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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 52 <strong>–</strong><br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

bei mehrjährigen Vorhaben für das gesamte Vorhaben<br />

Erörterung im UFAK am 10.04.1975:<br />

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss vor Bewilligung gesichert sein. Petitum an die<br />

Länderfinanzminister: Verpflichtungsermächtigungen an Baulastträger.<br />

Die Finanzierung des Vorhabens gilt als gesichert durch:<br />

−<br />

−<br />

die Aufnahme ins ÖPNV-Programm (politische Zusage: keine Bau- und Systemruinen);<br />

die Zweckbindung der Mineralölsteuermittel<br />

Versicherungen<br />

Erörterung im UFAK am 30.04.1975 und 29.10.1975:<br />

Haftpflicht- und Bauwesenversicherung auch des Auftraggebers sind nach dem Wortlaut der<br />

"Baukosten-Richtlinien" zuwendungsfähig.<br />

Verwaltungskosten<br />

Ingenieurleistungen<br />

Erörterung im UFAK am 18.03.1986:<br />

Bei der Verlegung, Veränderung oder Erneuerung von Anlagen i m Zuge einer nach <strong>GVFG</strong> geförderten<br />

Maßnahme sind, die dabei anfallenden Aufwendungen für Ingenieurleistungen unter<br />

enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten dann zuwendungsfähig, wenn<br />

. . .

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