Praktischer Ratgeber: Studienbeihilfen - LCGB
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STUDIENBEIHILFEN<br />
<strong>Praktischer</strong> <strong>Ratgeber</strong>
STUDIENBEIHILFEN:<br />
<strong>Praktischer</strong> <strong>Ratgeber</strong><br />
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Juni 2013 in der<br />
Gerichtssache C-20/12 (bei der der Grundsatz der Wohnsitzklausel in Frage<br />
gestellt wurde) hat die Regierung das Gesetz vom 26. Juli 2010 über die<br />
staatlichen <strong>Studienbeihilfen</strong> rasch überarbeitet.<br />
Das Gesetz wurde somit am 9. Juli 2013 abgeändert. Es wurden zwei<br />
Punkte mit Bezug auf nichtansässige Studenten hinzugefügt:<br />
1/ Eine Mindestklausel von 5 ununterbrochenen Arbeitsjahren im<br />
Großherzogtum eines der beiden Grenzgänger-Elternteile zum Zeitpunkt<br />
des <strong>Studienbeihilfen</strong>antrages wurde eingeführt.<br />
2/ Antikumulierungsbestimmungen beim Anspruch auf eine Beihilfe oder<br />
Börse derselben Art im Aufenthaltsland wurden eingeführt.<br />
Der <strong>LCGB</strong> hat der Regierung mitgeteilt, dass er nicht mit dem ersten der<br />
zwei neueingeführten Kriterien einverstanden ist. In Erwartung einer<br />
tiefgreifenden Gesetzesreform werden diese Kriterien jedoch für das<br />
kommende Schuljahr gültig sein. Nachfolgend finden Sie alle praktischen<br />
Informationen…<br />
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1. WIE MUSS ICH VORGEHEN UM<br />
EINEN ANTRAG AUF<br />
STUDIENBEIHILFEN FÜR DAS<br />
SCHULJAHR 2013-2014 ZU STELLEN?<br />
Das System der <strong>Studienbeihilfen</strong> gibt jedem jungen<br />
Menschen die Möglichkeit mit einer gewissen<br />
Autonomie weiterführende Studien zu absolvieren.<br />
<strong>Studienbeihilfen</strong> sind sowohl für Ansässige im<br />
Großherzogtum als auch für Kinder von<br />
Grenzgänger, die zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre<br />
ununterbrochen (zumindest halbtags) in Luxemburg gearbeitet haben,<br />
zugänglich.<br />
<strong>Studienbeihilfen</strong> werden in Form einer Börse und eines Darlehens gewährt,<br />
die Gewichtung der jeweiligen Teile « Börse » und « Darlehen » (mit einem<br />
festen Zinssatz von 2 %) hängt vom Einkommen des Studenten (Ferienjobs<br />
ausgeschlossen) ab.<br />
Der Betrag der <strong>Studienbeihilfen</strong> beläuft sich maximal auf 16.700 € pro<br />
Studienjahr. Unabhängig vom Alter des Studenten werden die<br />
<strong>Studienbeihilfen</strong> für die offizielle Dauer des Studienzykluses zuzüglich<br />
einem Jahr zugeteilt.<br />
1.1. DIE GRUNDBEDINGUNGEN FÜR EINEN ANTRAG<br />
Der Student muss auf einer Hochschule eingeschrieben sein und dort Studien,<br />
die mit einem Diplom oder einem Titel abgeschlossen werden, absolvieren. Das<br />
Diplom oder der Titel belegt den erfolgreichen Abschluss der Hochschulstudien<br />
und wird von der zuständigen Instanz ausgestellt.<br />
Die Hochschule und der Studienzyklus müssen von der zuständigen Instanz des<br />
Landes wo die Hochschulstudien stattfinden anerkannt sein.<br />
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1.2. FRISTEN UND PRAKTISCHER ABLAUF<br />
