Unilog Nr. 31 November/Dezember 2006 - ÖH Klagenfurt ...

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24.11.2013 Aufrufe

Service Unilog Nr. 31 Impressum Ausgabe Nr. 31, November/Dezember 2006 Medieninhaberin, Herausgeberin und Verlegerin: ÖH an der Universität Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67, 9020 Klagenfurt. ZN: 02Z031899 M. Tel: 0463 2700-8800, Fax: 0463 2700-8899, E-Mail: unilog@oeh-klagenfurt.at, Web: www.oeh-klagenfurt.at. Chefredaktion: Dio Franschitz, Philip Kucher. Redaktionsteam: Verena Tischler, Chilli Steiner, Jürgen Hopfgartner, Ana Koren. Layout: Dio Franschitz. Fotos: Christoph Wurzer, Verena Tischler, Jürgen Hopfgartner, Dio Franschitz, Marion Puschitz, Johannes Wedenigg, Michael Steindorfer. Grafik: Dio Franschitz (S. 9/15/20), Gerd Kollmann (S. 7/8). Weitere Texte: Stephanie Adenberger, Judith Michael, Dio Franschitz, Ilse Wieser, Judith Massar, Archana Golla, Philip Kucher, Christoph Wurzer, Gerd Kollmann, Martin Rutter. Cover: Dio Franschitz, Christoph Wurzer (Foto). Ich bin berufstätig, zahle Steuern (Lohn- oder Einkommensteuer) und studiere nebenbei. Kann ich die Studienkosten von der Steuer absetzen? Ab dem Veranlagungsjahr 2003 können Studierende an einer Universität nicht nur die Studiengebühren, sondern sämtliche mit dem Studium zusammenhängenden Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten oder Literatur) von der Steuer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung ist aber, dass das Studium in Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf oder einer damit verwandten Tätigkeit steht oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellt. BeRatung zu Arbeit und Studium Das Sozialreferat hält im ÖH- Beratungscenter (Raum z-123, am Ende der Aula) regelmäßig Sprechstunden ab. Dort beraten dich Sozialreferentin Archana Golla und ihr Team zum Thema Arbeit und Studium sowie zu anderen sozialen Fragen. Ich bin berufstätig und studiere nebenbei. Nun möchte ich mein Studium abschließen, brauche aber mehr Zeit dazu. Du kannst vielleicht das Studienabschlussstipendium in Anspruch nehmen. Wenn du jünger als 41 bist und in den letzten vier Jahren mindestens 36 Monate zumindest Sprechstunden: Montag: 12:00-13:30 Uhr Dienstag: 14:00-15:30 Uhr Mittwoch: 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 9:00-10:30 Uhr Oder auch per E-Mail: soziales@oeh-klagenfurt.at halbbeschäftigt warst, hast du möglicherweise Anspruch darauf. Wichtig ist, dass du kurz vor dem Abschluss stehst (d. h. nur noch die Diplomarbeit plus eine oder zwei Fachprüfungen fehlen). Wenn dir dieses Stipendium zuerkannt wird, musst du jegliche Berufstätigkeit aufgeben. Uni goes Atlantis Martin Rutter Gesellschaftspolitischer Referent Eine neue Kooperation für dich hat die ÖH mit dem Fitnessstudio Atlantis ausgehandelt. Für 179 Euro im Jahr ist es nun möglich, deinen Body zu „pimpen“, die Sauna danach gehört genauso dazu wie das Spinning davor. Als Einstieg zu dieser Zusammenarbeit haben wir gleich mal vier Jahreskarten verlost. Gewonnen haben: Bernhard Dieber, Ulli Kaiser, Thomas Maier und Daniel Urschitz. Weitere Infomationen, wie du die Gutscheine zu diesem Preis bekommst, damit auch du durchstarten kannst, findest du in deinem ÖH-Servicecenter. ÖH-Vorsitzende Stefanie und Judith mit den Gewinnern Foto: Wurzer musikerinnenboerse www.oeh-klagenfurt.at

