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Aufstellungsschreiben des Finanzministeriums zum Haushalt 2009 ...

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Finanzministerium <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen<br />

Der Minister<br />

Telefon (0211) 4972 -2449/2407<br />

Fax (0211) 4972 - 2750<br />

Ministerpräsident<br />

Innenministerium<br />

Justizministerium<br />

Frau Inge Schlupp<br />

Frau Simone Fahrenbach<br />

I B 1 - 1520 - 1/09<br />

I C 2 / P-1-2-1<br />

Aktenzeichen<br />

bei Antwort bitte angeben<br />

Ministerium für Schule und Weiterbildung<br />

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie<br />

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie<br />

Ministerium für Umwelt und Naturschutz,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales<br />

Ministerium für Bauen und Verkehr<br />

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen<br />

40190 Düsseldorf<br />

Datum: 26.01.2008<br />

Dienstgebäude und Lieferanschrift:<br />

Jägerhofstr. 6<br />

40479 Düsseldorf<br />

Telefon (0211) 4972-0<br />

Fax (0211) 4972-2750<br />

Poststelle@fm.nrw.de<br />

www.fm.nrw.de<br />

Präsidentin <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>rechnungshofs<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

40025 Düsseldorf<br />

Öffentliche Verkehrsmittel:<br />

Rheinbahn<br />

Linien U74 bis U79<br />

Haltestelle:<br />

Heinrich-Heine-Allee<br />

Abteilungen II, III, IV und V<br />

Projektbüro <strong>Haushalt</strong>skonsolidierung<br />

im Hause


nachrichtlich:<br />

Seite 2<br />

Gruppenleiter, Referatsleiter(-innen),<br />

Referenten(-innen) und Sachbearbeiter(-innen)<br />

der Abteilung I<br />

Lan<strong>des</strong>hauptkasse<br />

im Hause<br />

Aufstellung <strong>des</strong> Entwurfs <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>es für das <strong>Haushalt</strong>sjahr <strong>2009</strong><br />

und der Finanzplanung bis 2012<br />

Abschnitt A Nrn. 1.2 und 1.3 der <strong>Haushalt</strong>stechnischen Richtlinien <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen - RdErl. <strong>des</strong> <strong>Finanzministeriums</strong> vom<br />

20. August 2001 – I 1 – 0027- 5-(MBl. NRW. S. 1158)<br />

I. Allgemeines<br />

1. Aufstellung <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>s<br />

Der <strong>Haushalt</strong> <strong>2009</strong> wird gemäß § 12 LHO NRW als Einjahreshaushalt im<br />

<strong>Haushalt</strong>saufstellungsverfahren HAV-Rx aufgestellt. Gleichzeitig mit dem<br />

<strong>Haushalt</strong> wird die Mittelfristige Finanzplanung (MFP) bis 2012 erstellt.<br />

Sie wird gemeinsam mit dem <strong>Haushalt</strong>sentwurf verhandelt und dem Kabinett<br />

zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Datenerfassung der Voranschläge<br />

erfolgt dezentral in den jeweiligen Ressorts. Ich bitte sicherzustellen, dass<br />

die jeweils verhandelten, aktuellen Daten im System HAV verfügbar sind<br />

und ggf. für Auswertungszwecke (siehe z.B. nachfolgende Nr. 3) zur Verfügung<br />

stehen. Hierbei ist der unter Abschnitt IV. dargestellte Zeitplan<br />

einzuhalten.<br />

2. Prüfung der <strong>Haushalt</strong>ssystematik<br />

Bei der Aufstellung der <strong>Haushalt</strong>svoranschläge für das <strong>Haushalt</strong>sjahr <strong>2009</strong><br />

und der Unterlagen für die Finanzplanung bis 2012 sind die einschlägigen<br />

Bestimmungen der LHO und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften<br />

sowie<br />

a) die mit Runderlass vom 26.01.2006 – I C 2-0013-3.1/I C 2-0014-<br />

2.1 bekannt gegebenen Verwaltungsvorschriften zur <strong>Haushalt</strong>ssystematik<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen (VV-HS) und<br />

b) die mit Runderlass vom 20.08.2001 – I 1-0027-5 - bekannt gegebenen<br />

„<strong>Haushalt</strong>stechnischen Richtlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-<br />

Westfalen“ einschließlich der mit dem Ressortrundschreiben <strong>des</strong><br />

<strong>Finanzministeriums</strong> vom 29.04. und 28.11.2005 – I C 4-1-2-1 -<br />

sowie der mit dem Aufstellungserlass 2008 vom 31.01.2007


(Abschnitt V. Nr. 2.) – I 1-1520-1/08-I C 4-1-2-1 - <strong>zum</strong> Personalhaushalt<br />

bekannt gegebenen Änderungen<br />

Seite 3<br />

zu beachten. Hierbei wird darum gebeten, anhand der jeweils aktuellen<br />

Zuordnungshinweise im Gruppierungsplan und im Funktionenplan auch<br />

die grundsätzlich unveränderten Titelnummern auf ihre Übereinstimmung<br />

mit der <strong>Haushalt</strong>ssystematik hin regelmäßig zu überprüfen, um zutreffende<br />

Zuordnungen zu gewährleisten. Auf die Regelungen in Abschnitt V. Nr.<br />

10.3 weise ich besonders hin.<br />

3. Verwendung von Kennziffern zur automatisierten Strukturanalyse<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>haushaltes (SKZ)<br />

Als flankierende Maßnahme zur Begleitung <strong>des</strong> parlamentarischen Beratungsverfahrens<br />

ist mit dem <strong>Haushalt</strong> 2006 begonnen worden, den <strong>Haushalt</strong><br />

hinsichtlich seines Bindungsgra<strong>des</strong> bzw. hinsichtlich der verbleibenden<br />

Disponibilität nach diversen Kategorien zu strukturieren. Diese Auswertungen<br />

sind bislang über die Erstellung und Zusammenführung von<br />

Excel-Dateien vorgenommen worden. Zukünftig wird diese Strukturanalyse<br />

automationsunterstützt in HAV erfolgen. Dies setzt voraus, dass<br />

grundsätzlich sämtliche <strong>Haushalt</strong>sstellen in HAV mit einer gesonderten<br />

Strukturkennziffer (SKZ) unterlegt werden müssen. Hierzu ist in HAV ein<br />

eigenständiges Eingabefeld eingerichtet worden, in das die jeweilige SKZ<br />

eingegeben werden kann.<br />

Die Spiegelreferate <strong>des</strong> <strong>Finanzministeriums</strong> haben die Systemerweiterung<br />

bereits verwendet und die <strong>Haushalt</strong>sstellen <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong> 2008 mit Kennziffern<br />

versehen. Diese sollen als Basis für die <strong>Haushalt</strong>saufstellung <strong>2009</strong><br />

verwendet werden.<br />

Die Pflege <strong>des</strong> Datenbestan<strong>des</strong> obliegt dem Finanzministerium. Bei neu<br />

hinzukommenden <strong>Haushalt</strong>sstellen – Nachtrag, Voranschlag, Ergänzungsvorlagen<br />

<strong>zum</strong> Entwurf, parlamentarisches Beratungsverfahren – muss daher<br />

zukünftig geprüft werden, ob und inwieweit die Eingabe einer SKZ erforderlich<br />

ist. Die Ressorts werden gebeten, dem Finanzministerium einen<br />

entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.<br />

Die vorgesehene Strukturierung und die dazugehörigen Strukturkennziffern<br />

ergeben sich aus der Anlage 1.<br />

Zur Verwendung der Strukturkennziffern sind die dort beigefügten Bearbeitungshinweise<br />

zu beachten.<br />

4. Geltungsdauer von Lan<strong>des</strong>gesetzen<br />

Alle Ressorts sind dazu verpflichtet, die Geltungsdauer von einnahme –<br />

und ausgabewirksamen Lan<strong>des</strong>gesetzen, insbesondere solcher, mit denen<br />

die Kürzung von Lan<strong>des</strong>leistungen vorgenommen wurden, in eigener Zuständigkeit<br />

zu prüfen und das Finanzministerium umgehend zu unterrichten,<br />

soweit diese <strong>zum</strong> 31.12.2008 oder im Laufe <strong>des</strong> Jahres <strong>2009</strong> auslaufen.<br />

5. Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechts- und Amtssprache<br />

Aus gegebenem Anlass weise darauf hin, dass bei der Formulierung der<br />

<strong>Haushalt</strong>svoranschläge und Beiträge besondere Sorgfalt auf die Gleich-


stellung von Frau und Mann zu legen ist. Auf die entsprechende Regelung<br />

in Abschnitt A Nr. 1.2 der „<strong>Haushalt</strong>stechnischen Richtlinien <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Nordrhein-Westfalen“ (bekannt gegebenen durch meinen Runderlass vom<br />

20.08.2001 – I 1-0027-5 - ) weise ich daher nochmals besonders hin.<br />

Seite 4<br />

II. <strong>Haushalt</strong>ssituation<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung hat mit dem <strong>Haushalt</strong> 2008 <strong>zum</strong> dritten Mal in Folge<br />

einen <strong>Haushalt</strong> mit einer sinkenden Nettoneuverschuldung aufgestellt. Diese<br />

beachtliche Konsolidierungslinie muss auch mit dem <strong>Haushalt</strong> <strong>2009</strong> fortgesetzt<br />

werden. Trotz deutlicher Steuermehreinnahmen im Jahre 2007 aufgrund<br />

insbesondere der Mehrwertsteuererhöhung und der guten konjunkturellen<br />

Entwicklung kann die Fortsetzung <strong>des</strong> Konsolidierungspfa<strong>des</strong> im Jahre <strong>2009</strong><br />

nicht alleine über steigende Steuereinnahmen erfolgen. Wir befinden uns zwar<br />

immer noch in einem alles in allem erfreulichen Aufschwung. Die konjunkturellen<br />

Risiken haben sich jedoch deutlich erhöht. Die Bun<strong>des</strong>regierung wie<br />

auch viele Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Wachstumserwartungen<br />

für 2008 bereits zurückgenommen. Von daher kann nicht davon ausgegangen<br />

werden, dass die in Fortschreibung der November-Steuerschätzung bislang für<br />

den <strong>Haushalt</strong> <strong>2009</strong> eingeplanten Steuereinnahmeansätze sich noch einmal<br />

deutlich erhöhen werden.<br />

Mit dem <strong>Haushalt</strong> <strong>2009</strong> muss daher auch auf der Ausgabenseite der Konsolidierungspfad<br />

fortgesetzt werden. Dazu gehört es insbesondere auch, zusätzliche<br />

Belastungen, die auf Entscheidungen und Entwicklungen zurückgehen,<br />

die noch nicht in die bisherige Finanzplanung bis 2011 eingeflossen sind, so in<br />

den <strong>Haushalt</strong> <strong>2009</strong> (und den Finanzplan bis 2012) einzupassen, dass die Zielsetzung<br />

einer fallenden Nettoneuverschuldungslinie nicht gefährdet wird.<br />

Bei der Aufstellung <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>splans <strong>2009</strong> und <strong>des</strong> Finanzplans 2008 bis<br />

2012 sind daher alle Ausgabenpositionen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und<br />

effizienten Ausgestaltung kritisch zu durchleuchten und erforderliche Anpassungen<br />

umzusetzen. Dies gilt insbesondere für solche Ausgabenpositionen, bei<br />

denen sich im <strong>Haushalt</strong>svollzug 2007 Minderausgaben ergeben haben.<br />

Zwangsläufig entstehende Minderausgaben, etwa aufgrund sinkender Fallzahlen<br />

bei Transferausgaben in einzelnen Bereichen (sog. windfall profits),<br />

reduzieren den Ausgabeplafonds <strong>des</strong> Einzelplans und werden zur Konsolidierung<br />

<strong>des</strong> Gesamthaushaltes herangezogen. Neue Vorhaben bzw. erhöhte Mittelbedarfe<br />

müssen im jeweiligen Einzelplan vollständig gegenfinanziert werden.<br />

Zusätzliche Einsparvorgaben bleiben vorbehalten. Insbesondere gilt dies<br />

auch in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen<br />

Eckwerte.<br />

Um das Ziel einer weiter sinkenden Nettoneuverschuldung auch für <strong>2009</strong> und<br />

die Folgejahre der Mittelfristigen Finanzplanung zu erreichen, ist das nachfolgend<br />

in Abschnitt III dargestellte Verfahren einzuhalten.


III. Verfahren zur <strong>Haushalt</strong>saufstellung<br />

Seite 5<br />

A. Einzelplanbezogene Ausgabenplafonds der MFP für <strong>2009</strong> als Ausgangspunkt<br />

Das mit der Aufstellung <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>sentwurfs für 2006 erstmalig gewählte<br />

Quotenmodell zur Ermittlung von Ausgabenplafonds je Einzelplan wird<br />

auch für die <strong>Haushalt</strong>saufstellung <strong>2009</strong> weitergeführt. Ausgangspunkt für<br />

die <strong>Haushalt</strong>saufstellung <strong>2009</strong> sind daher grundsätzlich die in der MFP<br />

2007 – 2011 enthaltenen Ausgabenplafonds für das Jahr <strong>2009</strong>.<br />

B. Erforderliche Korrekturen gegenüber den Ausgabenplafonds für <strong>2009</strong><br />

Die in der MFP 2007 – 2011 enthaltenen Ausgabenplafonds für das Jahr<br />

<strong>2009</strong> können aber nicht unverändert als Grundlage für die <strong>Haushalt</strong>saufstellung<br />

übernommen werden, da sich insbesondere aufgrund der zwei<br />

Nachtragshaushalte 2007 und der beiden Ergänzungsvorlagen <strong>zum</strong> <strong>Haushalt</strong>sentwurf<br />

2008 wesentliche Veränderungen gegenüber dem damaligen<br />

Planungsstand ergeben haben. Um die daraus resultierenden Veränderungsnotwendigkeiten<br />

für die Ausgabenplafonds für das Jahr <strong>2009</strong> zu ermitteln,<br />

wurden im Finanzministerium bereits erste interne Fortschreibungen<br />

für die Einnahmen- und Ausgabenplafonds vorgenommen.<br />

Gegenüber der Ausgangsbasis wurden im Wesentlichen folgende Änderungen<br />

berücksichtigt:<br />

• Auswirkungen der zwei Nachtragshaushalte 2007;<br />

• Änderungen aufgrund der 1. Ergänzungsvorlage <strong>zum</strong> <strong>Haushalt</strong>sentwurf<br />

2008 (insbesondere sind die Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform<br />

zu berücksichtigen);<br />

• Änderungen aufgrund der 2. Ergänzungsvorlage <strong>zum</strong> <strong>Haushalt</strong>sentwurf<br />

2008;<br />

• Auswirkungen der im parlamentarischen Beratungsverfahren <strong>zum</strong><br />

<strong>Haushalt</strong>sentwurf 2008 vorgenommenen Änderungen;<br />

• Rechtlich zwingende Veränderungen bei den Transferausgaben<br />

(z.B. bei gesetzlichen Leistungen);<br />

• Zwangsläufigkeiten jedweder Art;<br />

• Entlastungstatbestände: Soweit Sachverhalte bekannt geworden<br />

sind, die zu einer Situationsverbesserung führen, weil ursprünglich<br />

vorgesehene Ausgaben nicht mehr benötigt werden (sog. windfall<br />

profits), sind diese bei der Plafondermittlung abzusetzen.<br />

Die Fortschreibung der Ausgabenplafonds aufgrund der vorgenannten<br />

Faktoren bedarf einer Prüfung durch die Fachressorts, da sie die Ausgangsbasis<br />

für das weitere <strong>Haushalt</strong>saufstellungsverfahren darstellt. Die<br />

Abstimmung der vom Finanzministerium fortgeschriebenen Einzelplanplafonds<br />

mit den Ressorts muss bis <strong>zum</strong> 8. Februar 2008 erfolgen. Die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der <strong>Haushalt</strong>sabteilung werden sich mit den<br />

Beauftragten für den <strong>Haushalt</strong> der Ressorts in Verbindung setzen.


