| Luzern, Weinmarkt 3 | Zunfthaus zur Metzgern | Metzgerbögli ...
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Die ganze Westwand zeigt in ihrer horizontalen Schichtung eine vorgemauerte<br />
Schale, die aus Kalksandsteinen errichtet wurde. Auch im Norden der Ostwand<br />
ist eine ähnliche Vormauerung aus Kalksandsteinen sichtbar. Materialgeschichtlich<br />
lässt sich damit eine zeitliche Eingrenzung vornehmen: Seit 1854<br />
wurden zwar in Deutschland mit Handpressen geformte, luftgetrocknete Kalksandsteine<br />
produziert; aber erst die 1880 beim Berliner Patentamt eingereichte<br />
Patentschrift Nr. 14195 Verfahren <strong>zur</strong> Erzeugung von Kunstsandstein brachte den<br />
Durchbruch des im Autoklaven getrockneten Kalksandsteins. Die industrielle<br />
Fertigung von Kalksandsteinen begann in Deutschland in den 80er-Jahren des<br />
19. Jh., in der Schweiz erst unmittelbar vor der Jahrhundertwende. An beiden<br />
Seitenwänden des <strong>Metzgerbögli</strong> wurden kleinformatige Kalksandsteine verarbeitet;<br />
an Bauten des 20. Jh. sind sie eher selten zu beobachten, dienen aber als<br />
frostsichere, in hohem Masse rohdichte Vormauersteine. Die Wahl des Kalksandsteins<br />
<strong>zur</strong> Vormauerung an beiden Seitenwänden des <strong>Metzgerbögli</strong> erhärtet<br />
bauhistorisch die Annahme, dass die Vormauerung im Zusammenhang mit<br />
dem Einbau des neuen Bodenbelages im Durchgang und der Veränderung der<br />
Binnenstruktur im Erdgeschoss im Zeitraum zwischen 1885 bis 1900 entstanden<br />
sein muss.<br />
Ältere Baunähte deuten darauf hin, dass die Treppenanlage ursprünglich anders<br />
verlaufen sein muss.<br />
Die Westwand zeigt im unteren Drittel eine Vorschalung mit Kalksandsteinen,<br />
bzw. kleineren Hausteinen nach 1850. Es darf angenommen werden, dass auch<br />
diese Vorschalung dazu diente, die Westwand zu stabilisieren. Nach dem Bau<br />
der Kanalisation in der <strong>Luzern</strong>er Altstadt (um 1890) wurde das Niveau der<br />
Gassen und Plätze angehoben.<br />
Die Liegenschaft <strong>Weinmarkt</strong> 3 gehört <strong>zur</strong> Schutzzone A des Bebauungsplanes<br />
B126. Nord-, Südfassade und die Vertikalerschliessung der Liegenschaft stehen<br />
als Objekt überregionaler Bedeutung unter dem Schutz der Eidgenossenschaft<br />
und des Kantons <strong>Luzern</strong>.