D. Fallbeispiele – Debt-Mezzanine-Swap - Heymann & Partner ...
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A. Maßnahmen zur Restrukturierung von Schulden und ihre bilanziellen<br />
Auswirkungen<br />
Fremdkapital ist auch nach IFRS trotz Rangrücktritt als Verbindlichkeit auszuweisen.<br />
3. Überschuldungsbilanz<br />
Alle Gesellschafterdarlehensforderungen, für die ein Nachrang hinter die Forderungen gemäß § 39<br />
Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO vereinbart ist, sind nicht als Verbindlichkeiten auszuweisen (§ 19 Abs. 2 Satz<br />
2 InsO n.F.).<br />
<br />
<br />
Qualifizierter Rangrücktritt auf die Stufe der Anteilseigner, wie vom BGH 2001 gefordert, ist<br />
jedenfalls für Gesellschafterdarlehen nicht mehr erforderlich.<br />
Auch für Drittgläubiger ist nach richtiger Auffassung Rangrücktritt hinter andere Gläubiger i.S.d.<br />
§ 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO (aber vor Gesellschafter) ausreichend (§ 19 Abs. 2 Satz 2 InsO n.F.<br />
analog).<br />
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