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Praktischer Ratgeber: Studienbeihilfen - LCGB

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STUDIENBEIHILFEN<br />

<strong>Praktischer</strong> <strong>Ratgeber</strong>


STUDIENBEIHILFEN:<br />

<strong>Praktischer</strong> <strong>Ratgeber</strong><br />

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Juni 2013 in der<br />

Gerichtssache C-20/12 (bei der der Grundsatz der Wohnsitzklausel in Frage<br />

gestellt wurde) hat die Regierung das Gesetz vom 26. Juli 2010 über die<br />

staatlichen <strong>Studienbeihilfen</strong> rasch überarbeitet.<br />

Das Gesetz wurde somit am 9. Juli 2013 abgeändert. Es wurden zwei<br />

Punkte mit Bezug auf nichtansässige Studenten hinzugefügt:<br />

1/ Eine Mindestklausel von 5 ununterbrochenen Arbeitsjahren im<br />

Großherzogtum eines der beiden Grenzgänger-Elternteile zum Zeitpunkt<br />

des <strong>Studienbeihilfen</strong>antrages wurde eingeführt.<br />

2/ Antikumulierungsbestimmungen beim Anspruch auf eine Beihilfe oder<br />

Börse derselben Art im Aufenthaltsland wurden eingeführt.<br />

Der <strong>LCGB</strong> hat der Regierung mitgeteilt, dass er nicht mit dem ersten der<br />

zwei neueingeführten Kriterien einverstanden ist. In Erwartung einer<br />

tiefgreifenden Gesetzesreform werden diese Kriterien jedoch für das<br />

kommende Schuljahr gültig sein. Nachfolgend finden Sie alle praktischen<br />

Informationen…<br />

3


1. WIE MUSS ICH VORGEHEN UM<br />

EINEN ANTRAG AUF<br />

STUDIENBEIHILFEN FÜR DAS<br />

SCHULJAHR 2013-2014 ZU STELLEN?<br />

Das System der <strong>Studienbeihilfen</strong> gibt jedem jungen<br />

Menschen die Möglichkeit mit einer gewissen<br />

Autonomie weiterführende Studien zu absolvieren.<br />

<strong>Studienbeihilfen</strong> sind sowohl für Ansässige im<br />

Großherzogtum als auch für Kinder von<br />

Grenzgänger, die zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre<br />

ununterbrochen (zumindest halbtags) in Luxemburg gearbeitet haben,<br />

zugänglich.<br />

<strong>Studienbeihilfen</strong> werden in Form einer Börse und eines Darlehens gewährt,<br />

die Gewichtung der jeweiligen Teile « Börse » und « Darlehen » (mit einem<br />

festen Zinssatz von 2 %) hängt vom Einkommen des Studenten (Ferienjobs<br />

ausgeschlossen) ab.<br />

Der Betrag der <strong>Studienbeihilfen</strong> beläuft sich maximal auf 16.700 € pro<br />

Studienjahr. Unabhängig vom Alter des Studenten werden die<br />

<strong>Studienbeihilfen</strong> für die offizielle Dauer des Studienzykluses zuzüglich<br />

einem Jahr zugeteilt.<br />

1.1. DIE GRUNDBEDINGUNGEN FÜR EINEN ANTRAG<br />

Der Student muss auf einer Hochschule eingeschrieben sein und dort Studien,<br />

die mit einem Diplom oder einem Titel abgeschlossen werden, absolvieren. Das<br />

Diplom oder der Titel belegt den erfolgreichen Abschluss der Hochschulstudien<br />

und wird von der zuständigen Instanz ausgestellt.<br />

Die Hochschule und der Studienzyklus müssen von der zuständigen Instanz des<br />

Landes wo die Hochschulstudien stattfinden anerkannt sein.<br />

4


1.2. FRISTEN UND PRAKTISCHER ABLAUF<br />

Der Antrag auf <strong>Studienbeihilfen</strong> erfolgt über das Antragsformular welches auf<br />

der Internetseite des CEDIES heruntergeladen werden kann:<br />

http://www.cedies.public.lu/ (Rubrik « Formulaires »).<br />

Alle Belege für den Antrag sind auf dem Formular aufgelistet.<br />

Das sachgemäß unterzeichnete Formular sowie alle erforderlichen Belege<br />

müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen beim CEDIS hinterlegt oder per<br />

