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D. Fallbeispiele – Debt-Mezzanine-Swap - Heymann & Partner ...

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A. Maßnahmen zur Restrukturierung von Schulden und ihre bilanziellen<br />

Auswirkungen<br />

Fremdkapital ist auch nach IFRS trotz Rangrücktritt als Verbindlichkeit auszuweisen.<br />

3. Überschuldungsbilanz<br />

Alle Gesellschafterdarlehensforderungen, für die ein Nachrang hinter die Forderungen gemäß § 39<br />

Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO vereinbart ist, sind nicht als Verbindlichkeiten auszuweisen (§ 19 Abs. 2 Satz<br />

2 InsO n.F.).<br />

<br />

<br />

Qualifizierter Rangrücktritt auf die Stufe der Anteilseigner, wie vom BGH 2001 gefordert, ist<br />

jedenfalls für Gesellschafterdarlehen nicht mehr erforderlich.<br />

Auch für Drittgläubiger ist nach richtiger Auffassung Rangrücktritt hinter andere Gläubiger i.S.d.<br />

§ 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO (aber vor Gesellschafter) ausreichend (§ 19 Abs. 2 Satz 2 InsO n.F.<br />

analog).<br />

www.heylaw.de 5

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