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Aufstellungsschreiben des Finanzministeriums zum Haushalt 2009 ...

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Seite 9<br />

- Die Ansätze der Gruppen 422 und 428 sind wie folgt zu ermitteln:<br />

Gruppe 422 Gruppe 428<br />

Ausgangsgröße Soll 2008 Ausgangsgröße Soll 2008<br />

+/- Stellenveränderungen 2007 +/- Stellenveränderungen 2007<br />

+/- Stellenveränderungen 2008 +/- Stellenveränderungen 2008<br />

Zwischenergebnis<br />

Zwischenergebnis<br />

+ 1,88 % lineare Erhöhung 2008 + 2 % Tariferhöhung <strong>2009</strong><br />

(1,9 % : 101%, da 1% bereits im Soll 2008 enthalten) + 1,25 % sonstige Kosten TV-L *)<br />

+ 2 % lineare Erhöhung <strong>2009</strong> +/- Stellenveränderungen <strong>2009</strong><br />

+/- Stellenveränderungen <strong>2009</strong> (zeitanteilig oder 50%)<br />

(zeitanteilig oder 50%)<br />

= Soll <strong>2009</strong> = Soll <strong>2009</strong><br />

*) insbesondere Kosten nach Auslaufen der Übergangsphase<br />

- Die Budgetermittlungen sind dem <strong>Haushalt</strong>svoranschlag – kapitelweise<br />

– hinzuzufügen. Die Stellenveränderungen sind dabei nachvollziehbar<br />

(z.B. mit gesonderten Übersichten mit Unterteilung<br />

nach stellenmäßigen und monetären Auswirkungen) darzustellen.<br />

- Ausgangsgröße für die Budgetermittlung <strong>2009</strong> sind die <strong>Haushalt</strong>sansätze<br />

2008. Diese sind aufgrund der Istausgaben 2007 auf<br />

Schlüssigkeit zu überprüfen und ggfls. anzupassen.<br />

- Stellenveränderungen <strong>des</strong> Jahres 2007 sowie feststehende Stellenveränderungen<br />

der Jahre 2008 und <strong>2009</strong> [u.a. Stellenabsetzungen<br />

z.B. durch Realisierung von kw-Vermerken (auch voraussichtliche),<br />

neue Stellen, Umsetzungen, Verlagerungen, Stellenausgliederungen]<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

- Dabei sind die in den Vereinbarungen (§ 2 Abs. 2) auf der Grundlage<br />

<strong>des</strong> § 7 Abs. 7 Personaleinsatzmanagementgesetzes zugesicherten<br />

kw-Realisierungen zwingend bei der Budgetermittlung zu<br />

berücksichtigen. Die freiwerdenden Stellen sind grundsätzlich in<br />

Abgang zu stellen, soweit nicht in § 7 der PEM-Vereinbarungen<br />

für einzelne Stellen etwas anderes geregelt ist.<br />

- Bei der Budgetermittlung sind bei allen Stellenveränderungen die<br />

im Lan<strong>des</strong>intranet veröffentlichten Personalkostendurchschnittssätze<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Einzelplans zu verwenden. Dies gilt auch für<br />

die Stellenabgänge im Rahmen der o.g. Anreize (unabhängig von<br />

der Umsetzung von Mitteln im <strong>Haushalt</strong>svollzug 2008 mit Festbeträgen).<br />

Dabei ist immer zu beachten, ob und in welcher Höhe die<br />

Veränderung bereits im Ausgangswert der Budgetermittlung enthalten<br />

ist. Können Stellenveränderungen <strong>2009</strong> bei der Budgetermittlung<br />

zeitlich nicht genau bestimmt werden, ist ein Halbjahresbetrag<br />

anzusetzen.<br />

- Bei den übrigen zu budgetierenden Personalausgabeansätzen (z.B.<br />

Aushilfsmittel, Trennungsentschädigungen) sind die Sollansätze<br />

2008 unverändert fortzuschreiben.

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