Aufstellungsschreiben des Finanzministeriums zum Haushalt 2009 ...

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2.3 Obergruppe 43 (Versorgungsbezüge) Sowohl die Haushaltsansätze der Versorgungsbezüge als auch die Daten zur Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger/-innen werden vom Finanzministerium bereitgestellt. Seite 10 2.4 Gruppen 441, 443 und 446 (Beihilfen, Fürsorgeleistungen) Die Haushaltsansätze sind wie folgt zu veranschlagen: Gruppe 441: Ist 2007 + 5 % Gruppe 443: Ist 2007 + 3 % Gruppe 446: Ist 2007 + 11 % In den Verwaltungsbereichen, die von der Kommunalisierung betroffen sind, ist bei der Gruppe 441 das Ist 2007 entsprechend der übergehenden Zahl der Beamtinnen und Beamten anzupassen. Dabei ist von einem Beihilfeaufwand pro Bediensteten von 2.100 Euro auszugehen. Die Auswirkungen aufgrund des PEM-Verfahrens sind bereits in den Steigerungssätzen enthalten. 2.5 Nicht budgetierte Personalausgaben Werden Personalausgaben ausnahmsweise nicht budgetiert, ist das Ist 2007 grundsätzlich fortzuführen. Die Obergrenze bildet der Sollansatz 2008. 2.6 Minderausgaben aufgrund der Realisierung von kw-Vermerken Die in den Kapiteln 020 in den Einzelplänen 02 bis 12, 14 und 15 ausgebrachten Titel 462 11, 462 12 und 462 14 sind auf 0,- Euro zu setzen. Stattdessen sind in den o.g. Einzelplänen bei dem in den Kapiteln 020 neu einzurichtenden Titel 462 15 (Zweckbestimmung: „Minderausgaben aufgrund der Realisierung von kw-Vermerken“) die sich aus der nachfolgenden Tabelle ergebenden Minderausgaben zu veranschlagen. Epl kw-Vermerke kw-Vermerke, kw-Vermerke sonstige kw-Vermerke auszubringende 2008 - 2015 deren Realisierung Rest kw-Vermerke zur Berechnung Minderausgabe lt. § 2 Abs. 1 in 2008 zugesichert ist 2009 lt. Haushalt der Minder- 2009 der PEM- Verein- lt. § 2 Abs. 2 der ausgabe (20.000 €/17.500 €) barungen PEM- Vereinbarungen*) - in Euro - 02 38,0 24,0 14,0 6,0 20,0 400.000 03 1.484,0 949,0 535,0 703,0 1.238,0 24.760.000 04 904,0 704,0 200,0 122,0 322,0 5.635.000 05 50,0 35,0 15,0 15,0 300.000 06 18,0 15,0 3,0 15,0 18,0 360.000 08 70,0 46,5 23,5 2,0 25,5 510.000 10 219,0 75,0 144,0 144,0 2.880.000 11 76,0 20,0 56,0 22,0 78,0 1.560.000 12 1.015,0 931,0 84,0 154,0 238,0 4.760.000 14 356,0 250,0 106,0 100,0 206,0 4.120.000 15 8,0 5,0 3,0 3,0 60.000 Summe 4.238,0 3.054,5 1.183,5 1.124,0 2.307,5 45.345.000 *): Die Realisierung dieser kw-Vermerke wurde bereits bei der Budgetermittlung 2009 berücksichtigt (siehe 2.2.2).

Die Berechung der kw-Vermerke in der Spalte „sonstige kw-Vermerke laut Haushalt“ wird von Seiten des Finanzministeriums im Rahmen der Haushaltsverhandlungen detailliert erläutert werden. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um kw-Vermerke, die bei den Vereinbarungen mit dem LPEM bislang unberücksichtigt geblieben sind (u.a. kw- Vermerke aus länger zurückliegenden Organisationsuntersuchungen, solche unter Vorbehalt und denen aus der Verwaltungsstrukturreform). Zum Teil sind hierbei auch kw-Vermerke mit bisherigen Fälligkeiten nach 2009 enthalten. Sie sind daher auf die Befristung „ab 01.01.2009“ vorzuziehen. Seite 11 In den Einzelplänen 01 und 13 ist die bisherige Veranschlagungspraxis der Minderausgaben für Personalausgaben fortzuführen. 2.7 Planstellen- und Stellenbereich 2.7.1 Grundsatzvorgaben - keine neuen Stellen (Stellenmoratorium) Sind ausnahmsweise zusätzliche Stellen unabweisbar, müssen andere Stellen mit dem entsprechenden finanziellen Volumen zeitgleich gestrichen werden. Der Stellenrahmen darf nicht ausgeweitet werden. - keine zeitliche Verschiebung von kw-Vermerken - Ausbringung neuer kw-Vermerke grds. ohne Befristung 2.7.2 Darstellung der Stellen für Altersteilzeitkräfte nach § 8 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2008 Nach § 8 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2008 sind für Landesbeschäftigte, die im Rahmen der Vereinbarungen nach § 7 Abs. 7 Personaleinsatzmanagementgesetz NRW eine Altersteilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen, besondere Altersteilzeitplanstellen und Altersteilzeitstellen einzurichten. Mit dem Haushalt 2009 werden erstmalig programmgesteuert entsprechende Eingabemöglichkeiten/Tabellen zur Verfügung gestellt. Weitere Einzelheiten werden mit gesondertem Schreiben mitgeteilt. 2.7.3 Kw-Vermerke aufgrund § 42 LPVG Aufgrund der Änderungen des § 42 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist die Anzahl der Ersatzstellen für freigestellte Personalratsmitglieder zu überprüfen. Nicht mehr benötigte Ersatzstellen sind in Abgang zu stellen und entsprechend bei der Budgetermittlung zu berücksichtigen. 2.7.4 Einstellungen von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst Zur Sicherstellung der Realisierung der ausgebrachten kw-Vermerke sind die Einstellungsermächtigungen 2008 grundsätzlich zu überrollen. Sollte der tatsächliche Ersatzbedarf geringer ausfallen, sind die Einstellungsermächtigungen an den Ersatzbedarf anzugleichen.

