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Pressemeldung vom 12.06.2012 als PDF - Bundeskartellamt

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PRESSEMELDUNG<br />

Pressestelle<br />

Kaiser-Friedrich-Str. 16<br />

53113 Bonn<br />

Tel.: 0228/9499-215/214<br />

Fax: 0228/9499-143<br />

www.bundeskartellamt.de<br />

12. Juni 2012<br />

<strong>Bundeskartellamt</strong> / Lebensmitteleinzelhandel<br />

<strong>Bundeskartellamt</strong> startet zweite Ermittlungsphase im Rahmen der Sektoruntersuchung<br />

Lebensmitteleinzelhandel<br />

Bonn, 12. Juni 2012: Mit Auskunftsbeschlüssen an knapp 200 Hersteller von Lebensmitteln hat<br />

das <strong>Bundeskartellamt</strong> die zweite Ermittlungsphase der laufenden Sektoruntersuchung<br />

Lebensmitteleinzelhandel eingeleitet. Im Zentrum dieser Ermittlungsphase steht die Analyse der<br />

zwischen Herstellern und Lebensmitteleinzelhändlern erzielten Verhandlungsergebnisse. Ziel<br />

dieser Analyse ist es, diejenigen Faktoren zu identifizieren, die einen maßgeblichen Einfluss auf<br />

die Verhandlungsmacht der Hersteller und Handelsunternehmen haben. Eine entsprechende<br />

Abfrage bei den Lebensmitteleinzelhändlern erfolgt in den nächsten Wochen.<br />

Andreas Mundt, Präsident des <strong>Bundeskartellamt</strong>es: „Die Sektoruntersuchung verfolgt das Ziel, das<br />

Thema Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel näher zu beleuchten und die aktuellen<br />

Diskussionen auf eine solide Datenbasis zu stellen. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung<br />

werden die Durchführung von Verfahren entlang der Wertschöpfungskette im Lebensmittelbereich<br />

erleichtern und die kartellrechtliche Bewertung von Nachfragemacht weiter präzisieren.“<br />

Die konkrete Ausgestaltung des Fragenkatalogs ist das Resultat zahlreicher Gespräche, die das<br />

<strong>Bundeskartellamt</strong> im Vorfeld mit Marktteilnehmern geführt hat. Konkret stellt das <strong>Bundeskartellamt</strong><br />

für ca. 250 Einzelartikel Fragen zu Mengen, Umsätzen, Listenpreisen und Konditionen. Abgefragt<br />

werden auch nicht-monetäre Konditionen und Pauschalrabatte, die sich nicht unmittelbar auf einen<br />

Artikel beziehen. Zur Erfassung der Verhandlungsposition der jeweiligen Hersteller und Händler<br />

werden weiterhin Daten erhoben, die unter anderem eine Einschätzung des Wettbewerbsdrucks<br />

erlauben, der von anderen Markenartikeln und von den Handelsmarken des<br />

Lebensmitteleinzelhandels ausgeht.


Da es unverhältnismäßig wäre, sämtliche Artikel, die im Lebensmitteleinzelhandel gelistet sind, zu<br />

untersuchen, wird eine Auswahl näher betrachtet (geschichtete Zufallsstichprobe). Die<br />

Auswahlmerkmale wurden dabei so gewählt, dass die Stichprobe von etwa 250 Artikeln das<br />

Sortiment des deutschen Lebensmitteleinzelhandels von bis zu 50.000 Artikeln zutreffend, d.h.<br />

repräsentativ abbildet. Daher bezieht sich die Stichprobe bewusst nicht nur auf die Top-Artikel der<br />

großen Hersteller, sondern auch auf solche Artikel, die typische Bestandteile des LEH-Sortiments<br />

sind, aber eine vergleichsweise geringere Markenbekanntheit aufweisen.<br />

Im Rahmen der ersten Ermittlungsphase hat das <strong>Bundeskartellamt</strong> bereits die zentralen<br />

Unternehmens- und Marktstrukturen im Bereich der Beschaffung von Lebensmitteln erhoben (vgl.<br />

PM <strong>vom</strong> 16. September 2011). Die Fragen adressierten die Marktposition der<br />

Handelsunternehmen ebenso wie die Möglichkeiten der Hersteller, den führenden<br />

Handelsunternehmen beim Vertrieb ihrer Produkte teilweise oder vollständig auszuweichen. Nach<br />

Abschluss der Auswertung beider Abfragen wird das <strong>Bundeskartellamt</strong> die Ergebnisse in einem<br />

Bericht zusammenfassen und zur Diskussion stellen.<br />

Zur Sektoruntersuchung im Allgemeinen:<br />

Das <strong>Bundeskartellamt</strong> kann die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges durchführen,<br />

wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise<br />

eingeschränkt oder verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung, § 32 e GWB). Es handelt sich um eine<br />

Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen.<br />

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