Auf der Basis der fortgeschriebenen Einzelplanplafonds wird das Finanzministerium<br />

eine Kabinettvorlage für die Klausursitzung <strong>des</strong> Kabinetts am<br />

19. Februar 2008 (Eckwertebeschluss) erstellen, in der Vorschläge unterbreitet<br />

werden, um die Nettoneuverschuldung im <strong>Haushalt</strong>sentwurf <strong>2009</strong><br />

unter die <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>splans 2008 abzusenken. Die entsprechende Kabinettvorlage<br />

wird am 15. Februar 2008 versandt.<br />

Seite 6


IV. Zeitplan<br />

Seite 7<br />

Klausursitzung <strong>des</strong> Kabinetts (Eckwertebeschluss) 19.02.2008<br />

Abgabe der <strong>Haushalt</strong>svoranschläge 14.03.2008<br />

<strong>Haushalt</strong>sverhandlungen auf Referentenebene 18.04.2008<br />

Streitbereinigung auf Abteilungsleiterebene<br />

21.04.bis<br />

02.05.2008<br />

Information <strong>des</strong> Kabinetts über den Verhandlungsstand<br />

und über das Ergebnis der Steuerschätzung<br />

(voraussichtlich vom 06. bis 08.05.*) 13.05.2008<br />

Chefgespräche 13.05. - 21.05.2008<br />

Evtl. Gespräche mit Herrn Ministerpräsidenten 26.05. - 30.05.2008<br />

Kabinettbeschluss über den <strong>Haushalt</strong> 17.06.2008<br />

Pressekonferenz (Eckdaten) 18.06.2008<br />

Kabinettbeschluss über die Mittelfristige<br />

Finanzplanung 24.06.2008<br />

Druckreifmachung <strong>des</strong> Entwurfs<br />

(durch Spiegelreferate) 8 Arbeitstage bis 04.07.2008<br />

Seitenumbruch und Layout durch<br />

Referat I B1 (5 Arbeitstage) bis 11.07.2008<br />

Druck <strong>des</strong> Entwurfs ab 14.07.2008<br />

Auslieferung <strong>des</strong> Entwurfs und der<br />

Finanzplanung an den Landtag bis 15.08.2008<br />

Einbringung und 1. Lesung 27./28.08.2008<br />

nachrichtlich:<br />

Osterferien 17.03. - 29.03.2008<br />

Maifeiertag 01.05.2008<br />

Christi Himmelfahrt 01.05.2008<br />

Mai-Steuerschätzung* 06.05. - 08.05.2008<br />

Pfingstwochenende 10.05. - 12.05.2008<br />

Fronleichnam 22.05.2008<br />

Sommerferien 26.06. - 08.08.2008<br />

*Hinweis:<br />

Der hier genannte Termin der Steuerschätzung vom Mai 2008 steht derzeit noch nicht<br />

fest.


V. Im Einzelnen ist zu beachten:<br />

Seite 8<br />

1. Vorlagetermin<br />

Als Termin für die Abgabe der <strong>Haushalt</strong>svoranschläge einschließlich<br />

der Unterlagen für die Finanzplanung wird der 14. März 2008 bestimmt.<br />

Die Beiträge zur Aufstellung <strong>des</strong> Einzelplans 20 bitte ich bis<br />

<strong>zum</strong> 1. März 2008 vorzulegen.<br />

2. Personalausgaben<br />

2.1 Neue Gruppe 438<br />

Mit der <strong>Haushalt</strong>saufstellung <strong>2009</strong> wird eine neue Gruppe 438 mit der<br />

Zweckbestimmung „Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen“ eingeführt. Sie ist nur bei<br />

Bedarf einzurichten, wenn Versorgungsbezüge für Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer zu leisten sind.<br />

Die bisherigen Gruppen 435 und 436 bleiben für die Buchung von Altfällen<br />

bestehen. Sollten entsprechende Versorgungsbezüge nicht mehr<br />

zu leisten sein, sind die Titel dieser Gruppen zu löschen.<br />

2.2 Personalausgabenbudgetierung<br />

2.2.1 Allgemeines<br />

Die flächendeckende Personalausgabenbudgetierung wird beibehalten.<br />

Für die in den Wirtschaftsplänen/Übersichten enthaltenen Personalausgaben<br />

der Lan<strong>des</strong>betriebe und Sondervermögen gelten die nachfolgend<br />

aufgeführten Grundsätze auch zur Ermittlung der Personalausgaben<br />

in den Wirtschaftsplänen. Für die Hochschulen/Fachbereiche Medizin<br />

sind die allgemeinen Vorgaben zu den Personalausgaben unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> Zukunftspakts und <strong>des</strong> Hochschulfreiheitsgesetzes<br />

zur Ermittlung der Zuschusshöhe heranzuziehen.<br />

2.2.2 Budgetermittlung<br />

- Die Budgets sind auf Kapitelebene zu bilden.<br />

- In das Budget einzubeziehen sind alle Ausgabeansätze der Hauptgruppe<br />

4 mit Ausnahme der Obergruppen 43 und 44 (Versorgungsund<br />

Beihilfeausgaben) und mit Ausnahme der Personalausgaben in<br />

Titelgruppen mit Programmcharakter.


Seite 9<br />

- Die Ansätze der Gruppen 422 und 428 sind wie folgt zu ermitteln:<br />

Gruppe 422 Gruppe 428<br />

Ausgangsgröße Soll 2008 Ausgangsgröße Soll 2008<br />

+/- Stellenveränderungen 2007 +/- Stellenveränderungen 2007<br />

+/- Stellenveränderungen 2008 +/- Stellenveränderungen 2008<br />

Zwischenergebnis<br />

Zwischenergebnis<br />

+ 1,88 % lineare Erhöhung 2008 + 2 % Tariferhöhung <strong>2009</strong><br />

(1,9 % : 101%, da 1% bereits im Soll 2008 enthalten) + 1,25 % sonstige Kosten TV-L *)<br />

+ 2 % lineare Erhöhung <strong>2009</strong> +/- Stellenveränderungen <strong>2009</strong><br />

+/- Stellenveränderungen <strong>2009</strong> (zeitanteilig oder 50%)<br />

(zeitanteilig oder 50%)<br />

= Soll <strong>2009</strong> = Soll <strong>2009</strong><br />

*) insbesondere Kosten nach Auslaufen der Übergangsphase<br />

- Die Budgetermittlungen sind dem <strong>Haushalt</strong>svoranschlag – kapitelweise<br />

– hinzuzufügen. Die Stellenveränderungen sind dabei nachvollziehbar<br />

(z.B. mit gesonderten Übersichten mit Unterteilung<br />

nach stellenmäßigen und monetären Auswirkungen) darzustellen.<br />

- Ausgangsgröße für die Budgetermittlung <strong>2009</strong> sind die <strong>Haushalt</strong>sansätze<br />

2008. Diese sind aufgrund der Istausgaben 2007 auf<br />

Schlüssigkeit zu überprüfen und ggfls. anzupassen.<br />

- Stellenveränderungen <strong>des</strong> Jahres 2007 sowie feststehende Stellenveränderungen<br />

der Jahre 2008 und <strong>2009</strong> [u.a. Stellenabsetzungen<br />

z.B. durch Realisierung von kw-Vermerken (auch voraussichtliche),<br />

neue Stellen, Umsetzungen, Verlagerungen, Stellenausgliederungen]<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

