D. Fallbeispiele – Debt-Mezzanine-Swap - Heymann & Partner ...

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24.11.2013 Aufrufe

C. Steuerliche Aspekte der Restrukturierung 1. Sanierungsgewinn Gewinne aus dem Verzicht von Forderungen (Sanierungsgewinn) werden nach dem BMF- Sanierungserlass vom 27. März 2003 unter folgenden Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen nach vollständiger Verlustverrechnung steuerfrei behandelt: (i) (ii) Sanierungsbedürftigkeit des Schuldners, Sanierungsfähigkeit des Schuldners, (iii) Sanierungseignung des Schulderlasses, (iv) Sanierungsabsicht des Gläubigers UND (v) entsprechender Antrag. Praktische Probleme bei Anwendung des BMF-Sanierungserlasses: Unterschiedliche Entscheidungen des FG München (2007) und des FG Köln (2008) zur rechtlichen Zulässigkeit der Anwendung des Erlasses im Lichte der Abschaffung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. Über Gewerbesteuererlass muss mit zuständigen Gemeinden verhandelt werden (kann langwieriger Prozess sein), da diese nicht an BMF-Schreiben gebunden sind. www.heylaw.de 8

C. Steuerliche Aspekte der Restrukturierung Debt-Equity-Swap: nach derzeitiger Verwaltungspraxis fehlt es an der „Sanierungsabsicht“ des Gläubigers, wenn dieser unter dem Nominalbetrag erworbene Darlehensforderungen in Eigenkapital tauscht; Begründung: Gläubiger erbringt keinen Sanierungsbeitrag. 2. Verlustabzugsbeschränkung Die unmittelbare oder mittelbare Übertragung von mehr als 25% des gezeichneten Kapitals innerhalb von fünf Jahren an einen Erwerber (oder mehrerer Erwerber „acting in concert“) führt zum anteiligen, die Übertragung von mehr als 50% führt zum vollständigen Wegfall der Verlustvorträge, der laufenden Verluste und Zinsvorträge. Diese Regelungen gelten auch für einer Übertragung gleichgestellte Maßnahmen, die dem Erwerber eine dem Vollrecht wirtschaftlich gleichgestellte Rechtsposition einräumen, z.B. Kapitalerhöhung und Ausgabe von eigenkapitalähnlichen Genussrechten (BMF). Unterjähriger Beteiligungserwerb: Erfolgt schädlicher Beteiligungserwerb während des laufenden Wirtschaftsjahrs, unterliegt auch ein bis zu diesem Zeitpunkt erzielter Verlust der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG. Problem: Verlust in der ersten und höherer Gewinn in der zweiten Teilperiode. www.heylaw.de 9

C. Steuerliche Aspekte der Restrukturierung<br />

1. Sanierungsgewinn<br />

Gewinne aus dem Verzicht von Forderungen (Sanierungsgewinn) werden nach dem BMF-<br />

Sanierungserlass vom 27. März 2003 unter folgenden Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen<br />

nach vollständiger Verlustverrechnung steuerfrei behandelt:<br />

(i)<br />

(ii)<br />

Sanierungsbedürftigkeit des Schuldners,<br />

Sanierungsfähigkeit des Schuldners,<br />

(iii) Sanierungseignung des Schulderlasses,<br />

(iv) Sanierungsabsicht des Gläubigers UND<br />

(v)<br />

entsprechender Antrag.<br />

Praktische Probleme bei Anwendung des BMF-Sanierungserlasses:<br />

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Unterschiedliche Entscheidungen des FG München (2007) und des FG Köln (2008) zur<br />

rechtlichen Zulässigkeit der Anwendung des Erlasses im Lichte der Abschaffung des § 3 Nr.<br />

66 EStG a.F.<br />

Über Gewerbesteuererlass muss mit zuständigen Gemeinden verhandelt werden (kann<br />

langwieriger Prozess sein), da diese nicht an BMF-Schreiben gebunden sind.<br />

www.heylaw.de 8

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