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GVFG – Leitfaden - Toni Hofreiter

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- 44 <strong>–</strong><br />

Software<br />

FAK-Beschluss vom 05.06.1997:<br />

Der FAK hält daran fest, dass Software mit <strong>GVFG</strong>-Mitteln grundsätzlich nicht förderbar ist (Ausnahme:<br />

zum Gerät zugehörige Software). Bei der Prüfung von Förderanlagen ist eine Aufschlüsselung<br />

der einzelnen Kosten vorzunehmen, damit die Kosten für Software abgesetzt werden<br />

können (Verwaltungskosten). Bei einer solchen Praxis sind Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen.<br />

Spurbus<br />

Erörterung im UFAK am 15.11.1988:<br />

1. Grundsätzliche Förderungsfähigkeit<br />

Eine Förderung von Spurbusstrecken im Rahmen des <strong>GVFG</strong> ist grundsätzlich möglich.<br />

2. Zuordnung zu den <strong>GVFG</strong>-Förderbereichen ÖPNV, bzw. kommunaler Straßenbau<br />

Die nachfolgend beschriebenen Betriebsformen sind den jeweils genannten Förderbereichen<br />

zuzuordnen:<br />

2.1 Individualverkehr und Spurbus benutzen gemeinsam den Straßenraum. Der Spurbus<br />

kann dabei auch - in kritischen Bereichen - teilweise gesondert in einer Busspur geführt<br />

werden. Der Spurbus besitzt keine Oberleitung. Finanzierung aus Mitteln des<br />

kommunalen Straßenbaus.<br />

2.2 Verkehrsabwicklung wie unter 2.1 jedoch mit Oberleitung. Finanzierung aus Mitteln<br />

des kommunalen Straßenbaus. Die Fahrleitung und die Stromversorgung sind als<br />

"verlagerter Teil" eines Betriebshofes dem OPNV zuzurechnen.<br />

2.3 Der diesel- oder elektrisch betriebene Bus wird im Spurkanal entweder i m Straßenraum<br />

oder autonom, d.h. Iosgelöst von einer Straße <strong>–</strong> evtl. in einem Tunnel - geführt.<br />

Finanzierung aus Mitteln des OPNV.<br />

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