im Pfarrhaus - Evangelische Vereinigung für Bibel und Bekenntnis ...
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„Familiäres Zusammenleben“ <strong>im</strong> <strong>Pfarrhaus</strong><br />
Eine biblische Stellungnahme von Professor Reinhard Slenczka<br />
Der Paragraph 39 <strong>im</strong> neuen Pfarrerdienstgesetz enthält die Best<strong>im</strong>mungen <strong>für</strong> das Verhalten<br />
von Pfarrern in Ehe <strong>und</strong> Familie. Die da<strong>für</strong> geltende, jedoch an keiner Stelle erwähnte Regel<br />
nach dem Wort Gottes findet sich in 1.T<strong>im</strong>otheus 3,1–13 sowie Titus 1,5–9. Demnach ist von<br />
Amtsträgern der Gemeinde zu fordern: „… wenn einer untadelig ist, Mann einer einzigen<br />
Frau, der gläubige Kinder hat, die nicht <strong>im</strong> Ruf stehen, liederlich oder ungehorsam zu sein.<br />
Denn ein Bischof soll untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht jähzornig,<br />
kein Säufer, nicht streitsüchtig, nicht schändlichen Gewinn suchen; sondern gastfrei,<br />
gütig, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam; er halte sich an das Wort der Lehre, das<br />
gewiss ist, damit er die Kraft habe, zu ermahnen mit der heilsamen Lehre <strong>und</strong><br />
zurechtzuweisen, die widersprechen.“<br />
Neben Ehe <strong>und</strong> Familie wird nunmehr der Begriff „familiäres Zusammenleben“ eingeführt,<br />
<strong>und</strong> dazu heißt es in der „Begründung“ bei der Einführung in die EKD-Synode: Dieser Begriff<br />
„ist hingegen bewusst weit gewählt. Er umfasst nicht nur das generationsübergreifende<br />
Zusammenleben, sondern jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens<br />
von mindestens zwei Menschen, das sich auf Dauer als geschlossene solidarische<br />
Einstandsgemeinschaft darstellt <strong>und</strong> damit den […] inhaltlichen Anforderungen<br />
Verbindlichkeit, Verlässlichkeit <strong>und</strong> gegenseitiger Verantwortung genügt …“<br />
So ist „Ehe“ letztlich ein Modell <strong>für</strong> den umfassenderen Begriff „familiäres Zusammenleben“.<br />
Sie wird nur nochmals benannt, weil sie (noch?) „die weitaus häufigste Form des familiären<br />
Zusammenlebens …“ ist, nicht aber weil sie nach dem Wort Gottes die einzig wahre Form <strong>für</strong><br />
das Zusammenleben von Mann <strong>und</strong> Frau ist.<br />
Die Ehe eines Mannes <strong>und</strong> einer Frau ist göttliche Schöpfungsordnung, die <strong>für</strong> alle<br />
Menschen gilt (Matthäus 19,4–6); in der christlichen Ehe wird die Gemeinschaft von Christus<br />
<strong>und</strong> Gemeinde abgebildet (Epheser 5,21–33). Wenn man das bedenkt, dann wird sogleich<br />
deutlich, dass es bei dem „familiären Zusammenleben“ nicht um Gottes Ordnung <strong>für</strong> die Ehe<br />
in seiner Schöpfung <strong>und</strong> um deren Schutz durch sein Gebot „Du sollst nicht ehebrechen“ vor<br />
menschlicher Willkür <strong>und</strong> Hartherzigkeit nach dem Sündenfall (Matthäus 19,7–9) geht,<br />
sondern es werden neue Regelungen <strong>und</strong> Verhaltensweisen mit beliebigen Formen zur<br />
Befriedigung des Geschlechtstriebs eingeführt, nun also auch in Pfarrhäusern. Gottes<br />
Ordnungen <strong>und</strong> Weisungen werden außer Kraft gesetzt <strong>und</strong> durch menschliche Willkür<br />
ersetzt.<br />
Was als kirchenrechtliche Ordnungsfrage erscheint, in deren umständlicher „Begründung“<br />
der Pferdefuß versteckt ist, hat eine tiefgreifende <strong>und</strong> weitreichende Bedeutung, die der<br />
Gemeinde gerade deshalb klar sein muss: Es geht um die ernste Frage, ob bei solchen<br />
Entscheidungen <strong>und</strong> Best<strong>im</strong>mungen überhaupt noch von Kirche die Rede sein kann. Denn<br />
es handelt sich hier wie in manchen anderen Fällen um die Durchsetzung gesellschaftspolitischer<br />
Forderungen durch kirchliche Gremien <strong>und</strong> Amtsträger.<br />
Von den Gliedkirchen der EKD soll dieses Gesetz übernommen werden. Die meisten haben<br />
bereits dazu Beschlüsse – auch gegen erheblichen Widerspruch aus den Gemeinden –<br />
gefasst, einige stehen noch in der Auseinandersetzung. Dazu ist in notwendiger Klarheit<br />
Folgendes festzustellen:<br />
1. Beschlüsse, die <strong>im</strong> Widerspruch zu Schrift <strong>und</strong> <strong>Bekenntnis</strong> stehen, sind in der Kirche<br />
ungültig, selbst wenn sie mit absoluter Mehrheit angenommen werden. Hier gilt: „Man muss<br />
Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apostelgeschichte 5,29; 4,19). Dies betrifft<br />
eindeutig <strong>und</strong> unwiderlegbar sämtliche kirchenamtlichen Entscheidungen zu dem Thema<br />
„widernatürliche (Römer 1, 26!) Befriedigung des Geschlechtstriebs“.