- Dabei sind die in den Vereinbarungen (§ 2 Abs. 2) auf der Grundlage<br />

<strong>des</strong> § 7 Abs. 7 Personaleinsatzmanagementgesetzes zugesicherten<br />

kw-Realisierungen zwingend bei der Budgetermittlung zu<br />

berücksichtigen. Die freiwerdenden Stellen sind grundsätzlich in<br />

Abgang zu stellen, soweit nicht in § 7 der PEM-Vereinbarungen<br />

für einzelne Stellen etwas anderes geregelt ist.<br />

- Bei der Budgetermittlung sind bei allen Stellenveränderungen die<br />

im Lan<strong>des</strong>intranet veröffentlichten Personalkostendurchschnittssätze<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Einzelplans zu verwenden. Dies gilt auch für<br />

die Stellenabgänge im Rahmen der o.g. Anreize (unabhängig von<br />

der Umsetzung von Mitteln im <strong>Haushalt</strong>svollzug 2008 mit Festbeträgen).<br />

Dabei ist immer zu beachten, ob und in welcher Höhe die<br />

Veränderung bereits im Ausgangswert der Budgetermittlung enthalten<br />

ist. Können Stellenveränderungen <strong>2009</strong> bei der Budgetermittlung<br />

zeitlich nicht genau bestimmt werden, ist ein Halbjahresbetrag<br />

anzusetzen.<br />

- Bei den übrigen zu budgetierenden Personalausgabeansätzen (z.B.<br />

Aushilfsmittel, Trennungsentschädigungen) sind die Sollansätze<br />

2008 unverändert fortzuschreiben.


2.3 Obergruppe 43 (Versorgungsbezüge)<br />

Sowohl die <strong>Haushalt</strong>sansätze der Versorgungsbezüge als auch die Daten<br />

zur Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger/-innen werden<br />

vom Finanzministerium bereitgestellt.<br />

Seite 10<br />

2.4 Gruppen 441, 443 und 446 (Beihilfen, Fürsorgeleistungen)<br />

Die <strong>Haushalt</strong>sansätze sind wie folgt zu veranschlagen:<br />

Gruppe 441: Ist 2007 + 5 %<br />

Gruppe 443: Ist 2007 + 3 %<br />

Gruppe 446: Ist 2007 + 11 %<br />

In den Verwaltungsbereichen, die von der Kommunalisierung betroffen<br />

sind, ist bei der Gruppe 441 das Ist 2007 entsprechend der übergehenden<br />

Zahl der Beamtinnen und Beamten anzupassen. Dabei ist von<br />

einem Beihilfeaufwand pro Bediensteten von 2.100 Euro auszugehen.<br />

Die Auswirkungen aufgrund <strong>des</strong> PEM-Verfahrens sind bereits in den<br />

Steigerungssätzen enthalten.<br />

2.5 Nicht budgetierte Personalausgaben<br />

Werden Personalausgaben ausnahmsweise nicht budgetiert, ist das Ist<br />

2007 grundsätzlich fortzuführen. Die Obergrenze bildet der Sollansatz<br />

2008.<br />

2.6 Minderausgaben aufgrund der Realisierung von kw-Vermerken<br />

Die in den Kapiteln 020 in den Einzelplänen 02 bis 12, 14 und 15 ausgebrachten<br />

Titel 462 11, 462 12 und 462 14 sind auf 0,- Euro zu setzen.<br />

Statt<strong>des</strong>sen sind in den o.g. Einzelplänen bei dem in den Kapiteln 020<br />

neu einzurichtenden Titel 462 15 (Zweckbestimmung: „Minderausgaben<br />

aufgrund der Realisierung von kw-Vermerken“) die sich aus der<br />

nachfolgenden Tabelle ergebenden Minderausgaben zu veranschlagen.<br />

Epl kw-Vermerke kw-Vermerke, kw-Vermerke sonstige kw-Vermerke auszubringende<br />

2008 - 2015 deren Realisierung Rest kw-Vermerke<br />

zur<br />

Berechnung Minderausgabe<br />

lt. § 2 Abs. 1<br />

in 2008 zugesichert<br />

ist <strong>2009</strong> lt. <strong>Haushalt</strong> der Minder- <strong>2009</strong><br />

der PEM-<br />

Verein- lt. § 2 Abs. 2 der ausgabe (20.000 €/17.500 €)<br />

barungen<br />

PEM-<br />

Vereinbarungen*) - in Euro -<br />

02 38,0 24,0 14,0 6,0 20,0 400.000<br />

03 1.484,0 949,0 535,0 703,0 1.238,0 24.760.000<br />

04 904,0 704,0 200,0 122,0 322,0 5.635.000<br />

05 50,0 35,0 15,0 15,0 300.000<br />

06 18,0 15,0 3,0 15,0 18,0 360.000<br />

08 70,0 46,5 23,5 2,0 25,5 510.000<br />

10 219,0 75,0 144,0 144,0 2.880.000<br />

11 76,0 20,0 56,0 22,0 78,0 1.560.000<br />

12 1.015,0 931,0 84,0 154,0 238,0 4.760.000<br />

14 356,0 250,0 106,0 100,0 206,0 4.120.000<br />

15 8,0 5,0 3,0 3,0 60.000<br />

Summe 4.238,0 3.054,5 1.183,5 1.124,0 2.307,5 45.345.000<br />

*): Die Realisierung dieser kw-Vermerke wurde bereits bei der Budgetermittlung <strong>2009</strong><br />

berücksichtigt (siehe 2.2.2).


Die Berechung der kw-Vermerke in der Spalte „sonstige kw-Vermerke<br />

laut <strong>Haushalt</strong>“ wird von Seiten <strong>des</strong> <strong>Finanzministeriums</strong> im Rahmen der<br />

<strong>Haushalt</strong>sverhandlungen detailliert erläutert werden. Es handelt sich<br />

hierbei im Wesentlichen um kw-Vermerke, die bei den Vereinbarungen<br />

mit dem LPEM bislang unberücksichtigt geblieben sind (u.a. kw-<br />

Vermerke aus länger zurückliegenden Organisationsuntersuchungen,<br />

solche unter Vorbehalt und denen aus der Verwaltungsstrukturreform).<br />

Zum Teil sind hierbei auch kw-Vermerke mit bisherigen Fälligkeiten<br />

nach <strong>2009</strong> enthalten. Sie sind daher auf die Befristung „ab 01.01.<strong>2009</strong>“<br />

vorzuziehen.<br />

Seite 11<br />

In den Einzelplänen 01 und 13 ist die bisherige Veranschlagungspraxis<br />

der Minderausgaben für Personalausgaben fortzuführen.<br />

2.7 Planstellen- und Stellenbereich<br />

2.7.1 Grundsatzvorgaben<br />

- keine neuen Stellen (Stellenmoratorium)<br />

Sind ausnahmsweise zusätzliche Stellen unabweisbar, müssen andere<br />

Stellen mit dem entsprechenden finanziellen Volumen zeitgleich<br />

gestrichen werden. Der Stellenrahmen darf nicht ausgeweitet<br />

werden.<br />

- keine zeitliche Verschiebung von kw-Vermerken<br />

- Ausbringung neuer kw-Vermerke grds. ohne Befristung<br />

2.7.2 Darstellung der Stellen für Altersteilzeitkräfte nach § 8 Abs. 2<br />

<strong>Haushalt</strong>sgesetz 2008<br />

Nach § 8 Abs. 2 <strong>Haushalt</strong>sgesetz 2008 sind für Lan<strong>des</strong>beschäftigte, die<br />

im Rahmen der Vereinbarungen nach § 7 Abs. 7 Personaleinsatzmanagementgesetz<br />