Post eingesendet werden.<br />

Achtung : Sollten Sie nicht alle Dokumente eingereicht haben, laufen Sie<br />

Gefahr, dass sich die Verarbeitung ihres Antrags verzögert.<br />

Fristen für die Anträge :<br />

- Für Studenten deren Studien im Wintersemester beginnen:<br />

- Das Formular muss zwischen dem 1. August und 31.<br />

Oktober 2013 auf der Internetseite des CEDIES<br />

heruntergeladen werden.<br />

- Der komplette Antrag, d.h. sowohl das Formular als auch die<br />

jeweiligen Belege, muss spätestens am 30. November 2013<br />

eingesendet werden.<br />

- Für Studenten deren Studien im Sommersemester<br />

beginnen:<br />

- Das Formular muss zwischen dem 1. Januar und 31. März<br />

2014 auf der Internetseite des CEDIES heruntergeladen<br />

werden.<br />

- Der komplette Antrag, d.h. sowohl das Formular als auch die<br />

jeweiligen Belege, muss spätestens am 30. April 2013<br />

eingesendet werden.<br />

Achtung : Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden,<br />

werden abgelehnt.<br />

5


1.3. DER BETRAG DER STUDIENBEIHILFEN<br />

Der Student hat pro Studienjahr ein Anrecht auf maximal 16.700 €<br />

Unterstützung in Form einer Studienbörse und/oder eines Studiendarlehens.<br />

Sollte der Student über ein Einkommen verfügen, das 22.500 € überschreitet<br />

(Ferienjobs nicht eingeschlossen), wird dieses bei der Gewichtung zwischen der<br />

Studienbörse und dem Studiendarlehen berücksichtigt.<br />

Der maximale Betrag auf den ein Student Anrecht hat, setzt sich zusammen aus<br />

einem Basisbetrag und, falls nötig, einer Reihe von Erhöhungen.<br />

1. Der Basisbetrag für Studenten beläuft sich auf 13.000 € pro Studienjahr.<br />

6<br />

Die <strong>Studienbeihilfen</strong> setzen sich im Prinzip zusammen aus einer<br />

Studienbörse (50 %) und einem Studiendarlehen (die restlichen 50<br />

%).<br />

Die Gewichtung zwischen der Studienbörse und dem Studiendarlehen<br />

hängt ab vom Einkommen des Studenten.<br />

Sollte der Student beispielsweise über keine eigenen Einnahmen verfügen,<br />

beträgt die Studienbörse 6.500 € pro Studienjahr.<br />

In allen Fällen hat der Student auch ein Anrecht auf ein Darlehen, er kann<br />

frei darüber entscheiden das Darlehen in Gebrauch zu nehmen oder nicht<br />

(es besteht auch die Möglichkeit nur einen Teil des Darlehens in<br />

Gebrauch zu nehmen).<br />

2. Dieser Betrag wird entsprechend dem Teil der Einschreibegebühren,<br />

welche den Freibetrag von 100 € überschreiten, nach oben angepasst.<br />

Dies Erhöhung kann nicht 3.700 € pro Studienjahr (50 % in Form einer<br />

Studienbörse und 50 % in Form eines Studiendarlehens) überschreiten.<br />

Das Einkommen des Studenten hat hier keinen Einfluss auf die<br />

Gewichtung zwischen der Studienbörse und dem Studiendarlehen.<br />

Sollten die Einschreibegebühren sich beispielsweise auf 900 € belaufen,<br />

erhöhen sich die <strong>Studienbeihilfen</strong> um 800 €, davon werden 400 € in Form<br />

