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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 8 <strong>–</strong><br />

Ausgleichsflächen<br />

Zuwendungsfähigkeit der Kosten für Ausgleichsflächen incl. Ausgleichsabgaben<br />

FAK-Beschluss vom 16./17.11.1 . 992:<br />

Grundsätzlich zulässig, sollte aber Einzelfallentscheidung vorbehalten bleiben, weil Einbeziehung<br />

von Ausgleichsmaßnahmen auf Kosten der konkreten Investitionsmaßnahmen geht.<br />

FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />

Voraussetzung für die Förderung einschl. Grunderwerb, ist der Nachweis der Notwendigkeit und<br />

des Umfanges der Maßnahmen durch planungsrechtliche Festlegungen im Zusammenhang reit<br />

der Schaffung des Baurechts. Sofern die Ausgleichsmaßnahmen auch ohne Grunderwerb durch<br />

Nutzungsvereinbarungen sichergestellt werden können (rentierliche, verbleibende wirtschaftliche<br />

Nutzung der Ausgleichsflächen, z.B. Wald), ist die kostengünstigere Lösung zu wählen.<br />

Automaten<br />

Erörterung im UFAK am 22.01 und 29.10.1975, FAK-Beschluss vom 18.12.1976:<br />

Kosten für die Wiederherstellung bereits in Betrieb genommener zerstörter Automaten sind nicht<br />

zuwendungsfähig, da es sich bei der Wiederherstellung bereits um Unterhaltung handelt.<br />

Bagatellgrenze<br />

Erörterung im FAK am 17.11.1994:<br />

Mit der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wurde die Bagatellgrenze von<br />

200.000 DM zum 01.01. 1992 aufgehoben. Es liegt nunmehr im Ermessen der Länder zu entscheiden,<br />

ob die Förderung von der Überschreitung einer Bagatellgrenze abhängig gemacht<br />

werden soll oder nicht. Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GFVG, die in Verdichtungsräumen oder<br />

. . .

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