1963 Band XIII - Bayerische Numismatische Gesellschaft

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64 Jochen Bleicken mitgewirkt haben". Von diesem Prototyp sind abhängig sowohl das kampanische Kupfer (Nr. 2 a. 2 b), das — als selbständige Prägung der kampanischen Städte Capua und Atella — eine etwas eigenwilligere Ausgestaltung der Szenerie bietet, wie auch die gut 100 Jahre später geprägten Denare des Veturius (Nr. 3) und Sulpicius (Nr. 4). Die Prägungen der Italiker schließen sich wieder im Typ und Stil an diese letzten Denare an, greifen nicht erneut auf das Janus-Gold zurück. Die Gemmen sind abhängig teils vom Janus-Gold (Nr. 6), teils von den Denaren des Veturius (Nr. 7) und auch etwa gleichzeitig mit ihnen anzusetzen. IV Die auf den Denaren der Republik abgebildeten Schwurszenen, bei denen Soldaten untereinander in den bei dem Vertragsschluß üblichen Formen einen Eid leisten, sind von allen Forschern auf den Abschluß staatlicher Verträge bezogen worden, so die auf dem Janus-Gold des Hannibalischen Krieges auf den Vertrag zwischen Rom und Hieron von Syrakus ", und die des Veturius-Denars auf den von den Konsuln des Jahres 321 v. Chr., von denen einer ein Veturier war, abgeschlossenen Caudinischen Vertrag". Es ist schon die Annahme merkwürdig, daß die 55 H. Mattingly, Journ. Rom. Stud. 35, 1945, S. 74 f.; Roman Coins from the Earliest Times to the Fall of the Western Empire, London 1960 2, S. 43 f. Sydenham XIV setzt bei gleicher Datierung als Prägeort Süditalien an; Breglia a. a. 0. S. 74 ff. nimmt als Prägeort Kampanien an; bei einem Stempel der Halbstücke möchte sie etruskischen Einfluß annehmen. 56 H. Mattingly, Journ. Rom. Stud. 35, 1945, S. 74. Mattingly denkt alternativ auch an eine ,coniuratio` Italiens gegen Hannibal (entsprechend der unter Augustus?). Dieser Gedanke kommt unserer Auffassung schon näher. — Furtwängler a. a. 0. II S. 136; III S. 277 interpretiert — nach dem Vorgang von Fr. Lenormant, La monnaie dans Pantiquite II S. 243 — die Szene auf dem Janus-Gold als den Vertragsschluß zwischen T. Veturius Calvinus, cos. 334, und den Kampanern und einem Teil der Samniten, woran auch schon Mommsen, Münzwesen 5.556 Anm. 283, gedacht hat. Zustimmend Haeberlin, Ztschr. f. Numismatik 26, 1908, S. 265. — Grueber II S. 131 Anm. 1 denkt an das foedus zwischen Romulus und Titus Tatius. 57 Vgl. Mommsen, Münzwesen, S. 556 Anm. 283; K. J. Beloch, Röm. Geschichte, S. 397; A. Voirol, Die Münzen des bellum sociale und ihre Symbolik, Schweizer Münzblätter 4, 1953, S. 66 (im Hinblick auf den Veturius-Denar und die Italiker-Münzen). — Auch Breglia a. a. 0. S. 67 ff. glaubt, daß sowohl der Veturius-Denar als auch die Italiker-Münzen mit Eidszenen auf den Caudinischen Vertrag zurückgehen; jedoch seien die vielen Prägungen verschiedenen Quellen gefolgt: Veturius spiele auf die annalistische, die Konsuln des Jahres 321 glorifizierende Tradition an (Liv. 9, 8 ff.), die Italiker auf eine samnitische Version, welche die römische Niederlage hervorheben soll. Von der Interpretation der Darstellung auf diesen beiden Münzreihen sei die des Janus-Goldes zu trennen: Zur Zeit seiner Prägung existiere noch nicht die annalistische (verfälschte) Tradition, die mutmaßlich richtige Interpretation der clades Caudina (Akzeptierung des Vertrages durch den Senat; vgl. Beloch a. a. 0. S. 397) verbiete die Annahme, daß man auf sie schon damals