Nov/Dez 2006 Service Steuertipps Ilse Wieser Wirtschaftstreuhänderin, Steuerberaterin und Mediatorin Stefan Otti – Mr. Output im Skriptenreferat der ÖH Ladenhüter mit verkannten Qualitäten Warme Semmeln gehen momentan besser weg als LV-Skripten. Dieses ÖH-Service spart allerdings Zeit, Geld und Nerven – wie der Unilog-Test erweist. Jürgen Hopfgartner Redakteur Die höchste Form der cerebralen Onanie erfordert einen unbeschwerten Geist. Das wusste schon Descartes, der auf alltägliche To-Do-Lists pfiff, um sich in methodischen Zweifel stürzen zu können. Das wissen auch „Medien und Wirtschaft“- Selbsthilfegruppen, die ihre Köpfe nicht auch noch mit Lernstoff-Acquise voll haben wollen. Gründe genug, den schonenden Weg zum Skriptum zu suchen. Als Versuchskaninchen ziehen wir die „Einführung in die BWL“ aus dem Hut. Holzweg Wer in diesem Kurs als „aufgenommen“ gilt, darf sich ganz legitim in die Lernplattform „Moodle“ hacken. Darin findet sich ein 300-Kilobyte-Dokument, vollgepumpt mit 60 Seiten an Folien. „Mit einem Standard- Drucker kostet eine Seite mindestens zehn Cent“, weiß Stefan Otti, Skriptenreferent der ÖH. Damit fließen sechs Euro über den Jordan. Nicht in der Rechnung mitgedacht: Papierstau, Tintendürre und andere verlässliche Unverlässlichkeiten. Ruckzuck Schneller erledigt als diese Zeilen geschrieben: ÖH-ServiceCenter (Öffnungszeiten siehe ÖH-Website) – 2,50 Euro auf den Beratungstresen geknallt – Skriptum Nr. 21 greifen. Eine Seite kostet bescheidene vier Cent. Die ÖH bietet im aktuellen Semester insgesamt 41 Skripten an. Neun davon liegen jedes Semester auf. Von diesen wiederum bereiten acht Stück auf die ABW-Diplomprüfung puncto Grafik: Franschitz Skripten-Charts im Wintersemester 2006/07 1. 2. 3. 4. ~100 ~150 ~300 Grundlagen der Bilanzierung und Unternehmensbesteuerung Medien & Wirtschaft 0 100 200 300 400 500 600 Foto: Hopfgartner Marketing und Management vor, eines rüstet für den „Medienethik“-Finalzapf. Immer wieder schließt sich Stefan Otti mit LV-Leiterinnen und -Leitern kurz, auf dass sie ihm digitale oder gedruckte Originale ihrer Lehrmaterialien überlassen. Die meisten Herausrückerinnen und -rücker verdienen ihre Brötchen am Institut für Medienkommunikation. „Es spricht sich im Kollegium herum: Je mehr Skripten angeboten werden, desto mehr LV-Leiterinnen und -Leiter schließen sich an“, so Papierkrieger Otti. Der Skriptenreferent hat ein großes Gerät (siehe Foto) – bislang hat es laut Display etwa 1,5 Millionen Kopien ausgespuckt. Pro Monat verdrückt das Toner-Grab eine Palette Papier, das wären ca. 100.000 Blätter. ~500 OPM-Grundlagen Grundlagen der Kommunikationswissenschaft 1 & 2 Verkaufte Exemplare oeh-klagenfurt.at/skripten Arbeitslosengeld und Studium Viele Studierende arbeiten, um sich ihr Studium zu finanzieren, oder absolvieren Praktika. Welche Ansprüche können nach Beendigung des Jobs geltend gemacht werden? Generell haben Studierende keinen Anspruch auf AMS- Bezüge. Allerdings gibt es im Arbeitslosenversicherungsgesetz eine Ausnahme für sogenannte „WerkstudentInnen”. Diese kommt dann zur Anwendung, wenn das Dienstverhältnis in den letzten zwölf Monaten mindestens 39 Wochen parallel zum Studium und davon mindestens 26 Wochen durchgehend bestanden hat. Für StudienanfängerInnen gilt, dass mindestens für die Hälfte der Ausbildungszeit ein Dienstverhältnis bestanden haben muss. Das Dienstverhältnis muss durch Dienstgeberkündigung oder einvernehmliche Lösung (allerdings nicht auf Grund des Studiums) beendet werden. Darüber hinaus müssen auch die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein. Unter-25- jährige müssen bei erstmaliger Inanspruchnahme für die letzten zwölf Monate eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung von 26 Wochen und über 25-jährige von 52 Wochen nachweisen. Bei wiederholter Arbeitslosigkeit ist die Anwartschaft erfüllt, wenn innerhalb der letzten zwölf Monate eine Beschäftigung von insgesamt mindestens 28 Wochen nachgewiesen wird. Eine bereits erfüllte Parallelität von Studium und Beschäftigung wird durch einen Zivil- oder Präsenzdienst im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis aufgehoben.

