Grund- u. Behandlungspflege in den Wohnbereichen ... - DRK-Schul
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<strong>DRK</strong>-<strong>Schul</strong>- u. Therapiezentrum Raisdorf Stand 28.04.2008<br />
Sab<strong>in</strong>e Laasch (PDL), Iris Petit (BL Schülerheim)<br />
<strong>Grund</strong>- u. <strong>Behandlungspflege</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Wohnbereichen</strong> der Schüler im Kontext unserer<br />
pädagogischen Konzeption und unserer Leistungsvere<strong>in</strong>barung – Konzept<br />
Gliederung:<br />
1. E<strong>in</strong>leitung<br />
2. Der E<strong>in</strong>richtungstyp<br />
3. Das Klientel und Voraussetzungen für die Aufnahme<br />
4. Begriff der „Förderpflege“<br />
5. Verzahnung und Abgrenzung der verschie<strong>den</strong>en Berufsgruppen <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf das<br />
Ausführen von mediz<strong>in</strong>isch-pflegerischen Tätigkeiten<br />
6. Erste<strong>in</strong>weisung, Aktualisierung, Dokumentation und Evaluation<br />
1. E<strong>in</strong>leitung:<br />
In E<strong>in</strong>richtungen wie unserer, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en e<strong>in</strong> Team von Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern mit<br />
e<strong>in</strong>em ganz besonderen Klientel im S<strong>in</strong>ne der „E<strong>in</strong>gliederung“ arbeitet, muss die Arbeit<br />
verschie<strong>den</strong>er Berufsgruppen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em hochgradig <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ärem Rahmen geleistet<br />
wer<strong>den</strong>, um <strong>den</strong> Bedürfnissen unserer Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohner gerecht zu wer<strong>den</strong>.<br />
So sehr die Grenzen der Tätigkeitsbereiche <strong>in</strong> der Zusammenarbeit verschwimmen, so<br />
notwendig ist es, dass die Verzahnung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em stark reflektiertem Rahmen stattf<strong>in</strong>det, damit<br />
jeder Mitarbeiter im Bewusstse<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er eigenen Fachlichkeit <strong>in</strong> der Lage ist, die Grenzen für<br />
se<strong>in</strong>e Handlungsspielräume <strong>in</strong> Absprache mit se<strong>in</strong>em Team möglichst weit zu stecken. Die<br />
<strong>in</strong>haltlichen und die rechtlichen Vorraussetzungen unterschei<strong>den</strong> sich also wesentlich von<br />
<strong>den</strong> Voraussetzungen e<strong>in</strong>er Kl<strong>in</strong>ik- bzw. Pflegee<strong>in</strong>richtung. Nur wenn wir unsere Arbeit <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ären Kontext verrichten, können wir <strong>den</strong> ganz <strong>in</strong>dividuellen<br />
Voraussetzungen je<strong>den</strong> Bewohners <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem speziellen Förderbedarf auch<br />
tatsächlich gerecht wer<strong>den</strong>.<br />
Wir begreifen uns h<strong>in</strong>sichtlich der Art unserer Arbeit näher an <strong>den</strong> Aufgaben e<strong>in</strong>es<br />
Elternhauses als an <strong>den</strong> Aufgaben e<strong>in</strong>es Krankenhauses oder Pflegeheimes. Dieses<br />
Konzept soll beschreiben, <strong>in</strong> welcher Weise wir <strong>den</strong> hochsensiblen mediz<strong>in</strong>ischpflegerischen<br />
Bereich <strong>in</strong> unsere tägliche Arbeit strukturiert e<strong>in</strong>b<strong>in</strong><strong>den</strong>, die der ganzheitlichen<br />
Förderung je<strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Bewohners dienen soll.<br />
2. Der E<strong>in</strong>richtungstyp:<br />
Das <strong>DRK</strong>-<strong>Schul</strong>- u. Therapiezentrum ist e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung im S<strong>in</strong>ne der §§ 13 Abs. 2, 53, 54<br />
und 75 SGB XII. Die E<strong>in</strong>richtung ist ke<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>richtungstyp der Anlage 1 zum<br />
Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holste<strong>in</strong> (LRV-SH) zuzuordnen. Für die E<strong>in</strong>richtung<br />
besteht gemäß § 3 Abs. 4, C LRV-SH e<strong>in</strong>e eigenständige Leistungsvere<strong>in</strong>barung.<br />
Wir s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung der E<strong>in</strong>gliederungshilfe und die Ziele s<strong>in</strong>d pädagogisch<br />
ausgerichtet (siehe Leistungsvere<strong>in</strong>barung dem M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Gesundheit,<br />
Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holste<strong>in</strong>).<br />
E<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er Versorgungsanspruch über die Pflege- bzw. Krankenkasse besteht nicht.<br />
3. Das Klientel und Voraussetzungen für die Aufnahme:<br />
Aufgenommen wer<strong>den</strong> können Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit e<strong>in</strong>er Körperbeh<strong>in</strong>derung. Der<br />
Antrag auf Kostenübernahme für die stationäre oder teilstationäre Beschulungsmaßnahme<br />
wird beim zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger gestellt und <strong>in</strong>dividuell bewilligt. Die<br />
schulrechtlichen Voraussetzungen wer<strong>den</strong> durch die staatliche <strong>Schul</strong>e für Körperbeh<strong>in</strong>derte<br />
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<strong>DRK</strong>-<strong>Schul</strong>- u. Therapiezentrum Raisdorf Stand 28.04.2008<br />
Sab<strong>in</strong>e Laasch (PDL), Iris Petit (BL Schülerheim)<br />
<strong>Grund</strong>- u. <strong>Behandlungspflege</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Wohnbereichen</strong> der Schüler im Kontext unserer<br />
pädagogischen Konzeption und unserer Leistungsvere<strong>in</strong>barung – Konzept<br />
geprüft. Die Möglichkeit der Beschulung ist Bed<strong>in</strong>gung für die Aufnahme <strong>in</strong> <strong>den</strong> Wohnbereich<br />
(Schülerheim oder Internat). Wenn die <strong>Schul</strong>laufbahn abgeschlossen ist, endet die<br />
Zuständigkeit der E<strong>in</strong>richtung.<br />
Wir handeln nach dem <strong>Grund</strong>satz: „Die Schwere der Körperbeh<strong>in</strong>derung ist ke<strong>in</strong><br />
Ausschlussgrund für e<strong>in</strong>e Aufnahme.“<br />
Um die Betreuung der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im Rahmen der Leistungsvere<strong>in</strong>barung<br />
durchführen zu können, kann es notwendig wer<strong>den</strong>, umfangreiche grund- und<br />
behandlungspflegerische Maßnahmen durchführen zu müssen. Den Umfang der Pflege, <strong>den</strong><br />
jede e<strong>in</strong>zelne Schüler<strong>in</strong> bzw. jeder e<strong>in</strong>zelne Schüler benötigt, gehört zu <strong>den</strong> <strong>in</strong>dividuellen<br />
Lebensumstän<strong>den</strong> dieser Person, gehört also zu dessen Alltag, wie die Notwendigkeit der<br />
Nahrungsaufnahme. Die Sicherstellung e<strong>in</strong>es angemessenen Pflegezustandes ist<br />
selbstverständlich und steht nicht im Zentrum unseres Auftrages, sondern ist vielmehr die<br />
Vorraussetzung dafür, dass wir unseren eigentlichen Auftrag durchführen können. Dieser<br />
besteht <strong>in</strong> der ganzheitlichen Förderung der persönlichen Entwicklung des E<strong>in</strong>zelnen mit<br />
dem Ziel, diesem die gleichberechtigte Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der Gesellschaft und damit<br />
auch se<strong>in</strong> Recht auf Selbstbestimmung zu ermöglichen (siehe z. B. SGB IX). Die Art der<br />
Ausführung der e<strong>in</strong>zelnen pflegerischen Maßnahmen kann hierbei durchaus Bestandteil der<br />
ganzheitlichen Förderung se<strong>in</strong>.<br />
4. Begriff der „Förderpflege“<br />
Hierunter s<strong>in</strong>d die Pflegeabläufe zu verstehen, die zu e<strong>in</strong>er Erweiterung des<br />