NRW eine Altersteilzeitbeschäftigung in Anspruch<br />

nehmen, besondere Altersteilzeitplanstellen und Altersteilzeitstellen<br />

einzurichten. Mit dem <strong>Haushalt</strong> <strong>2009</strong> werden erstmalig programmgesteuert<br />

entsprechende Eingabemöglichkeiten/Tabellen zur Verfügung<br />

gestellt. Weitere Einzelheiten werden mit gesondertem Schreiben mitgeteilt.<br />

2.7.3 Kw-Vermerke aufgrund § 42 LPVG<br />

Aufgrund der Änderungen <strong>des</strong> § 42 Lan<strong>des</strong>personalvertretungsgesetz<br />

(LPVG) ist die Anzahl der Ersatzstellen für freigestellte Personalratsmitglieder<br />

zu überprüfen. Nicht mehr benötigte Ersatzstellen sind in<br />

Abgang zu stellen und entsprechend bei der Budgetermittlung zu berücksichtigen.<br />

2.7.4 Einstellungen von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im<br />

Vorbereitungsdienst<br />

Zur Sicherstellung der Realisierung der ausgebrachten kw-Vermerke<br />

sind die Einstellungsermächtigungen 2008 grundsätzlich zu überrollen.<br />

Sollte der tatsächliche Ersatzbedarf geringer ausfallen, sind die Einstellungsermächtigungen<br />

an den Ersatzbedarf anzugleichen.


2.7.5 Darstellung der Realisierung von in Kapitel 020 global ausgebrachten<br />

kw-Vermerken<br />

Bei Stellenabgängen aufgrund der Realisierung von in den Vorjahren<br />

global in Kapitel 020 ausgebrachten kw-Vermerken ist nicht nur eine<br />

Erläuterung zu den Abgängen, sondern auch eine Erläuterung <strong>des</strong><br />

<strong>Haushalt</strong>svermerks in Kapitel 020 vorzusehen, aus der sich ergibt, in<br />

welchen Kapiteln und durch welche Stellenabsetzungen die kw-Vermerke<br />

erwirtschaftet wurden. Dadurch wird das Nachvollziehen der<br />

Realisierung der kw-Vermerke sichergestellt.<br />

Seite 12<br />

2.7.6 Darstellung von Stellenumsetzungen nach §§ 6 Abs. 7 und 8 Abs. 1<br />

<strong>Haushalt</strong>sgesetz 2008<br />

Stellenumsetzungen nach §§ 6 Abs. 7 und 8 Abs. 1 <strong>Haushalt</strong>sgesetz<br />

2008 sind wie Umsetzungen nach § 50 Abs. 2 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />

jeweils als Zu- oder Abgänge auszuweisen. Die Vorjahresvergleichszahl<br />

bleibt unverändert.<br />

2.7.7 Darstellung der Realisierung von kw-Vermerken<br />

Die Realisierung von kw-Vermerken ist immer als Abgang darzustellen.<br />

Eine Absenkung der Vorjahresvergleichszahl scheidet aus.<br />

3. Sächliche Verwaltungsausgaben<br />

3.1 Zu Titel 518 04 – (Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb<br />

NRW)<br />

In den vergangenen Jahren wurden die Sollansätze für Mietzahlungen<br />

an den BLB NRW deutlich und mit aufwachsender Tendenz unterschritten.<br />

Im <strong>Haushalt</strong>splan 2007 wurden daher die Mieten in den Einzelplänen<br />

auf der Basis der Ist-Ausgaben <strong>des</strong> Jahres 2005 zuzüglich<br />

der vertraglich vereinbarten Indexierungen für die Jahre 2006 und<br />

2007 sowie erstmals kassenfällig werdender Ausgaben aufgrund der<br />

Mietlisten der Jahre 2004 und 2005 etatisiert. Die von den Ressorts<br />

darüber hinaus angemeldeten Ausgaben in Höhe von rund 37,2 Mio.<br />

Euro wurden in einen Verstärkungsansatz im Einzelplan 20 eingestellt.<br />

Der Ansatz im <strong>Haushalt</strong> 2008 beträgt 34,2 Mio. Euro.<br />

Bei der Ermittlung der in den Einzelplänen für das Jahr <strong>2009</strong> zu veranschlagenden<br />

Mieten ist vom Sollansatz 2008 auszugehen. Dieser ist<br />

um die vertraglich vereinbarte Indexierung für das Jahr <strong>2009</strong> sowie<br />

erstmals kassenfällig werdende Ausgaben aufgrund der Mietliste 2007<br />

und früher zu erhöhen. Der anzuwendende Index für <strong>2009</strong> ist zurzeit<br />

noch nicht bekannt. Er wird Ihnen übermittelt, sobald er vorliegt.<br />

Der im Einzelplan 20 vorgesehene Verstärkungsansatz wird mit 37,2<br />

Mio. Euro fortgeschrieben.<br />

3.2 Zu Titel 519 01 – Festtitel - (Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken,<br />

Gebäuden und Räumen):<br />

Bei der Ermittlung der für die lan<strong>des</strong>eigenen Grundstücke (Sonderliegenschaften)<br />

zu veranschlagenden Bauunterhaltung ist als Obergrenze<br />

das Soll 2008 anzusetzen.


3.3 Zu Titel 519 03 - (Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen an<br />

angemieteten Grundstücken, Gebäuden und Räumen):<br />

Zu veranschlagen sind <strong>Haushalt</strong>smittel für Schönheitsreparaturen und<br />

Instandhaltungen für fremd angemietete und beim BLB angemietete<br />

Grundstücke, Gebäude und Räume aufgrund vertraglicher Verpflichtungen<br />

(Obergrenze Soll 2008).<br />

Seite 13<br />

3.4 Verfügungsmittel<br />

Die Verfügungsmittel für Leiter von Behörden und Einrichtungen <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> sowie Organen der Rechtspflege sind auf dem Stand <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>s<br />

2008 zu überrollen.<br />

3.5 Leistungen, die von Lan<strong>des</strong>betrieben gegenüber Teilen der Lan<strong>des</strong>verwaltung<br />

erbracht werden<br />

Für Leistungen, die von Lan<strong>des</strong>betrieben bezogen werden, sind die<br />

voraussichtlichen Ausgaben in Abstimmung mit den Lan<strong>des</strong>betrieben<br />

zu veranschlagen (§ 61 Abs. 3 LHO). Die Lan<strong>des</strong>betriebe gliedern ihre<br />

entsprechenden Einnahmen für Zwecke einer besseren Nachvollziehbarkeit<br />

kapitelweise auf (s. Nr. 4.3 dieses Abschnitts).<br />

3.6 Minderausgaben aufgrund der Zentralisierung <strong>des</strong> Gebäudemanagements<br />

beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (ohne Hochschulen):<br />

Die durch den Kabinettbeschluss vom 16.09.2003 aufgenommenen<br />

Minderausgaben (jeweils Kapitel 020 Titel 549 20) für Einsparungen<br />

durch Bündelungen sind zunächst in der im <strong>Haushalt</strong> 2008 ausgewiesenen<br />

Höhe fortzuschreiben.<br />

3.7 Übrige sächliche Verwaltungsausgaben<br />

Rechtlich gebundene Ausgaben sind nach Kassenwirksamkeit zu<br />

veranschlagen. Die übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben sind auf<br />

Basis <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>sansatzes 2008 zu überrollen. Die zentral im jeweiligen<br />

Kapitel 020 bei einem Titel der Gruppe 549 (Minderausgaben bei<br />

HGr. 5) etatisierten Ansätze 2008 sind für das Jahr <strong>2009</strong> fortzuschreiben.<br />

4. Laufende und investive Zuweisungen und Zuschüsse<br />

4.1 Ausgaben aufgrund von Bun<strong>des</strong>gesetzen bzw. vertraglicher Vereinbarungen<br />

mit dem Bund<br />

Zuweisungen und Zuschüsse, die aufgrund von Bun<strong>des</strong>gesetzen und<br />

Verträgen mit dem Bund zu leisten sind, sind nach Kassenwirksamkeit<br />

unter Berücksichtigung der Ist-Ausgaben <strong>des</strong> Jahres 2007 zu veranschlagen.