Nov/Dez <strong>2006</strong><br />

Service<br />

<br />

Steuertipps<br />

Ilse Wieser<br />

Wirtschaftstreuhänderin, Steuerberaterin<br />

und Mediatorin<br />

Stefan Otti – Mr. Output im Skriptenreferat der <strong>ÖH</strong><br />

Ladenhüter mit verkannten Qualitäten<br />

Warme Semmeln gehen momentan besser weg als LV-Skripten. Dieses <strong>ÖH</strong>-Service<br />

spart allerdings Zeit, Geld und Nerven – wie der <strong>Unilog</strong>-Test erweist.<br />

Jürgen Hopfgartner<br />

Redakteur<br />

Die höchste Form der cerebralen<br />

Onanie erfordert<br />

einen unbeschwerten Geist. Das<br />

wusste schon Descartes, der auf<br />

alltägliche To-Do-Lists pfiff, um<br />

sich in methodischen Zweifel<br />

stürzen zu können. Das wissen<br />

auch „Medien und Wirtschaft“-<br />

Selbsthilfegruppen, die ihre<br />

Köpfe nicht auch noch mit Lernstoff-Acquise<br />

voll haben wollen.<br />

Gründe genug, den schonenden<br />

Weg zum Skriptum zu suchen.<br />

Als Versuchskaninchen ziehen<br />

wir die „Einführung in die BWL“<br />

aus dem Hut.<br />

Holzweg<br />

Wer in diesem Kurs als „aufgenommen“<br />

gilt, darf sich ganz<br />

legitim in die Lernplattform<br />

„Moodle“ hacken. Darin findet<br />

sich ein 300-Kilobyte-Dokument,<br />

vollgepumpt mit 60 Seiten an<br />

Folien. „Mit einem Standard-<br />

Drucker kostet eine Seite mindestens<br />

zehn Cent“, weiß Stefan Otti,<br />

Skriptenreferent der <strong>ÖH</strong>. Damit<br />

fließen sechs Euro über den<br />

Jordan. Nicht in der Rechnung<br />

mitgedacht: Papierstau, Tintendürre<br />

und andere verlässliche<br />

Unverlässlichkeiten.<br />

Ruckzuck<br />

Schneller erledigt als diese Zeilen<br />

geschrieben: <strong>ÖH</strong>-ServiceCenter<br />

(Öffnungszeiten siehe <strong>ÖH</strong>-Website)<br />

– 2,50 Euro auf den Beratungstresen<br />

geknallt – Skriptum<br />

<strong>Nr</strong>. 21 greifen. Eine Seite kostet<br />

bescheidene vier Cent.<br />

Die <strong>ÖH</strong> bietet im aktuellen<br />

Semester insgesamt 41 Skripten<br />

an. Neun davon liegen jedes<br />

Semester auf. Von diesen wiederum<br />

bereiten acht Stück auf<br />

die ABW-Diplomprüfung puncto<br />

Grafik: Franschitz<br />

Skripten-Charts im Wintersemester <strong>2006</strong>/07<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