Erlebnishorizontes führen, e<strong>in</strong>e neue oder weiterentwickelte Handlungsplanung<br />
implementieren und die Eigenwahrnehmung fördern. Hier zu gehören z. B.<br />
- Bereitstellung der notwendigen grund- und behandlungspflegerischen Hilfen im<br />
Tages- und Nachtrhythmus durch exam<strong>in</strong>iertes Pflegepersonal <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />
und Abstimmung mit dem Fachpersonal aus dem Bereich „Sozialpädagogik“<br />
- Beschaffung und Umgang mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln<br />
- Pflege und Instandhaltung <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen<br />
- Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Arztbesuche, Durchführung der<br />
verordneten Therapien im Rahmen e<strong>in</strong>es kotherapeutischen Ansatzes, Begleitung <strong>in</strong><br />
Krankenhäuser, postoperative Versorgung usw.<br />
- Weitere Hilfen, die aufgrund von funktionellen und/oder <strong>in</strong>tellektuellen<br />
E<strong>in</strong>schränkungen und/oder <strong>in</strong>dividuellen psycho-sozialen Problemstellungen<br />
notwendig s<strong>in</strong>d (z.B. Anleitung zur Selbstpflege, Schutz vor Selbst- und<br />
Fremdgefährdung, Hilfestellung beim Umgang mit Geld, bei der Beschaffung und<br />
Pflege von Wäsche und Bekleidung, bei der Freizeitgestaltung usw.)<br />
- basale Stimulation zur Förderung der Eigenwahrnehmung <strong>in</strong>tegriert <strong>in</strong> alltägliche<br />
Pflegeabläufe<br />
- Lebenspraktisches Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g zur Steigerung der Selbstständigkeit und Stärkung des<br />
Selbstwertgefühls, <strong>in</strong>sbesondere<br />
o Tra<strong>in</strong>ieren bestimmter Bewegungsabläufe während der assistierten<br />
Körperpflege, die auch mit e<strong>in</strong>geschränkten körperlichen Möglichkeiten e<strong>in</strong><br />
eigenständiges Durchführen von Körperpflegemaßnahmen ermöglichen<br />
o<br />
o<br />
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Toilettentra<strong>in</strong><strong>in</strong>g<br />
selbstständiges Durchführen von <strong>Behandlungspflege</strong>rischen Maßnahmen (z.<br />
B. die Ableitung von Ur<strong>in</strong> mit Hilfe e<strong>in</strong>es Katheters)<br />
- Lagerung und Entspannungshilfen
<strong>DRK</strong>-<strong>Schul</strong>- u. Therapiezentrum Raisdorf Stand 28.04.2008<br />
Sab<strong>in</strong>e Laasch (PDL), Iris Petit (BL Schülerheim)<br />
<strong>Grund</strong>- u. <strong>Behandlungspflege</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Wohnbereichen</strong> der Schüler im Kontext unserer<br />
pädagogischen Konzeption und unserer Leistungsvere<strong>in</strong>barung – Konzept<br />
Die Übergänge zwischen pflegerischen, pädagogischen und physio-, logo- bzw.<br />
ergotherapeutischen Tätigkeiten s<strong>in</strong>d hier fließend. Da für je<strong>den</strong> Handlungsanteil während<br />
e<strong>in</strong>er Interaktionse<strong>in</strong>heit nicht immer e<strong>in</strong> Team der entsprechen<strong>den</strong> Fachleute im<br />
entsprechen<strong>den</strong> Moment vor Ort se<strong>in</strong> kann, verstehen wir unsere Arbeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em engen<br />
<strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ären Kontext, der durch ständiges gegenseitiges coach<strong>in</strong>g geprägt se<strong>in</strong> muss.<br />
Nur so können wir im S<strong>in</strong>ne unseres Auftrages, der durch <strong>den</strong> Gesetzgeber, durch unsere<br />
Leistungsvere<strong>in</strong>barung und Konzeption def<strong>in</strong>iert ist, tätig se<strong>in</strong>. Diese Art der Zusammenarbeit<br />
erfordert entsprechende zeitliche Ressourcen zur Kommunikation, Reflexion, E<strong>in</strong>weisung,<br />
Fortbildung und gegenseitiger Anleitung. Die Handlungsspielräume für <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />
Mitarbeiter müssen im Rahmen e<strong>in</strong>es ausgesprochen reflektierten Handelns weit gesteckt<br />