einer Börse und 400 € in Form eines Darlehens zugeteilt.<br />

3. Der Student kann in den Genuss einer zusätzlichen Erhöhung von<br />

maximal 1.000 € kommen wenn er sich in einer schwierigen


Ausnahmesituation befindet und sich deshalb mit außergewöhnlichen<br />

Ausgaben konfrontiert sieht.<br />

1.4. WIE WERDEN DIE STUDIENBEIHILFEN ZUGETEILT ?<br />

Nachdem der Antrag verarbeitet wurde, lässt der CEDIES dem Begünstigten<br />

einen offiziellen Brief zukommen auf dem der genaue Betrag der Studienbörse<br />

und des Studiendarlehens für das Studienjahr 2013/2014 vermerkt ist.<br />

1. Die « Studienbörse » :<br />

Dieser Teil der Studienbeihilfe wird nicht vom Studenten zurückbezahlt.<br />

Zwischen 2 und 4 Wochen nachdem der CEDIES seinen Brief zugestellt hat,<br />

wird dieser Teil direkt vom Staat auf das persönliche Bankkonto des Studenten<br />

überwiesen. Sie wird pro Studienjahr in zwei Tranchen überwiesen:<br />

- die 1. Tranche wird für das 1. Semester (Wintersemester) überwiesen ;<br />

- die 2. Tranche wird für das 2. Semester (Sommersemester) überwiesen ;<br />

Wenn der Student im Wintersemester in den Genuss der 1. Tranche kam,<br />

muss er für die Zuteilung der 2. Tranche lediglich ab dem 1. Januar 2014<br />

auf der Internetseite des CEDIES das Formular « Demande pour la 2ième<br />

tranche de l’aide financière de l’Etat pour aides supérieures » herunterladen<br />

und es bis spätestens am 31. Juli 2013 zurücksenden.<br />

2. Das « Studiendarlehen mit festen Zinsen » (fakultatif) :<br />

Das genehmigte Darlehen (mit einem Zinssatz von 2 %) muss bei einer staatlich<br />

konventionnierten Bank angefragt werden indem der offizielle Brief des CEDIES<br />

vorgelegt wird (Frist: spätestens am 31. Juli 2014).<br />

Dieser Teil der <strong>Studienbeihilfen</strong> muss zurückbezahlt werden. Der Staat trägt die<br />

Garantie für das Darlehen und der Student zahlt einen festen Zinssatz von 2 %.<br />

Der Staat übernimmt somit die Differenz zwischen auf dem Markt gültigen dem<br />

wechselnden Zinssatz und dem festen Zinssatz von 2 %.<br />

Die Rückzahlung des (oder der) (konsolidierten) Darlehen(s) muss 2 Jahre nach<br />

dem Abschluss oder der Unterbrechung der Studien beginnen und darf nicht<br />

über 10 Jahre hinweg laufen, Ausnahmefälle nicht mit eingerechnet.<br />

7


1.5. LAUFZEIT DER ZUTEILUNG VON STUDIENBEIHILFEN<br />

Der Student hat ein Anrecht auf Studienbörsen und Studiendarlehen für die<br />

Dauer der offiziell vorgesehenen Studienzeit für den Abschluss des<br />

Hochschuldiploms im eingeschriebenen Fach plus einem zusätzlichen Jahr.<br />

- <strong>Studienbeihilfen</strong> für ein Bachelor, dessen Studienverlauf offiziell 3 Jahre<br />

dauert, können somit maximal 4 Jahre lang genehmigt werden.<br />

- <strong>Studienbeihilfen</strong> für einen Master, dessen Studienverlauf offiziell 2<br />

Jahre dauert, können somit maximal 3 Jahre lang genehmigt werden.<br />

Für einen Studienzyklus « Ausbildung im Bereich Forschung“ (Doktorat) kann<br />

der Student maximal 4 Jahre in den Genuss von <strong>Studienbeihilfen</strong> kommen.<br />

