GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter
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Nach den Baukosten-Richtlinien zum <strong>GVFG</strong> gehören zum Bau oder Ausbau der Straße "Lichtzeichenanlagen<br />
einschließlich der dazugehörigen Steuerungsanlagen". Unter bestimmten Voraussetzungen<br />
kann im Einzelfall bei einer Straße nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 <strong>GVFG</strong> die Installierung<br />
einer Steuerungsanlage als eine Ausbaumaßnahme angesehen werden, auch wenn an der<br />
Straße selbst baulich nichts verändert wird. Diese Beurteilung ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit<br />
dann gerechtfertigt, wenn durch die Maßnahme aufwendigere Straßenbaumaßnahmen<br />
ersetzt werden.<br />
BMF äußerte grundsätzliche Bedenken gegen jede Ausweitung des <strong>GVFG</strong>-Förderkataloges, sei<br />
es durch gesetzliche Regelung oder durch großzügigere Auslegung.<br />
Überbrückungsdarlehen<br />
FAK-Beschluss vom 25.11.1983:<br />
Entschädigungsleistungen sind zuwendungsfähig. Entsprechend sind Darlehensbeschaffungskosten<br />
(Zinsen und Disagio) zur Abwendung von Entschädigungsleistungen zuwendungsfähig,<br />
soweit sie wirtschaftlicher als eine Entschädigungsleistung einzuschätzen sind.<br />
Umbau<br />
Erörterung im FAK am 27.05.1986 und 17.11.1994:<br />
Maßnahmen, die einen Rückbau von Straßen zum Gegenstand haben und die Eigenschaft der<br />
Straße als verkehrswichtige Straße verändern, können nicht nach <strong>GVFG</strong> gefördert werden.<br />
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind generell nicht förderfähig. Wenn eine Straße ihren<br />
Charakter als Hauptverkehrsstraße behält, ist jedoch ein aus Gründen der Sicherheit oder der<br />
Anpassung an geänderte Verkehrsverhältnisse durchzuführender Umbau - nicht Rückbau - förderfähig.“<br />
Dabei gibt es Schwierigkeiten der Abgrenzung von werkehrlichen und städtebaulichen Maßnahmen.<br />
Es gibt verstärkt gesellschaftspolitische Forderungen, hier tätig zu werden.<br />
. . .