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D. Fallbeispiele – Debt-Mezzanine-Swap - Heymann & Partner ...

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A. Maßnahmen zur Restrukturierung von Schulden und ihre bilanziellen<br />

Auswirkungen<br />

4. Steuerbilanz<br />

§ 5 Abs. 2a EStG verbietet Passivierung von Verbindlichkeiten, die ausschließlich aus künftigen<br />

Einnahmen oder Gewinnen getilgt werden. Verbindlichkeit ist erst zu passivieren, wenn die<br />

Einnahmen bzw. Gewinne entstanden sind.<br />

Gestaltungsmöglichkeit: Ist Tilgung auch aus freiem Vermögen zulässig, sind die Instrumente<br />

auch steuerlich als Fremdkapital einzustufen und zu passivieren.<br />

Die Einbringung oder der Erlass von Forderungen durch Dritte führt zu steuerlichem Ertrag bei der<br />

Gesellschaft in Höhe der gesamten Forderung, also auch in Höhe des werthaltigen Teils.<br />

Die Einbringung oder der Erlass von Forderungen durch Gesellschafter ist steuerneutrale Einlage,<br />

soweit diese werthaltig sind; in Höhe des nicht werthaltigen Teils der Forderungen entsteht<br />

steuerlich Ertrag.<br />

Befreiende Schuldübernahme durch Muttergesellschaft („<strong>Debt</strong>-Push-Up“) begründet verdeckte<br />

Einlage in Höhe der gesamten Forderung.<br />

Trotz Rangrücktritts bleiben die Verbindlichkeiten steuerbilanziell bestehen, es sei denn, der<br />

Rangrücktritt wird so vereinbart, dass Schulden ausschließlich aus künftigen Gewinnen oder<br />

Einnahmen zu tilgen sind (§ 5 Abs. 2a EStG).<br />

www.heylaw.de 6

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