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64 Jochen Bleicken<br />

mitgewirkt haben". Von diesem Prototyp sind abhängig sowohl das<br />

kampanische Kupfer (Nr. 2 a. 2 b), das — als selbständige Prägung der<br />

kampanischen Städte Capua und Atella — eine etwas eigenwilligere<br />

Ausgestaltung der Szenerie bietet, wie auch die gut 100 Jahre später<br />

geprägten Denare des Veturius (Nr. 3) und Sulpicius (Nr. 4). Die Prägungen<br />

der Italiker schließen sich wieder im Typ und Stil an diese letzten<br />

Denare an, greifen nicht erneut auf das Janus-Gold zurück. Die<br />

Gemmen sind abhängig teils vom Janus-Gold (Nr. 6), teils von den Denaren<br />

des Veturius (Nr. 7) und auch etwa gleichzeitig mit ihnen anzusetzen.<br />

IV<br />

Die auf den Denaren der Republik abgebildeten Schwurszenen, bei<br />

denen Soldaten untereinander in den bei dem Vertragsschluß üblichen<br />

Formen einen Eid leisten, sind von allen Forschern auf den Abschluß<br />

staatlicher Verträge bezogen worden, so die auf dem Janus-Gold des<br />

Hannibalischen Krieges auf den Vertrag zwischen Rom und Hieron von<br />

Syrakus ", und die des Veturius-Denars auf den von den Konsuln des<br />

Jahres 321 v. Chr., von denen einer ein Veturier war, abgeschlossenen<br />

Caudinischen Vertrag". Es ist schon die Annahme merkwürdig, daß die<br />

55 H. Mattingly, Journ. Rom. Stud. 35, 1945, S. 74 f.; Roman Coins from the Earliest<br />

Times to the Fall of the Western Empire, London 1960 2, S. 43 f. Sydenham XIV<br />

setzt bei gleicher Datierung als Prägeort Süditalien an; Breglia a. a. 0. S. 74 ff.<br />

nimmt als Prägeort Kampanien an; bei einem Stempel der Halbstücke möchte<br />

sie etruskischen Einfluß annehmen.<br />

56 H. Mattingly, Journ. Rom. Stud. 35, 1945, S. 74. Mattingly denkt alternativ auch<br />

an eine ,coniuratio` Italiens gegen Hannibal (entsprechend der unter Augustus?).<br />

Dieser Gedanke kommt unserer Auffassung schon näher. — Furtwängler a. a. 0.<br />

II S. 136; III S. 277 interpretiert — nach dem Vorgang von Fr. Lenormant, La<br />

monnaie dans Pantiquite II S. 243 — die Szene auf dem Janus-Gold als den Vertragsschluß<br />

zwischen T. Veturius Calvinus, cos. 334, und den Kampanern und<br />

einem Teil der Samniten, woran auch schon Mommsen, Münzwesen 5.556<br />

Anm. 283, gedacht hat. Zustimmend Haeberlin, Ztschr. f. Numismatik 26, 1908,<br />

S. 265. — Grueber II S. 131 Anm. 1 denkt an das foedus zwischen Romulus und<br />

Titus Tatius.<br />

57<br />

Vgl. Mommsen, Münzwesen, S. 556 Anm. 283; K. J. Beloch, Röm. Geschichte, S. 397;<br />

A. Voirol, Die Münzen des bellum sociale und ihre Symbolik, Schweizer Münzblätter<br />

4, 1953, S. 66 (im Hinblick auf den Veturius-Denar und die Italiker-Münzen).<br />

— Auch Breglia a. a. 0. S. 67 ff. glaubt, daß sowohl der Veturius-Denar als auch<br />

die Italiker-Münzen mit Eidszenen auf den Caudinischen Vertrag zurückgehen;<br />

jedoch seien die vielen Prägungen verschiedenen Quellen gefolgt: Veturius spiele<br />

auf die annalistische, die Konsuln des Jahres 321 glorifizierende Tradition an<br />

(Liv. 9, 8 ff.), die Italiker auf eine samnitische Version, welche die römische Niederlage<br />

hervorheben soll. Von der Interpretation der Darstellung auf diesen beiden Münzreihen<br />

sei die des Janus-Goldes zu trennen: Zur Zeit seiner Prägung existiere<br />

noch nicht die annalistische (verfälschte) Tradition, die mutmaßlich richtige Interpretation<br />

der clades Caudina (Akzeptierung des Vertrages durch den Senat;<br />

vgl. Beloch a. a. 0. S. 397) verbiete die Annahme, daß man auf sie schon damals

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