1 Datum Name und Code des Beamten Unternehmensnummer ...
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Die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette<br />
Adresse der PKE<br />
Tel. …………… Fax. …………………<br />
Allgemeines Inspektionsblatt Verteilung (DIS)<br />
<strong>Datum</strong><br />
<strong>Name</strong> <strong>und</strong> <strong>Code</strong> <strong>des</strong> <strong>Beamten</strong><br />
<strong>Unternehmensnummer</strong><br />
Niederlassungseinheitsnummer<br />
Genehmigungsnummer<br />
Tätigkeit/Ort<br />
Gr<strong>und</strong> der Visite<br />
(Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen)<br />
Kontrolle/erneute Kontrolle/anderer<br />
<strong>Name</strong>:<br />
Adresse :<br />
Kommentare / Bemerkungen:<br />
Bewertung (Nichtzutreffen<strong>des</strong> streichen):<br />
Günstig/Günstig mit Bemerkung/Ungünstig<br />
Unterschrift <strong>des</strong> Inspektors/Kontrolleurs:<br />
Kommentar <strong>des</strong> Anbieters:<br />
Der Anbieter oder die anwesende Person: …<br />
Unterschreibt zur Kenntnisnahme<br />
<strong>Datum</strong>:<br />
Unterschrift <strong>des</strong> Anbieters:<br />
Die vollständigen Checklisten können eingesehen werden auf www.afsca.be >Berufssektoren><br />
Checklisten “Inspektionen” > Verteilung (DIS)<br />
1
DIS 2235 Fleischverkaufsstelle : Infrastruktur, Einrichtung <strong>und</strong> Hygiene<br />
C<br />
NC<br />
Gewichtung<br />
NA<br />
1. Alle Räume<br />
1. Ihre Planung, Anordnung, Größe <strong>und</strong> ihr Standort erlauben die Anwendung einer guten Hygienepraxis.<br />
<br />
2. Die Räume (mit Ausnahme der Herstellungsräume) sind in gutem Zustand <strong>und</strong> sauber.<br />
<br />
3. BELÜFTUNG : ausreichend<br />
<br />
4. BELEUCHTUNG : ausreichend<br />
<br />
5. Es sind saubere Toiletten vorhanden, die mit einer Wasserspülung ausgestattet sind, <strong>und</strong> die keinen<br />
direkten Zutritt zu den Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, ermöglichen. Es gibt<br />
Handwaschbecken. <br />
6. Die Handwaschbecken sind mit fließendem warmen <strong>und</strong> kalten Wasser (oder mit Mischbatterie),<br />
flüssiger Seife, einem System zum hygienischen Trocknen <strong>und</strong> einem Plakat, welches das<br />
Händewaschen nach jeder Toilettenbenutzung vorschreibt, ausgestattet. <br />
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7. Ausreichende Umkleideräume sind vorgesehen.<br />
8. Es sind ausreichend Kühlschränke vorhanden, die mit Thermometern versehen sind.<br />
9. Es sind ausreichend Tiefkühler vorhanden, die mit Thermometern versehen sind + Registrierung wenn ><br />
10 m³.<br />
10. Saubere Vorrichtungen aus korrosionsfesten <strong>und</strong> leicht zu reinigenden Materialien zum Reinigen <strong>und</strong>,<br />
wenn erforderlich, <strong>des</strong>infizieren der Geräte <strong>und</strong> Ausrüstungen, mit warmem + kaltem Wasser oder mit<br />
Mischbatterie, sind vorhanden. 3 <br />
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2. Räume, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden.<br />
1. Es gibt eine angegliederte Verkaufsstätte, mit direkter Verbindung zum Verkaufsraum.<br />
3 <br />
2. Die Räume <strong>und</strong> Einrichtungen sind sauber.<br />
10 <br />
3. Der Boden ist leicht zu reinigen (<strong>und</strong> wenn erforderlich zu <strong>des</strong>infizieren), in gutem Zustand <strong>und</strong><br />
ermöglicht eine ausreichende Ableitung von Wasser. Die Abwasserableitungsvorrichtung stellt kein<br />
Kontaminationsrisiko dar. 3 <br />
4. Die Wände sind leicht zu reinigen (<strong>und</strong> wenn erforderlich zu <strong>des</strong>infizieren) <strong>und</strong> sind in gutem Zustand.<br />
3 <br />
5. Die Decken <strong>und</strong> an der Decke hängende Einrichtungen sind in gutem Zustand. Sie sind so gebaut, dass<br />
Schmutzansammlungen verhindert werden, <strong>und</strong> Kondensation, Schimmelbildung <strong>und</strong> das Ablösen von<br />
Materialteilchen verringert wird. 3 <br />
6. Die Türen <strong>und</strong> Fenster sind in gutem Zustand. Sie sind so gebaut, dass Schmutzansammlungen<br />