2.3 Obergruppe 43 (Versorgungsbezüge)<br />

Sowohl die <strong>Haushalt</strong>sansätze der Versorgungsbezüge als auch die Daten<br />

zur Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger/-innen werden<br />

vom Finanzministerium bereitgestellt.<br />

Seite 10<br />

2.4 Gruppen 441, 443 und 446 (Beihilfen, Fürsorgeleistungen)<br />

Die <strong>Haushalt</strong>sansätze sind wie folgt zu veranschlagen:<br />

Gruppe 441: Ist 2007 + 5 %<br />

Gruppe 443: Ist 2007 + 3 %<br />

Gruppe 446: Ist 2007 + 11 %<br />

In den Verwaltungsbereichen, die von der Kommunalisierung betroffen<br />

sind, ist bei der Gruppe 441 das Ist 2007 entsprechend der übergehenden<br />

Zahl der Beamtinnen und Beamten anzupassen. Dabei ist von<br />

einem Beihilfeaufwand pro Bediensteten von 2.100 Euro auszugehen.<br />

Die Auswirkungen aufgrund <strong>des</strong> PEM-Verfahrens sind bereits in den<br />

Steigerungssätzen enthalten.<br />

2.5 Nicht budgetierte Personalausgaben<br />

Werden Personalausgaben ausnahmsweise nicht budgetiert, ist das Ist<br />

2007 grundsätzlich fortzuführen. Die Obergrenze bildet der Sollansatz<br />

2008.<br />

2.6 Minderausgaben aufgrund der Realisierung von kw-Vermerken<br />

Die in den Kapiteln 020 in den Einzelplänen 02 bis 12, 14 und 15 ausgebrachten<br />

Titel 462 11, 462 12 und 462 14 sind auf 0,- Euro zu setzen.<br />

Statt<strong>des</strong>sen sind in den o.g. Einzelplänen bei dem in den Kapiteln 020<br />

neu einzurichtenden Titel 462 15 (Zweckbestimmung: „Minderausgaben<br />

aufgrund der Realisierung von kw-Vermerken“) die sich aus der<br />

nachfolgenden Tabelle ergebenden Minderausgaben zu veranschlagen.<br />

Epl kw-Vermerke kw-Vermerke, kw-Vermerke sonstige kw-Vermerke auszubringende<br />

2008 - 2015 deren Realisierung Rest kw-Vermerke<br />

zur<br />

Berechnung Minderausgabe<br />

lt. § 2 Abs. 1<br />

in 2008 zugesichert<br />

ist <strong>2009</strong> lt. <strong>Haushalt</strong> der Minder- <strong>2009</strong><br />

der PEM-<br />

Verein- lt. § 2 Abs. 2 der ausgabe (20.000 €/17.500 €)<br />

barungen<br />

PEM-<br />

Vereinbarungen*) - in Euro -<br />

02 38,0 24,0 14,0 6,0 20,0 400.000<br />

03 1.484,0 949,0 535,0 703,0 1.238,0 24.760.000<br />

04 904,0 704,0 200,0 122,0 322,0 5.635.000<br />

05 50,0 35,0 15,0 15,0 300.000<br />

06 18,0 15,0 3,0 15,0 18,0 360.000<br />

08 70,0 46,5 23,5 2,0 25,5 510.000<br />

10 219,0 75,0 144,0 144,0 2.880.000<br />

11 76,0 20,0 56,0 22,0 78,0 1.560.000<br />

12 1.015,0 931,0 84,0 154,0 238,0 4.760.000<br />

14 356,0 250,0 106,0 100,0 206,0 4.120.000<br />

15 8,0 5,0 3,0 3,0 60.000<br />

Summe 4.238,0 3.054,5 1.183,5 1.124,0 2.307,5 45.345.000<br />

*): Die Realisierung dieser kw-Vermerke wurde bereits bei der Budgetermittlung <strong>2009</strong><br />

berücksichtigt (siehe 2.2.2).

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