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| Luzern, Weinmarkt 3 | Zunfthaus zur Metzgern | Metzgerbögli ...

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Die ganze Westwand zeigt in ihrer horizontalen Schichtung eine vorgemauerte<br />

Schale, die aus Kalksandsteinen errichtet wurde. Auch im Norden der Ostwand<br />

ist eine ähnliche Vormauerung aus Kalksandsteinen sichtbar. Materialgeschichtlich<br />

lässt sich damit eine zeitliche Eingrenzung vornehmen: Seit 1854<br />

wurden zwar in Deutschland mit Handpressen geformte, luftgetrocknete Kalksandsteine<br />

produziert; aber erst die 1880 beim Berliner Patentamt eingereichte<br />

Patentschrift Nr. 14195 Verfahren <strong>zur</strong> Erzeugung von Kunstsandstein brachte den<br />

Durchbruch des im Autoklaven getrockneten Kalksandsteins. Die industrielle<br />

Fertigung von Kalksandsteinen begann in Deutschland in den 80er-Jahren des<br />

19. Jh., in der Schweiz erst unmittelbar vor der Jahrhundertwende. An beiden<br />

Seitenwänden des <strong>Metzgerbögli</strong> wurden kleinformatige Kalksandsteine verarbeitet;<br />

an Bauten des 20. Jh. sind sie eher selten zu beobachten, dienen aber als<br />

frostsichere, in hohem Masse rohdichte Vormauersteine. Die Wahl des Kalksandsteins<br />

<strong>zur</strong> Vormauerung an beiden Seitenwänden des <strong>Metzgerbögli</strong> erhärtet<br />

bauhistorisch die Annahme, dass die Vormauerung im Zusammenhang mit<br />

dem Einbau des neuen Bodenbelages im Durchgang und der Veränderung der<br />

Binnenstruktur im Erdgeschoss im Zeitraum zwischen 1885 bis 1900 entstanden<br />

sein muss.<br />

Ältere Baunähte deuten darauf hin, dass die Treppenanlage ursprünglich anders<br />

verlaufen sein muss.<br />

Die Westwand zeigt im unteren Drittel eine Vorschalung mit Kalksandsteinen,<br />

bzw. kleineren Hausteinen nach 1850. Es darf angenommen werden, dass auch<br />

diese Vorschalung dazu diente, die Westwand zu stabilisieren. Nach dem Bau<br />

der Kanalisation in der <strong>Luzern</strong>er Altstadt (um 1890) wurde das Niveau der<br />

Gassen und Plätze angehoben.<br />

Die Liegenschaft <strong>Weinmarkt</strong> 3 gehört <strong>zur</strong> Schutzzone A des Bebauungsplanes<br />

B126. Nord-, Südfassade und die Vertikalerschliessung der Liegenschaft stehen<br />

als Objekt überregionaler Bedeutung unter dem Schutz der Eidgenossenschaft<br />

und des Kantons <strong>Luzern</strong>.

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