4.2 Zuschüsse an die Hochschulen/ Universitätsklinika<br />

Für die Ermittlung gelten die allgemeinen Regelungen unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> Zukunftspakts und <strong>des</strong> Hochschulfreiheitsgesetzes.<br />

Seite 14<br />

4.3 Für die Lan<strong>des</strong>betriebe gilt Folgen<strong>des</strong>:<br />

Betriebskostenzuschüsse sind für Lan<strong>des</strong>betriebe grundsätzlich nicht<br />

mehr zu veranschlagen, da sowohl der Leistungsaustausch zwischen<br />

Lan<strong>des</strong>betrieben und Dritten als auch der interne Leistungsaustausch<br />

zwischen Teilen der Lan<strong>des</strong>verwaltung und den Lan<strong>des</strong>betrieben über<br />

abzurechnende Ausgaben und Einnahmen erfasst werden soll.<br />

Lediglich für die Aufwendungen, die auf hoheitliche und damit nicht<br />

durch Entgelte finanzierte Aufgabenbereiche der Lan<strong>des</strong>betriebe entfallen,<br />

können noch Betriebskostenzuschüsse veranschlagt werden.<br />

Für Leistungen, die im internen Leistungsaustausch von Lan<strong>des</strong>betrieben<br />

gegenüber Teilen der Lan<strong>des</strong>verwaltung erbracht werden, sind der<br />

Leistungsumfang und die Höhe <strong>des</strong> zu zahlenden Leistungsentgeltes<br />

mit dem Lan<strong>des</strong>betrieb abzustimmen, da dieser im Wirtschaftsplan<br />

hierfür die entsprechende Vorsorge zu treffen hat (Hinweis auf Abschnitt<br />

V. Nr. 3.5 dieses Schreibens).<br />

Umgekehrt müssen im Wirtschaftsplan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes auch<br />

Aufwendungen für Leistungen, die von Teilen der Lan<strong>des</strong>verwaltung<br />

ihm gegenüber erbracht werden, eingestellt werden.<br />

Zur besseren Nachvollziehbarkeit sind die Einnahmen und Ausgaben<br />

<strong>des</strong> Wirtschaftsplans aufzuteilen in solche, die auf den internen<br />

Leistungsaustausch und solche, die auf den hoheitlichen Bereich (=<br />

nicht Entgelt finanziert) entfallen. Die Einnahmen aus dem internen<br />

Leistungsaustausch sind nach Kapiteln <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>haushalts aufzuteilen.<br />

Für die Berechnung der Personalausgaben der Lan<strong>des</strong>betriebe sind Änderungen<br />

<strong>des</strong> Personalausgabenbudgets wie im übrigen Lan<strong>des</strong>haushalt<br />

zu berechnen (siehe unter Abschnitt V. Nr. 2).<br />

Die Bildung von Rückstellungen bei Lan<strong>des</strong>betrieben (z.B. für unterlassene<br />

Instandhaltungen, für Altersteilzeit etc.) ist ein bilanzieller<br />

Aufwand, dem im Jahr der Bildung der Rückstellungen keine Auszahlung<br />

gegenüber steht und der daher keine Auswirkung auf die Höhe<br />

<strong>des</strong> Betriebskostenzuschusses hat. Erst im Jahr der Auflösung der<br />

Rückstellung sind die tatsächlich anfallenden Auszahlungen bei der<br />

Höhe <strong>des</strong> Betriebskostenzuschusses zu berücksichtigen.<br />

5. Neue Baumaßnahmen/Neue Anmietungen mit zusätzlichem<br />

Finanzbedarf<br />

5.1 Planungslisten im Hochschulbereich<br />

Ihre Anmeldungen bitte ich in der aus den Vorjahren bekannten Form<br />

vorzulegen.


5.2 Mietlisten und Baulisten<br />

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wird seit dem <strong>Haushalt</strong>sjahr 2005 im<br />

<strong>Haushalt</strong>svollzug über neue Anmietungen zeitnah entschieden. Hierzu<br />

ist für den <strong>Haushalt</strong> <strong>2009</strong> wiederum vorgesehen, im Einzelplan 20<br />

(Allgemeine Finanzverwaltung) sowohl einen Baransatz als auch eine<br />

Verpflichtungsermächtigung einzustellen.<br />

Das Verfahren der Anmeldung von mieterhöhenden Maßnahmen und<br />

Großen Baumaßnahmen/Bauvorhaben bei Sonderliegenschaften/Universitätsklinika<br />

wird fortgeführt. Ein entsprechen<strong>des</strong> Aufforderungsschreiben<br />

wird Ihnen rechtzeitig zugehen.<br />

Seite 15<br />

5.3 Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

durch die Ressorts als Mieter<br />

Der Lan<strong>des</strong>rechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung vom<br />

10.10.2007 zu den Mietverträgen <strong>des</strong> BLB NRW darauf hingewiesen,<br />

dass das Vermieter-Mieter-Modell nur dann zu Optimierungsprozessen<br />

führen könne, wenn die Rollen als Vermieter und Mieter auch wahrgenommen<br />

werden.<br />

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />

und Sparsamkeit der <strong>Haushalt</strong>sführung erfordert, den Bedarf<br />

und mögliche günstigere Unterbringungsmöglichkeiten regelmäßig zu<br />

überprüfen. Diese Aufgabe obliegt den Mietern (Ressorts) und betrifft<br />

sowohl bestehende Mietverhältnisse als auch Neuunterbringungen.<br />

Bei der Ermittlung von Raumbedarfen sind die Auswirkungen von<br />

Stellenreduzierungen und Organisationsänderungen zu berücksichtigen<br />

(s. Erlass <strong>des</strong> <strong>Finanzministeriums</strong> NRW vom 24.09.1997 - I D 1 –<br />

0024 -3.2).<br />

6. Erwerb beweglicher Sachen<br />

Die Etatisierung hat bedarfsgerecht zu erfolgen. Die Ausgaben sind auf<br />

dem Stand <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>s 2008 zu überrollen.<br />

7. Investitionspakt „Energetische Gebäu<strong>des</strong>anierung“<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung hat sich im Rahmen der <strong>Haushalt</strong>saufstellung<br />

2008 darauf verständigt, dass die energetische Modernisierung der sozialen<br />

Infrastruktur in den Kommunen im Rahmen eines Investitionspaktes<br />

zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vorangetrieben werden<br />

soll. Der Pakt soll einen Beitrag <strong>zum</strong> Klimaschutz und zur Energieeinsparung<br />

sowie zu Wachstum und Beschäftigung darstellen. In<br />

2008 stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen hierfür jeweils<br />

1,7 Mio. Euro zur Verfügung. Der entsprechende Lan<strong>des</strong>anteil in<br />

Höhe von 1,7 Mio. Euro ist in 4 Einzelplänen (siehe nachstehende Erläuterungen<br />

und Tabelle) wie folgt veranschlagt:


• 50 % aus dem Ausgabeplafond <strong>des</strong> Ministeriums für Bauen und<br />

Verkehr (MBV),<br />

• insgesamt 33 % (zu jeweils gleichen Anteilen) aus den Plafonds<br />

vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie<br />

(MWME), Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz (MUNLV) und dem Ministerium<br />

für Generationen, Familie, Frauen und Integration<br />

(MGFFI),<br />

• 17 % aus dem Gesamthaushalt.<br />

Nach den mir vorliegenden Informationen wird der Bund insgesamt<br />

200 Mio. Euro bereitstellen, davon rd. 34 Mio. Euro für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen. Die Bewilligungen sollen in 2008, die kassenmäßige<br />