1.6. KONTAKT<br />

CEDIES<br />

Centre de documentation et d'information sur l'enseignement supérieur<br />

209, route d'Esch<br />

L-1471 Luxembourg<br />

Tel. : (+352) 247-88650<br />

E-mail : info@cedies.public.lu<br />

http://www.cedies.public.lu/<br />

8


2. WAS WIRD AUS DEN<br />

AUSSTEHENDEN ANTRÄGEN FÜR<br />

DIE JAHRE 2010 BIS 2013?<br />

2.1. FÜR DIE PERSONEN, WELCHE EINEN ANTRAG AUF<br />

STUDIENBEIHILFEN GESTELLT, EINE ABLEHNUNG<br />

VOM CEDIES ERHALTEN UND DIESE ENTSCHEIDUNG<br />

VOR DEM VERWALTUNGSGERICHT BESTREITET<br />

HABEN<br />

Das Urteil des EuGH wird es dem Verwaltungsgericht ermöglichen alle<br />

Einsprüche, die gegen die Entscheidungen des CEDIES eingereicht wurden, zu<br />

beurteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben nur jene Personen, die einen Antrag<br />

auf <strong>Studienbeihilfen</strong> gestellt und anschließend gegen die Ablehnung des CEDIES<br />

einen Einspruch vor dem Verwaltungsgericht eingereicht haben, die Gewissheit,<br />

dass ihr Antrag erneut begutachtet wird.<br />

Doch aufgepasst, der Staat möchte hier die neue Regel der „5<br />

ununterbrochenen Arbeitsjahre im Großherzogtum für das Anrecht auf<br />

<strong>Studienbeihilfen</strong>“ geltend machen obwohl diese im ursprünglichen Gesetz gar<br />

nicht vorgesehen war. Dies ist für den <strong>LCGB</strong> inakzeptabel!<br />

In der Praxis finden also 2 Plädoyers vor dem Verwaltungsgericht statt: die erste<br />

am 7. Oktober 2013 für die prinzipiellen Fälle und die zweite am 18. November<br />

2013 für jene Arbeitnehmer, die weniger als 5 Jahre im Großherzogtum<br />

arbeiten.<br />

2.2. FÜR DIE ANDEREN FÄLLE...<br />

Seit 2010 hat der <strong>LCGB</strong> seine Mitglieder dazu aufgerufen einen Einspruch beim<br />

Verwaltungsgericht einzureichen, da dies die einzige Prozedur war, die (auf<br />

juristischer Ebene) garantierte, dass der Antrag auf <strong>Studienbeihilfen</strong> im Falle<br />

eines Urteils des EuGH auch verarbeitet werden würde.<br />

Für alle anderen Fälle, d.h. für Personen die keinen Antrag auf <strong>Studienbeihilfen</strong><br />

gestellt haben oder Personen, die einen Antrag gestellt haben, die Entscheidung<br />

des CEDIES jedoch nicht bestreitet haben, hat die Regierung angekündigt, dass<br />

es keine automatische retroaktive Zuteilung der <strong>Studienbeihilfen</strong> geben wird.<br />

9


Im Sinne einer Verteidigung der Interessen seiner Mitglieder analysieren die<br />

Anwälte des <strong>LCGB</strong>, ob eventuell die Möglichkeit einer Haftungsklage gegen den<br />

Staat besteht. Der <strong>LCGB</strong> wird den seit 2010 geführten Kampf für eine gerechte<br />

Behandlung aller Studenten, ob Ansässige oder Grenzgänger, weiterführen.<br />

FÜR WEITERE FRAGEN ODER FÜR<br />

HILFESTELLUNG, ZÖGERN SIE NICHT<br />

UNS ZU KONTAKTIREN:<br />

INFO-CENTER<br />

11, rue du Commerce, B.P. 1208<br />

L-1012 Luxembourg<br />

HOLTINE: 49 94 24-222<br />

infocenter@lcgb.lu<br />

www.lcgb.lu<br />

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<strong>LCGB</strong> 1 11 RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG 1 TEL: 49 94 24-1 1 FAX: 49 94 24-49 1 INFO@<strong>LCGB</strong>.LU 1 WWW.<strong>LCGB</strong>.LU 1 BLOG.<strong>LCGB</strong>B.LU

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