GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 50 <strong>–</strong><br />
Verkehrsberuhigung<br />
Erörterung im FAK am 28.04.1982:<br />
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind im derzeitigen Förderkatalog des <strong>GVFG</strong> nicht enthalten.<br />
Die bestehende Rechtslage lässt eine gezielte Förderung nicht zu. Verkehrsberuhigung ist erreichbar<br />
durch ein Bündel von Maßnahmen (wie z. B. Ortsumgehung).<br />
Erörterung im FAK am 25.11.1983:<br />
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, die mit der Zweckbindung des <strong>GVFG</strong> nicht vereinbar sind,<br />
sind nicht förderungsfähig. Einverständnis besteht darüber, dass grundsätzlich auch Maßnahmen'<br />
zur Verbesserung des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs durch das <strong>GVFG</strong>, gefördert werden<br />
können, jedoch der gesetzliche Rahmen zu beachten ist (z. B. Trennung der Verkehrsarten<br />
an Hauptverkehrsstraßen).<br />
FAK-Beschluss vom 16./17.11.1992:<br />
Für die Förderfähigkeit von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gelten die bisherigen Beschlüsse<br />
des FAK nach wie vor.<br />
(s. o. und Umbau)<br />
Erörterung im FAK am 17.11.1994:<br />
Eine punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) schließt die Förderung als verkehrswichtige<br />
Straße nicht aus.<br />
Erörterung im FAK am 27.01.2004:<br />
Unter Bezug auf die als Anlage 4 zum Ergebnisvermerk des 31. FAK beigefügten Papiere des<br />
Deutschen Städtetages sind die Ländervertreter im FAK der Auffassung, dass Last- und Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />
im Sinne des Förderzwecks unschädlich sind, wenn der Zuwendungsempfänger<br />
die Veränderung nicht beeinflussen (Umsetzung übergeordneten Rechts) kann<br />
oder verkehrliche Gründe ( z. B. Unfallhäufigkeit) diese Maßnahmen erforderlich machen.<br />
. . .