Der Antrag auf <strong>Studienbeihilfen</strong> erfolgt über das Antragsformular welches auf<br />
der Internetseite des CEDIES heruntergeladen werden kann:<br />
http://www.cedies.public.lu/ (Rubrik « Formulaires »).<br />
Alle Belege für den Antrag sind auf dem Formular aufgelistet.<br />
Das sachgemäß unterzeichnete Formular sowie alle erforderlichen Belege<br />
müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen beim CEDIS hinterlegt oder per<br />
Post eingesendet werden.<br />
Achtung : Sollten Sie nicht alle Dokumente eingereicht haben, laufen Sie<br />
Gefahr, dass sich die Verarbeitung ihres Antrags verzögert.<br />
Fristen für die Anträge :<br />
- Für Studenten deren Studien im Wintersemester beginnen:<br />
- Das Formular muss zwischen dem 1. August und 31.<br />
Oktober 2013 auf der Internetseite des CEDIES<br />
heruntergeladen werden.<br />
- Der komplette Antrag, d.h. sowohl das Formular als auch die<br />
jeweiligen Belege, muss spätestens am 30. November 2013<br />
eingesendet werden.<br />
- Für Studenten deren Studien im Sommersemester<br />
beginnen:<br />
- Das Formular muss zwischen dem 1. Januar und 31. März<br />
2014 auf der Internetseite des CEDIES heruntergeladen<br />
werden.<br />
- Der komplette Antrag, d.h. sowohl das Formular als auch die<br />
jeweiligen Belege, muss spätestens am 30. April 2013<br />
eingesendet werden.<br />
Achtung : Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden,<br />
werden abgelehnt.<br />
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1.3. DER BETRAG DER STUDIENBEIHILFEN<br />
Der Student hat pro Studienjahr ein Anrecht auf maximal 16.700 €<br />
Unterstützung in Form einer Studienbörse und/oder eines Studiendarlehens.<br />
Sollte der Student über ein Einkommen verfügen, das 22.500 € überschreitet<br />
(Ferienjobs nicht eingeschlossen), wird dieses bei der Gewichtung zwischen der<br />
Studienbörse und dem Studiendarlehen berücksichtigt.<br />
Der maximale Betrag auf den ein Student Anrecht hat, setzt sich zusammen aus<br />
einem Basisbetrag und, falls nötig, einer Reihe von Erhöhungen.<br />
1. Der Basisbetrag für Studenten beläuft sich auf 13.000 € pro Studienjahr.<br />
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Die <strong>Studienbeihilfen</strong> setzen sich im Prinzip zusammen aus einer<br />
Studienbörse (50 %) und einem Studiendarlehen (die restlichen 50<br />
%).<br />
Die Gewichtung zwischen der Studienbörse und dem Studiendarlehen<br />
hängt ab vom Einkommen des Studenten.<br />
Sollte der Student beispielsweise über keine eigenen Einnahmen verfügen,<br />
beträgt die Studienbörse 6.500 € pro Studienjahr.<br />
In allen Fällen hat der Student auch ein Anrecht auf ein Darlehen, er kann<br />
frei darüber entscheiden das Darlehen in Gebrauch zu nehmen oder nicht<br />
(es besteht auch die Möglichkeit nur einen Teil des Darlehens in<br />
Gebrauch zu nehmen).<br />
2. Dieser Betrag wird entsprechend dem Teil der Einschreibegebühren,<br />
welche den Freibetrag von 100 € überschreiten, nach oben angepasst.<br />
Dies Erhöhung kann nicht 3.700 € pro Studienjahr (50 % in Form einer<br />
Studienbörse und 50 % in Form eines Studiendarlehens) überschreiten.<br />