se<strong>in</strong>, um unseren Auftrag erfüllen zu können.<br />
Beispiel aus der Praxis:<br />
Der Schüler V. muss täglich mehrmals se<strong>in</strong>e Blase mit Hilfe e<strong>in</strong>es Katheters entleeren. Um<br />
V. die Gestaltung se<strong>in</strong>es Alltages zu ermöglichen, muss er <strong>in</strong> die Lage versetzt wer<strong>den</strong>,<br />
diese Handlung selber auszuüben. Es war <strong>in</strong> diesem konkreten Fall sogar so, dass nur e<strong>in</strong>e<br />
angemessene Wohn- und Arbeitsmöglichkeit für V. <strong>in</strong> Aussicht stand, wenn er <strong>in</strong> eben diese<br />
Lage versetzt würde.<br />
V. hat die entsprechen<strong>den</strong> körperlichen Möglichkeiten, ist jedoch geistig<br />
Entwicklungsverzögert, so dass es hier immer wieder zu Fehlern kommt. Im<br />
<strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ären Team wird nun e<strong>in</strong>e Handlungsplanung für V. abgestimmt, <strong>in</strong> der jeder<br />
Handgriff beschrieben ist. Die Pflegefachkräfte steuern hier die entsprechen<strong>den</strong> Vorgaben<br />
für die Durchführung der <strong>Behandlungspflege</strong>rischen Maßnahmen bei, während die<br />
pädagogischen Fachkräfte e<strong>in</strong>en Rahmen entwickeln (jeder Handgriff, muss nach e<strong>in</strong>em<br />
immer gleichen Schema e<strong>in</strong>geübt wer<strong>den</strong>), der es V. möglich macht, die Durchführung zu<br />
erlernen. Dieses Handlungskonzept wird im Team besprochen und schriftlich festgehalten.<br />
Es wird ebenfalls die Art der Dokumentation, der zeitliche Ablauf für die E<strong>in</strong>übung e<strong>in</strong>zelner<br />
Handlungsabschnitte, die Möglichkeiten der Erfolgskontrolle, die Möglichkeiten der positiven<br />
Verstärkung des e<strong>in</strong>geübten Verhaltens etc. besprochen.<br />
5. Verzahnung und Abgrenzung der verschie<strong>den</strong>en Berufsgruppen <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf das<br />
Ausführen von mediz<strong>in</strong>isch-pflegerischen Tätigkeiten<br />
Dieser Aspekt ist detailliert <strong>in</strong> verschie<strong>den</strong>en Arbeitsschritten unter Beteiligung der<br />
genannten Berufsgruppen erarbeitet wor<strong>den</strong>. Das Ergebnis f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> „Anlage 1 – Katalog<br />
<strong>Behandlungspflege</strong> und Durchführungsberechtigung“ dieses Konzeptes. Welche<br />
Berufsgruppe welche Tätigkeit unter welchen Vorraussetzungen durchführen darf, ist hier<br />
e<strong>in</strong>deutig festgelegt. Wichtig ist hierbei, dass diese Durchführungsberechtigung<br />
ausschließlich im Kontext der pädagogischen Ausrichtung unserer E<strong>in</strong>richtung gilt und wir so<br />
unserem Auftrag Rechnung tragen (siehe Leistungsvere<strong>in</strong>barung). Dieses Konzept <strong>in</strong>klusive<br />
Anhang kann nur <strong>in</strong> unserer E<strong>in</strong>richtung Gültigkeit f<strong>in</strong><strong>den</strong> und ist nicht auf andere<br />
E<strong>in</strong>richtungen übertragbar. E<strong>in</strong>e besondere Stellung kommt <strong>den</strong> HeilerziehungspflegerInnen<br />
(im Folgen<strong>den</strong> „HEP“ genannt) zu. E<strong>in</strong> junger Ausbildungszweig der <strong>den</strong> pädagogisch,<br />
pflegerischen Bedürfnissen von E<strong>in</strong>richtung für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen entspricht. In<br />
E<strong>in</strong>richtungen, die unter die Heim-Personal-Verordnung fallen, ist die Stellung der HEP<br />
bereits e<strong>in</strong>deutig geregelt, da die HEP im anliegen<strong>den</strong> Kommentar geme<strong>in</strong>sam mit<br />
KrankenpflegerInnen, AltenpflegerInnen und K<strong>in</strong>derkrankenpflegerInnen als Fachkräfte für<br />
Pflege def<strong>in</strong>iert wer<strong>den</strong>.<br />
D. h. im Christof-Husen-Haus als e<strong>in</strong> Teil unserer E<strong>in</strong>richtung ist die Sachlage geklärt. Da wir<br />
