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Aufstellungsschreiben des Finanzministeriums zum Haushalt 2009 ...

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III. Verfahren zur <strong>Haushalt</strong>saufstellung<br />

Seite 5<br />

A. Einzelplanbezogene Ausgabenplafonds der MFP für <strong>2009</strong> als Ausgangspunkt<br />

Das mit der Aufstellung <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>sentwurfs für 2006 erstmalig gewählte<br />

Quotenmodell zur Ermittlung von Ausgabenplafonds je Einzelplan wird<br />

auch für die <strong>Haushalt</strong>saufstellung <strong>2009</strong> weitergeführt. Ausgangspunkt für<br />

die <strong>Haushalt</strong>saufstellung <strong>2009</strong> sind daher grundsätzlich die in der MFP<br />

2007 – 2011 enthaltenen Ausgabenplafonds für das Jahr <strong>2009</strong>.<br />

B. Erforderliche Korrekturen gegenüber den Ausgabenplafonds für <strong>2009</strong><br />

Die in der MFP 2007 – 2011 enthaltenen Ausgabenplafonds für das Jahr<br />

<strong>2009</strong> können aber nicht unverändert als Grundlage für die <strong>Haushalt</strong>saufstellung<br />

übernommen werden, da sich insbesondere aufgrund der zwei<br />

Nachtragshaushalte 2007 und der beiden Ergänzungsvorlagen <strong>zum</strong> <strong>Haushalt</strong>sentwurf<br />

2008 wesentliche Veränderungen gegenüber dem damaligen<br />

Planungsstand ergeben haben. Um die daraus resultierenden Veränderungsnotwendigkeiten<br />

für die Ausgabenplafonds für das Jahr <strong>2009</strong> zu ermitteln,<br />

wurden im Finanzministerium bereits erste interne Fortschreibungen<br />

für die Einnahmen- und Ausgabenplafonds vorgenommen.<br />

Gegenüber der Ausgangsbasis wurden im Wesentlichen folgende Änderungen<br />

berücksichtigt:<br />

• Auswirkungen der zwei Nachtragshaushalte 2007;<br />

• Änderungen aufgrund der 1. Ergänzungsvorlage <strong>zum</strong> <strong>Haushalt</strong>sentwurf<br />

2008 (insbesondere sind die Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform<br />

zu berücksichtigen);<br />

• Änderungen aufgrund der 2. Ergänzungsvorlage <strong>zum</strong> <strong>Haushalt</strong>sentwurf<br />

2008;<br />

• Auswirkungen der im parlamentarischen Beratungsverfahren <strong>zum</strong><br />

<strong>Haushalt</strong>sentwurf 2008 vorgenommenen Änderungen;<br />

• Rechtlich zwingende Veränderungen bei den Transferausgaben<br />

(z.B. bei gesetzlichen Leistungen);<br />

• Zwangsläufigkeiten jedweder Art;<br />

• Entlastungstatbestände: Soweit Sachverhalte bekannt geworden<br />

sind, die zu einer Situationsverbesserung führen, weil ursprünglich<br />

vorgesehene Ausgaben nicht mehr benötigt werden (sog. windfall<br />

profits), sind diese bei der Plafondermittlung abzusetzen.<br />

Die Fortschreibung der Ausgabenplafonds aufgrund der vorgenannten<br />

Faktoren bedarf einer Prüfung durch die Fachressorts, da sie die Ausgangsbasis<br />

für das weitere <strong>Haushalt</strong>saufstellungsverfahren darstellt. Die<br />

Abstimmung der vom Finanzministerium fortgeschriebenen Einzelplanplafonds<br />

mit den Ressorts muss bis <strong>zum</strong> 8. Februar 2008 erfolgen. Die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der <strong>Haushalt</strong>sabteilung werden sich mit den<br />

Beauftragten für den <strong>Haushalt</strong> der Ressorts in Verbindung setzen.

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