Das Einkommen des Studenten hat hier keinen Einfluss auf die<br />
Gewichtung zwischen der Studienbörse und dem Studiendarlehen.<br />
Sollten die Einschreibegebühren sich beispielsweise auf 900 € belaufen,<br />
erhöhen sich die <strong>Studienbeihilfen</strong> um 800 €, davon werden 400 € in Form<br />
einer Börse und 400 € in Form eines Darlehens zugeteilt.<br />
3. Der Student kann in den Genuss einer zusätzlichen Erhöhung von<br />
maximal 1.000 € kommen wenn er sich in einer schwierigen
Ausnahmesituation befindet und sich deshalb mit außergewöhnlichen<br />
Ausgaben konfrontiert sieht.<br />
1.4. WIE WERDEN DIE STUDIENBEIHILFEN ZUGETEILT ?<br />
Nachdem der Antrag verarbeitet wurde, lässt der CEDIES dem Begünstigten<br />
einen offiziellen Brief zukommen auf dem der genaue Betrag der Studienbörse<br />
und des Studiendarlehens für das Studienjahr 2013/2014 vermerkt ist.<br />
1. Die « Studienbörse » :<br />
Dieser Teil der Studienbeihilfe wird nicht vom Studenten zurückbezahlt.<br />
Zwischen 2 und 4 Wochen nachdem der CEDIES seinen Brief zugestellt hat,<br />
wird dieser Teil direkt vom Staat auf das persönliche Bankkonto des Studenten<br />
überwiesen. Sie wird pro Studienjahr in zwei Tranchen überwiesen:<br />
- die 1. Tranche wird für das 1. Semester (Wintersemester) überwiesen ;<br />
- die 2. Tranche wird für das 2. Semester (Sommersemester) überwiesen ;<br />
Wenn der Student im Wintersemester in den Genuss der 1. Tranche kam,<br />
muss er für die Zuteilung der 2. Tranche lediglich ab dem 1. Januar 2014<br />
auf der Internetseite des CEDIES das Formular « Demande pour la 2ième<br />
tranche de l’aide financière de l’Etat pour aides supérieures » herunterladen<br />
und es bis spätestens am 31. Juli 2013 zurücksenden.<br />
2. Das « Studiendarlehen mit festen Zinsen » (fakultatif) :<br />
Das genehmigte Darlehen (mit einem Zinssatz von 2 %) muss bei einer staatlich<br />
konventionnierten Bank angefragt werden indem der offizielle Brief des CEDIES<br />
vorgelegt wird (Frist: spätestens am 31. Juli 2014).<br />
Dieser Teil der <strong>Studienbeihilfen</strong> muss zurückbezahlt werden. Der Staat trägt die<br />
Garantie für das Darlehen und der Student zahlt einen festen Zinssatz von 2 %.<br />
Der Staat übernimmt somit die Differenz zwischen auf dem Markt gültigen dem<br />
wechselnden Zinssatz und dem festen Zinssatz von 2 %.<br />
Die Rückzahlung des (oder der) (konsolidierten) Darlehen(s) muss 2 Jahre nach<br />
dem Abschluss oder der Unterbrechung der Studien beginnen und darf nicht<br />
über 10 Jahre hinweg laufen, Ausnahmefälle nicht mit eingerechnet.<br />
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1.5. LAUFZEIT DER ZUTEILUNG VON STUDIENBEIHILFEN<br />
Der Student hat ein Anrecht auf Studienbörsen und Studiendarlehen für die<br />
Dauer der offiziell vorgesehenen Studienzeit für den Abschluss des<br />
Hochschuldiploms im eingeschriebenen Fach plus einem zusätzlichen Jahr.<br />
- <strong>Studienbeihilfen</strong> für ein Bachelor, dessen Studienverlauf offiziell 3 Jahre<br />
dauert, können somit maximal 4 Jahre lang genehmigt werden.<br />
- <strong>Studienbeihilfen</strong> für einen Master, dessen Studienverlauf offiziell 2<br />