verhindert werden. Sie sind mit abnehmbaren Insektengittern versehen (wenn sie nach draußen öffnen)<br />
<strong>und</strong> bleiben (wenn erforderlich) während der Herstellung verriegelt. 3 <br />
7. Die FLÄCHEN, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (einschließlich Einrichtungen <strong>und</strong><br />
Ausrüstungen), sind glatt, abwaschbar, korrosionsfest <strong>und</strong> nicht toxisch.<br />
8. Die FLÄCHEN, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (einschließlich Einrichtungen <strong>und</strong><br />
Ausrüstungen), sind sauber.<br />
9. Die FLÄCHEN, die nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind in gutem Zustand <strong>und</strong> leicht zu<br />
reinigen.<br />
10. Es gibt ein Handwaschbecken, <strong>des</strong>sen Wasserhähne ohne die Hände bedient werden (keine<br />
Warmlufthändetrockner in den Räumen, in denen sich unverpackte Lebensmittel befinden).<br />
11. Es gibt eine saubere Vorrichtung zum Waschen der Lebensmittel.<br />
3. Erhalt, Lagerung, Herstellung, Verarbeitung <strong>und</strong> Vertrieb von Lebensmitteln<br />
1. Es wird eine Eingangskontrolle durchgeführt.<br />
2. Die Lebensmittel werden nicht kontaminiert.<br />
3. Abwesenheit von verdorbenen Lebensmitteln oder von Lebensmitteln, deren Min<strong>des</strong>thaltbarkeitsdatum<br />
überschritten ist oder von Lebensmitteln, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind.<br />
4. Zeitweise gelagerte Erzeugnisse sind korrekt verpackt <strong>und</strong> etikettiert.<br />
5. Die Temperaturen der gekühlten Lebensmittel <strong>und</strong> die Kühlkette werden beachtet.<br />
6. Temperaturen der tiefgekühlten Erzeugnisse.<br />
7. Die Lebensmittel werden so schnell wie möglich gekühlt.<br />
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2
8. Das Auftauen geschieht unter angemessenen Bedingungen.<br />
10 <br />
9. Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung von rohen Eiern.<br />
3 <br />
10. Test mit Malachitgrün.<br />
0<br />
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<br />
11. SRM: Vor dem Verkauf ist die Wirbelsäule in der Verarbeitungsstätte effizient entfernt worden.<br />
10 <br />
12. Hackfleisch : Während der Herstellung liegt die Temperatur <strong>des</strong> Fleisches bei maximal 4°C.<br />
3 <br />
13. Verkaufsraum : die Erzeugnisse werden vor der Sonne, vor Verunreinigungen, vor Berührungen <strong>und</strong> vor<br />
dem Anfassen durch die Öffentlichkeit geschützt. In der Theke befindet sich ein für die Öffentlichkeit<br />
3 <br />
sichtbares Thermometer.<br />
14. Geflügelfleisch : für das (die) (Zubereitungen auf Basis von) Gehackte(m) muss auf der Verpackung<br />
vermerkt sein, dass diese Erzeugnisse vor dem Verzehr bis ins Innere gegart werden müssen. 3 <br />
15. Getrennte Fleischbank/Theke für ganze Stücke von nicht ausgeweidetem Wild.<br />
3 <br />
16. Die warmen Erzeugnisse befinden sich in einem getrennten Raum oder einer getrennten Theke, bei<br />
erforderlicher Temperatur.<br />
10 <br />
17. Das Fleisch, das außerhalb <strong>des</strong> Verkaufsraums ausgestellt wird, befindet sich in einem geschlossenen<br />
Schrank, bei erforderlicher Temperatur. 10 <br />
18. Die Materialien, die in Kontakt kommen, eignen sich dazu, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.<br />
3 <br />
19. Den Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ist eine schriftliche Konformitätserklärung<br />
beigefügt. 1 <br />
4. Andere gute Hygienepraktiken : Wasserversorgung, persönliche Hygiene, Weiterbildung, Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion,<br />
Bekämpfung von Schädlingen, Haustiere, externer Transport<br />
1. Es besteht ein Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsplan.<br />
3 <br />
2. Die verwendeten Desinfektionsmittel sind zugelassen.<br />
3 <br />
3. Die Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel werden getrennt gelagert (min<strong>des</strong>tens in einem getrennten<br />
Schrank).<br />
3 <br />
4. Es besteht ein Schädlingsbekämpfungsplan <strong>und</strong> er ist wirksam.<br />
