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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 45 <strong>–</strong><br />

Zwischen den Förderbereichen OPNV und kommunaler Straßenbau ist - neben dem unter 2.2<br />

beschriebenen Sachverhalt - auch dann eine Kostenteilung vorzunehmen, wenn in einem Linienzug<br />

verschiedene - unterschiedlichen Förderbereichen zuzuordnende- Betriebsformen vorhanden<br />

sind.<br />

3. Fördervoraussetzungen/Förderumfang<br />

Es sind die in § 3 <strong>GVFG</strong> genannten Fördervoraussetzungen maßgebend. Insbesondere muss<br />

der Nachweis der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auf den gesamten Kosten der Verkehrsanlage<br />

basieren. Bei zuwendungsfähigen Kosten von mindestens 50 Mio. DM ist - unabhängig von<br />

der Zuordnung zu den Förderbereichen - eine standardisierte Bewertung durchzuführen. Eine<br />

Förderung soll nur dann erfolgen, wenn der Bewertungsfaktor 1 erreicht wird.<br />

Im Einzelfall kann im Zusammenhang mit der Stilllegung einer Schienenstrecke die Förderung<br />

einer Spurbusstrecke infrage kommen. Dabei hat das betreffende Land die Voraussetzungen<br />

des <strong>GVFG</strong> zu prüfen. Mit <strong>GVFG</strong>-Infrastrukturmitteln kann im übrigen nur der Bau oder Ausbau<br />

der Spurbusstrecke, nicht jedoch der Abbau der Schienenstrecke gefördert werden.<br />

Kosten der Busse und deren spezieller Ausstattung für den Spurbusbetrieb können nicht den<br />

Kosten für die Streckeninfrastruktur zugerechnet werden.<br />

FAK-Beschluss vom 17.11.1994:<br />

Nach der Novellierung des <strong>GVFG</strong> im Jahre 1992 sind die unter Punkt 2. gemachten Aussagen<br />

zur Kostenteilung zwischen IV und ÖV nicht mehr bindend, sondern als Hinweise zur Zuordnung<br />

zu den Förderbereichen anzusehen.<br />

Steuerungsanlagen des Straßenverkehrs<br />

FAK-Beschluss vom 25.11.1983:<br />

Die Mitglieder sprechen sich bei, einer Stimmenthaltung (BMF) für folgende Regelung aus:<br />

Steuerungsanlagen des Straßenverkehrs können insbesondere bei Präferenzierung des ÖPNV<br />

zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen und im Einzelfall aufwendige Straßenbaumaßnahmen<br />

ersetzen<br />

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