Abwicklung in 5 Jahresraten erfolgen. Für die Komplementärfinanzierung<br />

in den Jahren <strong>2009</strong> bis 2012 bedeutet dies angesichts der<br />

zwischen den beteiligten Ressorts erreichten Einigung vom<br />

11.10.2007:<br />

Seite 16<br />

2008 <strong>2009</strong> 2010 2011 2012<br />

- in Euro -<br />

Finanzbedarf* 1.703.000 8.514.000 11.920.000 6.811.000 5.109.000<br />

davon tragen rd.<br />

MBV 853.000 4.257.000 5.960.000 3.406.000 2.555.000<br />

3 Ressorts zu<br />

jeweils gleichen<br />

Anteilen (s.o.)<br />

561.000 2.810.000 3.934.000 2.248.000 1.686.000<br />

Gesamthaushalt 289.000 1.447.000 2.026.000 1.157.000 868.000<br />

* Abweichung in den Summen durch Runden<br />

Die beteiligten Ressorts werden vereinbarungsgemäß gebeten, die erforderlichen<br />

Komplementärmittel im Rahmen ihres jeweiligen Einzelplanplafonds<br />

ohne Plafonderhöhung bereitzustellen.<br />

8. Vollumfänglich durch korrespondierende Einnahmen finanzierte<br />

Ausgaben<br />

Die Ausgaben sind in Höhe der zu erwartenden Einnahmen zu etatisieren.<br />

9. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) und Private Vorfinanzierung<br />

öffentlicher Investitionen<br />

Bei der Modernisierung <strong>des</strong> Staatswesens spielen neue Finanzierungsformen<br />

eine besondere Rolle. In Weiterentwicklung der privaten Vorfinanzierungsmodelle<br />

haben Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP)<br />

oder Public Private Partnerships (PPP) an Bedeutung gewonnen.


Aufgrund eingehender Erörterungen im Finanzplanungsrat und in der<br />

Finanzministerkonferenz besteht Einvernehmen, die bei Bund und Ländern<br />

entstehenden Belastungen durch die neuen Finanzierungsformen<br />

jeweils einheitlich und transparent in einer Gesamtdarstellung auszuweisen<br />

und damit die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Finanzierungen<br />

deutlich zu machen. Hierzu ist das als Anlage 2 beigefügte<br />

Formblatt zu verwenden. Auf die hierzu ergangenen Runderlasse <strong>des</strong> <strong>Finanzministeriums</strong><br />

NRW vom 26.07.1996 – I D 1 – 0038 – 5.2 sowie<br />

vom 12.12.2007 – I C 2 – 0150 – 6.1 wird besonders hingewiesen.<br />

Seite 17<br />

Beginnend mit dem <strong>Haushalt</strong>sentwurf <strong>2009</strong> soll dem <strong>Haushalt</strong>sgesetz<br />

eine auf Ihrer Meldung aufbauende zusammenfassende Übersicht als<br />

Anlage 8 beigefügt werden.<br />

10. Bereitstellung <strong>des</strong> ADV-Programms / Technische Umsetzungen /<br />

Vergleichbare Datengrundlagen zur Ableitung von <strong>Haushalt</strong>skennzahlen<br />

(Prüfbitte)<br />

10.1 Bereitstellung <strong>des</strong> ADV-Programms<br />

Das ADV-Programm zur Aufstellung <strong>des</strong> Einjahreshaushalts <strong>2009</strong> und<br />

der Mittelfristigen Finanzplanung (HAV-Rx) steht ab sofort zur Verfügung.<br />

10.2 Technische Umsetzungen<br />

Die Ansatzwerte basieren in der Spalte „Ansatz 2008“ auf den Ansätzen<br />

<strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>sentwurfs 2008 (Gesetzentwurf der Lan<strong>des</strong>regierung vom<br />

14. August 2007 - (Drucks. 14/4600) und der Ergänzungsvorlagen<br />

(Drucks. 14/5200 und 14/5350 ). Änderungen im parlamentarischen Beratungsverfahren<br />

(Drucks. 14/5500 bis 14/5506, 14/5508, 14/5510 bis<br />

14/5515 und 14/5520, sowie 14/5750) müssen von den betroffenen Ressorts<br />

– soweit nicht schon geschehen - selbst vorgenommen werden. Die<br />

Spalte „Ist 2007“ bleibt bis <strong>zum</strong> Jahresabschluss 2007 mit „Null“ besetzt.<br />

Nach Vorliegen <strong>des</strong> Jahresabschlusses werden <strong>des</strong>sen Ergebnisse -<br />

soweit möglich - maschinell in das <strong>Haushalt</strong>saufstellungsprogramm<br />

<strong>2009</strong> übernommen. Im Übrigen sind die erforderlichen Eingaben (insbesondere<br />

Änderungen aufgrund der Verwaltungsstrukturreform) von den<br />

Ressorts zu veranlassen.<br />

10.3 Vergleichbare Datengrundlagen zur Ableitung von <strong>Haushalt</strong>skennzahlen<br />

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder betonen die<br />

hohe Bedeutung belastbarer und zwischen den Ländern vergleichbarer<br />

Kennzahlen zur <strong>Haushalt</strong>ssituation als Grundlage demokratischer Willensbildung<br />

und politischer Entscheidungen. Sie streben daher an, die<br />

Qualität und Aktualität der Daten in der Jahresrechnungsstatistik zu<br />

verbessern. Im Rahmen <strong>des</strong> Projektes „Vergleichbare Datengrundlagen“<br />

ist es erforderlich, die vom Statistischen Bun<strong>des</strong>amt vorgeschlagenen<br />

und bereits in der Jahresrechnungsstatistik 2005 von Ihnen geprüften<br />

Umsetzungen und Korrekturen bei den Gruppierungen und Funktionen<br />

spätestens im Rahmen der <strong>Haushalt</strong>saufstellung <strong>2009</strong> vorzunehmen.<br />

Hierzu wird den Ressorts zukünftig zur Arbeitserleichterung ein ADVgestütztes<br />

Plausibilitätsprüfsystem bereitgestellt. Wegen der Einzelheiten


verweise ich auf das Schreiben <strong>des</strong> Referates I C 2 vom 08.01.2008<br />

(I C 2 – 0131 – 0.3, I C 2 - 0013 – 3.15, I C 2 – 0014 – 2.15).<br />

Seite 18<br />

Neben der erforderlichen Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung<br />

der haushaltssystematischen Regeln ist darüber hinaus zukünftig<br />

jedem <strong>Haushalt</strong>svoranschlag eine Übersicht über neue Titel gemäß<br />

dem beigefügten Muster der Anlage 3 beizufügen.<br />

VI. Produkthaushalt<br />

Die Erprobung von Produkthaushalten auf der Basis der Integrierten<br />

Verbundrechnung und einer Ergebnis-Budgetierung wird im <strong>Haushalt</strong>sjahr<br />

<strong>2009</strong> fortgesetzt.<br />

Bei den Modellprojekten wird dem gewohnten kameralen Teil wie bisher<br />

eine Darstellung gemäß der Anlage 4 beigefügt. Änderungen an der<br />

Darstellung, die sich ggf. aufgrund der laufenden Auswertung der Modellbehörden<br />

ergeben können, werden rechtzeitig mitgeteilt.<br />

Für den kameralen Teil sind die Bestimmungen entsprechend § 25 Abs.<br />

2 im <strong>Haushalt</strong>sgesetz 2008 einschlägig. Darüber hinausgehende <strong>Haushalt</strong>svermerke<br />

sind ggf. im Einzelfall gesondert an<strong>zum</strong>elden.<br />

Maßgebend für die Produkt-, Produktgruppen- und Produktbereichsbildung<br />

sowie für die Bildung von Kennzahlen, die Ausgestaltung der<br />

Buchführung, der Kosten- und Leistungsrechnung und <strong>des</strong> Berichtswesens<br />

sind das fachliche Rahmenkonzept und die dazugehörigen Richtlinien<br />

(Buchungs- und Budgetierungsrichtlinien, Kennzahlen- und KLR-<br />

Richtlinien), deren praktische Anwendung damit erprobt werden soll.<br />

Der in der Finanzrechnung und der Identitätsrechnung <strong>des</strong> Produkthaushaltes<br />

ausgewiesene Finanzierungsbedarf muss - wie bisher - mit dem<br />

Saldo aus Ausgaben und Einnahmen <strong>des</strong> kameralen Teils übereinstimmen.<br />

