herr Matalewski entgegen. Telefon: 03379/201981<br />

Sprechstunden des Schiedsmannes der Gemeinde Blankenfelde<br />

Sprechzeiten der Schiedsstelle nach telefonischer Vereinbarung. Telefon: 03379/372826 oder 03379/310631.<br />

Diese Schiedsstelle ist auch für Groß Kienitz und Jühnsdorf zuständig.<br />

Polizeiposten Blankenfelde Berliner Damm 3-4, Telefon: 03379/372742 Sprechzeiten:<br />

jeden Dienstag 13:00-16:00 Uhr<br />

jeden Donnerstag 13:00-18:00 Uhr<br />

Beratung in Rentenangelegenheiten Versicherten Älteste für die LVA<br />

Frau Theresia Racholdt Telefon: 033708/21169 Versicherten Ältester für die BFA<br />

Herr Dr. Karl-Heinz Schriebs Telefon: 033708/210 05<br />

Treff der Generationen „Alte Aula" Mädchentreff<br />

Veranstaltungsplan Monat Dezember <strong>2002</strong><br />

Do 12.12. Projekttag mit Feustel-Grundschule<br />

Fr 13.12. 12 Uhr Wir spielen „Kniffeln"<br />

Mo 16.12. 14 Uhr Wir basteln Weihnachtskarten<br />

Di 17.12. 10 Uhr Mütter-Väter-Kind Gruppe<br />

NU 18.12. 14 Uhr Spielenachmittag mit Senioren u. Mädchen<br />

Do 19.12. 14 Uhr Wir stricken den Schal zu Ende<br />

KULTURVEREIN BLANKENFELDE e.V.<br />

15.01.2003 19.30 Uhr „Alte Aula" - Kulturverein Dia - Vortrag „Ich war in Australien" mit Rene Zoufal<br />

12.01.2003 16.00 Uhr „Alte Aula"- Kulturverein LEIGA-Ausstellungswechsel Andreas Noack - Malerei Erhard Thoms - Bildhauerei Galerie -<br />

Erste Etage Heimatgeschichte - Verkehrsgeschichte Rainer Pannier<br />

Information der Ortsgruppe der Volkssolidarität <strong>Mahlow</strong> e.V. über Veranstaltungen im Dezember <strong>2002</strong><br />

Am Mittwoch, den 18.12.02 findet im Saal des Vereinshauses in der Heinrich-Heine-Str. 3 die diesjährige Weihnachtsfeier für alle <strong>Mahlow</strong>er<br />

Seniorinnen und Senioren von 14 - 20 Uhr statt.<br />

Es werden auftreten:<br />

der Frauenchor <strong>Mahlow</strong> unterhält mit Küchen- und anderen Liedern, kleine Künstler der <strong>Mahlow</strong>er Musikschule spielen auf mit ihren<br />

Instrumenten und Kinder der Tschäpe-Schule singen Weihnachtslieder<br />

<strong>Für</strong> <strong>das</strong> leibliche Wohl wird ebenfalls gesorgt.<br />

Voranmeldungen erbeten - auf den Listen der Volkssolidarität oder telefonisch Mo - Fr. 17 -19 Uhr, Tel. 39846<br />

Die Volkssolidarität <strong>Mahlow</strong> grüßt alle <strong>Mahlow</strong>erinnen und <strong>Mahlow</strong>, besonders die Senioren, und wünscht allen eine schöne Weihnachtszeit<br />

und ein gutes und gesundes Neues Jahr.<br />

Vorschau auf <strong>das</strong> Programm für Januar 2003 Mittwoch, den 08.01.03<br />

Saal „Gemütliches Beisammensein" Mittwoch, 15.01.03 Klubraum „Fragestunde mit dem Bürgermeister" Raum 4 Skat<br />

Mittwoch, den 22.01.03<br />

Klubraum „Kreatives Gestalten" mit Heidi Haas Mittwoch, den 29.01.03<br />

Raum 1 Spielenachmittag Klubraum Skat<br />

Raum 4 Schach<br />

Alle Veranstaltungen finden um 14 Uhr im Vereinshaus <strong>Mahlow</strong>, Heinrich-Heine-Str. 3 statt.


Außerdem wieder ab 06.01.03:<br />

Jeden Montag „Fit ab 55" von 16.00 bis 17.00 Uhr mit Anne Ordowsky in der Turnhalle der Schule Glasower Damm.<br />

Jeden Montag „Seniorensport" von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Turnhalle am Weidenhof mit Gabi Schröder.<br />

<strong>Für</strong> die Richtigkeit der Inhalte wird keine Haftung übernommen !<br />

(Aufbereitet für <strong>das</strong> Internet von R. Eglin http://www.<strong>15831</strong><strong>Mahlow</strong>.de)<br />

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