5. Die vorhandenen Pestizide sind etikettiert, die technischen Datenblätter liegen vor, <strong>und</strong> der Bestand wird<br />
in einem abschließbaren Schrank oder Raum gelagert.<br />
6. Es sind keine Haustiere anwesend.<br />
7. Trinkwasser wird da, wo es nötig ist verwendet.<br />
8. Für alle Personen, die mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, können ärztliche Atteste<br />
vorgelegt werden.<br />
9. Gute persönliche Hygiene + geeignete <strong>und</strong> saubere Kleidung.<br />
10. Rauchverbot (Personal)<br />
11. Die Personalmitglieder, die mit Lebensmitteln umgehen, erhalten eine Weiterbildung (in Hygiene)<br />
<strong>und</strong>/oder Anweisungen, die ihrer beruflichen Tätigkeit angepasst sind.<br />
12. Der Metzger erhält eine angemessene Weiterbildung.<br />
13. Die Vorrichtungen für den Transport <strong>und</strong> die Behälter können gut gereinigt (<strong>und</strong> <strong>des</strong>infiziert) werden,<br />
sind sauber <strong>und</strong> in gutem Zustand. Die Kontamination der Lebensmittel wird vermieden.<br />
14. Die Lebensmittel werden bei der erforderlichen Temperatur transportiert.<br />
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3 <br />
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1 <br />
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10 <br />
DIS 2134: Fleischverkaufsstelle : nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte<br />
C NC Gewichtung NA<br />
1. Allgemeine Anforderungen<br />
1. Die Materien der Kategorien 1, 2 <strong>und</strong> 3 sind identifiziert <strong>und</strong> getrennt.<br />
10 <br />
2. Die Abfälle werden in dichten <strong>und</strong> abgedeckten Behältern, die hermetisch schließen, gelagert.<br />
1 <br />
3. Die Behälter sind sauber <strong>und</strong> gut unterhalten <strong>und</strong> werden nach Gebrauch gereinigt <strong>und</strong><br />
<strong>des</strong>infiziert. 3 <br />
4. Die Behälter werden so gelagert, dass jegliche Kontamination oder Verschmutzung der<br />
Lebensmittel vermieden wird. 3 <br />
5. Wenn die TNP am Ende <strong>des</strong> Arbeitstages nicht gesammelt worden sind, werden sie bei einer<br />
maximalen Raumtemperatur von10 °C gekühlt gelagert, bis sie von einem zugelassenen<br />
1 <br />
Sammelunternehmen abgeholt werden.<br />
6. Es gibt ein Verzeichnis der Sendungen der nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten<br />
tierischen Nebenprodukte. 1 <br />
3
7. Dieses Verzeichnis umfasst : das Abholdatum, die Beschreibung der Produkte, die Tierart,<br />
gegebenenfalls die Ohrmarkennummer, die Menge <strong>des</strong> Produkts, <strong>Name</strong> <strong>und</strong> Adresse <strong>des</strong><br />
Transporteurs, <strong>Name</strong> <strong>und</strong> Adresse <strong>des</strong> Empfängerbetriebs (gegebenenfalls<br />
1 <br />
Zulassungsnummer).<br />
8. Ein Handelsbegleitdokument wird gemäß den Modalitäten der Regionen gebraucht, wenn die<br />
TNP für den nationalen Markt bestimmt sind. 0 <br />
9. Das verwendete Handelsdokument entspricht dem <strong>des</strong> Anhangs II Kapitel X der Verordnung<br />
1774/2002, wenn die TNP exportiert werden. 1 <br />
10. Das Handelsdokument oder die Bescheinigung <strong>und</strong> das Verzeichnis werden während<br />
min<strong>des</strong>tens 2 Jahren aufbewahrt. 1 <br />
2. Spezielle Anforderungen für Fleischverkaufsstellen, die SRM bearbeiten<br />
1. Der Betreiber hat eine spezifische Genehmigung um das SRM zu entnehmen (Wirbelsäule von<br />
Rindern > 24 Monaten) 10* <br />
2. Das SRM, das im Schlachthof entfernt werden muss, ist im Betrieb nicht mehr am Fleisch (das<br />
Rückenmark von Rindern, die älter als vier<strong>und</strong>zwanzig Monate sind, sowie die Tonsillen, die<br />
Eingeweide vom Duodenum bis zum Rektum, <strong>und</strong> das Gekröse von Rindern aller<br />
1 <br />
Altersklassen).<br />
3. Das erwähnte spezifizierte Risikomaterial wird, je nach seiner Produktion, mittels einer<br />
wässrigen Lösung von Methylenblau 0,5 % denaturiert. 1 <br />
DIS 2211: Fleischverkaufsstelle : Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch<br />