Im Übrigen gelten für die Bemessung der Ansätze die in diesem <strong>Aufstellungsschreiben</strong><br />

unter Abschnitt V. Nr. 2 enthaltenen Regelungen.<br />

Abweichend zu dem bisherigen Verfahren sind die Daten <strong>zum</strong> Produkthaushalt<br />

für das <strong>Haushalt</strong>jahr <strong>2009</strong> gleichzeitig mit dem kameralen Teil<br />

zu übermitteln (bisher nach den Chefgesprächen). Damit soll insbesondere<br />

einer Erörterung zu der Darstellung von Kennzahlen ausreichend<br />

Raum gegeben werden. Die Zuständigkeit hierfür fällt in den Aufgabenbereich<br />

<strong>des</strong> Referates I 1 (Projektleitung EPOS.NRW); die Spiegelreferate<br />

werden bei der Aufstellung beteiligt. Soweit ursprünglich angemeldete<br />

kamerale Beträge im Laufe <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>saufstellungsverfahrens<br />

verändert werden, müssen diese Änderungen im Produkthaushaltsteil<br />

erst nach den Chefgesprächen nachvollzogen werden. Dies gilt auch für<br />

die auszuweisenden Kennzahlen.


VII. <strong>Haushalt</strong>sgesetz<br />

Seite 19<br />

1. Bestehende Bestimmungen<br />

Ich bitte, die bestehenden Bestimmungen hinsichtlich ihrer Fortgeltung<br />

zu überprüfen. Das Ergebnis ihrer Prüfung bitte ich dem Referat I B 1 –<br />

ebenso wie etwaige Vorschläge für neue Bestimmungen – bis spätestens<br />

14.03.2008 zuzuleiten.<br />

2 Neue Bestimmungen<br />

Vorschläge für die Aufnahme neuer Bestimmungen in das <strong>Haushalt</strong>sgesetz<br />

<strong>2009</strong> bedürfen einer eingehenden Begründung.<br />

VIII. Dokumentation über den Bestand und die Entwicklung aller<br />

Sonderabgaben in NRW<br />

Gemäß Beschluss <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts vom 17. Juli 2003<br />

(BVerfG 2 BvL 1/99) ist allen nach dem 31. Dezember 2003 aufzustellenden<br />

<strong>Haushalt</strong>splänen eine Dokumentation über Sonderabgaben als<br />

Anlage beizufügen. Danach sind laut Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht alle<br />

Sonderabgaben im Verantwortungsbereich (Rechtsetzungsbereich) <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>gesetzgebers aufzulisten (vgl. im Einzelnen Erlass <strong>des</strong> <strong>Finanzministeriums</strong><br />

vom 30.03.2004- I C 2-0027-5/I1-1520-1 sowie Anlage 7<br />

<strong>zum</strong> <strong>Haushalt</strong>sgesetz 2008).<br />

Ich bitte darum, die als Anlage 7 <strong>zum</strong> <strong>Haushalt</strong>sgesetz 2008 beigefügte<br />

Dokumentation über den Bestand und die Entwicklung aller Sonderabgaben<br />

in NRW fortzuschreiben. Die Angaben sind zu aktualisieren, neue<br />

Abgaben sind zu ergänzen. Die Angaben bitte ich, dem Finanzministerium<br />

mit dem Voranschlag zur Verfügung zu stellen.<br />

IX. Mittelfristige Finanzplanung<br />

Vorgaben für die MFP werden auf der Basis <strong>des</strong> Eckwertebeschlusses<br />

(vgl. Abschnitt IV. – Zeitplan -) noch bekanntgegeben.<br />

X. Anlagen<br />

Den <strong>Haushalt</strong>svoranschlägen sind folgende Übersichten in zweifacher<br />

Ausfertigung beizufügen:<br />

Anlage 1<br />

Anlage 2<br />

Anlage 3<br />

Anlage 4<br />

Verwendung von Strukturkennziffern (SKZ)<br />

Übersicht über<br />

A. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) sowie<br />

B. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen<br />

Übersicht über im <strong>Haushalt</strong>svoranschlag <strong>2009</strong> neu<br />

aufgenommene <strong>Haushalt</strong>stitel<br />

Standardmuster für Produkthaushalt


Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben <strong>des</strong> Kapitels im Finanzplanungszeitraum<br />

(wird maschinell erstellt).<br />

Seite 20<br />

Die für die Aufstellung der <strong>Haushalt</strong>svoranschläge und Beiträge erforderlichen<br />

Vordrucke sind in den weiteren Anlagen als Muster beigefügt.<br />

Anlagen bzw. Vordrucke, sowie das <strong>Aufstellungsschreiben</strong> selbst,<br />

können auf Wunsch per E-Mail bereitgestellt werden.<br />

Dr. Helmut Linssen


3.<br />

Präsidentin <strong>des</strong> Landtags<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Seite 21<br />

40221 Düsseldorf<br />

I B 1 – 1520 - 1/09<br />

I C 2 / P - 1 – 2 - 1<br />

Aufstellung <strong>des</strong> Entwurfs <strong>des</strong> <strong>Haushalt</strong>es für das <strong>Haushalt</strong>sjahr <strong>2009</strong> und<br />

der Finanzplanung bis 2012<br />

Abschnitt A Nrn. 1.2 und 1.3 der <strong>Haushalt</strong>stechnischen Richtlinien <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen - RdErl. <strong>des</strong> <strong>Finanzministeriums</strong> vom<br />

20. August 2001 – I 1 - 0027 – 5 – (MBl. NRW. S. 1158)<br />

Sehr geehrte Frau Präsidentin,<br />

beiliegen<strong>des</strong> Rundschreiben übersende ich Ihnen unter Bezugnahme auf §§ 27<br />

bis 29 LHO in Ihrer Eigenschaft als Leiterin der Landtagsverwaltung.<br />

Im Hinblick auf das Recht der Lan<strong>des</strong>regierung zur Budgetinitiative bitte ich,<br />

Gremien <strong>des</strong> Parlaments, die sich im Rahmen <strong>des</strong> parlamentarischen Budgetrechts<br />

mit dem <strong>Haushalt</strong>splan und -gesetz befassen, nicht zu beteiligen.<br />

Mit freundlichen Grüßen


4.<br />

Referat I 1<br />

m. d. B. u. Mitzeichnung <strong>zum</strong><br />

Bereich Produkthaushalt<br />

Seite 22<br />

5.<br />

Referat I A 5<br />

m. d. B. u. Mitzeichnung <strong>zum</strong><br />

Bereich Abschnitt V Nr. 3.1 und Nr. 5<br />

6.<br />

Referat I C 2<br />

m. d. B. u. Mitzeichnung zu den Bereichen<br />

Projekt „Vergleichbare Datengrundlagen“<br />

und ÖPP / PPP<br />

7.<br />

zdA<br />

Minister (z.U.) zu 1. und 2.<br />

StSin<br />

AL I<br />

Referat I B 1 Referat I C 4<br />

LMR Bongartz<br />

RDin Schlupp<br />

MR Landwehr<br />

OARin Fahrenbach

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