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Aufstellungsschreiben des Finanzministeriums zum Haushalt 2009 ...

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3.3 Zu Titel 519 03 - (Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen an<br />

angemieteten Grundstücken, Gebäuden und Räumen):<br />

Zu veranschlagen sind <strong>Haushalt</strong>smittel für Schönheitsreparaturen und<br />

Instandhaltungen für fremd angemietete und beim BLB angemietete<br />

Grundstücke, Gebäude und Räume aufgrund vertraglicher Verpflichtungen<br />

(Obergrenze Soll 2008).<br />

Seite 13<br />

3.4 Verfügungsmittel<br />

Die Verfügungsmittel für Leiter von Behörden und Einrichtungen <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> sowie Organen der Rechtspflege sind auf dem Stand <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>s<br />

2008 zu überrollen.<br />

3.5 Leistungen, die von Lan<strong>des</strong>betrieben gegenüber Teilen der Lan<strong>des</strong>verwaltung<br />

erbracht werden<br />

Für Leistungen, die von Lan<strong>des</strong>betrieben bezogen werden, sind die<br />

voraussichtlichen Ausgaben in Abstimmung mit den Lan<strong>des</strong>betrieben<br />

zu veranschlagen (§ 61 Abs. 3 LHO). Die Lan<strong>des</strong>betriebe gliedern ihre<br />

entsprechenden Einnahmen für Zwecke einer besseren Nachvollziehbarkeit<br />

kapitelweise auf (s. Nr. 4.3 dieses Abschnitts).<br />

3.6 Minderausgaben aufgrund der Zentralisierung <strong>des</strong> Gebäudemanagements<br />

beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (ohne Hochschulen):<br />

Die durch den Kabinettbeschluss vom 16.09.2003 aufgenommenen<br />

Minderausgaben (jeweils Kapitel 020 Titel 549 20) für Einsparungen<br />

durch Bündelungen sind zunächst in der im <strong>Haushalt</strong> 2008 ausgewiesenen<br />

Höhe fortzuschreiben.<br />

3.7 Übrige sächliche Verwaltungsausgaben<br />

Rechtlich gebundene Ausgaben sind nach Kassenwirksamkeit zu<br />

veranschlagen. Die übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben sind auf<br />

Basis <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>sansatzes 2008 zu überrollen. Die zentral im jeweiligen<br />

Kapitel 020 bei einem Titel der Gruppe 549 (Minderausgaben bei<br />

HGr. 5) etatisierten Ansätze 2008 sind für das Jahr <strong>2009</strong> fortzuschreiben.<br />

4. Laufende und investive Zuweisungen und Zuschüsse<br />

4.1 Ausgaben aufgrund von Bun<strong>des</strong>gesetzen bzw. vertraglicher Vereinbarungen<br />

mit dem Bund<br />

Zuweisungen und Zuschüsse, die aufgrund von Bun<strong>des</strong>gesetzen und<br />

Verträgen mit dem Bund zu leisten sind, sind nach Kassenwirksamkeit<br />

unter Berücksichtigung der Ist-Ausgaben <strong>des</strong> Jahres 2007 zu veranschlagen.

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