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im Pfarrhaus - Evangelische Vereinigung für Bibel und Bekenntnis ...

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„Familiäres Zusammenleben“ <strong>im</strong> <strong>Pfarrhaus</strong><br />

Eine biblische Stellungnahme von Professor Reinhard Slenczka<br />

Der Paragraph 39 <strong>im</strong> neuen Pfarrerdienstgesetz enthält die Best<strong>im</strong>mungen <strong>für</strong> das Verhalten<br />

von Pfarrern in Ehe <strong>und</strong> Familie. Die da<strong>für</strong> geltende, jedoch an keiner Stelle erwähnte Regel<br />

nach dem Wort Gottes findet sich in 1.T<strong>im</strong>otheus 3,1–13 sowie Titus 1,5–9. Demnach ist von<br />

Amtsträgern der Gemeinde zu fordern: „… wenn einer untadelig ist, Mann einer einzigen<br />

Frau, der gläubige Kinder hat, die nicht <strong>im</strong> Ruf stehen, liederlich oder ungehorsam zu sein.<br />

Denn ein Bischof soll untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht jähzornig,<br />

kein Säufer, nicht streitsüchtig, nicht schändlichen Gewinn suchen; sondern gastfrei,<br />

gütig, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam; er halte sich an das Wort der Lehre, das<br />

gewiss ist, damit er die Kraft habe, zu ermahnen mit der heilsamen Lehre <strong>und</strong><br />

zurechtzuweisen, die widersprechen.“<br />

Neben Ehe <strong>und</strong> Familie wird nunmehr der Begriff „familiäres Zusammenleben“ eingeführt,<br />

<strong>und</strong> dazu heißt es in der „Begründung“ bei der Einführung in die EKD-Synode: Dieser Begriff<br />

„ist hingegen bewusst weit gewählt. Er umfasst nicht nur das generationsübergreifende<br />

Zusammenleben, sondern jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens<br />

von mindestens zwei Menschen, das sich auf Dauer als geschlossene solidarische<br />

Einstandsgemeinschaft darstellt <strong>und</strong> damit den […] inhaltlichen Anforderungen<br />

Verbindlichkeit, Verlässlichkeit <strong>und</strong> gegenseitiger Verantwortung genügt …“<br />

So ist „Ehe“ letztlich ein Modell <strong>für</strong> den umfassenderen Begriff „familiäres Zusammenleben“.<br />

Sie wird nur nochmals benannt, weil sie (noch?) „die weitaus häufigste Form des familiären<br />

Zusammenlebens …“ ist, nicht aber weil sie nach dem Wort Gottes die einzig wahre Form <strong>für</strong><br />

das Zusammenleben von Mann <strong>und</strong> Frau ist.<br />

Die Ehe eines Mannes <strong>und</strong> einer Frau ist göttliche Schöpfungsordnung, die <strong>für</strong> alle<br />

Menschen gilt (Matthäus 19,4–6); in der christlichen Ehe wird die Gemeinschaft von Christus<br />

<strong>und</strong> Gemeinde abgebildet (Epheser 5,21–33). Wenn man das bedenkt, dann wird sogleich<br />

deutlich, dass es bei dem „familiären Zusammenleben“ nicht um Gottes Ordnung <strong>für</strong> die Ehe<br />

in seiner Schöpfung <strong>und</strong> um deren Schutz durch sein Gebot „Du sollst nicht ehebrechen“ vor<br />

menschlicher Willkür <strong>und</strong> Hartherzigkeit nach dem Sündenfall (Matthäus 19,7–9) geht,<br />

sondern es werden neue Regelungen <strong>und</strong> Verhaltensweisen mit beliebigen Formen zur<br />

Befriedigung des Geschlechtstriebs eingeführt, nun also auch in Pfarrhäusern. Gottes<br />

Ordnungen <strong>und</strong> Weisungen werden außer Kraft gesetzt <strong>und</strong> durch menschliche Willkür<br />

ersetzt.<br />

Was als kirchenrechtliche Ordnungsfrage erscheint, in deren umständlicher „Begründung“<br />

der Pferdefuß versteckt ist, hat eine tiefgreifende <strong>und</strong> weitreichende Bedeutung, die der<br />

Gemeinde gerade deshalb klar sein muss: Es geht um die ernste Frage, ob bei solchen<br />

Entscheidungen <strong>und</strong> Best<strong>im</strong>mungen überhaupt noch von Kirche die Rede sein kann. Denn<br />

es handelt sich hier wie in manchen anderen Fällen um die Durchsetzung gesellschaftspolitischer<br />

Forderungen durch kirchliche Gremien <strong>und</strong> Amtsträger.<br />

Von den Gliedkirchen der EKD soll dieses Gesetz übernommen werden. Die meisten haben<br />

bereits dazu Beschlüsse – auch gegen erheblichen Widerspruch aus den Gemeinden –<br />

gefasst, einige stehen noch in der Auseinandersetzung. Dazu ist in notwendiger Klarheit<br />

Folgendes festzustellen:<br />

1. Beschlüsse, die <strong>im</strong> Widerspruch zu Schrift <strong>und</strong> <strong>Bekenntnis</strong> stehen, sind in der Kirche<br />

ungültig, selbst wenn sie mit absoluter Mehrheit angenommen werden. Hier gilt: „Man muss<br />

Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apostelgeschichte 5,29; 4,19). Dies betrifft<br />

eindeutig <strong>und</strong> unwiderlegbar sämtliche kirchenamtlichen Entscheidungen zu dem Thema<br />

„widernatürliche (Römer 1, 26!) Befriedigung des Geschlechtstriebs“.


Durch derartige Beschlüsse wird, wie es bereits geschieht, die Gemeinschaft nicht nur in den<br />

Gemeinden, sondern auch zwischen den Kirchen gebrochen, weil die verbindende <strong>und</strong><br />

verbindliche Gr<strong>und</strong>lage in Schrift <strong>und</strong> <strong>Bekenntnis</strong> aufgegeben ist.<br />

Beschlüsse dieser Art sind verderblich, weil sie die Sünde rechtfertigen <strong>und</strong> damit den<br />

Sünder den zeitlichen <strong>und</strong> ewigen Strafen Gottes ausliefern (Römer 1,18–32; 1.Korinther<br />

6,9.10; Galater 5,19–21; Epheser 5,5).<br />

2. Das evangelische <strong>Pfarrhaus</strong> wird mit dieser Best<strong>im</strong>mung kirchenamtlich demontiert.<br />

Wie jeder Mensch steht auch der Pfarrer mit seiner Familie in der Anfechtung <strong>und</strong><br />

Versuchung der Sünde, <strong>und</strong> er muss von Buße <strong>und</strong> Vergebung der Sünden in Ehe <strong>und</strong><br />

Familie leben <strong>und</strong> getragen werden (Matthäus 6,12).<br />

Zum Dienst an der Gemeinde ebenso wie <strong>für</strong> den Dienst der Gemeinde in der Welt gehört<br />

aber nicht nur die Verkündigung <strong>und</strong> Lehre, sondern auch das Lebenszeugnis, wie der Herr<br />

seinen Jüngern sagt: „So lasst euer Licht leuchten vor den Leuten, damit sie eure guten<br />

Werke sehen <strong>und</strong> euren Vater <strong>im</strong> H<strong>im</strong>mel preisen“ (Matthäus 5,13–16; 7,15–23).<br />

3. Was überhaupt nicht gesehen wird: Die verbreitete Auffassung von einer Gleichwertigkeit<br />

<strong>und</strong> Beliebigkeit sexueller Triebbefriedigung führt in der Erziehung durch Vorbild, oft genug<br />

auch durch Verführung, zu einem verhängnisvollen Missbrauch von Kindern – leider auch<br />

innerhalb der Kirche.<br />

Die Aufdeckung solcher Fälle <strong>und</strong> die entsetzlichen Folgen <strong>für</strong> die Entwicklung von Kindern<br />

begleiten als eine ernste Warnung die Vorgänge in protestantischen Kirchen. Dass diese<br />

nicht wahrgenommen, sondern das Gegenteil propagiert wird, gehört zweifellos zum<br />

Strafgericht Gottes.<br />

4. In ihrer Geschichte hat die christliche Kirche seit ihren Anfängen die Verantwortung <strong>für</strong> die<br />

von Gott geschaffene <strong>und</strong> durch sein Gebot geschützte Ehe gegenüber Missbrauch <strong>und</strong><br />

Zerstörung wahrgenommen. Wir stehen heute vor der Tatsache, dass die göttliche Ordnung<br />

durch kirchenamtliche Beschlüsse menschlicher Willkür ausgeliefert <strong>und</strong> damit gründlich<br />

zerstört wird.<br />

Dr. Reinhard Slenczka<br />

Quelle: Informationsbrief Nr. 272 vom Juni 2012<br />

<strong>Bekenntnis</strong>bewegung „Kein anderes Evangelium“<br />

Internet: www.bekenntnisbewegung.de<br />

Professor Dr. Dr. Reinhard Slenczka (Jahrgang 1931) war von 1970 bis 1981 Professor <strong>für</strong><br />

Systematische Theologie an der Universität Heidelberg. Von 1981 bis zu seiner Emeritierung<br />

1996 war er Inhaber des Lehrstuhls <strong>für</strong> Systematische Theologie II (Apologetik) an der Uni<br />

Erlangen-Nürnberg. Seine Arbeitsbereiche sind Ökumene, Dogmatik <strong>und</strong> Ethik. Nach seiner<br />

Emeritierung folgte er einem Ruf zur pastoraltheologischen Ausbildung der Ev.-Lutherischen<br />

Kirche Lettlands als Rektor der Luther-Akademie in Riga.

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