C NC Gewichtung NA<br />
1. Register IN<br />
1. Anwesenheit eines Registers IN.<br />
10 <br />
2. Das Empfangsdatum wird registriert.<br />
1 <br />
3. Die Identifizierung <strong>des</strong> Herkunftsbetriebs wird registriert.<br />
1 <br />
4. Die Beschaffenheit <strong>des</strong> eingehenden Fleisches wird registriert.<br />
1 <br />
5. Das Gewicht <strong>des</strong> eingehenden Fleisches wird registriert.<br />
1 <br />
6. Die Identifizierung <strong>des</strong> eingehenden Fleisches wird registriert : die Referenznummer oder der<br />
Referenzcode <strong>des</strong> Rin<strong>des</strong>. 1 <br />
7. Die Anzahl der Schlachtkörper oder der Teile davon, von denen die Wirbelsäule entfernt werden<br />
muss / nicht entfernt werden muss, wird registriert. 1 <br />
2. Register OUT (wenn Lieferung zwischen Fleischverkaufstellen)<br />
1. Anwesenheit eines Registers OUT.<br />
10 <br />
2. Das Lieferdatum wird registriert.<br />
1 <br />
3. Die Identifizierung (der <strong>Name</strong> oder der Firmenname) der belieferten Verkaufsstelle wird<br />
registriert. 1 <br />
4. Die Beschaffenheit <strong>des</strong> ausgehenden Fleisches wird registriert.<br />
1 <br />
5. Das Gewicht <strong>des</strong> ausgehenden Fleisches wird registriert.<br />
1 <br />
6. Die Identifizierung <strong>des</strong> ausgehenden Fleisches wird registriert.<br />
1 <br />
3. Angaben in dem Verkaufsraum<br />
3.1 Zerlegtes, nicht vorverpacktes Rindfleisch<br />
1. Die Angaben zur Rückverfolgbarkeit <strong>des</strong> Rindfleisches werden den Verbrauchern zur Kenntnis<br />
gebracht. 10 <br />
2. Die offizielle Nummer <strong>des</strong> Rin<strong>des</strong> (Sanitelnummer) oder der Referenzcode einer Gruppe Tiere<br />
ist vermerkt. 1 <br />
3. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder geboren wurden, sind vermerkt.<br />
1 <br />
4. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder aufgezogen wurden, sind vermerkt.<br />
1 <br />
5. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder zerlegt wurden, sind vermerkt (die<br />
Zulassungsnummer(n) der Zerlegebetriebe sind auf Anfrage verfügbar). 1 <br />
6. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder geschlachtet wurden, sind vermerkt.<br />
1 <br />
3.2 Zerlegtes, vorverpacktes Rindfleisch<br />
1. Die Angaben zur Rückverfolgbarkeit <strong>des</strong> Rindfleisches werden den Verbrauchern zur Kenntnis<br />
gebracht. 10 <br />
2. Die offizielle Nummer <strong>des</strong> Rin<strong>des</strong> (Sanitelnummer) oder der Referenzcode einer Gruppe Tiere<br />
ist vermerkt. 1 <br />
3. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder geboren wurden, sind vermerkt.<br />
1 <br />
4. Die <strong>Name</strong>n der Länder, in denen die Rinder aufgezogen wurden, sind vermerkt.<br />
1 <br />
5. Die Angabe „Geschlachtet in : “ ‘<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>’ ‘Zulassungsnummer <strong>des</strong> Schlachthofs’ oder<br />
‘Tiere der Gruppe geschlachtet in : „ ‚<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>’ ‚Zulassungsnummer(n) der<br />
Schlachthöfe’ (max. 3) ist anwesend<br />
1 <br />
6. Die Angabe „Zerlegt in : “ ‘<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>’ ‘Zulassungsnummer <strong>des</strong> Zerlegebetriebs' oder<br />
‘Fleisch der Partie zerlegt in : „ ‚<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>’ ‚Zulassungsnummer(n) der Zerlegebetriebe<br />
(max. 3) ist anwesend.<br />
1 <br />
3.2 Rinderhackfleisch<br />
4
1. Die Angaben zur Rückverfolgbarkeit <strong>des</strong> Rindfleisches werden den Verbrauchern zur Kenntnis<br />
gebracht. 10 <br />
2. Die offizielle Nummer <strong>des</strong> Rin<strong>des</strong> (oder Nr. einer Gruppe Tiere) oder der Referenzcode ist<br />
vermerkt. 1 <br />
3. Der Ort, wo das Fleisch hergestellt wurde, ist angegeben „Hergestellt in : (<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>)“.<br />
1 <br />
4. Die Herkunft ist angegeben : „Herkunft : (<strong>Name</strong> <strong>des</strong> Geburtslan<strong>des</strong> <strong>und</strong>/oder Land, in dem die<br />
Mast erfolgte)“. 1 <br />
5