~100<br />

~150<br />

~300<br />

Grundlagen der Bilanzierung und<br />

Unternehmensbesteuerung<br />

Medien & Wirtschaft<br />

0 100 200 300 400 500 600<br />

Foto: Hopfgartner<br />

Marketing und Management vor,<br />

eines rüstet für den „Medienethik“-Finalzapf.<br />

Immer wieder schließt sich<br />

Stefan Otti mit LV-Leiterinnen<br />

und -Leitern kurz, auf dass sie ihm<br />

digitale oder gedruckte Originale<br />

ihrer Lehrmaterialien überlassen.<br />

Die meisten Herausrückerinnen<br />

und -rücker verdienen ihre Brötchen<br />

am Institut für Medienkommunikation.<br />

„Es spricht sich<br />

im Kollegium herum: Je mehr<br />

Skripten angeboten werden, desto<br />

mehr LV-Leiterinnen und -Leiter<br />

schließen sich an“, so Papierkrieger<br />

Otti.<br />

Der Skriptenreferent hat ein<br />

großes Gerät (siehe Foto) – bislang<br />

hat es laut Display etwa<br />

1,5 Millionen Kopien ausgespuckt.<br />

Pro Monat verdrückt das<br />

Toner-Grab eine Palette Papier,<br />

das wären ca. 100.000 Blätter.<br />

~500<br />

OPM-Grundlagen<br />

Grundlagen der Kommunikationswissenschaft<br />

1 & 2<br />

Verkaufte<br />

Exemplare<br />

oeh-klagenfurt.at/skripten<br />

Arbeitslosengeld und Studium<br />

Viele Studierende arbeiten,<br />

um sich ihr Studium zu<br />

finanzieren, oder absolvieren<br />

Praktika. Welche Ansprüche<br />

können nach Beendigung des<br />

Jobs geltend gemacht werden?<br />

Generell haben Studierende<br />

keinen Anspruch auf AMS-<br />

Bezüge. Allerdings gibt es im<br />

Arbeitslosenversicherungsgesetz<br />

eine Ausnahme für sogenannte<br />

„WerkstudentInnen”.<br />

Diese kommt dann zur Anwendung,<br />

wenn das Dienstverhältnis<br />

in den letzten zwölf Monaten<br />

mindestens 39 Wochen<br />

parallel zum Studium und<br />

davon mindestens 26 Wochen<br />

durchgehend bestanden hat. Für<br />

StudienanfängerInnen gilt, dass<br />

mindestens für die Hälfte der<br />

Ausbildungszeit ein Dienstverhältnis<br />

bestanden haben muss.<br />

Das Dienstverhältnis muss<br />

durch Dienstgeberkündigung<br />

oder einvernehmliche Lösung<br />

(allerdings nicht auf Grund des<br />

Studiums) beendet werden.<br />

Darüber hinaus müssen<br />

auch die allgemeinen Voraussetzungen<br />

erfüllt sein. Unter-25-<br />

jährige müssen bei erstmaliger<br />

Inanspruchnahme für die letzten<br />

zwölf Monate eine arbeitslosenversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung<br />

von 26 Wochen und<br />

über 25-jährige von 52 Wochen<br />

nachweisen. Bei wiederholter<br />

Arbeitslosigkeit ist die Anwartschaft<br />

erfüllt, wenn innerhalb<br />

der letzten zwölf Monate eine<br />

Beschäftigung von insgesamt<br />

mindestens 28 Wochen nachgewiesen<br />

wird. Eine bereits<br />

erfüllte Parallelität von Studium<br />

und Beschäftigung wird durch<br />

einen Zivil- oder Präsenzdienst<br />

im Anschluss an das Beschäftigungsverhältnis<br />

aufgehoben.

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