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Seite 6 21/2007<br />

verordnung zu bestimmen. Es wurde folgender Beschluss<br />

gefasst:<br />

Beschluss 84/07:<br />

Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Stadt Kirchberg<br />

über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonnund<br />

Feiertagen Vom 30.10.2007.<br />

Anlage<br />

zu TOP 3<br />

Es ist vorgesehen, den Ankauf eines 3-Seiten-Kippers mit<br />

Ladearm durchzuführen. Durch diese Ausrüstung können die<br />

Arbeiten, die ein Hebezeug erfordern, wesentlich effektiver<br />

gestaltet werden, es entfallen z. B. Ausleihe von Bagger,<br />

Radlader und der damit oft verbundene Einsatz einer zweiten<br />

Person. Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Beschluss 85/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt den Kauf<br />

eines 3-Seiten-Kippers der Marke Mercedes-Benz, Typ<br />

914 K, Baujahr 1997, mit Ladearm zum Zeitwert von<br />

maximal 15000 EUR. Die Finanzierung soll als außerplanmäßige<br />

Ausgabe über zusätzliche im Haushalt nicht enthaltene<br />

Zinseinnahmen (Haushaltsstelle 9100.2060) erfolgen.<br />

zu TOP 4<br />

Laut § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen ist<br />

dem Stadtrat ein Bericht vorzulegen, welcher u. a. den Jahresabschluss,<br />

den Lagebericht und den Geschäftsverlauf des<br />

Unternehmens darstellt. Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />

Beschluss 86/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg nimmt den Jahresabschluss<br />

der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH<br />

Kirchberg für das Geschäftsjahr 2006 zur Kenntnis.<br />

zu TOP 5<br />

Im Zuge der weiteren Sanierung des Rathauses stehen die<br />

Arbeiten am künftigen Festsaal (ehem. Kino) einschließlich<br />

Foyer und Treppenaufgang zur Vergabe an.<br />

Die erforderlichen Bauleistungen bestehen im Wesentlichen<br />

aus: Baumeisterarbeiten – Ergänzung bzw. Erneuerung des<br />

Wandputzes, kleinere Abbruch- und Maurerarbeiten; Zimmerer-<br />

und Tischlerarbeiten – Wiederherstellung der Kassettendecke,<br />

Einbau von Türen, Änderung der vorhandenen Bühne,<br />

Herstellung des Fußbodenunterbaues; Natursteinarbeiten –<br />

Treppenbelag im Treppenhaus; Parkettarbeiten – Einbau eines<br />

neuen Parkettfußbodens; Maler- und Tapezierarbeiten – malermäßige<br />

Gestaltung des Saales; Trockenbauarbeiten – Herstellen<br />

der Brandschutzdecke; Gerüstarbeiten – Stellen von<br />

Gerüsten für Arbeiten an der Decke und den Wänden.<br />

Die öffentliche Ausschreibung der einzelnen Gewerke erfolgte<br />

am 17.08.2007 im Sächsischen Ausschreibungsblatt Nr. 33/2007.<br />

Die Submission fand am 19.09.2007 im Rathaus statt.<br />

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss 87/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />

der Baumeisterarbeiten (Los 1) für die Sanierung des<br />

Rathauses, VI. Bauabschnitt, an die Firma HTS-Bau mit<br />

Sitz in Kirchberg zu einem Angebotspreis von brutto<br />

75.874,67 Euro als wirtschaftlich günstigsten Anbieter.<br />

Beschluss 88/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />

der Zimmererarbeiten (Los 2) für die Sanierung des Rathauses,<br />

VI. Bauabschnitt, an die Firma Zimmereihandwerk<br />

„AUFBAU“ mit Sitz in Chemnitz zu einem Angebotspreis<br />

von brutto 34.462,51 Euro als wirtschaftlich<br />

günstigsten Anbieter.<br />

Beschluss 89/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />

der Natursteinarbeiten (Los 3) für die Sanierung des<br />

Rathauses, VI. Bauabschnitt, an die Firma Fliesenfachgeschäft<br />

Rolf Albert mit Sitz in Reichenbach zu einem Angebotspreis<br />

von brutto 15.974,56 Euro als wirtschaftlich<br />

günstigsten Anbieter.<br />

Beschluss 90/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />

der Tischlerarbeiten (Los 4) für die Sanierung des Rathauses,<br />

VI. Bauabschnitt, an die Firma Schreinerei Wagner<br />

GmbH mit Sitz in Niederwürschnitz zu einem Angebotspreis<br />

von brutto 82.955,65 Euro.<br />

Beschluss 91/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />

der Parkettarbeiten (Los 5) für die Sanierung des Rathauses,<br />

VI. Bauabschnitt, an die Firma Peter Schuster mit Sitz<br />

in Klingenthal zu einem Angebotspreis von brutto 28.558,87<br />

Euro als wirtschaftlich günstigsten Anbieter.<br />

Beschluss 92/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />

der Maler- und Tapezierarbeiten (Los 6) für die Sanierung<br />

des Rathauses, VI. Bauabschnitt, an die Firma EkuS<br />

GmbH mit Sitz in Kirchberg zu einem Angebotspreis von<br />

brutto 43.828,27 Euro als wirtschaftlich günstigsten Anbieter.<br />

Beschluss 93/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />

der Trockenbauarbeiten (Los 7) für die Sanierung des Rathauses,<br />

VI. Bauabschnitt, an die Firma Mario Behrendt<br />

mit Sitz in Rodewisch zu einem Angebotspreis von brutto<br />

17.966,32 Euro als wirtschaftlich günstigsten Anbieter.<br />

Beschluss 94/07:<br />

Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />

der Gerüstbauarbeiten (Los 8) für die Sanierung des<br />

Rathauses, VI. Bauabschnitt, an die Firma Thomas Becher<br />

GmbH & Co KG mit Sitz in Johanngeorgenstadt zu<br />

einem Angebotspreis von brutto 13.087,38 Euro als wirtschaftlich<br />

günstigsten Anbieter.<br />

zu TOP 6<br />

Der am 29.08.1995 vom Stadtrat der Stadt Kirchberg als<br />

Satzung beschlossene Bebauungsplan NR. 2 Wohnbaustandort<br />

„Burkersdorf – Obere Ortslage“ soll gemäß § 1 Abs. 8<br />

BauGB aufgehoben werden. Die mit dem Aufstellungsbeschluss<br />

vom 12.12.1991 angestrebten Planziele wurden nicht<br />

erreicht. Der Eigentümer des Flurstücks 228/7 ist zwischenzeitlich<br />

auch nicht mehr gewillt, dieses zum Zwecke der<br />

Bebauung zu verkaufen. Der Bedarf an Baugrundstücken im<br />

Zusammenhang mit dem Neubau des Kreiskrankenhauses hat<br />

sich nicht eingestellt.<br />

Mit Aufstellung des Flächennutzungsplanes (Inkrafttreten am<br />

23.11.2006) wurde der Bebauungsplan NR. 2 nicht mehr als<br />

Wohnbaufläche dargestellt, mit der Zielstellung, den Bebauungsplan<br />

aufzuheben. Die 7-jährige Plangewährleistungsfrist<br />

(gerechnet von In-Kraft-Treten der Satzung) ist abgelaufen.<br />

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

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