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Aufstellungsschreiben des Finanzministeriums zum Haushalt 2009 ...

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Die Berechung der kw-Vermerke in der Spalte „sonstige kw-Vermerke<br />

laut <strong>Haushalt</strong>“ wird von Seiten <strong>des</strong> <strong>Finanzministeriums</strong> im Rahmen der<br />

<strong>Haushalt</strong>sverhandlungen detailliert erläutert werden. Es handelt sich<br />

hierbei im Wesentlichen um kw-Vermerke, die bei den Vereinbarungen<br />

mit dem LPEM bislang unberücksichtigt geblieben sind (u.a. kw-<br />

Vermerke aus länger zurückliegenden Organisationsuntersuchungen,<br />

solche unter Vorbehalt und denen aus der Verwaltungsstrukturreform).<br />

Zum Teil sind hierbei auch kw-Vermerke mit bisherigen Fälligkeiten<br />

nach <strong>2009</strong> enthalten. Sie sind daher auf die Befristung „ab 01.01.<strong>2009</strong>“<br />

vorzuziehen.<br />

Seite 11<br />

In den Einzelplänen 01 und 13 ist die bisherige Veranschlagungspraxis<br />

der Minderausgaben für Personalausgaben fortzuführen.<br />

2.7 Planstellen- und Stellenbereich<br />

2.7.1 Grundsatzvorgaben<br />

- keine neuen Stellen (Stellenmoratorium)<br />

Sind ausnahmsweise zusätzliche Stellen unabweisbar, müssen andere<br />

Stellen mit dem entsprechenden finanziellen Volumen zeitgleich<br />

gestrichen werden. Der Stellenrahmen darf nicht ausgeweitet<br />

werden.<br />

- keine zeitliche Verschiebung von kw-Vermerken<br />

- Ausbringung neuer kw-Vermerke grds. ohne Befristung<br />

2.7.2 Darstellung der Stellen für Altersteilzeitkräfte nach § 8 Abs. 2<br />

<strong>Haushalt</strong>sgesetz 2008<br />

Nach § 8 Abs. 2 <strong>Haushalt</strong>sgesetz 2008 sind für Lan<strong>des</strong>beschäftigte, die<br />

im Rahmen der Vereinbarungen nach § 7 Abs. 7 Personaleinsatzmanagementgesetz<br />

NRW eine Altersteilzeitbeschäftigung in Anspruch<br />

nehmen, besondere Altersteilzeitplanstellen und Altersteilzeitstellen<br />

einzurichten. Mit dem <strong>Haushalt</strong> <strong>2009</strong> werden erstmalig programmgesteuert<br />

entsprechende Eingabemöglichkeiten/Tabellen zur Verfügung<br />

gestellt. Weitere Einzelheiten werden mit gesondertem Schreiben mitgeteilt.<br />

2.7.3 Kw-Vermerke aufgrund § 42 LPVG<br />

Aufgrund der Änderungen <strong>des</strong> § 42 Lan<strong>des</strong>personalvertretungsgesetz<br />

(LPVG) ist die Anzahl der Ersatzstellen für freigestellte Personalratsmitglieder<br />

zu überprüfen. Nicht mehr benötigte Ersatzstellen sind in<br />

Abgang zu stellen und entsprechend bei der Budgetermittlung zu berücksichtigen.<br />

2.7.4 Einstellungen von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im<br />

Vorbereitungsdienst<br />

Zur Sicherstellung der Realisierung der ausgebrachten kw-Vermerke<br />

sind die Einstellungsermächtigungen 2008 grundsätzlich zu überrollen.<br />

Sollte der tatsächliche Ersatzbedarf geringer ausfallen, sind die Einstellungsermächtigungen<br />

an den Ersatzbedarf anzugleichen.

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