die gleiche Klientel während der <strong>Schul</strong>zeit im Internat oder Schülerheim betreuen, können<br />
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<strong>DRK</strong>-<strong>Schul</strong>- u. Therapiezentrum Raisdorf Stand 28.04.2008<br />
Sab<strong>in</strong>e Laasch (PDL), Iris Petit (BL Schülerheim)<br />
<strong>Grund</strong>- u. <strong>Behandlungspflege</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Wohnbereichen</strong> der Schüler im Kontext unserer<br />
pädagogischen Konzeption und unserer Leistungsvere<strong>in</strong>barung – Konzept<br />
die Kompetenzen der HEP auf diesen Bereich übertragen wer<strong>den</strong>. So stufen wir die HEP im<br />
gesamten SuTZ als Fachkräfte für Pflege e<strong>in</strong>. Für unsere gesamte pflegerische Arbeit legen<br />
wir e<strong>in</strong> sehr sorgfältiges E<strong>in</strong>weisungssystem zugrunde. Hier f<strong>in</strong>det sich auch der<br />
Unterschied <strong>in</strong> unserem Vergleich der HEP und GesundheitspflegerInnen <strong>in</strong> ihrer<br />
Eigenschaft als Fachkräfte für Pflege.<br />
Sämtliche e<strong>in</strong>weisende Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit <strong>in</strong>vasiven<br />
Fremdbeatmungen dürfen ausschließlich von GesundheitspflegerInnen<br />
vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />
Durch die sorgfältige Aufarbeitung der Themenkomplexe „Durchführungsberechtigung“ und<br />
„E<strong>in</strong>weisung“ sorgen wir für e<strong>in</strong> Maximum an Betreuungsqualität im Zusammenhang mit<br />
e<strong>in</strong>er hohen Flexibilität <strong>in</strong> der Pflege.<br />
Wir können so unseren BewohnerInnen und auch deren Familien die Sicherheit geben, dass<br />
sie kompetent pflegerisch versorgt wer<strong>den</strong> und die pädagogische Förderung und das<br />
Erleben des Alltages e<strong>in</strong>en angemessenen Stellenwert erhält.<br />
6. Erste<strong>in</strong>weisung, Aktualisierung, Dokumentation und Evaluation<br />
Der Themenkomplex „E<strong>in</strong>weisung“ ist hier lediglich beschrieben. Im E<strong>in</strong>zelnen wird er durch<br />
e<strong>in</strong>e gesonderte Ablaufbeschreibung geregelt.<br />
Der Ablauf von Erste<strong>in</strong>weisungen erfolgt grundsätzlich <strong>in</strong>haltlich nach <strong>den</strong> aktuellen<br />
wissenschaftlichen Erkenntnissen und stellt sich wie folgt dar:<br />
E<strong>in</strong>weisungsberechtigt s<strong>in</strong>d Personen, die <strong>den</strong> Inhalt der E<strong>in</strong>weisung <strong>in</strong> ihrer Ausbildung<br />
vermittelt bekommen haben oder e<strong>in</strong>e spezielle Fortbildung zu dem Inhalt besucht haben<br />
oder durch <strong>den</strong> behandeln<strong>den</strong> Arzt des speziellen Bewohners die<br />
Durchführungsberechtigung schriftlich erhalten haben. Die E<strong>in</strong>weisen<strong>den</strong> können im Hause<br />
beschäftigte Fachleute se<strong>in</strong> oder von Fachfirmen gestellt wer<strong>den</strong>.<br />
Inhalte der Erste<strong>in</strong>weisung s<strong>in</strong>d immer: Anatomische und physiologische <strong>Grund</strong>lagen, S<strong>in</strong>n<br />
der pflegerischen Maßnahme, notwendige hygienische Aspekte, die korrekte Durchführung<br />
mit eventuellen Variationsmöglichkeiten, Information über die benötigten Materialien (auch<br />
unter dem Aspekt des Mediz<strong>in</strong>produktegesetzes) und die Dokumentation der Maßnahme.<br />
Bewohnerbezogene Erste<strong>in</strong>weisungen be<strong>in</strong>halten darüber h<strong>in</strong>aus die speziellen<br />
anatomischen und physiologischen Voraussetzungen des Bewohners, der Bewohner<strong>in</strong>.<br />
E<strong>in</strong>e Überprüfung der Erste<strong>in</strong>weisung wird <strong>in</strong> regelmäßigen Intervallen durchgeführt.<br />
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