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Seite 6 21/2007<br />
verordnung zu bestimmen. Es wurde folgender Beschluss<br />
gefasst:<br />
Beschluss 84/07:<br />
Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Stadt Kirchberg<br />
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonnund<br />
Feiertagen Vom 30.10.2007.<br />
Anlage<br />
zu TOP 3<br />
Es ist vorgesehen, den Ankauf eines 3-Seiten-Kippers mit<br />
Ladearm durchzuführen. Durch diese Ausrüstung können die<br />
Arbeiten, die ein Hebezeug erfordern, wesentlich effektiver<br />
gestaltet werden, es entfallen z. B. Ausleihe von Bagger,<br />
Radlader und der damit oft verbundene Einsatz einer zweiten<br />
Person. Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Beschluss 85/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt den Kauf<br />
eines 3-Seiten-Kippers der Marke Mercedes-Benz, Typ<br />
914 K, Baujahr 1997, mit Ladearm zum Zeitwert von<br />
maximal 15000 EUR. Die Finanzierung soll als außerplanmäßige<br />
Ausgabe über zusätzliche im Haushalt nicht enthaltene<br />
Zinseinnahmen (Haushaltsstelle 9100.2060) erfolgen.<br />
zu TOP 4<br />
Laut § 99 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen ist<br />
dem Stadtrat ein Bericht vorzulegen, welcher u. a. den Jahresabschluss,<br />
den Lagebericht und den Geschäftsverlauf des<br />
Unternehmens darstellt. Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Beschluss 86/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg nimmt den Jahresabschluss<br />
der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH<br />
Kirchberg für das Geschäftsjahr 2006 zur Kenntnis.<br />
zu TOP 5<br />
Im Zuge der weiteren Sanierung des Rathauses stehen die<br />
Arbeiten am künftigen Festsaal (ehem. Kino) einschließlich<br />
Foyer und Treppenaufgang zur Vergabe an.<br />
Die erforderlichen Bauleistungen bestehen im Wesentlichen<br />
aus: Baumeisterarbeiten – Ergänzung bzw. Erneuerung des<br />
Wandputzes, kleinere Abbruch- und Maurerarbeiten; Zimmerer-<br />
und Tischlerarbeiten – Wiederherstellung der Kassettendecke,<br />
Einbau von Türen, Änderung der vorhandenen Bühne,<br />
Herstellung des Fußbodenunterbaues; Natursteinarbeiten –<br />
Treppenbelag im Treppenhaus; Parkettarbeiten – Einbau eines<br />
neuen Parkettfußbodens; Maler- und Tapezierarbeiten – malermäßige<br />
Gestaltung des Saales; Trockenbauarbeiten – Herstellen<br />
der Brandschutzdecke; Gerüstarbeiten – Stellen von<br />
Gerüsten für Arbeiten an der Decke und den Wänden.<br />
Die öffentliche Ausschreibung der einzelnen Gewerke erfolgte<br />
am 17.08.2007 im Sächsischen Ausschreibungsblatt Nr. 33/2007.<br />
Die Submission fand am 19.09.2007 im Rathaus statt.<br />
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss 87/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />
der Baumeisterarbeiten (Los 1) für die Sanierung des<br />
Rathauses, VI. Bauabschnitt, an die Firma HTS-Bau mit<br />
Sitz in Kirchberg zu einem Angebotspreis von brutto<br />
75.874,67 Euro als wirtschaftlich günstigsten Anbieter.<br />
Beschluss 88/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />
der Zimmererarbeiten (Los 2) für die Sanierung des Rathauses,<br />
VI. Bauabschnitt, an die Firma Zimmereihandwerk<br />
„AUFBAU“ mit Sitz in Chemnitz zu einem Angebotspreis<br />
von brutto 34.462,51 Euro als wirtschaftlich<br />
günstigsten Anbieter.<br />
Beschluss 89/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />
der Natursteinarbeiten (Los 3) für die Sanierung des<br />
Rathauses, VI. Bauabschnitt, an die Firma Fliesenfachgeschäft<br />
Rolf Albert mit Sitz in Reichenbach zu einem Angebotspreis<br />
von brutto 15.974,56 Euro als wirtschaftlich<br />
günstigsten Anbieter.<br />
Beschluss 90/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />
der Tischlerarbeiten (Los 4) für die Sanierung des Rathauses,<br />
VI. Bauabschnitt, an die Firma Schreinerei Wagner<br />
GmbH mit Sitz in Niederwürschnitz zu einem Angebotspreis<br />
von brutto 82.955,65 Euro.<br />
Beschluss 91/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />
der Parkettarbeiten (Los 5) für die Sanierung des Rathauses,<br />
VI. Bauabschnitt, an die Firma Peter Schuster mit Sitz<br />
in Klingenthal zu einem Angebotspreis von brutto 28.558,87<br />
Euro als wirtschaftlich günstigsten Anbieter.<br />
Beschluss 92/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />
der Maler- und Tapezierarbeiten (Los 6) für die Sanierung<br />
des Rathauses, VI. Bauabschnitt, an die Firma EkuS<br />
GmbH mit Sitz in Kirchberg zu einem Angebotspreis von<br />
brutto 43.828,27 Euro als wirtschaftlich günstigsten Anbieter.<br />
Beschluss 93/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />
der Trockenbauarbeiten (Los 7) für die Sanierung des Rathauses,<br />
VI. Bauabschnitt, an die Firma Mario Behrendt<br />
mit Sitz in Rodewisch zu einem Angebotspreis von brutto<br />
17.966,32 Euro als wirtschaftlich günstigsten Anbieter.<br />
Beschluss 94/07:<br />
Der Stadtrat der Stadt Kirchberg beschließt die Vergabe<br />
der Gerüstbauarbeiten (Los 8) für die Sanierung des<br />
Rathauses, VI. Bauabschnitt, an die Firma Thomas Becher<br />
GmbH & Co KG mit Sitz in Johanngeorgenstadt zu<br />
einem Angebotspreis von brutto 13.087,38 Euro als wirtschaftlich<br />
günstigsten Anbieter.<br />
zu TOP 6<br />
Der am 29.08.1995 vom Stadtrat der Stadt Kirchberg als<br />
Satzung beschlossene Bebauungsplan NR. 2 Wohnbaustandort<br />
„Burkersdorf – Obere Ortslage“ soll gemäß § 1 Abs. 8<br />
BauGB aufgehoben werden. Die mit dem Aufstellungsbeschluss<br />
vom 12.12.1991 angestrebten Planziele wurden nicht<br />
erreicht. Der Eigentümer des Flurstücks 228/7 ist zwischenzeitlich<br />
auch nicht mehr gewillt, dieses zum Zwecke der<br />
Bebauung zu verkaufen. Der Bedarf an Baugrundstücken im<br />
Zusammenhang mit dem Neubau des Kreiskrankenhauses hat<br />
sich nicht eingestellt.<br />
Mit Aufstellung des Flächennutzungsplanes (Inkrafttreten am<br />
23.11.2006) wurde der Bebauungsplan NR. 2 nicht mehr als<br />
Wohnbaufläche dargestellt, mit der Zielstellung, den Bebauungsplan<br />
aufzuheben. Die 7-jährige Plangewährleistungsfrist<br />
(gerechnet von In-Kraft-Treten der Satzung) ist abgelaufen.<br />
Es wurde folgender Beschluss gefasst: