GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 52 <strong>–</strong><br />
Verpflichtungsermächtigungen<br />
bei mehrjährigen Vorhaben für das gesamte Vorhaben<br />
Erörterung im UFAK am 10.04.1975:<br />
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss vor Bewilligung gesichert sein. Petitum an die<br />
Länderfinanzminister: Verpflichtungsermächtigungen an Baulastträger.<br />
Die Finanzierung des Vorhabens gilt als gesichert durch:<br />
−<br />
−<br />
die Aufnahme ins ÖPNV-Programm (politische Zusage: keine Bau- und Systemruinen);<br />
die Zweckbindung der Mineralölsteuermittel<br />
Versicherungen<br />
Erörterung im UFAK am 30.04.1975 und 29.10.1975:<br />
Haftpflicht- und Bauwesenversicherung auch des Auftraggebers sind nach dem Wortlaut der<br />
"Baukosten-Richtlinien" zuwendungsfähig.<br />
Verwaltungskosten<br />
Ingenieurleistungen<br />
Erörterung im UFAK am 18.03.1986:<br />
Bei der Verlegung, Veränderung oder Erneuerung von Anlagen i m Zuge einer nach <strong>GVFG</strong> geförderten<br />
Maßnahme sind, die dabei anfallenden Aufwendungen für Ingenieurleistungen unter<br />
enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten dann zuwendungsfähig, wenn<br />
. . .