Durch derartige Beschlüsse wird, wie es bereits geschieht, die Gemeinschaft nicht nur in den<br />
Gemeinden, sondern auch zwischen den Kirchen gebrochen, weil die verbindende <strong>und</strong><br />
verbindliche Gr<strong>und</strong>lage in Schrift <strong>und</strong> <strong>Bekenntnis</strong> aufgegeben ist.<br />
Beschlüsse dieser Art sind verderblich, weil sie die Sünde rechtfertigen <strong>und</strong> damit den<br />
Sünder den zeitlichen <strong>und</strong> ewigen Strafen Gottes ausliefern (Römer 1,18–32; 1.Korinther<br />
6,9.10; Galater 5,19–21; Epheser 5,5).<br />
2. Das evangelische <strong>Pfarrhaus</strong> wird mit dieser Best<strong>im</strong>mung kirchenamtlich demontiert.<br />
Wie jeder Mensch steht auch der Pfarrer mit seiner Familie in der Anfechtung <strong>und</strong><br />
Versuchung der Sünde, <strong>und</strong> er muss von Buße <strong>und</strong> Vergebung der Sünden in Ehe <strong>und</strong><br />
Familie leben <strong>und</strong> getragen werden (Matthäus 6,12).<br />
Zum Dienst an der Gemeinde ebenso wie <strong>für</strong> den Dienst der Gemeinde in der Welt gehört<br />
aber nicht nur die Verkündigung <strong>und</strong> Lehre, sondern auch das Lebenszeugnis, wie der Herr<br />
seinen Jüngern sagt: „So lasst euer Licht leuchten vor den Leuten, damit sie eure guten<br />
Werke sehen <strong>und</strong> euren Vater <strong>im</strong> H<strong>im</strong>mel preisen“ (Matthäus 5,13–16; 7,15–23).<br />
3. Was überhaupt nicht gesehen wird: Die verbreitete Auffassung von einer Gleichwertigkeit<br />
<strong>und</strong> Beliebigkeit sexueller Triebbefriedigung führt in der Erziehung durch Vorbild, oft genug<br />
auch durch Verführung, zu einem verhängnisvollen Missbrauch von Kindern – leider auch<br />
innerhalb der Kirche.<br />
Die Aufdeckung solcher Fälle <strong>und</strong> die entsetzlichen Folgen <strong>für</strong> die Entwicklung von Kindern<br />
begleiten als eine ernste Warnung die Vorgänge in protestantischen Kirchen. Dass diese<br />
nicht wahrgenommen, sondern das Gegenteil propagiert wird, gehört zweifellos zum<br />
Strafgericht Gottes.<br />
4. In ihrer Geschichte hat die christliche Kirche seit ihren Anfängen die Verantwortung <strong>für</strong> die<br />
von Gott geschaffene <strong>und</strong> durch sein Gebot geschützte Ehe gegenüber Missbrauch <strong>und</strong><br />
Zerstörung wahrgenommen. Wir stehen heute vor der Tatsache, dass die göttliche Ordnung<br />
durch kirchenamtliche Beschlüsse menschlicher Willkür ausgeliefert <strong>und</strong> damit gründlich<br />
zerstört wird.<br />
Dr. Reinhard Slenczka<br />
Quelle: Informationsbrief Nr. 272 vom Juni 2012<br />
<strong>Bekenntnis</strong>bewegung „Kein anderes Evangelium“<br />
Internet: www.bekenntnisbewegung.de<br />
Professor Dr. Dr. Reinhard Slenczka (Jahrgang 1931) war von 1970 bis 1981 Professor <strong>für</strong><br />
Systematische Theologie an der Universität Heidelberg. Von 1981 bis zu seiner Emeritierung<br />
1996 war er Inhaber des Lehrstuhls <strong>für</strong> Systematische Theologie II (Apologetik) an der Uni<br />
Erlangen-Nürnberg. Seine Arbeitsbereiche sind Ökumene, Dogmatik <strong>und</strong> Ethik. Nach seiner<br />
Emeritierung folgte er einem Ruf zur pastoraltheologischen Ausbildung der Ev.-Lutherischen<br />
Kirche Lettlands als Rektor der Luther-Akademie in Riga.