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1963 Band XIII - Bayerische Numismatische Gesellschaft

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60 Jochen Bleicken<br />

war, bestätigt. Später begegnet die Wendung Jovem lapidem iurare<br />

noch zur besonderen Hervorhebung und Bekräftigung einer Aussage 37;<br />

sie ist also durch Bedeutungserweiterung zu einem reinen Analogon von<br />

Wendungen geworden, die Juppiter als Schwurgott zum Zeugen anrufen<br />

(wie z. B. me Dius Fidius). Wahrscheinlich war man sich bei der Wahl<br />

des Ausdruckes nicht einmal mehr dessen bewußt, was es mit dem Stein<br />

in der Formel auf sich hatte; man wählte die Wendung, weil die Unverständlichkeit<br />

ihres Sinnes sie altehrwürdig und damit zugkräftiger<br />

machte, oder man sah in dem lapis einfach nur einen Beinamen des<br />

Schwurgottes Juppiter 88. Immerhin aber zeigt der verbreitete Gebrauch<br />

der Formel, daß der Schwurritus früher einmal, als er noch nicht zu<br />

einer unverständlichen Wendung erstarrt war, auch außerhalb des ius<br />

fetiale im privaten Bereich Anwendung fand.<br />

III<br />

Auf einer ganzen Reihe von republikanischen Münzen und Gemmen<br />

begegnen wir nun der bildlichen Darstellung eines Vorganges, der mit<br />

dem soeben entwickelten Eidesritus des ius fetiale in Verbindung zu stehen<br />

scheint. Schon gleich die ersten Goldmünzen der Römer gehören zu<br />

ihnen. Es folgt zunächst eine Aufstellung aller mir greifbaren Münzen<br />

und Gemmen, die diese Eidszene abbilden.<br />

Münzen<br />

1) Janus-Gold: Stater und Halbstück 39 (Tafel VII 1-2). Vs. Kopf des jugendlichen<br />

Janus, Rs. Eidszene: Zwischen zwei Soldaten kniet ein Jüngling 49, der in seinen<br />

Armen ein Ferkel hält. Der linke Soldat ist bärtig, bekleidet mit Tunica (oder<br />

nur mit einem Schurz) und flachen Schuhen; seine Bewaffnung besteht aus<br />

dem Schwert, dessen Scheide man hinter ihm hervorragen sieht, und aus<br />

einer übermannsgroßen Lanze (hasta). Er steht dem Knaben mit dem Ferkel<br />

zugewandt, zeigt also dem Beschauer sein rechtes Profil. Die rechte Hand ist bewaffnet<br />

mit einem gezückten Schwert, das auf das Ferkel weist, die linke stützt<br />

sich auf die umgekehrte Lanze. Symmetrisch zu ihm steht der andere Soldat. Er<br />

ist bartlos und auch in der Rüstung von seinem Kameraden unterschieden: Er<br />

trägt über der Tunica einen Panzer (lorica). Darüber hinaus ist er noch mit einem<br />

kurzen Mantel, dem sagum, angetan, dessen Zipfel er zusammengerafft um den<br />

linken Arm gewickelt hat; der unterste Zipfel des sagum ist unter dem linken<br />

Arm herabhängend zu sehen. Die Bewaffnung besteht aus einem Schwert und<br />

kurzer Lanze (pilum); er hält — im Gegensatz zu seinem Gegenüber — die<br />

Lanze im linken Arm mit der Spitze nach unten. Auch er weist mit dem Schwert<br />

37 Gell. 1, 21, 4.<br />

38 So etwa gebraucht bei Apul. de deo Socr. 5: nam et iusiurandum Jovisiurandum<br />

dicitur, ut ait Ennius. quid igitur censes? iurabo per Jovem lapidem Romano vetustissimo<br />

ritu?<br />

39 Sydenham Nr. 69 (Stater). 70 (Halbstück). Von dem Halbstück existieren nur 4 Exemplare;<br />

zu ihrer wiederholt angezweifelten Echtheit vgl. Laura Breglia, L'oro<br />

del giuramento e i denari romani e italici del I° sec., Numismatica 1947, S.72. 75f.<br />

4° Zu dem Ritus des Kniens bei der Darreichung des Opfers vgl. I. Marquardt, Röm.<br />

Staatsverwaltung III S. 179 Anm. 4.

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