Jahre dauert, können somit maximal 3 Jahre lang genehmigt werden.<br />
Für einen Studienzyklus « Ausbildung im Bereich Forschung“ (Doktorat) kann<br />
der Student maximal 4 Jahre in den Genuss von <strong>Studienbeihilfen</strong> kommen.<br />
1.6. KONTAKT<br />
CEDIES<br />
Centre de documentation et d'information sur l'enseignement supérieur<br />
209, route d'Esch<br />
L-1471 Luxembourg<br />
Tel. : (+352) 247-88650<br />
E-mail : info@cedies.public.lu<br />
http://www.cedies.public.lu/<br />
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2. WAS WIRD AUS DEN<br />
AUSSTEHENDEN ANTRÄGEN FÜR<br />
DIE JAHRE 2010 BIS 2013?<br />
2.1. FÜR DIE PERSONEN, WELCHE EINEN ANTRAG AUF<br />
STUDIENBEIHILFEN GESTELLT, EINE ABLEHNUNG<br />
VOM CEDIES ERHALTEN UND DIESE ENTSCHEIDUNG<br />
VOR DEM VERWALTUNGSGERICHT BESTREITET<br />
HABEN<br />
Das Urteil des EuGH wird es dem Verwaltungsgericht ermöglichen alle<br />
Einsprüche, die gegen die Entscheidungen des CEDIES eingereicht wurden, zu<br />
beurteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben nur jene Personen, die einen Antrag<br />
auf <strong>Studienbeihilfen</strong> gestellt und anschließend gegen die Ablehnung des CEDIES<br />
einen Einspruch vor dem Verwaltungsgericht eingereicht haben, die Gewissheit,<br />
dass ihr Antrag erneut begutachtet wird.<br />
Doch aufgepasst, der Staat möchte hier die neue Regel der „5<br />
ununterbrochenen Arbeitsjahre im Großherzogtum für das Anrecht auf<br />
<strong>Studienbeihilfen</strong>“ geltend machen obwohl diese im ursprünglichen Gesetz gar<br />
nicht vorgesehen war. Dies ist für den <strong>LCGB</strong> inakzeptabel!<br />
In der Praxis finden also 2 Plädoyers vor dem Verwaltungsgericht statt: die erste<br />
am 7. Oktober 2013 für die prinzipiellen Fälle und die zweite am 18. November<br />
2013 für jene Arbeitnehmer, die weniger als 5 Jahre im Großherzogtum<br />
arbeiten.<br />
2.2. FÜR DIE ANDEREN FÄLLE...<br />
Seit 2010 hat der <strong>LCGB</strong> seine Mitglieder dazu aufgerufen einen Einspruch beim<br />
Verwaltungsgericht einzureichen, da dies die einzige Prozedur war, die (auf<br />
juristischer Ebene) garantierte, dass der Antrag auf <strong>Studienbeihilfen</strong> im Falle<br />
eines Urteils des EuGH auch verarbeitet werden würde.<br />
Für alle anderen Fälle, d.h. für Personen die keinen Antrag auf <strong>Studienbeihilfen</strong><br />
gestellt haben oder Personen, die einen Antrag gestellt haben, die Entscheidung<br />
des CEDIES jedoch nicht bestreitet haben, hat die Regierung angekündigt, dass<br />
es keine automatische retroaktive Zuteilung der <strong>Studienbeihilfen</strong> geben wird.<br />
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Im Sinne einer Verteidigung der Interessen seiner Mitglieder analysieren die<br />
Anwälte des <strong>LCGB</strong>, ob eventuell die Möglichkeit einer Haftungsklage gegen den<br />
Staat besteht. Der <strong>LCGB</strong> wird den seit 2010 geführten Kampf für eine gerechte<br />
Behandlung aller Studenten, ob Ansässige oder Grenzgänger, weiterführen.<br />
FÜR WEITERE FRAGEN ODER FÜR<br />
HILFESTELLUNG, ZÖGERN SIE NICHT<br />
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